DIHK: Künstlersozialkasse mittelfristig abschaffen

In einem offenen Brief an das Bundesarbeitsministerium hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bereits im vergangenen Jahr mittelfristig die Abschaffung der Künstersozialkasse (KSK) gefordert. Vor dem Hintergrund zunehmender Klagen aus den Unternehmen bezeichnet der DIHK die KSK als „unsystematisch und bürokratisch“.

Die in der KSK Versicherten müssen nur die Hälfte des fälligen Beitrags zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichten. Die andere Hälfte tragen zu 60 Prozent die Auftraggeber und zu 40 Prozent der Bund. Der Beitragssatz belief sich 2007 auf 5,1 Prozent von dem für einen Auftrag fällige Honorar. Anfang 2008 sank er auf 4,9 Prozent.

In den Unternehmen, die derzeit verstärkt auf ihre potenzielle Abgabepflicht hin überprüft werden, wächst der Unmut: Wie Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer, in einem Brief an das Bundesarbeitsministerium berichtet, gehen bei den Industrie- und Handelskammern immer mehr Beschwerden ein.

Unter anderem herrscht große Unsicherheit, wann genau Beitragszahlungen an die Künstlersozialkasse fällig werden. So verlangt die Kasse etwa auch dann Beiträge, wenn die von Unternehmen beschäftigten Künstler, Publizisten oder auch Programmierer und Web-Designer gar nicht Mitglieder in der KSK sind oder im Ausland wohnen beziehungsweise arbeiten.

Die Wirtschaft habe seit Langem ordnungspolitische Bedenken gegenüber der KSK, schreibt Dercks. So sei die Sonderbehandlung und Bevorzugung einer bestimmten Gruppe von Selbstständigen nicht zu begründen. Und auch auf Seiten der Auftraggeber gebe es eine Ungleichbehandlung, da Aufträge an Personengesellschaften abgabepflichtig seien, solche an juristische Personen dagegen nicht.

Die Mängel seien bisher allein deshalb nicht auf so großen Widerstand seitens der Betriebe gestoßen, weil der Kreis der tatsächlich erfassten Verwerter begrenzt gewesen sei. Durch die verstärkte Prüfung und Erfassung der Betriebe würden die Verzerrungen nun umso deutlicher. Der DIHK plädiere daher nachdrücklich dafür, die Belastungen der Unternehmen so weit wie möglich zu verringern.

Ein wesentlicher Teil der akuten Probleme werde durch die nachträgliche Erfassung von Aufträgen der vergangenen vier bis fünf Jahre verursacht, heißt es in dem Brief. Darum sei es sinnvoll, die rückwirkende Prüfung aufzugeben.

Zudem fordert der DIHK unter anderem, klarer zu definieren, in welchen Fällen die Abgabe zu leisten ist. Dies könne dadurch gelöst werden, dass nur dann gezahlt werden müsse, wenn bei der KSK versicherte Künstler und Publizisten beauftragt würden. Nicht zuletzt müsse die derzeit häufig auftretende Verdachtsprüfung beendet werden.

Dercks: „Diese Schwierigkeiten, die sich durch die verstärkte Prüfung der Abgabepflicht ergeben, machen eindrücklich die Webfehler der Künstlersozialversicherung deutlich. Sie ist insgesamt unsystematisch und bürokratisch. Sinnvoll wäre es daher – jenseits der Lösung der aktuellen Probleme – diese Sonderform einer Sozialversicherung mittelfristig nicht weiter fortzuführen.“

Der DIHK ist die Dachorganisation der 80 deutschen Industrie- und Handelskammern, die insgesamt 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen vertreten.

[Text: Pressemitteilung DIHK, 2007-12-14.]