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Sprachgesetzgebung im Kaiserreich
Dieser Eintrag stammt von Richard Schneider Am 6.1.2009 @ 04:28 In Deutsche Sprache, Geschichte | Kommentarfunktion deaktiviert
Die deutsche Nation hätte 2009 allen Grund zum Feiern (den sie freilich nicht nutzen wird). Sie wird 2000 Jahre alt, wenn man den Sieg der Germanen im Jahre 9 über die Römer als „Geburt der Deutschen“ bezeichnet, wie der Spiegel es vor Kurzem in einer Titelgeschichte getan hat (51/2008).
Die Sprache der Deutschen, das Deutsche, ist im Lauf dieser 2000 Jahre offenbar nie auf Verfassungsebene als Landessprache festgelegt worden. Auch in Zukunft wird dies nicht geschehen, wie eine kurz in den Medien aufflackernde Diskussion im Dezember 2008 gezeigt hat. (Anlass: Die Delegierten des CDU-Parteitags stimmten gegen den ausdrücklichen Willen der Parteiführung für einen Antrag, Deutsch als Landessprache in der Verfassung zu nennen.)
Dieser Umstand ist im Vergleich zu den Nachbarländern in Europa ein überaus merkwürdiges Kuriosum. Besitzen die Deutschen ein gestörtes Verhältnis zu ihrer Sprache? Immerhin spielte diese erst sehr spät, nämlich mit dem Protestantismus, als Geschäfts- und Amtssprache neben dem Latein eine gewisse Rolle.
Welche gesetzlichen Regelungen gab es in vergangenen Jahrhunderten hinsichtlich der zu verwendenden Sprache? Oliver Dehn hat in einem Hauptseminarreferat einige interessante Fakten zu diesem Thema zusammengetragen. Der Titel: „Die deutsche Sprache als Rechtsgut: die Sprachgesetzgebung im Kaiserreich“. Er weist unter anderem auf Folgendes hin:
Den Volltext des Referats können Sie unter folgender Adresse aufrufen: [1] www.grin.com/e-book/107392
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