Bestechlichkeit: Haftbefehl gegen Chinesisch-Übersetzerin

Vor dem Schöffengericht Hechingen in Baden-Württemberg läuft derzeit ein Verfahren gegen eine Chinesisch-Übersetzerin, der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vorgeworfen wird. Der Zollern-Alb Kurier schreibt:

Die Angeklagte soll über fünf Jahre in einer Firma in Balingen, in der sie als Übersetzerin arbeitete, Provisionszahlungen von den chinesischen Lieferanten ihres Arbeitgebers erhalten haben. Dafür habe sie den chinesischen Lieferanten versprochen, sie bei weiteren Aufträgen zu berücksichtigen. Ein einträgliches Geschäft, das an der Firmenleitung vorbei ging und bei dem die Angeklagte, eine gebürtige Chinesin, 140.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll.

Derzeit hält sich die Übersetzerin in ihrer chinesischen Heimat auf. Ihr Anwalt legte ärztliche Atteste vor, nach der sie sich wegen Schlafstörungen und Depressionen in Behandlung befinde und derzeit stationär in einem Krankenhaus untergebracht sei. Deshalb habe sie nicht zur Verhandlung erscheinen können.

Das Gericht ließ dies nicht als Entschuldigung gelten. Das Attest bescheinige der Angeklagten keine Reiseunfähigkeit. Auf Antrag der Staatsanwältin wurde deshalb ein Haftbefehl erlassen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Zollern-Alb Kurier, 2010-05-06.]

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