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Beeidigung, Vereidigung, Ermächtigung im Ländervergleich

Dieser Eintrag stammt von Richard Schneider Am 30.11.2008 @ 05:10 In Gerichtsdolmetscher | Kommentarfunktion deaktiviert

Die Beeidigung, Vereidigung, Ermächtigung von Sprachmittlern für Gerichte ist zum Leidwesen der Branche Ländersache. Ein Umzug über Landesgrenzen hinweg führt oft zum Verlust der Zulassung, die am neuen Wohnort neu beantragt werden muss.

Natascha Dalügge-Momme (Bild) hat eine Tabelle mit Informationen zusammengestellt, die sich auch auf Österreich und die Schweiz bezieht. Sie gibt Auskunft über folgende Punkte: Land, Bezeichnung Dolmetscher, Bezeichnung Übersetzer, Besondere Anmerkungen, beeidigende Instanz, öffentliche Bestellung, Zuziehung bei Gericht, Anerkennungsbereich, Stempel, Dienstsiegel, Eidesformel, Bestätigung, deutsche Nationalität im Gesetz vorgegeben, Befristung, persönliche Voraussetzungen, fachliche Voraussetzungen, Prüfungsamt, Bezeichnung des Gesetzes.

Die Übersicht kann beim [1] ADÜ Nord als PDF-Datei heruntergeladen werden.


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[1] ADÜ Nord: http://www.adue-nord.de/archiv/landervergleich-beeidigung-2008-09.pdf

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