Holzklotzprozess: Revision mit verweigertem Dolmetscher begründet

Die Anwälte des im Holzklotz-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilten Nikolai H. haben die von ihnen eingelegte Revision gegen das Urteil vom Mai 2009 jetzt fristgerecht begründet.

Wie bereits im November 2008 zu Prozessbeginn von uepo.de vorhergesagt, spielt darin die Tatsache eine wichtige Rolle, dass das Gericht dem aus Kasachstan eingewanderten Angeklagten einen Russischdolmetscher verweigert hat. Die fehlende Verdolmetschung ist der zweitwichtigste von drei vorgetragenen Revisionsgründen.

Wann der Bundesgerichtshof über den Antrag der Verteidigung entscheiden wird, ist unklar. Wahrscheinlich wird sich das Gericht erst im Jahr 2010 mit der Angelegenheit befassen.

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[Text: Richard Schneider. Quelle: Süddeutsche Zeitung, 2009-10-06. ]