Offener Brief: BDÜ fordert Justiz auf, nur Berufsdolmetscher zu beauftragen

BDÜ-LogoIn einem offenen Brief an den Europaausschuss des Deutschen Bundestages fordert der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), dass alle Bürger bei Bedarf einen professionellen Dolmetscher oder Übersetzer gestellt bekommen, wenn sie mit Behörden, Polizei oder Gerichten zu tun haben. Gleichzeitig weist er auf die Missstände in diesem Bereich hin.

22.09.2008
Offener Brief – Professionelle Übersetzungen für jeden Bürger

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Krichbaum,
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bodewig,

mit Interesse haben wir vor der Sommerpause in der Presse vom Antrag des Europaauschusses an die Brüsseler Kommissionsbehörde gelesen. Danach fordern Sie, dass den Abgeordneten alle wichtigen Dokumente zur Entscheidung auf Deutsch vorliegen müssen. Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) unterstützt diese Forderung, denn wichtige Entscheidungen können nur getroffen werden, wenn alle Beteiligten die Texte zu 100 Prozent verstehen.

Die Forderung sollte sich jedoch nicht auf Politiker beschränken, sondern allen in Deutschland lebenden Personen zugutekommen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind. Wir möchten anregen, dass alle Bürger bei Bedarf einen professionellen Dolmetscher oder Übersetzer gestellt bekommen, wenn sie mit Behörden, Polizei oder Gerichten zu tun haben. Leider ist dies nicht immer der Fall. Häufig kommen nicht ausreichend qualifizierte Kräfte zum Einsatz. Als größter deutscher Berufsverband für Dolmetscher und Übersetzer beobachten wir dies mit großer Sorge.

Aus Kostengründen greifen zahlreiche Gerichte und Polizeibehörden in Deutschland auf Laien-Dolmetscher und Laien-Übersetzer zurück, die nicht über die für eine solche Aufgabe erforderlichen Sach- und Sprachkenntnisse in vollem Umfang verfügen. Ein qualifizierter Gerichtsdolmetscher muss beispielsweise nicht nur die geforderten Sprachen beherrschen, sondern auch die Rechtssysteme der betreffenden Länder kennen. Missverständnisse und Fehlinterpretationen sind sonst vorprogrammiert – mit möglicherweise verheerenden Folgen.

Wir möchten Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass auch der normale Bürger im Kontakt mit Behörden, Polizei oder Gerichten Anspruch auf einen professionellen Dolmetscher oder Übersetzer hat.

Mit freundlichen Grüßen

Johann J. Amkreutz, Präsident
Antje Kopp, Vizepräsidentin

Der Verband erklärt seine Beweggründe wie folgt:

Die Abgeordneten des Europaausschusses des Bundestags fordern zu Recht, dass ihnen alle Dokumente aus Brüssel auf Deutsch vorliegen sollten. Insbesondere juristische Texte, aber auch die „Behördensprache“ stellen höchste Anforderungen an den Leser – sogar in der Muttersprache. Deshalb sollte auch jeder Bürger in Deutschland, der der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, ein Anrecht auf einen ausgebildeten Dolmetscher oder Übersetzer haben, wenn er mit Behörden, Polizei oder Gerichten zu tun hat.

Laien-Dolmetscher in der Justiz

Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer registriert mit Besorgnis, dass aus Kostengründen zunehmend Laien-Dolmetscher in der Justiz zum Einsatz kommen. Darin liegt eine Gefahr für alle Beteiligten. Die Rechte der Betroffenen werden nicht angemessen wahrgenommen.

Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Übersetzer“ sind nicht geschützt. Sobald es um rechtliche Belange geht, sollte nur auf ausgebildete Dolmetscher und Übersetzer zurückgegriffen werden. Diese müssen über ausgezeichnete Kenntnisse in beiden Sprachen verfügen, „neutral“ und mit beiden Rechtssystemen vertraut sein. Das Vorhandensein derartiger Kenntnisse darf beim Einsatz von Laien in der Regel bezweifelt werden. Sie müssen zum Beispiel den Unterschied zwischen Angeklagten, Beschuldigten und Antragsgegnern kennen. Und wissen, dass eine Festnahme und eine Inhaftierung zwei verschiedene Dinge sind.

Beispiel: Dolmetscher bei Polizei und Gericht

Von Gerichten sollen nur beeidigte oder ermächtigte Dolmetscher und Übersetzer eingesetzt werden, das ist Vorschrift. Doch die Bezeichnung täuscht – nicht immer verbirgt sich dahinter ein qualifizierter Sprachmittler. Einige Bundesländer beeidigen oder ermächtigen nur ausgebildete Dolmetscher, aber noch nicht alle. In manchen Bundesländern (zum Beispiel Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz,) sind fachliche Voraussetzungen für die Arbeit als Gerichtsdolmetscher nicht ausdrücklich vorgesehen. Hier gelten vor allem die „persönliche Zuverlässigkeit“ oder „die Eignung und Sachkunde“, die vom jeweiligen Landesgericht beurteilt werden. Nach Ansicht des BDÜ sollte es eine einheitliche Regelung der Beeidigung und Ermächtigung für ganz Deutschland geben. Nur ausgebildete Sprachmittler sollten an Gerichten arbeiten dürfen.

Sparmaßnahmen bei der Polizei

Bei der Polizei ist der Einsatz von beeidigten oder ermächtigten Dolmetschern vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Deshalb greift insbesondere die Polizei zunehmend auf Laien-Dolmetscher zurück. Der Grund für diesen zunehmenden Missstand sind die Kosten, denn die Einkaufsabteilungen bei der Polizei sind angehalten, sich am günstigsten Preis zu orientieren. Das gilt auch für die benötigten Dolmetscher. Zum Vergleich: Ein Laien-Dolmetscher erhält durchschnittlich 10 bis 15 Euro pro Stunde für seine Arbeit. Professionelle Dolmetscher, die von ihrem Beruf leben und eine zweckentsprechende Ausstattung mit Fachbibliothek oder Geräten unterhalten müssen, können nicht umhin, deutlich mehr, nämlich im Bereich über 50 Euro, zu verlangen.

Seitens der Polizei heißt es, die Laien-Dolmetscher würden nur in den weniger wichtigen Fällen wie beispielsweise im Bereich Straßenverkehr hinzugezogen. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach alle Menschen gleich sind. Denn es bedeutet im Umkehrschluss, dass bei der Polizei nur schwere Delikte einen professionellen Dolmetscher verdienen. Außerdem kann aus einem vermeintlichen kleinen Fall auch ein großer Fall werden. Vor Gericht haben vom Laien-Dolmetscher übertragene Aussagen zudem keinen Bestand; sie sind nicht „rechtskräftig“. Wenn auch nur geringste Zweifel bestehen, müssen alle Vernehmungen noch einmal mit einem beeidigten Dolmetscher wiederholt werden. Die Kosten für die doppelte Arbeit trägt der Steuerzahler.

Zum Honorar von Dolmetschern bei Gericht und Polizei

Im Justizbereich regelt eigentlich das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern für die Justiz und schreibt ein Stundenhonorar von 55 Euro vor. Gerichte müssen nach JVEG honorieren. Nicht so die Polizei. Doch das wird bei einigen Behörden gezielt umgangen. Es werden teilweise Rahmenverträge mit Sätzen verordnet, die den halben Satz vorsehen, gelegentlich auch darunter. Und die Polizei handelt individuell Verträge mit den Sprachmittlern aus. Im Behördendeutsch heißt das: „Die Heranziehung eines Dolmetschers unterliegt der Vertragsfreiheit.“ Ob ein Dolmetscher gut ist oder nicht, das kann ein Polizist nicht beurteilen. Im Alltag zählt dort nur, wer verfügbar und vor allem am günstigsten ist. Der BDÜ fordert, dass die Polizei nur mit ausgebildeten und geprüften Dolmetschern arbeiten sollte und diese nach JVEG zu honorieren sind.

Über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
Der BDÜ vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 5.500 Mitgliedern vereint der BDÜ 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher auf sich und ist damit der größte Verband der Branche in Deutschland. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Mitglieder sind hoch und werden vor der Aufnahme in den Verband überprüft.

Weitere Informationen unter www.bdue.de.

[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilungen BDÜ, 2008-09-22.]