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Archive für 4.6.2010
Schweiz: Mehr Übersetzer für Bundesverwaltung, Sprachquoten für Bedienstete
4.6.2010 von Richard Schneider.
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) verabschiedet, womit die Umsetzung des Sprachengesetzes erfolgen kann. Die Verordnung führt Massnahmen ein zur Förderung des Austauschs und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, zur Unterstützung der mehrsprachigen Kantone sowie zur Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur. Sie regelt den Gebrauch der Amtssprachen des Bundes sowie die Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
Der Gesetzgeber hat mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Sprachengesetz den Auftrag des Bundes zur Sprachförderung in den Kantonen und Institutionen erweitert. Zur Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen in den Kantonen Graubünden und Tessin kommen neu Massnahmen wie die Förderung des schulischen Austauschs und die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone. Weiter werden die Universität und die Pädagogische Hochschule Freiburg i.Ü. bei der Entwicklung eines Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit unterstützt.
Innerhalb der Bundesverwaltung wird die Mehrsprachigkeit in Zukunft stärker gefördert. Mit der Aufnahme von klaren Sollwerten wird eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften des Landes in den Departementen und der Bundeskanzlei angestrebt: 70% Deutschsprachige, 22% Französischsprachige, 7% Italienischsprachige und 1% Romanischsprachige.
Der Bund stellt als Arbeitgeber Anforderungen an die Sprachkenntnisse des Personals. Er verlangt vom Kader aktive Kenntnisse einer zweiten und passive Kenntnisse einer dritten Landessprache und fördert entsprechende sprachliche Aus- und Weiterbildungen des Personals.
Zur Förderung der sprachlichen Minderheiten schafft der Bund die Stelle einer bzw. eines Delegierten für Mehrsprachigkeit, die dem Eidgenössischen Personalamt angegliedert wird. Die Verordnung legt ferner den Rahmen für die Verwendung des Rätoromanischen als Teilamtssprache des Bundes fest. Bei der Bundeskanzlei wird eine Koordinationsstelle für die Übersetzungen und Publikationen des Bundes auf Rätoromanisch geschaffen.
Mit der Aufstockung der Übersetzungsdienste soll das Recht der Angehörigen der sprachlichen Minderheiten auf Arbeit in ihrer Muttersprache gewährleistet werden. Durch eine Erhöhung der Kapazitäten bei den italienischen Sprachdiensten soll erreicht werden, dass die Publikationen der Bundesverwaltung in italienischer Sprache systematischer erscheinen. Damit wird eine Ungleichbehandlung des Italienischen gegenüber den anderen Amtssprachen im Bereich der Publikationen beseitigt.
Die verfügbaren Finanzmittel werden erhöht. Von den insgesamt 15 Millionen Franken sind 5,5 Millionen für die externen Partner bestimmt wie beispielsweise für die ch Stiftung für die eidgenössische Zusammenarbeit und für andere Organisationen der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften. Für die Umsetzung der verwaltungsinternen Massnahmen sieht der Bundesrat die Einstellung zusätzlicher Übersetzerinnen und Übersetzer in den Departementen vor. Die Finanzhilfen von 7 Millionen Franken an die Kantone Graubünden und Tessin werden im bisherigen Rahmen weitergeführt.
[Text: Franziska Burkhardt. Quelle: Medieninformation der Bundesbehörden der schweizerischen Eidgenossenschaft, 2010-06-04. Bild: Uepo-Archiv.]
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