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Archive für 18.2.2009
Dolmetscher sind auf dem Balkan Spitzenverdiener
18.2.2009 von Richard Schneider.
Dolmetscher, die auf dem Balkan für internationale Organisationen arbeiten, sind in ihrem Land Spitzenverdiener und gehören zur neuen wirtschaftlichen Elite. Dies geht aus einem Artikel des Österreichischen Rundfunks ORF hervor, in dem neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken nach der Unabhängigkeit von Serbien zitiert werden.
Insgesamt gesehen gehe es vorwärts, aber die Schere zwischen Arm und Reich klaffe immer weiter auseinander. Der Großteil der Menschen beurteile die wirtschaftliche Situation als schlecht, und das Vertrauen in die staatlichen Institutionen sei äußerst gering. Zu diesen Ergebnissen kommt der “Gallup Balkan Monitor 2008″, für den das bekannte Meinungsforschungsinstitut 7.000 Personen in sechs Balkanstaaten befragt hat.
Vedran Dzihić, Politikwissenschaftler an der Universität Wien, erklärt: “Es gibt neue Eliten, die äußerst stark profitierten, aber auch jene, die dabei auf der Strecke bleiben.” Der monatliche Durchschnittslohn betrage in Serbien etwa 300 Euro, im Kosovo 200 Euro. Der ORF schreibt:
Die soziale Ungleichheit ist in den Ländern am stärksten, die während der Jugoslawienkriege besonders stark gelitten haben. Das sind Bosnien Herzegowina und der Kosovo. “So muss ein Sarajevoer Pensionist mit 50 bis 100 Euro im Monat zurecht kommen, diejenigen, die beispielsweise als Übersetzerin oder als Berater für die Internationalen Organisationen zuständig sind, verdienen zwischen 1000 und 2000 Euro oder auch mehr. Und im Kosovo verdient ein für die österreichischen Truppen tätiger Dolmetscher drei Mal so viel wie ein auf höchster Ebene tätiger Ministerialbeamter”, sagt Vedran Dzihić.
[Text: Richard Schneider. Quelle: ORF, 2009-02-18.]
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Schweiz: SNF empfiehlt Englisch als Teil-Amtssprache
18.2.2009 von Richard Schneider.
Der Schweizerischer Nationalfonds (SNF) untersucht im Forschungsprojekt “NFP 56″ die “Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz”. Soeben hat er folgende Pressemitteilung zur “Sprachenpolitik im Einwanderungsland Schweiz” herausgegeben:
Immer mehr Menschen, die in der Schweiz leben und arbeiten, verstehen die lokale Sprache nicht oder nur schlecht. Der Staat sollte seine Politik deshalb auf die neue Sprachenvielfalt ausrichten, indem er das Erlernen der Landessprachen fördert, aber auch vermehrt Übersetzungshilfen anbietet.
Sprachkenntnisse bezeichnet man heute oft als Schlüssel für die Integration von Zugewanderten. Auch die Schweizer Gesetzgebung sieht in Sprachkenntnissen zunehmend das ausschlaggebende Kriterium für den Umgang mit Ausländerinnen und Ausländern. So erlaubt das neue Ausländergesetz den Behörden, das Erteilen einer Aufenthaltsbewilligung an die Bedingung zu knüpfen, dass der Betreffende einen Sprachkurs besucht. Die Niederlassungsbewilligung soll zukünftig nur noch erteilt werden, wenn der Ausländer über gute Sprachkenntnisse verfügt.
Problematisch dabei ist einerseits, dass das Aufzwingen von Sprachkursen mit den Grundrechten kollidieren kann, wie die Juristen Alberto Achermann und Jörg Künzli in ihrer im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms “Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz” (NFP 56) erstellten Studie aufzeigen. Andererseits kann man Angehörige von EU-Staaten nicht zur Integration verpflichten, was zu Rechtsungleichheit unter den Immigranten führt. Daher wäre vermehrt auf positive Anreize zu setzen, dass etwa, wer eine Amtssprache beherrscht, die Niederlassungsbewilligung schneller erhält.
Eine neue Sprachenpolitik
Das Schweizer Rechtssystem kennt kein allgemeines Recht auf Übersetzung. Bund und Kantone sind nicht verpflichtet, mit der Bevölkerung in einer anderen als einer Amtssprache zu kommunizieren. Aus den Grund- und Menschenrechten lässt sich zwar kein allgemeines Recht auf Übersetzung ableiten, doch im Bildungs- und im Sozialhilfebereich sowie im Gesundheitswesen ist eine allgemein funktionierende Kommunikation unerlässlich.
In gewissen Fällen besitzen Zugewanderte aus rechtsstaatlicher Sicht sehr wohl ein Recht auf Übersetzung - beispielsweise im Vorfeld medizinischer Eingriffe oder wenn der Staat zum Schutz des Lebens verpflichtet ist, die notwendigen Informationen möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, etwa bei der Deklaration lebensgefährlicher Produkte. Eine vorausschauende Sprachenpolitik sollte nicht bloss auf Verpflichtungen im Rahmen des Ausländerrechts setzen. Deshalb ist eine weiter greifende Sprachförderungspolitik notwendig.
Englisch als Teil-Amtssprache?
Die Forscher empfehlen den staatlichen Akteuren, im Sinne der vom neuen Ausländergesetz postulierten Chancengleichheit sprachliche Hindernisse abzubauen. Spitäler sollten professionelle Übersetzungshilfen beiziehen und Merkblätter in verschiedenen Sprachen anbieten. Vor schulischen Selektionsentscheiden könnten fremdsprachige Kinder privilegiert unterrichtet werden. Der Staat sollte die lokale Amtssprache bei der familienexternen Kinderbetreuung, auf Kindergartenstufe oder für Unterstützung auf Gymnasialstufe verstärkt vermitteln.
Zu prüfen ist laut den Autoren, die englische Sprache zur Teil-Amtssprache aufzuwerten, d.h. der Staat würde mit der Bevölkerung punktuell vermehrt auf Englisch kommunizieren. Dies käme den von der Wirtschaft begehrten hochqualifizierten Arbeitskräften entgegen, die mit ihrer Familie nur eine begrenzte Zeit hier leben und kaum zum Erlernen einer Landessprache zu verpflichten sind. Die Einführung der Teil-Amtssprache würde zudem die Rechtswirklichkeit nachvollziehen, da bereits mehrere Bereiche der Arbeitswelt, besonders bei international ausgerichteten Unternehmen, vom Englischen durchdrungen sind.
Nationales Forschungsprogramm “Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz” (NFP 56)
Die traditionelle Viersprachigkeit der Schweiz ist längst zur Vielsprachigkeit geworden. Dies wirft für Schule und Gesellschaft Probleme auf. Andererseits aber eröffnet das sprachliche Kapital der Schweiz grosse Chancen, da die internationalen Verflechtungen Sprachenkenntnisse nötiger denn je machen. Die Vielfalt der Sprachen stellt heute neue Fragen an Schule, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und auch an jedes einzelne Individuum. Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene NFP 56 erforscht und entwickelt seit 2006 die Grundlagen zur Erhaltung, Förderung und Nutzung der Sprachenvielfalt in der Schweiz.
[Text: SNF. Quelle: Pressemitteilung SNF, 2009-02-17. Bild: Archiv.]
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