Auftragserteilung nicht abgewartet: Übersetzer erhält statt 12.000 nur 7 Euro

Rechnet ein Übersetzer mit außergewöhnlich hohen Kosten, muss er seinen Auftraggeber (in diesem Fall ein Gericht) vorwarnen und die explizite Auftragserteilung abwarten. Dies hat ein österreichisches Gericht jetzt klargestellt.

Die Tageszeitung Die Presse berichtet über einen Fall, in dem ein Anwalt mit der Übersetzung beauftragt wurde:

Ein englisches Dokument galt es […] zu übersetzen. Ein Anwalt wurde an einem Freitag damit beauftragt. Er ließ das Gericht noch am selben Tag wissen, dass die Übersetzung rund 15.000 Euro kosten werde. Am Montag übermittelte das Gericht die Information den Prozessparteien und schrieb dem Übersetzer, dass er vorerst einmal „keine Tätigkeiten entfalten“ solle. Dieses Schreiben langte beim Anwalt am Mittwoch ein. Dann wurde der Übersetzungsauftrag widerrufen.

Der Übersetzer forderte trotzdem Geld: Denn als ihn das Schreiben erreicht habe, habe er bereits zwei Drittel des Dokuments übersetzt. Dafür würden ihm rund 12.200 Euro gebühren. Das Landesgericht St. Pölten ließ den Sachverständigen abblitzen. Der Mann sei zwar seiner Warnpflicht nachgekommen, habe es aber verabsäumt, auf die Antwort des Gerichts zu warten. Es gebe keinen Grund, warum der Mann so früh mit der Arbeit begonnen habe. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Entscheidung. Man müsse schon die Antwort des Gerichts abwarten, die hier auch relativ zügig kam. Statt 12.200 Euro bekommt der Sachverständige nun nur sieben Euro für Postgebühren (1 R 121/10m).

Wie der übersetzende Anwalt innerhalb weniger Tage Übersetzungskosten von 12.200 Euro anhäufen konnte, geht aus dem Zeitungsbericht nicht hervor. Möglicherweise hat er den Auftrag an mehrere Übersetzer parallel untervermittelt.

[Quelle: Die Presse, 2010-10-17.]