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Archive für September 2009
Internationaler Übersetzertag: BDÜ betont wirtschaftliche Bedeutung der Branche
30.9.2009 von Richard Schneider.
Der Bestseller aus Italien, die Software aus den USA oder das Handy aus Korea - ohne gut übersetzte Texte könnten Unternehmen ihre Produkte nur im eigenen Sprachraum verkaufen. Am 30. September ist Internationaler Übersetzertag, und der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) will an diesem Tag die Bedeutung der Übersetzung ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken.
“Übersetzer arbeiten hinter den Kulissen”, weiß BDÜ-Präsident Johann J. Amkreutz (Bild). “Ihre Arbeit ist dann gut, wenn niemand bemerkt, dass es sich um eine Übersetzung handelt.” Aus diesem Grund werde die Rolle des Übersetzers für die Wirtschaft häufig unterschätzt. Die deutsche Exportnation sei ohne die Arbeit von Sprachexperten nicht vorstellbar. Sie übersetzten Werbetexte, Verträge oder auch Handbücher. Die gesamte Kommunikation also, die ein Unternehmen braucht, um im Ausland erfolgreich Geschäfte zu machen.
Im Zeitalter der Globalisierung ist die Arbeit von Übersetzern mehr denn je gefragt. Amkreutz: “Das Volumen des
Übersetzungsmarktes steigt jährlich um 10 Prozent und liegt derzeit in Deutschland bei etwa 750 Millionen bis 1
Milliarde Euro pro Jahr.” Weltweit wird der Umsatz auf rund 14 Milliarden USD geschätzt. Um die entsprechende Menge an Texten zu übersetzen, brauche es Sprachmittler auf der ganzen Welt, die das Übersetzerhandwerk beherrschen. Und Auftraggeber, die diese Tätigkeit honorieren. Viele sparten am falschen Ende. “Eine schlechte Übersetzung kann teuer werden”, so der BDÜ-Präsident. Eine missverständliche
Gebrauchsanweisung führe leicht zu Reklamationen und könne sich negativ auf den Absatz auswirken.
Der Internationale Übersetzertag wurde im Jahr 1991 von der weltweiten Übersetzerorganisation FIT (Fédération Internationale des Traducteurs) eingeführt. Das Datum geht zurück auf den Todestag des Heiligen Hieronymus, der als Schutzpatron der Übersetzer gilt. Der Gelehrte übersetzte unter anderem die Bibel ins Lateinische.
[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2009-09-28. Bild: BDÜ.]
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VdÜ begeht internationalen Übersetzertag mit zahlreichen Veranstaltungen
29.9.2009 von Richard Schneider.
Bereits 1991 hat die Fédération Internationale des Traducteurs (FIT) den 30. September, an dem traditionell des Bibelübersetzers Hieronymus gedacht wird, zum Internationalen Übersetzertag erklärt. Der Literaturübersetzerverband VdÜ, aus dessen Reihen bereits vor Jahrzehnten der Hieronymusring zur Würdigung von Übersetzerleistungen gestiftet wurde, will diesen Tag, der weltweit und in vielen europäischen Ländern – Österreich, Litauen, Frankreich und Dänemark – eingeführt ist, jetzt auch in der deutschen Öffentlichkeit etablieren.
„Die Weltliteratur“, so der portugiesische Schriftsteller und Nobelpreisträger Saramago, „wird von Übersetzern gemacht.“ Aber Übersetzer „machen“ noch viel mehr: Auf ihrer Arbeit baut die gesamte abendländische Kultur auf. Das fängt mit den Bibelübersetzungen der Spätantike an und setzt sich im 9. Jahrhundert in Bagdad fort, wo die wissenschaftlichen Texte der griechischen Antike ins Arabische übersetzt wurden. Die sogenannte „Übersetzerschule von Toledo“ übertrug dann im 12. Jahrhundert neben originalsprachig arabischen wissenschaftlichen und religiösen Texten auch diese Übersetzungen ins Lateinische, im 13. Jahrhundert auch ins Kastilische, was sich normierend auf die spanische Sprache auswirkte. Luthers Bibelübersetzung hat die deutsche Sprache wesentlich geprägt, die englische „King James Bible“ hatte großen Einfluss auf Milton und andere bedeutende englische Dichter. Die Shakespeare-Übersetzungen von Schlegel und Tieck haben der deutschsprachigen Bühnenkunst und ihren größten Repräsentanten unverzichtbare Impulse gegeben, und die Gedanken der Aufklärung konnten sich erst durch Übersetzungen in der ganzen Welt verbreiten.
Mit anderen Worten: Wo immer gesprochen, geschrieben, gelesen, ja selbst gesungen wird, hatten und haben Übersetzer ihre Hand im Spiel, und ihnen verdanken wir es, dass die ganze Welt in der eigenen Sprache aufgehoben ist. Ihre Arbeit hat die Voraussetzung für die Entwicklung von Kultur und Wissenschaft, aber auch für die Entwicklung der Volkssprachen geschaffen und nicht zuletzt für die Möglichkeiten des vereinigten Europas und der heutigen globalisierten Welt.
Am Internationalen Übersetzertag sollen zahlreiche Übersetzerveranstaltungen in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Bedeutung der Übersetzung in Vergangenheit und Gegenwart wecken und zeigen, wer hinter den Übersetzungen steht, mit denen jeder ständig konfrontiert ist – von der schönen Literatur bis zum Fachbuch, vom Theater bis zu Film und Fernsehen, von Zeitungen und Zeitschriften bis zu Werbung und Gebrauchsanweisungen.
Geplant sind folgende Veranstaltungen:
- Berlin: Literarisches Colloquium Berlin (LCB), Am Sandwerder 5, 1409 Berlin-Wannsee, 20.00 Uhr, Reinhard Kaiser stellt seine Übersetzung von Hans Jacob Christoffel von Grimmelshausens Abenteuerlichem Simplicissimus aus dem Deutschen des 17. Jahrhunderts vor.
- Berlin: Buchhandlung „Dante Connection“, Oranienstraße 165, 10999 Berlin-Kreuzberg, 20.00 Uhr „Hieronymus zu Gast bei Dante“. Ein romanischer Abend mit Marianne Gareis, Christian Hansen, Martina Kempter und Patricia Klobusiczky.
- Berlin: „Buchhändlerkeller“, Carmerstraße 1, 10623 Berlin-Charlottenburg, 20.30 Uhr, Vera Bischitzky liest aus ihrer Neuübersetzung, Nikolai Gogol „Tote Seelen“.
- Berlin: Kollwitz-Buchhandlung, Danziger Straße 59, 10435 Berlin-Prenzlauer Berg, 19.30 Uhr, Blanka Stipetic, Will Firth, Ines Sebesta und Cornelia Marks servieren „Balkansalat“ – Neue Literatur aus Bulgarien, Bosnien, Kroatien und Mazedonien.
- Berlin: Theater Ballhaus Ost, Pappelallee 15, 10437 Berlin-Mitte, 15.00 und 16.00 Uhr, „Die allgemeine Verunsicherung - Wissen Sie eigentlich, wen Sie lesen?“ Die Wandlungen, die ein Original im Kleid seiner Übersetzungen im Laufe der Jahrhunderte durchlebt, werden in einer szenischen Lesung zu Gehör gebracht. Lassen Sie sich verunsichern! www.drama-panorama.com.
- Berlin: Buchhandlung Leseglück, Ohlauer Straße 38, 10999 Berlin-Kreuzberg, 20.30 Uhr, Katrin Harlaß spricht Über Tiefen und Untiefen beim Übersetzen und liest aus Jacques Cousteau/Susan Schiefelbein „Der Mensch, die Orchidee und der Oktopus“.
- Berlin: Buchhandlung Thaer, Bundesallee 77, 12161 Berlin-Friedenau, 20.00 Uhr, Hinrich Schmidt-Henkel liest aus Jean Echenoz „Ravel“ (Roman) und Jo Nesbö „Doktor Proktors Pupspulver“ (Kinderbuch).
- Berlin: Museum der Unerhörten Dinge, Crellestr. 5-6, 10827 Berlin-Schöneberg, 19.30 Uhr, Übersetzer „Pas de deux“. Karin Uttendörfer und Klaus-Jürgen Liedtke locken Hieronymus aus dem Gehäuse mit Proben ihrer Übersetzungen aus dem Französischen und Schwedischen.
- Berlin: Lettrétage, Methfesselstraße 23-25, 10965 Berlin-Kreuzberg, 20.00 Uhr, Sergio Pitol „Die Kunst der Flucht“. Im Rahmen der Reihe Lateinamerikanische Literatur und ihre deutschen Vermittler: Lesung mit Denis Abrahams (Schauspieler) und anschließendes Gespräch mit Ulrich Kunzmann (Übersetzer), moderiert von Katharina Deloglu.
- Bremen: „Übersetzer packen aus“. Literaturübersetzer geben Einblicke in ihre Arbeit - verschiedene Sprachen, verschiedene Genres, verschiedene Themen.
- Frankfurt am Main: Der „gläserne Übersetzer“ zu Gast in der Zentralbibliothek. Barbara Neeb und Katharina Schmidt arbeiten im Tandem live an dem italienischen Psychothriller „Dover Beach“ von Luca di Fulvio.
- Frankfurt am Main: Das Spiel der Masken und Perspektiven: Mo Yans Roman „Die Sandelholzstrafe“ in der deutschen Übersetzung. Karin Betz gibt im Gespräch mit dem Journalisten und Kulturvermittler Holger Ehling Einblicke in die Werkstatt einer Chinesisch-Übersetzerin.
- Frankfurt am Main: Ex Oriente Lux. Die „Übersetzerschule von Toledo“,Vortrag von Hartmut Fähndrich (ETH Zürich).
- Frankfurt am Main: Susanne Baghestani und Ursula Gräfe stellen Übersetzungen vor: „Teheran Revolutionsstraße“ von Amir Hassan Cheheltan, 2009, (P.Kirchheim Verlag, aus dem Persischen von Susanne Baghestani) und „Eine Kiste explodierender Mangos“ von Mohammed Hanif, 2008 (A1-Verlag, aus dem Englischen von Ursula Gräfe).
- Freiburg: „In Freiburg übersetzt“ - Ausstellung und Lesung mit Adelheid Zöfel, Beate Thill, Birgitta Höpken, Christoph Trunk, Cornelia Holfelder-von der Tann, Katja Meintel, Maja Ueberle-Pfaff, Sabine Grebing, Sabine Grimm, Stefanie Fahrner und Tobias Scheffel.
- Hamburg: Lesung mit Harriet Fricke (Peter Guralnick, „Sweet Soul Music”), Brigitte Jakobeit (J. R. Moehringer, „Tender Bar”) und Nicolai von Schweder-Schreiner (Ruy Castro, „Bossa Nova - The Sound of Ipanema”).
- Hamburg: Wein, Lesung und Gespräch mit Annette Kopetzki (Ottavio Cappellani, „Habe die Ehre! Eine Mafia-Komödie”), Miriam Mandelkow (Elisa Albert, „Das Buch Dahlia”) und Eva Profousová (Radka Denemarková, „Ein herrlicher Flecken Erde”).
- Hamburg: Lesung mit Brigitte Große (Wilfried N’Sondé, „Das Herz der Leopardenkinder” 2008), Brigitte Jakobeit (J.R. Moehringer, „Tender Bar”), Andreas Löhrer (Maurizio Maggiani, „Reisende in der Nacht”)
Hamburg: “Humboldts Vermächtnis & Naked Lunch - Ein Cut-Up-Abenteuer”. Eike Schönfeld & Michael Kellner lesen Saul Bellow und William S. Burroughs. - Hamburg: Ingo Herzke liest aus den neuen Erzählungen von A. L. Kennedy, „Was wird”.
- Hamburg: Isabel Bogdan liest aus dem neuen Hop-Çiki-Yaya-Thriller von Mehmet Murat Somer, „Der Kuss-Mord”.
- Köln: „Heiliger Hieronymus, hilf!“ Lesung mit Jürgen Bürger (Philip K. Dicks „Unterwegs in einem kleinen Land“), Andrea Fischer (Idwal Jones, „Die Sterne von Paris“) und Kristian Lutze (Michael Robothams, „Dein Wille geschehe“), moderiert von Denis Scheck.
- Leipzig: „Übersetzer stellen vor: Neue Texte aus der weiten Welt”. Der literarische Austausch von Sprachraum zu Sprachraum wird immer intensiver - nicht zuletzt dank einer kompetenten Gilde von Übersetzern. Hören Sie am Internationalen Übersetzertag, was ausländische Autoren zu sagen haben und wie es ihre deutschen Sprachmeister, allesamt aus Leipzig, formulieren.
- Wien: ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen als HelferInnen, VerräterInnen oder GauklerInnen?
Buchpräsentation/Hieronymusfest. Mit: Mira Kadric (Assistenzprofessorin, Zentrum für Translationswissenschaft in Wien - ZTW), Klaus Kaindl (A.o. Professor am ZTW), Waltraud Kolb (Übersetzerin, Assistentin am ZTW) und Werner Richter (Übersetzer, Vorsitzender der Übersetzergemeinschaft - Moderation). Anschließend laden die Berufsverbände Übersetzergemeinschaft und Universitas aus Anlass des Internationalen Übersetzertags zum alljährlichen Hieronymusfest.
- Winterthur: Mitglieder des Zürcher Übersetzertreffens und der Weltlesebühne präsentieren sich als „Gläserne Übersetzer”
[Text: VdÜ. Bild: VdÜ.]
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Tagungsband “Übersetzen in die Zukunft”: aktuelle Beiträge zum Branchengeschehen auf 582 Seiten
28.9.2009 von Richard Schneider.
Der Tagungsband Übersetzen in die Zukunft enthält die Beiträge der gleichnamigen internationalen Fachkonferenz, die der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) vom 11. bis 13. September 2009 in Berlin ausgerichtet hat. Fachleute aus den Bereichen Übersetzen und Dolmetschen, Wissenschaftler, Juristen, Betriebswirtschaftler und Berater analysieren in ihren Beiträgen veränderte Arbeitsbedingungen, Berufsprofile und Perspektiven der Branche.
Die sieben Themenschwerpunkte der Konferenz spiegeln die Hauptinhalte wider:
- Auswirkungen der Globalisierung auf den Übersetzungs- und Dolmetschmarkt
- Neue Berufsprofile, neue Perspektiven
- Neue Herausforderungen beim Übersetzen
- Neue Herausforderungen beim Dolmetschen
- Neue Technologien
- Ausbildung heute
- Neue Anforderungen an die Berufsverbände
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Konferenz stammen die Beiträge von Freiberuflern, Entscheidungsträgern und führenden Fachleuten aus der ganzen Welt ‒ mit vielfältigen Visionen zur multikulturellen Kommunikation, Gestaltung und Qualitätssicherung der Dienstleistung Übersetzen und Dolmetschen. Aufgrund der unterschiedlichen Blickwinkel sind die Beiträge für Dienstleister in allen Ausprägungen in der freien Wirtschaft und in Institutionen im deutschsprachigen Raum wie auch im Ausland wertvoll.
W. Baur, S. Kalina, F. Mayer, J. Witzel (Hg.): Übersetzen in die Zukunft. Herausforderungen der Globalisierung für Dolmetscher und Übersetzer. Tagungsband der internationalen Fachkonferenz des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) in Berlin, 11.-13.09.2009. Verlegt vom BDÜ, Berlin, 2009. 582 Seiten, 20,00 Euro, ISBN 978-3-938430-24-8.
Online-Bestellung unter www.bdue.de > Publikationen.
[Text: BDÜ. Bild: Christof Rieken.]
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Österreich lehnt EU-Rahmenbeschluss zum Gerichtsdolmetschen ab
27.9.2009 von Richard Schneider.
Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten vor zwei Monaten den Entwurf für einen Rahmenbeschluss zugesandt, mit dem Mindestnormen für die Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren festgeschrieben werden sollen. Während das Papier in Deutschland noch gar nicht wahrgenommen wurde, hat der österreichische Nationalrat die Vorschläge bereits intensiv beraten und abgelehnt.
Der EU-Entwurf stößt auf eine große Koalition der Ablehnung von links bis rechts: SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ haben dem Papier im EU-Unterausschuss des Nationalrats einmütig ihre Zustimmung verweigert. Nur die Grünen sind dafür.
Der schwammig formulierte Rahmenbeschluss sieht vor, dass noch mehr als bisher gedolmetscht und übersetzt wird. Außerdem soll Angeklagten auch für Gespräche mit ihrem Anwalt auf Staatskosten ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.
Derzeit übersetzen die Gerichtsdolmetscher in Österreich nur zusammenfassende Informationen der Richter an die Angeklagten sowie Gespräche zwischen Angeklagten und Pflichtverteidigern. Wer einen eigenen Anwalt bezahlen kann, muss auch die Kosten für den Dolmetscher selbst tragen.
Darüber hinaus verlangt der Entwurf der EU-Kommission die schriftliche Übertragung aller wichtigen Unterlagen in die Fremdsprache. Derzeit werden Angeklagte nur mündlich über den Inhalt von Anklageschrift und Urteil informiert. Eine schriftliche Ausfertigung in der Fremdsprache erfolgt nicht.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner von der ÖVP (Bild) befürchtet, dass sich bei Umsetzung der EU-Vorschläge die Dolmetschkosten der österreichischen Justiz von derzeit 4,5 Millionen Euro pro Jahr auf 9 Millionen Euro verdoppeln. Außerdem wird in Österreich die Notwendigkeit der von der schwedischen EU-Präsidentschaft vorangetriebenen Regelung bezweifelt. Die Mitgliedstaaten seien hinsichtlich der Sprachmittlung bei Gericht ohnehin schon verpflichtet, sich an entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu halten.
Siehe auch: EU entwirft Rahmenbeschluss für Anspruch auf Dolmetscher in Strafverfahren
[Text: Richard Schneider. Quelle: Standard, 2009-09-17, 2009-09-18. Bild: Bundesministerium für Justiz.]
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“Ich kann nicht mehr!” Gaddafi-Dolmetscher kollabiert in UNO-Vollversammlung
26.9.2009 von Richard Schneider.
„Gaddafi redet Übersetzer k.o.“, meldet der Schweizer Blick. „Die Tiraden Gaddafis überforderten ihn: Der Dolmetscher kollabierte“, heißt es auf oe24.at. Der Focus fragt sich: „Übersetzer vom Wortschwall erschlagen?“ NBC verkündet: “Khaddafy’s Rant Caused Translator Meltdown.” Was war denn da los?
Gaddafi bringt eigene Dolmetscher mit und brüskiert UNO-Dolmetscher
Für seine erste Rede vor der UNO-Vollversammlung in New York hatte Libyens Revolutionsführer Muammar al-Gaddafi (67) einen eigenen Arabisch-Englisch- und einen Arabisch-Französisch-Dolmetscher mitgebracht. Begründung: Er wolle in einem Dialekt sprechen, den nur libysche Dolmetscher verstehen könnten.
Damit stieß Gaddafi den elitären Dolmetschdienst der Vereinten Nationen vor den Kopf, der allein für Arabisch 25 erfahrene Simultandolmetscher in seinen Reihen hat. Außerdem stellte sich heraus, dass Gaddafi seine Rede keineswegs in einem Dialekt, sondern auf Hocharabisch vortrug.
Rede dauert 95 statt 15 Minuten
Geplant war eine kurze Rede von 15 Minuten Dauer, die ein einzelner und gut vorbereiteter Simultandolmetscher problemlos bewältigen kann. Allerdings redete sich Gaddafi seinen Frust von der Seele und kam letztendlich erst nach 95 Minuten zum Schluss. Dass er vom Leiter der Vollversammlung für die Überziehung nicht zur Ordnung gerufen wurde, lag daran, dass Libyen dieses Jahr turnusgemäß den Vorsitz führt.
„Ich kann einfach nicht mehr!“
Während der Arabisch-Englisch-Dolmetscher zu Beginn der Rede noch ruhig und gelassen spricht, wirkt er im weiteren Verlauf gehetzt und überfordert. Insgesamt hat er drei längere Aussetzer, bei denen er den Faden verliert. In einigen Sprechpausen kann man ein leises Stöhnen vernehmen. Nach 90 Minuten scheint er dann am Ende seiner Kräfte zu sein.
„Ich kann einfach nicht mehr!“, soll er laut New York Post auf Arabisch ins offene Mikrofon gerufen haben. (”I just can’t take it any more,” Khadafy’s interpreter shouted into the live microphone – in Arabic.) Das stimmt jedoch nicht, wie der auf Youtube verfügbare Mitschnitt der MSNBC-Direktübertragung belegt. Wahrscheinlicher ist, dass er den Kollegen in der Kabine signalisierte, ihn doch bitte abzulösen.
Es folgte ein halbwegs professionell durchgeführter fliegender Wechsel zur UNO-Dolmetscherin Rasha Ajalyaqeen (siehe Videodokumentation Teil 9, Minute 5:44). Die Leiterin der arabischen Kabine dolmetschte die verbleibenden fünf Minuten locker, flockig und gut gelaunt. Jedenfalls kicherte sie ins Mikrofon, als Gaddafi verächtlich eine Nahost-Broschüre aufs Pult des Präsidiums warf. Ajalyaqeen fiel das Dolmetschen deutlich leichter als dem vor ihr mit starkem Akzent sprechenden libyschen Kollegen.
Randbemerkung: Die New York Post meldete, dass der Dolmetscher nach 75 Minuten zusammengebrochen sei und die UNO-Dolmetscherin dann die restlichen 20 Minuten übernommen habe. Alle anderen Medien haben diese Daten ungeprüft bei der Post abgeschrieben. Sie sind jedoch falsch, wie der Videomitschnitt von Gaddafis Rede zeigt. Der libysche Dolmetscher warf erst nach 90 Minuten das Handtuch, die UNO-Kollegin übernahm die verbleibenden 5 Minuten.
Kollaps nach 90 Minuten Dauerdolmetschen
Gaddafis Dolmetscher soll, nachdem sein Mikrofon geschlossen war, vor Erschöpfung zusammengebrochen sein. “‘His interpreter just collapsed – this is the first time I have seen this in 25 years,’ another U.N. Arabic interpreter told The Post.”
Die westlichen Medien berichten überwiegend tendenziös über den Vorfall („irre Endlos-Rede“, „der Wüstensohn quasselte erbarmungslos drauflos“). Sie versuchen damit zu suggerieren, der Dolmetscher sei zusammengebrochen, weil er die „Hasstiraden“ und das „geisteskranke Geschwafel“ (”insane ramblings”) des libyschen Revolutionsführers nicht mehr ertragen habe. Diese These ist wenig plausibel, denn es handelte sich um Gaddafis Leibdolmetscher, den er aus Tripolis mitgebracht hatte. Diesem dürfte das Weltbild seines Vorgesetzten vertraut sein.
Inhaltlich stellt die Rede Gaddafis kein Problem dar. In ihr kritisiert er hauptsächlich den Weltsicherheitsrat als demokratisch nicht legitimierte Weltregierung mit Veto-Recht für die Mächtigen. Allerdings ist der Revolutionsführer kein guter Redner. Trotzdem sprach er ohne Manuskript und orientierte sich lediglich an einem Wust aus Zetteln unterschiedlicher Formate. Dadurch wirkt seine Argumentation häufig zusammenhanglos, aber andererseits auch nicht konfuser und ermüdender als Parteitagsreden deutscher Politiker. „Hasstiraden“ und „geisteskrankes Geschwafel“ enthält der Vortrag nicht. Im Gegenteil: Gaddafi fand viele lobende Worte für den „Sohn Afrikas“, der vor Kurzem ins höchste Amt der USA gewählt wurde. Die weltpolitischen Ansichten des libyschen Staatschefs und seine Vorschläge zur Reform der UNO sind nicht neu und aus Sicht der ohnmächtigen Staaten dieser Welt nachvollziehbar, wofür ihm auch applaudiert wurde.
Sich auf diesen Perspektivwechsel für die Dauer einer Rede einzulassen, kann für Dolmetscher nur interessant und intellektuell anregend sein. Hinzu kommen die unbestrittenen theatralischen Qualitäten des Revolutionsführers. So zerriss er mit großer Geste einige Seiten der UN-Charta, weil sie seiner Ansicht nach das Papier nicht wert ist, auf das sie gedruckt wurde. Am Redner und dem Inhalt seines Vortrags kann es also nicht gelegen haben, dass der Dolmetscher kollabierte.
Das Problem für Gaddafis Dolmetscher war, dass die Rede nicht wie geplant 15, sondern 95 Minuten dauerte und in der Kabine keine Ablösung vorgesehen war. Außerdem hatte der libysche Sprachmittler nicht die Klasse und die Erfahrung der UN-Dolmetscher. Dass er überhaupt 90 Minuten durchhielt, ist eine geradezu übermenschliche Leistung. Normalerweise wechseln sich bei Vorträgen dieser Art und Länge zwei Dolmetscher alle zehn bis zwanzig Minuten ab.
Die Rache der UNO-Dolmetscher
Gaddafi hat den Fehler gemacht, die Dolmetscher der UNO zu brüskieren, indem er eigene Sprachmittler mitbrachte. Gegenüber der New York Post erklärte ein UNO-Dolmetscher selbstbewusst: “This is the best team in the world.” Und er nannte augenzwinkernd einen weiteren Grund, warum Staatschefs gut beraten seien, den UN-Dolmetschdienst zu nutzen: “Most heads of state prefer to use U.N. interpreters because then – no matter what happens – they can blame the interpreter.”
Die in ihrer Ehre verletzte Dolmetsch-Elite, die nie länger als 20 Minuten am Stück arbeitet, erzählte die peinliche Geschichte vom Zusammenbruch des libyschen Kollegen dann brühwarm der Presse, in diesem Fall der New York Post. Ein klarer Verstoß gegen das Verschwiegenheitsgebot in den berufsständischen Regelungen des UNO-Sprachendienstes und des internationalen Konferenzdolmetscherverbandes AIIC.
Lehrstück für Dolmetscherausbildung
Der Vorfall ist auf jeden Fall ein Lehrstück. Er zeigt, dass man auch bei kurzen Vorträgen immer mindestens zwei sich abwechselnde Dolmetscher einsetzen sollte, dass der Redner seine Zeit nicht maßlos überziehen sollte und vor allem, dass man niemals die Dolmetschtruppe des Veranstalters brüskieren sollte.
Außerdem wissen wir jetzt, wie lange ein einzelner Simultandolmetscher am Stück arbeiten kann, bis die Synapsen versagen: 90 Minuten. Man sollte dem bislang namenlosen libyschen Kollegen einen Eintrag im Guinness Buch der Rekorde widmen.
Ausbildungsinstitute für Konferenzdolmetscher täten gut daran, die unten aufgeführten Videos herunterzuladen und auf DVD zu sichern. Sie ließen sich dann bei Gelegenheit im Unterricht verwenden. (Ob das Material lange online verfügbar bleibt, ist fraglich.)
Videodokumentation: Die Rede von Muammar al-Gaddafi vor der UNO-Vollversammlung am 23.09.2009 in ihrer englischen Verdolmetschung
Teil 9 enthält bei Minute 5:44 den Wechsel vom libyschen Dolmetscher zur UNO-Dolmetscherin Rasha Ajalyaqeen.
Teil 1 (10:58 Minuten): http://www.youtube.com/watch?v=VvOo5LK22sg
Teil 2 (10:58 Minuten): http://www.youtube.com/watch?v=rD5IOPeAbc0
Teil 3 (10:58 Minuten): http://www.youtube.com/watch?v=QjjICLYDKlg
Teil 4 (10:58 Minuten): http://www.youtube.com/watch?v=Y0MxuRiDq10
Teil 5 (10:58 Minuten): http://www.youtube.com/watch?v=c-u1TxWArzg
Teil 6 (10:58 Minuten): http://www.youtube.com/watch?v=hpQ6aFqprds
Teil 7 (10:58 Minuten): http://www.youtube.com/watch?v=E7PbMTVwlqw
Teil 8 (10:58 Minuten): http://www.youtube.com/watch?v=4WXG–3l3q4
Teil 9 (10:58 Minuten): http://www.youtube.com/watch?v=Xe0eNHBORvE
[Text: Richard Schneider. Quelle: Blick, 2009-09-25; oe24.at, 2009-09-25; ORF, 2009-09-25; New York Post, 2009-09-24; NBC, 2009-09-24; Spiegel, 2009-09-26; Times; Focus, 2009-09-26; Süddeutsche Zeitung, 2009-09-26. Bild: UNO.]
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Richter vergisst, Dolmetscher zu laden: Prozess vertagt
25.9.2009 von Richard Schneider.
Bei einem Prozess wegen Raubes und Körperverletzung in Rheine ist ein 50-jähriger Kosovo-Albaner der Hauptbelastungszeuge. Auf seinen bereits im Sommer 2007 gemachten Aussagen basiert die Anklage. Bei der jetzt erst aufgenommenen Verhandlung stellte das Gericht überrascht fest, dass der Mann kaum Deutschkenntnisse besitzt. Die Münsterländische Volkszeitung schreibt:
Angesichts der verworrenen Schilderung mit starkem Akzent kapitulierte die Staatsanwältin in diesem Moment: „Die wesentlichen Punkte verstehe ich nicht, ohne Dolmetscher ist die Vernehmung nicht möglich.“ Die Anhörung wurde ausgesetzt. Schöffenrichter Büssemaker bemühte sich um einen Dolmetscher in Rheine.
Währenddessen wurde die Verhandlung mit der Befragung weiterer Zeugen und der Angeklagten fortgesetzt. Letztendlich kam das Gericht mit der Wahrheitsfindung aber nicht voran. Die Lokalzeitung schildert das Ende der Verhandlung:
„Da kurzfristig kein Dolmetscher aufzutreiben war, wurde der Prozess vertagt, möglicher Weise auf 2010. Ob das Erinnerungsvermögen der vielen Zeugen, die draußen warteten, so lange hält, ist fraglich. Ebenso drängte sich die Frage auf, ob nicht absehbar war, dass der Geschädigte nur schwer verständliches Deutsch spricht.“
[Text: Richard Schneider. Quelle: Münsterländische Volkszeitung, 2009-09-25.]
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technische kommunikation 5/2009: PDF-Hilfsprogramme
24.9.2009 von Richard Schneider.
Soeben ist Heft 5/2009 der technischen kommunikation erschienen. Die von der Gesellschaft für technische Kommunikation (tekom) herausgegebene Fachzeitschrift für Dokumentation und Informationsmanagement wartet diesmal unter anderem mit folgenden Themen auf (die unterstrichenen Artikel können Sie online lesen):
- Praxistipps PDF: Kleine Alltagshelfer
- Praxistipps FrameMaker: Farbenspiele
- Praxistipps Word: Das eigene Erscheinungsbild
- Arbeitspraxis: Multitalent in elf Kapiteln. Die Hamburger Eppendorf AG gehört zu den Preisträgern des Dokupreis 2008. Mit der Note 1,8 zeichnete die Jury die Anleitung für einen elektronischen Handdispenser aus. Stefan Eike gibt einen Einblick in die Anleitung und deren Erstellungsprozess.
- Sprache: Grammatik in der Redaktion. Duden, Wahrig, Weinrich oder Engel – für die deutsche Sprache bietet der Buchmarkt eine Reihe von Grammatiken. Doch welche eignet sich für welchen Zweck? Andreas Baumert hat sich acht Grammatiken angesehen und für die Technische Redaktion unter die Lupe genommen.
- Praxistipps Sprache: Das Versal-Eszett
- Terminologie: Eindeutig ans Ziel. Die Benennung eines Bauteils muss klar und eindeutig sein, nicht zuletzt um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Michael Enders und Thomas Wolff zeigen, wie sich eindeutige Benennungen erzielen lassen und wie andere Abteilungen in den Benennungsprozess integriert werden können.
- Gesetze, Normen, Richtlinien: Die Zeit geht zur Neige. Am 29. Dezember ist es so weit: Mit der neuen EG-Maschinenrichtlinie, kurz „MRL“, kommen eine Reihe von Änderungen und Neuerungen auf die Technische Redaktion zu. Häufige Fragen zur neuen MRL beantwortet Matthias Schulz.
- Informationsmanagement: Objektorientierte Textproduktion. Komplexe Sachverhalte mit Hilfe klassifizierter Ähnlichkeiten zu reduzieren, ist das Prinzip der Objektorientierung. Umgesetzt in einem Klassendiagramm, unterstützt sie die Strukturierung von Wissen und dessen Wiederverwendung. Martin E. Brüggemann und Tanja Sieber erklären Methode und Arbeitsweise für die Technische Dokumentation.
- Usability: Mehr als Nutzertests. Verständliche Anleitungen, Kataloge und Online-Hilfen gelten zunehmend als Qualitätsmerkmale für einen Hersteller und dessen Produkte. Unterschiedlichste Usability-Maßnahmen helfen der Technischen Redaktion, dieses Ziel zu erreichen. Anhand eines Katalogprojekts zeigen Trixy Freude und Friederike Haase, auf was es alles ankommt.
Weitere Informationen zur technischen kommunikation und Bestellmöglichkeiten links im Menü unter “Zeitschriften”.
[Text: tekom. Bild: tekom.]
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Wien, Leipzig und Köln in EMT-Programm aufgenommen
23.9.2009 von Richard Schneider.
Das Projekt „Europäischer Master Übersetzen“ (EMT) soll dazu beitragen, das Niveau der Übersetzerausbildung in der EU zu heben sowie die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern, die Übersetzerstudiengänge anbieten.
Die EU-Institutionen und andere Arbeitgeber weiten ihre mehrsprachige Kommunikation immer mehr aus und benötigen deshalb in zunehmendem Maße hochqualifizierte Übersetzer. Die Übersetzerausbildung muss verbessert werden, damit die Befähigungen der Absolventen den Bedürfnissen der Arbeitgeber entsprechen.
Das EMT-Kompetenzprofil für Übersetzer, das die EU-Kommission gemeinsam mit einer Gruppe namhafter Experten erstellt hat, beschreibt die Fähigkeiten, die Übersetzer benötigen, wenn sie eine Tätigkeit in einer EU-Institution bzw. auf dem Gebiet der sich rasch entwickelnden mehrsprachigen und multimedialen Kommunikation anstreben.
EMT-Netz
Im Einklang mit den Standards der EMT-Expertengruppe bemüht sich die Europäische Kommission um den Aufbau eines Netzes von Hochschulprogrammen, die eine hochwertige Übersetzerausbildung auf Masterniveau anbieten. Ziel des EMT-Netzes ist die Förderung eines Gütesiegels für die Abschlüsse und des Austausches zwischen den teilnehmenden Programmen.
Im März 2009 wurde ein Aufruf zur Beteiligung am EMT-Netz veröffentlicht. Bewerbungsschluss war am 31.5.2009. Insgesamt gingen Bewerbungen von 93 Hochschuleinrichtungen aus 24 Mitgliedstaaten und drei Nicht-EU-Ländern ein. 34 Studiengänge wurden für vier Jahre als Mitglieder in das EMT-Netz aufgenommen. In den deutschsprachigen Ländern sind dies:
- Universität Wien, Zentrum für Translationswissenschaft, Studiengang Übersetzen – Masterstudium
- Fachhochschule Köln, Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation, Studiengang MA Fachübersetzen
- Universität Leipzig, Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie (Bild oben), Studiengang Master Translatologie
Ziele des EMT
Grundlegende Idee hinter dem EMT ist es, Hochschuleinrichtungen in der EU zur Verbesserung der Übersetzerausbildung anzuregen sowie die Zusammenarbeit und den Austausch unter Studiengängen zu fördern. Dabei werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Sensibilisierung der Bildungsbehörden in den EU-Ländern für die Notwendigkeit, hochwertige Ausbildungsmöglichkeiten für Übersetzer zu schaffen
- EU-weite Aufwertung des Übersetzerberufs
- Festlegung von Maßstäben und Bereitstellung von Unterstützung für Hochschuleinrichtungen, damit diese in der Lage sind,
- hochqualifizierte Übersetzer auszubilden, die über alle Kompetenzen verfügen, die dieser Beruf erfordert;
- eine ausreichende Anzahl von Übersetzern auszubilden, die den Anforderungen der EU-Institutionen und anderer Arbeitgeber gerecht werden;
- den Austausch von Studierenden und Lehrkräften zu erleichtern.
Link zum Thema im Übersetzerportal
Brüssel: Konferenz zu Master-Studiengängen “Übersetzen”
[Text: Europäische Kommission. Bild: Uni Leipzig, IALT.]
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“Der Dolmetscher”: Bildpostkarte aus dem Ersten Weltkrieg
22.9.2009 von Richard Schneider.

Die Bildpostkarte „Der Dolmetscher“ aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehört zu einer Motivreihe, die einzelne Berufe im Regiment vorstellt.
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Patentschutz auch bei Übersetzungsmängeln
21.9.2009 von Richard Schneider.
Werden bei der deutschen Übersetzung eines europäischen Patents einzelne Ausdrücke nicht übersetzt, so verliert das Patent dadurch nicht seinen Schutz. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden.
Das Urteil bezieht sich zwar nur auf Patente, die vor dem Inkrafttreten des Londoner Übereinkommens am 01.05.2008 erteilt wurden, ist in seiner Argumentation aber nach wie vor interessant. (Durch das Londoner Übereinkommen entfiel die Pflicht zur vollständigen Übersetzung von Patenten des Europäischen Patentamts in die Landessprachen. Damit wurde ein Wunsch der mittelständischen Unternehmen zur Reduzierung der Übersetzungskosten erfüllt.)
In dem vorliegenden Fall ging es um CD-Rohlinge, bei deren Patentanmeldung eine in den Zeichnungen benutzte Abkürzung („ch. bits“ für „Kanalbits“) nicht übersetzt worden war.
Der niederländische Patentinhaber hatte die deutsche Tochter eines japanischen Konkurrenten verklagt, die in Deutschland Speichermedien (CD-Rs) mit den patentrechtlich geschützten Merkmalen vertrieben hatte.
Das beklagte Unternehmen versuchte, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem es argumentierte, es bestehe überhaupt kein Patentschutz, da das Patent unvollständig ins Deutsche übersetzt worden sei.
Die Argumentation des Beklagten:
Die Beklagten sind der Ansicht, die geltend gemachten Ansprüche […] stünden der Klägerin bereits deshalb nicht zu, weil das Klagepatent in der Bundesrepublik Deutschland nicht in Kraft stehe. Gem. Art. II § 3 Abs. 2 IntPatÜG seien die Wirkungen des Klagepatents für die Bundesrepublik Deutschland von Anfang an nicht eingetreten, weil dessen Übersetzung nicht in einer eine ordnungsgemäße Veröffentlichung gestatteten Form eingereicht worden sei. Die Regelung des Art. II § 3 IntPatÜG verlange die Einreichung einer vollständigen Übersetzung, dass heißt eine solche, die sämtliche Teile und Seiten der übersetzten Beschreibung lückenlos aufweise und alle übersetzbaren Hinweise in den Zeichnungsblättern umfasse. Dies sei bei dem Klagepatent nicht der Fall. Wie aus Anlage K 1 ersichtlich, habe die Patentinhaberin davon abgesehen, eine Übersetzung der übersetzbaren Hinweise in den Zeichnungsblättern einzureichen. So sei bei der Beschriftung der Figur 2 auf Seite 1 der Zeichnungsblätter die Abkürzung „ch. bits“, die in der Beschreibung mit „Kanalbits“ übersetzt worden sei, bei den Beschriftungen der Figuren nicht übersetzt worden.
Es sei insoweit von einem strikten Verständnis der Vollständigkeit der Übersetzung auszugehen. Eine Differenzierung nach Qualität und Ausmaß bzw. Umfang des fehlenden Teils der Übersetzung sei nicht gerechtfertigt. […] Obgleich dem Gesetzgeber die einschneidende Konsequenz bewusst gewesen sei, habe er sich dafür entschieden, beim Fehlen der in Art. II § 2 Abs. 2 IntPatÜG genannten formalen Voraussetzungen dem europäischen Patent in Deutschland die Wirkung zu versagen, und zwar ohne jeglichen Ausnahmetatbestand.
Dem hielt das Gericht in seiner Urteilsbegründung Folgendes entgegen:
Die Wirkungen des Klagepatents sind für Deutschland eingetreten, da die Klägerin eine Übersetzung der Patentschrift im Sinne des weiter anwendbaren (I.) Art. II § 3 Abs. 1 IntPatÜG beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht hat (II.). Die Tatsache, dass bei der Figur 2 die Bezeichnung „Ch. Bits“ nicht mit übersetzt wurde, steht dem nicht entgegen, da kein Fall einer eine ordnungsgemäße Veröffentlichung nicht gestattenden Form nach Art. II § 3 Abs. 2 IntPatÜG vorliegt, sondern Art. II § 3 Abs. 4 IntPatÜG analog anwendbar ist (III.) […].
Art. II § 3 Abs. 1 IntPatÜG verlangt keine Übersetzung, die frei von Fehlern jeglicher Art ist.
Aus Art. II § 3 Abs. 1 IntPatÜG ergibt sich nicht, dass nur eine vollständige Übersetzung in dem Sinne, dass bereits die fehlende Übersetzung eines einzelnen Wortes zum Nichteintritt der Wirkungen führt, die Wirkungen des Patents für Deutschland eintreten lässt.
Denknotwendig ist keine Übersetzung „vollständig“ im dem Sinne, dass eine „Eins-zu-Eins“-Übertragung der fremdsprachigen Patentschrift möglich wäre. Ein derartiges Verständnis verkennt das Wesen einer Übersetzung, die kein schematischer Automatismus, sonder ein dynamischer Prozess ist, in dem der Übersetzer zur Erfassung des Sinngehalts des Ausgangswerks Formulierungen wählen kann und muss, die hinsichtlich einzelner Wörter keine Entsprechung im Ausgangstext haben.
Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 2. GPatG (BT-Drs. 12/632) ergibt sich, dass die Übersetzung der europäischen Patente dazu dienen soll, im Interesse der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft die Nutzbarmachung und Verbreitung der Patentinformation in deutscher Sprache zu fördern und zugleich Wettbewerbsnachteile der deutschen Unternehmen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz zu beseitigen. Die deutschen Marktteilnehmer sollten ohne Sprachschwierigkeiten den Inhalt europäischer Schutzrechte zur Kenntnis nehmen können. Hauptziel der Übersetzungspflicht ist daher die Verbreitung der Patentinformation in deutscher Sprache. Hieraus wird deutlich, dass die Übersetzung (lediglich) informatorischen Charakter haben, nicht hingegen zu einer Begrenzung oder Veränderung des Schutzbereichs führen soll.
Schließlich erfordern auch Sinn und Zweck des Gesetzes keine entsprechende Auslegung; Die Grenze der Auslegung ist erst dann erreicht, wenn derart signifikante Auslassungen vorliegen, dass von einer Übersetzung nicht mehr die Rede sein kann. Ob dies bereits der Fall ist, wenn Zwischenüberschriften nicht übersetzt werden oder dann, wenn ganze Seiten nicht mit übersetzt werden, braucht die Kammer hier nicht zu entscheiden. Jedenfalls ist die Grenze im vorliegenden Fall nicht erreicht. Die Übersetzung der Klagepatentschrift enthält lediglich die Auslassung, dass die Wendung „ch. bits“ nicht eine entsprechende Übersetzung erfahren hat sondern unübersetzt stehen geblieben ist. Das Verständnis der Patentschrift wird dadurch jedoch in keiner Hinsicht eingeschränkt.
Eine qualitativer Unterschied zwischen einer fehlerhaften und einer unvollständigen Übersetzung besteht bei generalisierender Betrachtung nicht. In beiden Fällen kann der Informationswert der Übersetzung erheblich gemindert sein; es kann jedoch auch der Fall eintreten, dass der Informationswert der Übersetzung in keiner Weise beeinträchtigt ist.
Landgericht Mannheim, Urteil vom 10.07.2009, Aktenzeichen 7 O 327/08, im Wortlaut verfügbar in der Juris-Datenbank.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Juris.de. Bild: Richard Schneider (Justitia auf dem Römerberg in Frankfurt).]
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