Bundesrat: Auch Englisch soll zulässige Gerichtssprache sein

Der Deutsche Bundesrat hat am 07.05.2010 auf Initiative der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen mit großer Mehrheit die Zulassung von Englisch als Gerichtssprache beschlossen und will einen entsprechenden Gesetzesentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen. Bislang bestimmte § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG): „Die Gerichtssprache ist deutsch.“

Die Neuregelung gilt jedoch ausschließlich für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten, bei denen auf Wunsch eine vollständige Verfahrensführung in englischer Sprache ermöglicht werden soll. Zu diesem Zweck sollen bei ausgewählten Landgerichten spezielle Kammern für internationale Handelssachen eingerichtet werden.

Vertreter der Bundesländer betonten, dass es in Deutschland zahlreiche Richter gebe, die diese Sprache hervorragend beherrschten und in der Lage seien, eine mündliche Verhandlung entsprechend zu führen. Eine Aussage, die in Internet-Foren für Gerichtsdolmetscher für Heiterkeit gesorgt hat.

Der Bundesrat erklärte in einer Pressemitteilung, dass das deutsche Recht und die deutsche Justiz international hohe Anerkennung genössen. Der Gerichtsstandort Deutschland leide jedoch darunter, dass noch immer nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt sei. Dies trage dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zumeist im Ausland ausgetragen würden – zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen. Durch die Einführung von Englisch als zulässiger Gerichtssprache könne sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht in hohem Maße an Attraktivität gewinnen.

Roswitha Müller-Piepenkötter
Roswitha Müller-Piepenkötter

Die Justizministerin Nordrhein-Westfalens, Roswitha Müller-Piepenkötter, begrüßte die Entscheidung:

Ich freue mich, dass unsere Initiative nicht nur in der Justiz und der Anwaltschaft, sondern vor allem auch bei den deutschen Unternehmen auf eine sehr positive Resonanz gestoßen ist. Alle sehen einen konkreten Bedarf für eine vollständige Verfahrensführung in englischer Sprache.

Die damit verbundene Stärkung des Justizstandorts Deutschland hilft deutschen Firmen, denen es künftig leichter fallen wird, einen deutschen Gerichtsstandort und die Anwendung unseres Rechts zu vereinbaren.

Wir sind zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf auch im Bundestag breite Unterstützung finden wird. Zahlreiche Anfragen aus dem Ausland zeigen, dass wir dem Standortwettbewerb einen wichtigen Impuls gegeben haben.

Jetzt gilt es, dem hochwertigen Produkt ,Law made in Germany‘ ein weiteres Gütesiegel hinzuzufügen.

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen“ (KfiHG) wird jetzt zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Hierbei soll sie ihre Auffassung darlegen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Bundesrat, Drucksache 42/10 (Beschluss). 2010-05-07; Pressemitteilung Justizministerium NRW, 2010-05-07. Bild: Justizministerium NRW.]

Leipziger Buchmesse 2024