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Archive für 29.6.2009
ATICOM organisiert Prüfung zum Nachweis von Rechtskenntnissen
29.6.2009 von Richard Schneider.
Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die nicht in ausreichendem Maße Praxiskenntnisse der deutschen Rechtssprache vorweisen und ihre Kenntnis nicht anderweitig nachweisen können, steigen in der ATICOM-Geschäftsstelle stetig.
ATICOM ist daher als Berufsverband praktisch tätig geworden, um diesen Kolleginnen und Kollegen eine Weiterbildungsmöglichkeit anzubieten, die mit einer von den drei Oberlandesgerichten in NRW anerkannten Prüfung abschließt (die Anerkennungszusage der drei OLG liegt ATICOM vor). Zu diesem Zweck wurde eine Kooperation zwischen ATICOM und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) vereinbart. Ab sofort wird die Hochschule regelmäßig externe Prüfungen in NRW abnehmen. Dies ist möglich, da die Abnahme der Prüfung nicht an einen Ort, sondern an die Prüfungsordnung gebunden ist. ATICOM übernimmt als Kooperationspartner der Hochschule die Organisation vor Ort.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Die Prüfung wird vollständig und ausschließlich von Prüfungsbeauftragten der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen abgenommen. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für die Ausstellung des Zertifikats durch die Hochschule und die Anerkennung durch die Oberlandesgerichte.
Was müssen Sie tun, um an der Prüfung teilzunehmen?
Zunächst fordern Sie bei der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (Senator E.H. (FH) Univ.-Lektor Reinold Skrabal, Tel. 07161-69241; reinold.skrabal@t-online.de) das Prüfungs-Merkblatt mit prüfungsrelevanten Literaturhinweisen, die Prüfungsordnung sowie das Anmeldeformular an. Sollten Sie sich für eine Prüfung in NRW entscheiden, registrieren Sie sich bei ATICOM (Geschäftsstelle, Tel.: 02324-593599 oder E-Mail an geschaeftsstelle@aticom.de) und erhalten nach Zahlung der Registrierungsgebühr für NRW die prüfungsrelevante Literatur zugesandt. Zur Kostendeckung der Prüfungsorganisation vor Ort in NRW sowie der für die Prüfung benötigten Literatur berechnet ATICOM eine Pauschale in Höhe von 145,- Euro (für Mitglieder von ATICOM und befreundeten Verbänden) bzw. 175,- Euro (MwSt.-frei) für andere Teilnehmer/innen.
Erst nach abgeschlossener Vorbereitung auf die Prüfung (ca. 4 - 8 Wochen je nach individuellem Lerntempo etc.) wählen Sie einen von ATICOM und HfWU festgelegten Fixtermin, senden das bei der Hochschule angeforderte offizielle Anmeldeformular dorthin ausgefüllt zurück und überweisen nach Erhalt der schriftlichen Zulassung zur Prüfung und der HfWU-Gebührenrechnung die Prüfungsgebühr in Höhe von 375,00 € (MwSt.-frei) an die Hochschule.
Prüfungsvorbereitung
Die Prüfung ist von der HfWU so ausgelegt, dass Sie sich eigenständig anhand der empfohlenen Literatur vorbereiten können. Auf Wunsch können bei ATICOM auch zwei zusätzliche Repetitorien belegt werden (jeweils individuell buchbar).
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung wird an einem Samstag zentral in oder in der Nähe von Düsseldorf abgehalten. Herr Skrabal hält am Vormittag des Prüfungstages ein gebührenfreies Seminar zur Prüfungsvorbereitung. Die dreistündige Prüfungsklausur folgt am Nachmittag des gleichen Tages. Nach einer Pause findet dann die mündliche Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
Durch die Abnahme der Prüfung in NRW ergeben sich für die Teilnehmer/innen nicht unerhebliche Kosten- und Zeitersparnisse sowie der Vorteil von Vorbereitungsseminaren.
Erste Prüfungstermine in Düsseldorf: 5. September 2009 (Fixtermin), 7. November 2009 (Eventualtermin), Repetitorium “Zivilrecht” August 2009, Repetitorium “Strafrecht” August 2009. Details und die Liste mit den aktuellen Terminen finden Sie unter www.aticom.de/a-veranstalt.htm.
[Text: ATICOM. Quelle: ATICOM.]
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