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Archive für November 2009
Nicoletta De Rossi interviewt Übersetzerin Barbara Biral
24.11.2009 von Richard Schneider.
Nicoletta De Rossi, Kolumnistin der Nürnberger Zeitung, erklärt in einem Artikel die Bedeutung von einigen „falschen Freunden“ der italienischen Sprache wie etwa bilancia (Waage), alto (hoch) oder scurrile (vulgär). Außerdem führt sie ein Interview mit der Nürnberger Italienisch-Übersetzerin Dr. Barbara Biral, in welchem unter anderem die Bedeutung der fränkischen Redewendung „Bassd scho!“ geklärt wird.
Artikel „Sprachfallen: Bilancia heißt nicht Bilanz, sondern Waage“
Video „Interview mit Italienisch-Übersetzerin Barbara Biral“ (6:42 Minuten)
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Bundesgerichtshof: Übersetzte Nazi-Parolen in Deutschland nicht strafbar
23.11.2009 von Richard Schneider.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sich das in Deutschland geltende Verbot nationalsozialistischer Parolen nicht auf deren Übersetzung erstreckt. In dem verhandelten Fall besaß jemand T-Shirts mit der Parole „Blood and Honour“. „Blood and Honour“ ist ein internationales rechtsextremistisches Netzwerk, das in Deutschland verboten ist.
Die Vorinstanz hatte den englischen Text jedoch als Übersetzung des Leitspruchs der Hitlerjugend „Blut und Ehre“ interpretiert. Dessen Strafbarkeit wäre aber nur dann gegeben, wenn der Spruch auf Deutsch verwendet worden wäre, so der BGH. Stattdessen sei zu prüfen, ob sich der T-Shirt-Besitzer strafbar gemacht habe, weil er den Namen einer verbotenen Vereinigung propagierte. Dies habe die Vorinstanz aber nicht getan. Der BGH hat den Fall deshalb zur Neuverhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs im Wortlaut:
Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgehoben
Der Angeklagte hatte am 16. September 2005 100 T-Shirts im Besitz, die zur Weitergabe an verschiedene Personen bestimmt und wie folgt bedruckt waren: Auf der Vorderseite befand sich der Schriftzug „Blood & Honour/C18“, ferner die Abbildung einer Hand, die eine Pistole hält, sowie der englischen Satz „support your local section“. Auf der Rückseite der T-Shirts stand „Blood & Honour is our voice Combat 18 is our choice“.
„Blood & Honour“ ist eine international aktive, rechtsextremistische Vereinigung, deren deutsche Unterorganisation bestandskräftig verboten ist. Dies war dem Angeklagten bekannt. Er wusste auch, dass „Blood & Honour“ die wörtliche Übersetzung des Leitspruchs „Blut und Ehre“ der Hitlerjugend ist.
Aufgrund dieses Sachverhalts verurteilte das Landgericht Gera den Angeklagten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) zu einer Geldstrafe von 4200 Euro. Der u.a. für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Senat hat - anders als das Landgericht - entschieden, dass der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole nicht dem Straftatbestand des § 86 a StGB unterfällt. Diese Vorschrift stellt nicht jedes Bekenntnis zu einer NS-Organisation - was hier fraglos vorliegt - unter Strafe, sondern nur die Verwendung von Kennzeichen dieser Organisationen, etwa ihrer Parolen, Abzeichen, Fahnen etc. Gleichermaßen strafbar ist auch der Gebrauch von Symbolen, die den Originalen zum Verwechseln ähnlich sind. Eine Verwechslungsgefahr liegt jedoch nur dann vor, wenn die Nachahmung und das Original in wesentlichen Vergleichspunkten übereinstimmen, was bei leichten Abwandlungen des Originalsinnbilds regelmäßig der Fall ist.Durch die Übersetzung in eine andere Sprache erfährt eine NS-Parole, die nicht nur durch ihren Sinngehalt sondern ebenso durch die deutsche Sprache ihre charakteristische Prägung erfahren hat, jedoch eine grundlegende Verfremdung, die der Tatbestand des § 86 a StGB nicht erfasst.
Der Angeklagte kann sich jedoch gleichwohl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht haben, wenn er den Namen der in Deutschland verbotenen Vereinigung „Blood & Honour“ symbolhaft verwendet hat. Erfährt der Name einer verbotenen Organisation eine gestalterische Ausformung, etwa durch eine besondere Schriftgebung, kann ihm die Funktion eines Kennzeichens zukommen.
Mit dieser Möglichkeit hat sich das Landgericht im angefochtenen Urteil nicht auseinandergesetzt. Ebenso wenig hat es geprüft, ob sich der Angeklagte durch das Vorrätighalten der mit einem aggressiv-kämpferischen Text bedruckten T-Shirts wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) oder wegen Unterstützens des organisatorischen Zusammenhalts der verbotenen Vereinigung „Blood & Honour“ nach § 85 StGB strafbar gemacht hat. Diese Fragen werden in einer neuen Hauptverhandlung zu klären sein.
Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 228/09
Landgericht Gera - 103 Js 41310/05 1 KLs (1)/20 -Karlsruhe, den 13. August 2009
Die in Rede stehenden Vorschriften lauten, soweit hier relevant:
StGB § 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften…verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) ….StGB § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. …,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, ….,
3. … oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften.., deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) und (4) ….Karlsruhe, den
Pressestelle des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe
Empörung in den Medien
Die Gerichtsentscheidung ist folgerichtig und nachvollziehbar, wenn man die Urteilsbegründung liest. Aber diese Mühe machten sich viele Kommentatoren nicht. Wie meistens, wenn es um Rechtsextremismus geht, wirkten die deutschen Medien wie gleichgeschaltet und ergingen sich in Empörungsritualen. Verlangt wurde eine unbedingte Durchsetzung des Verbots von Naziparolen. Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) forderte, das Verwenden nationalsozialistischer Leitsprüche auch dann unter Strafe zu stellen, wenn diese in eine andere Sprache übersetzt werden. Es gibt weltweit rund 6.000 lebende Sprachen.
Dieses Phänomen der Überreaktion auf eigentlich belanglose Ereignisse am rechtsextremen Rand des politischen Spektrums beschrieb der Publizist Johannes Gross (Capital-Herausgeber) schon vor Jahren wie folgt: „Je länger das Dritte Reich zurückliegt, um so mehr nimmt der Widerstand gegen Hitler und die Seinen zu.“
Nur vereinzelt waren Stimmen zu hören, die das Urteil lobten. Darunter Henryk M. Broder, einer der bekanntesten jüdischen Intellektuellen in Deutschland. Im Blog Die Achse des Guten schreibt er mit einem Augenzwinkern:
Das ist eine weise Entscheidung […]. Zum einen wird deutsches Sprach- und Kulturgut geschützt – auch Schadenfreude, Waldsterben und Zeitgeist lassen sich nicht beliebig übersetzen –, zum anderen werden die bildungsfernen Schichten, aus denen die meisten Nazis kommen, angeregt, fremde Sprachen zu lernen, was ja auch gut ist.
Die rechtsintellektuelle Wochenzeitung Junge Freiheit schreibt (wie alle rechten Publikationen bewusst in veralteter Rechtschreibung):
Wir befinden uns in der widerwärtigen Lage, daß unsere Jugend gezwungen ist, […] nationalsozialistische Leitsprüche auswendig zu lernen, damit sie diese nicht aus Versehen verwendet. Damit prägen sich die Sprüche stärker in das gemeinschaftliche Bewußtsein ein, als wenn sie nicht verboten wären. Außerdem herrscht ständig die Unsicherheit, welche Wörter man in welcher Wortfolge verwenden darf und welche nicht. Das BGH-Urteil hat somit eine schlechte und eine gute Seite. Auf der einen Seite brandmarkt es Deutsch als Nazisprache, in der man jedes Wort auf die Goldwaage legen muß, während Englisch als freie Sprache dasteht, die bedenkenlos verwendet werden darf. […] Auf der anderen Seite setzt das Urteil der Tabuisierung von Wörtern Grenzen. […] Diesem Geist folgend wäre es schön, das Verbot von Wörtern und Wortfolgen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Denn ein Wortverbot kann niemals die geistige Auseinandersetzung ersetzen.
Meinungsfreiheit in Deutschland nicht erwünscht
Auf die Idee, dass ein Verbot von Wörtern, Wortfolgen, Symbolen, Liedtexten, Büchern und Ähnlichem einem liberalem Rechtsverständnis und dem Prinzip der Meinungsfreiheit grundsätzlich widersprechen könnte, kommt in Deutschland kaum jemand – weil man es seit Generationen nicht anders kennt.
Dabei wird dieser deutsche Sonderweg vom Ausland teils verblüfft, teils amüsiert zur Kenntnis genommen. Denn das allergische Reagieren auf alles Nazistische und vermeintlich Nazistische ist löblich, kommt aber 80 Jahre zu spät. Kritiker sehen dadurch gar die Gefahr des Abdriftens in eine „Gesinnungsjustiz“, in der Menschen nur deshalb bestraft werden, weil sie eine vom gesellschaftlichen Konsens abweichende Meinung vertreten. In freiheitlichen Ländern wie den USA sind keinerlei Symbole oder Wörter verboten. In Israel kann man in jeder Buchhandlung Hitlers Mein Kampf bestellen und kaufen.
Rosa von Luxemburg formulierte einst den Grundsatz, dass Freiheit immer auch die Freiheit des Andersdenkenden sei. Der Grundgedanke, dass niemand für das, was er sagt, schreibt oder sonstwie publiziert, bestraft werden sollte (egal wie abstrus es ist), wird in Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern nur von libertären Freidenkern außerhalb der Parlamente und Parteien vertreten. Echte Meinungsfreiheit wie in den USA gilt in Deutschland als gefährlich und ist nicht mehrheitsfähig – weder unter Politikern noch in der Bevölkerung.
Geschichtsfälschung von Amts wegen
Wohin das geltende Verbot von Symbolen in der Praxis führen kann, zeigt sich im Deutschen Museum in München. Dort fehlt seit jeher auf deutschen Flugzeugen aus dem Zweiten Weltkrieg das Hakenkreuz – obwohl dessen Abbildung im Rahmen einer historischen Dokumentation erlaubt wäre. Es ist sogar ein Fall belegt, bei dem das Hakenkreuz an der Flugzeug-Leihgabe eines ausländischen Museums für die Dauer der Ausstellung in München kunstvoll übertüncht wurde.
Das Hakenkreuz war im Zweiten Weltkrieg aber nicht nur Abzeichen einer Partei, sondern in der Luftfahrt auch Hoheitsabzeichen des Deutschen Reiches. Es prangte am Seitenleitwerk dort, wo bei heutigen Flugzeugen eine Deutschlandfahne aufgepinselt ist.

Politisch korrekt, aber historisch falsch, weil ohne Hakenkreuz: die Messerschmitt Me 262 im Deutschen Museum in München. Die Me 262 war das erste in Serie gefertigte und einsatzfähige Triebstrahlflugzeug der Welt

Wer wissen will, wie deutsche Flugzeuge zwischen 1933 und 1945 aussahen, muss ins Ausland reisen: Eine Me 262 historisch korrekt mit Hakenkreuz im National Museum der US Air Force in Dayton, Ohio
[Text: BGH, Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung 168/2009 des BGH, 2009-08-13. Bild: Wikipedia.]
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Endmark-Studie: englischsprachige Werbung oft unverständlich
22.11.2009 von Richard Schneider.
Zum dritten Mal nach 2003 und 2006 untersuchte Endmark die Verständlichkeit englischsprachiger Werbung unter deutschen Verbrauchern mit wiederum frappierenden Ergebnissen. Ähnlich wie in den Jahren zuvor ergab die Befragung, dass über zwei Drittel der Konsumenten die englischen Werbebotschaften entweder gar nicht oder falsch verstehen.
Untersucht wurden zehn Werbeslogans unterschiedlicher Branchen, die sich alle an Endverbraucher richteten. Die Bandbreite reichte dabei von Opel und Levi’s über Braun und Philips bis Langnese und YouTube.
Befragt wurden über eintausend Personen zwischen 14 und 49 Jahren in Hamburg, Köln, Leipzig und München, deren Muttersprache Deutsch ist. Die ihnen gestellte Aufgabe bestand darin, die gezeigten und vorgelesenen Werbesprüche sinngemäß übersetzen, nach dem Motto: „Was will mir die Werbung damit sagen?“
„Mache Deinen Brotkasten selbst“
In Einzelfällen führten die Übersetzungsversuche zu sehr skurrilen Ergebnissen wie etwa „Mache Deinen Brotkasten“ selbst für Broadcast Yourself (YouTube) und „Sinn und Einfalt“ für Sense and simplicity (PHILIPS) oder „Die Taste ist getuned“ für Taste Tuned (Mixery). Obwohl die extrem falschen Antworten Einzelfälle darstellen, sind sie doch symptomatisch. Nur etwa 28 Prozent der Befragten waren im Durchschnitt in der Lage, die englischen Werbesprüche im Sinne ihrer Absender zu verstehen.
[Text: Endmark. Quelle: Pressemitteilung Endmark, 2009-10-19.]
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“Wirtschaft macht Schule”: transline kooperiert mit Reutlinger Grundschule
21.11.2009 von Richard Schneider.

Mehr als 200 Partnerschaften zwischen Unternehmen, Schulen und Ausbildungseinrichtungen wurden bereits im Rahmen der Initiative “Wirtschaft macht Schule” der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgeschlossen. Erstmals wurde jetzt auch die Zusammenarbeit mit einer Grundschule vereinbart. Die transline Deutschland Dr. Ing. Sturz GmbH will den Kindern der Hohbuchschule spielerisch Einblicke in die Berufswelt der Übersetzer und Dolmetscher vermitteln. „Die Kooperation zeigt den Kindern mit Migrationshintergrund, welchen Vorteil sie durch ihre Zweisprachigkeit haben und dass sie es schätzen können, Vorfahren aus anderen Ländern zu haben“, so Nadine Nobile, Projektmanagerin bei der IHK Reutlingen. Gleichzeitig werde ihnen klar, dass es Unternehmen gibt, die sich für die Verständigung von Völkern einsetzen.
transline kooperiert schon seit Längerem mit zwei Gymnasien. „Kinder sollen die Berufsbilder, die wir in unserem Unternehmen haben, in ihren Katalog aufnehmen. Das kann nicht früh genug sein“, so Dr.-Ing. Wolfgang Sturz. Deshalb wendet er sich jetzt gezielt an die Grundschüler der Hohbuchschule und lädt sie in sein Unternehmen ein. Schulleiterin Angelika Mehnert ist begeistert: „Wir haben einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund und es treffen viele verschiedene Kulturen in unserer Schule aufeinander.“ Der Besuch beim Sprachendienstleister helfe, die Hemmschwellen der Kinder abzubauen und ihnen zu verdeutlichen, dass unterschiedliche Nationalitäten und verschiedene Sprachen eine Bereicherung sind. Mehr als zwei Drittel der Hohbuchschüler sind Kinder von Einwanderern und müssen mit mindestens zwei Sprachen umgehen.
Carmela Damato hat bei transline die Projektleitung inne und war schon vor der Vertragsunterzeichnung aktiv: Die Viertklässler der Hohbuchschule durften im Reutlinger Unternehmen bereits schnuppern. Sie begaben sich auf Weltreise durch das Unternehmen, lernten Flaggen und Sprachen aus aller Herren Länder kennen und versuchten sich im Übersetzen. Das gelang natürlich den Kindern mit ausländischer Muttersprache am besten. Souverän wechselten sie zwischen zwei Sprachen hin und her.
„Am Besten fand ich das Dolmetschen.“ - „Das Sprachenraten war richtig lustig.“ - „Es war sehr, sehr super.“ Das waren nur einige der vielen Kommentare der Dritt- und Viertklässler, die einen Vormittag im Reutlinger Übersetzungsunternehmen verbringen durften. Aber auch den transline-Mitarbeitern hat der Vormittag, an dem Dutzende wissbegieriger Schüler durch die Büroräume wuselten, Spaß gemacht.
Carmela Damato meint dazu: „Wir wollten Wissen vermitteln, dabei aber unbedingt auch selber lernen“. Deshalb hat sie in Abstimmung mit der Ausbildungsabteilung ein Projekt ins Leben gerufen, an dem alle neun Transline-Auszubildenden beteiligt waren. Vielleicht lag es daran, dass die jungen Leute sich noch so gut an ihre eigene Schulzeit erinnern konnten – jedenfalls hat das Projektteam in vielen Brainstormings insgesamt fünf Stationen konzipiert, die den Schülern einen interessanten Einblick in die Arbeit eines Übersetzungsbüros, aber auch in fremde Sprachen und Kulturen vermitteln sollten.
Schnuppertag bei Transline
Es fing an in der EDV-Abteilung, in der den Schülern gezeigt und erklärt wurde, wie die Computer, mit denen die Übersetzer bei Transline arbeiten, von innen aussehen. An der nächsten Station ging es dann um die Geografie. Dort durften die Schüler in einem Quiz Flaggen der verschiedenen Länder einer Weltkarte zuordnen. Da unter den Schülern selber vom Iran über Russland bis zu den USA viele Nationen vertreten waren, gab es natürlich ganz oft den Ausruf „… und da komme ich her“. In einer weiteren Station durften die Kinder diesen Ländern dann Fotos mit landespezifischen Besonderheiten zuordnen. Die Transline-Azubis hatten bei der Foto-Auswahl besonders viel Wert auf lustige Bilder gelegt – entsprechend heiter war die Stimmung bei dieser Station.
Beim Sprachenraten war das Fremdsprachengefühl gefordert. Auch hier waren die Kinder sich in den kleinen Teams immer erstaunlich schnell darüber einig, ob ihnen gerade russische, türkische, griechische oder andere Sprachaufnahmen vorgespielt wurden.
Eine richtige Herausforderung war dann das Dolmetschen, bei der die recht große Anzahl der mehrsprachig aufwachsenden Kinder glänzen durften. Zusammen mit den Übersetzern und Lektoren von Transline wurden 3er-Gruppen gebildet: Ein Deutscher sollte sich mit einem Fremden unterhalten – dolmetschen durfte dann der Schüler. Da haben sogar die Transliner gestaunt als sie erleben konnten, wie perfekt die jungen Leute zwischen den verschiedenen Sprachwelten hin- und herspringen konnten.
Zum Schluss gab es für jeden Teilnehmer neben einer Brezel mit Orangensaft natürlich eine Urkunde über die erfolgreiche Teilnahme an „Eine Reise in verschiedene Welten“. Und mehr als einmal wurde der Wunsch geäußert: „Dürfen wir auch wiederkommen?“
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet
Um die Zusammenarbeit von Transline und der Hohbuchschule langfristig zu sichern, unterzeichneten Geschäftsführer Dr.-Ing. Wolfgang Sturz und Schulleiterin Angelika Mehnert jetzt eine Kooperationsvereinbarung. Sturz erklärte: “Wir haben eine Verantwortung gegenüber jungen Leuten, denn der Staat mit seinen geringen Bildungsbudgets bringt da zu wenig.” Außer dem Schnuppertag sollen bald weitere Aktivitäten folgen.
transline
Die transline-Gruppe ist führender Anbieter intelligenter Dienstleistungen für die Globalisierung. Mit transline Deutschland GmbH, den Tochtergesellschaften in einer Reihe europäischer Länder sowie der doculine Verlags-GmbH deckt die Gruppe die gesamte Prozesskette der globalen Kommunikation ab – von der technischen Dokumentation über die sprachliche Übersetzung und kulturelle Adaption bis zur druckfertigen Fremdsprachen-Publikation oder dem mehrsprachigen Internetauftritt. In der doculine Verlags-GmbH erscheinen Fachbücher und Publikationen zu diesem Themenkreis. Zur transline-Gruppe gehört auch das Steinbeis Transferzentrums Wissensmanagement und Kommunikation, das in der Unternehmensgruppe den Bereich Beratung, Schulung und Coaching abdeckt.
IHK-Projekt „Wirtschaft macht Schule“
Das IHK-Projekt „Wirtschaft macht Schule“ startete im Jahr 2004 und vermittelte erst Kontakte zwischen Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien. Seit circa einem Jahr spricht die IHK Reutlingen auch gezielt Grund- und Förderschulen an. Das Ziel: Kinder und Jugendliche sollen Betriebe in ihrer Umgebung kennenlernen. Möglichkeiten gibt es viele: von Betriebsbesichtigungen bis hin zu Tagespraktika in höheren Klassen. Für die Vertragspartner gibt es keine Vorschriften: Sie können die Kooperationen nach ihren eigenen Möglichkeiten gestalten.
[Text: IHK, transline, Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilungen IHK, 2009-11-28; transline, 2009-06-15; Südwest Presse, 2009-11-19. Bild: IHK Reutlingen, transline.]
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Rentnerlücke: EU sucht händeringend Dolmetscher
20.11.2009 von Richard Schneider.

Bei der Generaldirektion Dolmetschen der Europäischen Kommission läuten die Alarmglocken: In den nächsten fünf bis zehn Jahren gehen viele Konferenzdolmetscher in den Ruhestand. Deshalb sind die Dolmetschdienste der Europäischen Institutionen auf der Suche nach hochqualifizierten Konferenzdolmetschern mit Muttersprache Deutsch, die bei den Sitzungen in Brüssel, Luxemburg und Straßburg dafür sorgen, dass die Kommunikation reibungslos verläuft.
Ein Video-Clip, der heute online geht, soll jungen Menschen in allen deutschsprachigen Ländern Einblick e in die Arbeit der EU-Dolmetscher geben und ihnen Lust auf diesen Beruf machen: “Dolmetschen für Europa – ins Deutsche.”
Warum ist die Lage wie sie ist?
Die Generaldirektion Dolmetschen steht vor einem Generationenwechsel. Ab Mitte der siebziger Jahre– nach dem Beitritt Großbritanniens, Irlands und Dänemarks und nach dem Beitritt Griechenlands 1981 – wurden viele Dolmetscher eingestellt, um den gestiegenen Bedarf zu decken. Diese Generation geht jetzt langsam in den Ruhestand. Damit es bei der Verdolmetschung hochrangiger politischer und technischer Sitzungen in den EU-Institutionen zu keinen Engpässen kommt, muss diese Lücke so rasch wie möglich geschlossen werden.
Warum ist es schwierig, Nachwuchs zu finden?
Wir leben im Zeitalter des Internets, die junge Generation bloggt, chattet und twittert. Briefe schreiben? Bücher lesen? Das ist “out”! Für den Dolmetscherberuf hat das sicht- und hörbare Folgen, denn das Wichtigste ist die Beherrschung der Muttersprache in all ihren Facetten. Doch nicht nur die umfassende Beherrschung der eigenen Sprache wird immer mehr zum Problem: Beim Fremdsprachenlernen dominiert Englisch. Sprachen, die einmal Weltsprachen waren (wie das Französische), haben ihren Status eingebüßt, andere, wie z. B. osteuropäische Sprachen, gelten als schwierig oder exotisch. Dabei sind gerade die vielen verschiedenen Sprachen ein typisches Merkmal der EU und die Förderung dieser Vielfalt ein fester Bestandteil der EU-Politik. Für die GD Dolmetschen der Europäischen Kommission und die Dolmetschdienste der anderen EU-Institutionen bedeutet das, dass es einen Bedarf an allen EU-Amtssprachen gibt.
Dolmetschen für die EU: hervorragende Berufsaussichten
Konferenzdolmetscher sorgen dafür, dass Parlamentarier, Minister, Sachverständige und Delegierte aus allen EU-Mitgliedsländern ohne Sprachbarrieren miteinander kommunizieren können. Sie sind Mittler zwischen verschiedenen Kulturen und Sprachen. Die europäischen Institutionen beschäftigen festangestellte Dolmetscher mit sicherem Arbeitsplatz und guten Karriereaussichten, sowie. Freiberufler, die selbst entscheiden, wann und wo sie für die EU arbeiten.
Gesucht werden junge, motivierte, gut ausgebildete Konferenzdolmetscher die ihre Muttersprache perfekt beherrschen und darüber hinaus noch ausgezeichnete Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen (Englisch und eine weitere EU-Sprache) mitbringen, die Interesse an fremden Kulturen und Menschen haben und das Weltgeschehen mit Neugier verfolgen.
Weiterführende Links und Informationen
Generaldirektion Dolmetschen der EU-Kommission
Anwerbeseite auf Facebook
Anwerbeseite auf Twitter
Liste mit europäischen Universitäten und Fachhochschulen, die Simultandolmetscher ausbilden
[Text: EU. Quelle: Pressemitteilung, 2009-11-20. Bild: EU.]
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BDÜ Kooperationspartner der Expolingua Berlin 2009
19.11.2009 von Richard Schneider.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) ist in diesem Jahr Kooperationspartner der Expolingua Berlin 2009. Schwerpunkt der 22. Internationalen Messe für Sprachen und Kulturen ist diesmal das Thema „Dolmetschen und Übersetzen“. Wer sich für die beiden Sprachenberufe interessiert, der erhält auf der Sprachenmesse vom 20. bis 22. November Informationen rund um das Berufsbild, die Ausbildung und Karrieremöglichkeiten.
Der BDÜ, Deutschlands größter Verband für Dolmetscher und Übersetzer, berät Interessenten an seinem Messestand und gibt in vier Vorträgen einen Einblick in die
Berufspraxis. Vorab geben Experten im Expolingua-Weblog unter www.expolingua.blogspot.com nützliche Hinweise zu den beiden beliebten Berufen – darunter sind auch einige Beiträge des BDÜ.
Viele junge Menschen möchten ihre Liebe zu Fremdsprachen zum Beruf machen“, weiß BDÜ-Präsident Johann J. Amkreutz. „Wir freuen uns, Interessenten über die anspruchsvolle Tätigkeit des Übersetzens und Dolmetschens zu informieren.“ Neben ausgezeichneten Sprachkenntnissen gelte es unter anderem, das
Handwerk der „Translation“ zu erlernen.
Insgesamt gibt es etwa 200 Aussteller aus 30 Ländern auf der Expolingua 2009, darunter viele Sprachschulen aus dem In- und Ausland und in diesem Jahr auch die Generaldirektionen Dolmetschen und Übersetzen der Europäischen Kommission. Die Generaldirektion Dolmetschen stellt im Rahmen der Expolingua
die EU-Kampagne: „Dolmetschen für Europa … auf Deutsch“ vor.
www.expolingua.com
[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2009-11-03.]
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Drogenbande schüchtert Dolmetscherin ein: Amt niedergelegt
18.11.2009 von Richard Schneider.
Das Ulmer Landgericht verhandelt zurzeit gegen vier osteuropäische Heroinhändler. Am zweiten Verhandlungstag hatten diese auffallend viele Landsleute in den Zuschauerreihen platziert. Eine Drohkulisse, die ihre Wirkung nicht verfehlte:
Der Kronzeuge weigerte sich, in Anwesenheit der vier Angeklagten eine Aussage zu machen und die Russisch-Dolmetscherin legte ihr Amt nieder. Die Augsburger Allgemeine schreibt:
In der Mittagspause hat sich einer der Zuhörer an die Dolmetscherin für Russisch rangemacht und sie zum Kaffee eingeladen. Die Frau hat Angst und will deshalb in dieser Sache nicht mehr als Übersetzerin tätig sein. Deshalb muss das Gericht einen neuen Dolmetscher bestellen.
Justizangestellte hatten beobachtet, dass Zuschauer Zeichen zur Anklagebank gaben. Zudem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass einer der Zuhörer fotografiert oder über sein Handy Botschaften nach draußen geschickt hat. Vor dem Justizgebäude parkte ein auffälliger Kastenwagen, so dass sogar eine geplante Gefangenenbefreiung befürchtet wurde.
Das Gericht vertagte daraufhin die Verhandlung. Beim nächsten Termin werden die Zuschauer strengen Personenkontrollen unterzogen und der Kronzeuge wird seine Aussage an einem sicheren Ort mit direkter Videoübertragung in den Gerichtssaal machen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Augsburger Allgemeine, 2009-11-15.]
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Dolmetscher in groß angelegten Rezeptbetrug verwickelt
17.11.2009 von Richard Schneider.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage gegen einen Arzt, einen Apotheker und einen Dolmetscher erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Rezepte ausgestellt und gegenüber den Krankenkassen abgerechnet zu haben, ohne dass Medikamente ausliefert wurden.
Der Dolmetscher diente dabei als Kontaktmann zu ausländischen Versicherten, die zum Teil eingeweiht gewesen sein sollen. Als Gegenleistung für das „Ausleihen“ der Versichertenkarte sollen diese Belohnungen erhalten haben.
Insgesamt soll sich das Trio auf diese Weise 230.000 Euro ergaunert haben. Die Anklage lautet auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, Münsterländische Volkszeitung, ddp, 2009-11-12.]
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Jacquy Neff: Dolmetschwissenschaftliche Studie zu Deutsch als Konferenzsprache
16.11.2009 von Richard Schneider.
Die Stellung des Deutschen als internationale Konferenzsprache ist in der interkulturellen Germanistik und der deutschen Soziolinguistik eine noch weitgehend unerforschte Domäne. Auch die Dolmetschwissenschaft als Teilbereich der noch relativ jungen Translationswissenschaft hat dieses Forschungsfeld noch nicht bestellt.
Jacquy Neff, Dozent am FTSK Germersheim, möchte diese doppelte Lücke schließen und beschäftigt sich mit Stand und Entwicklungsperspektive der deutschen Sprache als Konferenzsprache an der Schwelle des 21. Jahrhunderts im Untersuchungsgebiet der Europäischen Union vor der letzten Erweiterung.
Neff benutzt den neuartigen Ansatz der kontrastiven ökoskopischen Betrachtung der Nachfrage nach Deutsch und des Angebotes an Dolmetscherdienstleistungen mit Deutsch im europäischen Konferenzgeschehen. Anhand einer Untersuchungsreihe von 1998 bis 2003 bei über 19.000 Veranstaltern von Konferenzen und 3.300 Konferenzdolmetscher analysiert der Autor wichtige Indikatoren zur Standortbestimmung des Deutschen relativ zu anderen Konferenzsprachen.
Zu diesen Indikatoren gehören konferenztypische Parameter (Art und Dauer von Veranstaltungen, Sprach- und Fachgebietsangebote, Dolmetschmodi), marktrelevante Daten (Stratifizierung und Typologisierung von Konferenzveranstalter, Markteinteilung, Auftragspotenzial für Konferenzdolmetscher mit Deutsch), sprachspezifische Aspekte (Sprachenangebot in Aktiv- und Passivsprachen, Sprachkombinationen) sowie dolmetscherbezogene Daten (Zusammensetzung der beruflichen Tätigkeit, Auftragspotenziale u.v.m.). Eine prospektive Sicht der Entwicklungsmöglichkeiten der deutschen Sprache für das erste Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts rundet das Bild ab.
Das Zusammenführen der Ergebnisse aus den Befragungen beider Marktakteure sowie eine eingehende Betrachtung großer Abnehmergruppen (Internationale Organisationen, EU-Institutionen, Ministerien und Verwaltungen, Verbände, Vereine und Gewerkschaften, Wirtschaftssektoren etc.) in ihrer historischen Bedarfsentwicklung an Konferenzsprachen ermöglichte das Herausarbeiten einer Reihe von Determinanten und Entwicklungsfaktoren für die zukünftige Stellung der deutschen Sprache in dieser Anwendungsdomäne.
Auf dieses Buch haben wir gewartet! Es schließt eine Lücke in der Dolmetschwissenschaft wie auch der interkulturellen Germanistik bzw. deutschen Soziolinguistik und wendet sich somit an Leser, die an diesen Forschungsgebieten ein besonderes Interesse haben oder in ihnen selbst wissenschaftlich tätig sind. Vielmehr noch als diesen Personenkreis sollte es aber diejenigen erreichen, die selbst in der Praxis des Konferenzdolmetschens stehen und sich Gedanken über ihre Zukunft auf dem Markt machen, und vor allem auch diejenigen, die Verantwortung tragen für die Ausbildung der nachfolgenden Dolmetschergeneration und tunlichst Sorge tragen sollten, nicht am tatsächlichen Bedarf vorbei auszubilden. (MDÜ 5/2009)
[…] der Elsässer Neff kann aus dem „Innenleben” der Kommission berichten, bei der er selbst als Dolmetscher tätig war und aus der ihm umfassende Angaben und Statistiken der Dolmetscher-Abteilungen der meisten europäischen Institutionen vorlagen. Neff, heute als Dozent im Fachbereich Dolmetscherausbildung der Universität Mainz in Germersheim tätig, trägt auf 689 Seiten eine fast erdrückende Fülle an Material und Zahlen zur Situation des Deutschen als Konferenzsprache in den europäischen Institutionen, Organisationen, Verbänden, Stiftungen und Bildungswerken zusammen. […] Neffs umfassende Untersuchung ist für jeden, der die Stellung der deutschen Sprache in europäischen Gremien in allen Verästelungen erfassen will, unverzichtbar. (Sprachnachrichten 03/2009)
Jacquy Neff (2007): Deutsch als Konferenzsprache in der Europäischen Union. Eine dolmetschwissenschaftliche Untersuchung. Hamburg: Dr. Kovac. 692 Seiten, mit CD, 98,00 Euro, ISBN 978-3-8300-3235-9.
[Text: Verlag Dr. Kovac. Quelle: Verlag Dr. Kovac. Bild: Verlag Dr. Kovac.]
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Fachtagung HU Berlin: Übersetzungsgeschichte - Geschichte des Wissenstransfers
15.11.2009 von Richard Schneider.

Das Institut für Romanistik und das Institut für Slawistik der Humboldt-Universität zu Berlin laden am 3. bis 5. Dezember 2009 zu einer internationalen Fachtagung ein. Der Titel: „Übersetzungsgeschichte - Bausteine für eine Geschichte des Wissenstransfers“.
Seit sich die Translationswissenschaft von ihren Quelldisziplinen zu emanzipieren begann, richtete sie ihr Augenmerk auf die Entwicklung eigenständiger theoretischer Fundamente, orientierte sich vorrangig auf pragmatische Texte und Textsorten, entwickelte ein eigenes Beschreibungsinstrumentarium, erweiterte die vorgefundenen Forschungsformate zu neuen und erklärungsstarken Dimensionen, insbesondere zur Kultur, und differenzierte sich systematisch in verschiedene Richtungen und Teildisziplinen.
Für die Etablierung einer Wissenschaftsdisziplin spielen die Geschichte des Gegenstandes – das Übersetzen und Dolmetschen – eine wichtige Rolle. Mit translationshistorischen Arbeiten wie Übersetzen in Renaissance und Humanismus, Übersetzen im Mittelalter von Hans J. Vermeer, sowie denen weiterer Autoren wie Berman, Bassnett/Lefevere, Delisle, Mounin, Woodsworth, die hier stellvertretend genannt werden könnten, wurden die Grundlagen für eine Geschichte der Translation aus translationswissenschaftlicher Perspektive vorgelegt oder bestimmte historische Epochen bearbeitet. Zudem muss der gesamte Bereich der Bibelübersetzung genannt werden, ebenso wie die dreibändige Ausgabe der HSK-Reihe und schließlich all die Arbeiten, die ihre Aufmerksamkeit den Translatoren zuwenden und beispielsweise Portraits und Arbeitsweisen von Übersetzern nachzeichnen und anderes mehr.
Angesichts der Breite und Differenziertheit translatorischen Handelns in der Geschichte, der Vielfalt von Ausgangs- und Zieltexten, der Neu- und Wiederübersetzungen u.v.a.m. scheint den Veranstaltern eine auf der eigenen translationswissenschaftlichen Methodologie fußende Beschäftigung mit dem Gegenstand ‘Translation’ ergänzungsbedürftig. Vor allem unter dem Aspekt des ‘Wissenstransfers dank Übersetzen’, also der Frage nach der Rolle von Translation in einer Wissensgeschichte und einer Geschichte des Wissenstransfers lassen sich auf diesem Feld mit Sicherheit wertvolle neue Erkenntnisse gewinnen. So ist die Geschichte von Translation und Translationswissenschaft das Leitthema der diesjährigen Herbsttagung.
Auf dem Programm stehen Beiträge von Hans Vermeer, Erich Prunč, Ludmilla Grischaewa, Natalia Reinhold, Katja Lebedewa, Julia Richter, Heidemarie Salevsky, Olga Kashkina, Elisabeth Gibbels, Maria Kaszyńska, Susanne Marten-Finnis, Carsten Sinner, Jürgen Schopp, Elena Zemskova, Michaela Wolf, Mihai Draganovici, Larisa Schippel, Hartwig Kalverkämper, Tatjana Yudina, Brigitte Horn-Helf, Adriana Ionescu, Gyde Hansen und Susana Cañuelo Sarrión.
Die Teilnahmegebühr beläuft sich auf 30 Euro, zu entrichten vor Beginn der Veranstaltung vor Ort. Darin enthalten sind Tagungsmaterialien, Pausenversorgung sowie ein gemeinsames Essen.
Weitere Informationen sowie das vollständige Tagungsprogramm finden Sie unter folgender Adresse: www.slawistik.hu-berlin.de/konferenzen
[Text: HU Berlin. Quelle: Mitteilung Institut für Slavistik, HU Berlin. Bild: Heike Zappe, Referat Öffentlichkeitsarbeit HU Berlin.]
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