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Archive für November 2010

Sieg vor Gericht: EU-Sprachmittler erhalten 3,7 Prozent mehr Gehalt

„Brüsseler Beamte kassieren ab“, titelt der Mannheimer Morgen. „Ob Dolmetscher oder Generaldirektor – alle bekommen für das vergangene Jahr eine Erhöhung ihres Gehalts um 3,7 Prozent. Das hat gestern [24.11.2010] der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Damit haben die EU-Regierungen eine Schlappe erlitten.“ Diese wollten die alljährliche Gehaltserhöhung wegen der schlechten Wirtschaftslage halbieren.

Inge GräßleInge Gräßle (Bild) aus Heidenheim, CDU-Abgeordnete im Europäischen Parlament, schimpft: „Ich habe keine Lust, mich von meinen Wählern dafür verantwortlich machen zu lassen, dass die Beamten in Brüssel so viel Geld verdienen.“ Die EU-Haushaltsexpertin rechnet vor, dass ein Durchschnittsbeamter auf 4.400 Euro brutto kommt. Netto falle der Vergleich mit Staatsdienern in Deutschland noch vorteilhafter aus. Letztendlich verfügten EU-Beamte über das 2,3-Fache Einkommen ihrer deutschen Kollegen. Deshalb verdiene ein Saaldiener mehr als jeder EU-Abgeordnete. Ein Generaldirektor in den EU-Institutionen erreiche bis zu 19.000 Euro monatlich. Außerdem gebe es viele Zulagen. „Wenn sie schon so viel verdienen, könnten die EU-Beamten ja auch wenigstens 40 statt 37,5 Stunden in der Woche arbeiten“, schlägt Gräßle vor. Auch sei es sinnvoll, das Pensionseintrittsalter von 63 auf 65 Jahre zu erhöhen.

Mehr zum Thema auf uepo.de
EU-Übersetzer wollen mehr Geld. BILD fordert: “Stoppt die Gier!”

[Text: Richard Schneider. Quelle: Mannheimer Morgen, 2010-11-25. Bild: Gräßle.]

Grüne und Richter unterstützen Protest der österreichischen Gerichtsdolmetscher

Österreich-Flagge„Wir werden den Protest der GerichtsdolmetscherInnen gegen einen DolmetscherInnenpool bei der Justizbetreuungsagentur unterstützen. Es ist nicht im Sinn des Rechtsstaats, wenn die Justiz billige LaiendolmetscherInnen anstellt“, erklärt der Justizsprecher der österreichischen Grünen, Albert Steinhauser. Die Qualitätsstandards des derzeitigen Systems seien sehr hoch. Vielleicht werde die neue Lösung billiger, gespart werde aber auf Kosten der Qualität im hochsensiblen Bereich des Dolmetschens während eines Verfahrens.

Kritik kommt auch aus den Reihen der Richter. „Wenn uns die Agentur Übersetzer serviert, und wir uns diese nicht selbst aussuchen können, ist das ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“, sagt die Vizepräsidentin des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen, Waltraud Berger, deren Gericht für die Berufsprüfung der Wiener Gerichtsdolmetscher zuständig ist.

Laut einem Bericht der Presse gibt es in Wien derzeit 386 Gerichtsdolmetscher, unter denen die Türkisch-Dolmetscher die größte Gruppe ausmachen. Deren Sprecherin Sirma Saglam erklärt, man prüfe eine Verfassungsgerichtshof-Beschwerde.

Derweil versucht Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, die Wogen zu glätten. Laut EU-Richtlinie sei die Dolmetschertätigkeit bei den Gerichten ab 2013 auszuweiten, zum Beispiel auch auf die Anwaltsgespräche. Ihrer Ansicht nach dürften die bisherigen Gerichtsdolmetscher „auch weiter zu ihren Aufträgen kommen“.

Wie berichtet, soll ab 2011 die Justizbetreuungsagentur den Straf- und Arbeitsgerichten festangestellte Dolmetscher zur Verfügung stellen. Bisher haben die Richter freiberufliche Dolmetscher aus einer Liste ausgewählt. Diese sehen nun ihre „Fälle“ davonschwimmen und plädieren mit dem Argument der Qualitätssicherung für eine Beibehaltung des Status quo.

Mehr zum Thema auf uepo.de
Österreich will künftig justizeigene Dolmetscher in Verhandlungen einsetzen

[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Die Grünen, 2010-11-25; Die Presse, 2010-11-27.]

Sächsisch-Kurs an Universität Leipzig

Abenteuer FernostMitte November bot die Universität Leipzig Erstsemester-Studenten einen Sächsischkurs für Anfänger an. Die “Erstis” verstehen anfangs nämlich nur Bahnhof, wenn sie nach Sachsen kommen. “Wir haben überlegt, was man braucht, um den jungen Menschen einen guten Einstieg ins Studium zu ermöglichen”, sagt die Projektkoordinatorin der “FernOst”-Kampagne, Nancy Beyer. Und so fand der Kurs in diesem Jahr seit 2009 bereits zum dritten Mal statt. Die Teilnehmer haben viel über die Sachsen und ihre Herzlichkeit erfahren und über deren Art, offen auf andere Menschen zuzugehen. Die Kampagne richtet sich insbesondere an Westabiturienten und soll das Studium in Ostdeutschland bzw. in Leipzig attraktiver gestalten.

Hintergrund
Die aktuellen Zahlen der Studienanfänger aus den alten Bundesländern zeichnen die Erfolgslinie der Kampagne aus dem letzten Jahr fort: Statt der etwa 350 bis 400 Studienanfänger der letzten Jahre haben sich zum Wintersemester 2010/11 aktuell rund 800 Studienanfänger aus den alten Bundesländern für ein Studium an der Universität Leipzig entschieden.

Das Gesamtkonzept “Abenteuer FernOst – Leipziger Freiheit erleben” wurde von 15 Studierenden der Kommunikations- und Medienwissenschaft unter Leitung von Professor Ansgar Zerfaß zusammen mit der Zentralen Studienberatung und der Öffentlichkeitsarbeit der Universität Leipzig entwickelt. Die Universität gewann damit im Mai 2009 den ersten Preis im Wettbewerb “Schneller ins Studium” der Hochschulinitiative Neue Bundesländer. Das Konzept wird seit Anfang Juli 2009 an der Universität Leipzig im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und den ostdeutschen Bundesländern initiierten Dachkampagne “Studieren in Fernost” umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

[Textzusammenstellung: Jessica Antosik. Quelle: Pressemitteilung Universität Leipzig. Abenteuer FernOst. Bild: Abenteuer FernOst.]

Lernprogramm “Fahrschule ohne Barrieren” online

Fahrschule ohne Barrieren

Das neue Internetlernprogramm “Fahrschule ohne Barrieren” des Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerks in Husum ist nach dreijähriger Entwicklungszeit online gegangen. Es soll Gehörlosen sowie Menschen mit Behinderungen, ausländischen Wurzeln, Leseschwächen und Textverständnisproblemen bei der Führerscheinprüfung helfen. 920 Fragen und Antworten der theoretischen Prüfung wurden in einer leicht verständlichen Sprache formuliert bzw. in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) übersetzt. Fahrschüler können nun die Fragen des Bundesfragenkataloges in einfacher Sprache und in mehr als 3.500 Gebärdensprachfilmen kostenlos ansehen und üben.

Das Projekt “Fahrschule ohne Barrieren” wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

www.fahrschule-ohne-barrieren.de

[Textzusammenstellung: Jessica Antosik. Quelle: www.fahrschule-ohne-barrieren.de, www.svenvoertmann.de, blindwerk - neue medien KG. Bild: www.svenvoertmann.de.]

Dolmetscher in Konfliktzonen nicht ausreichend geschützt - AIIC, Europarat und UNO sind gefordert

Militärdolmetscher in Afghanistan

Dolmetscher in Konfliktzonen warten weiterhin auf die internationale Anerkennung ihres Status in Form einer Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Ein solches offizielles Dokument würde das soziale Bewusstsein über die wesentlichen Funktionen der Dolmetscher während und nach Konfliktsituationen weltweit erhöhen. Es würde ihnen auch einen juristischen Schutz in manch kritischen Situationen gewähren.

Bis jetzt ist der rechtliche Status der Dolmetscher bei bewaffneten Konflikten im internationalen humanitären Recht nicht genau reguliert - im Gegensatz zu anderen Personengruppen, die in den Genfer Abkommen erwähnt werden, z. B. Journalisten. Für diese sind verschiedene gesetzliche Schutzmaßnahmen für den Fall einen Krieges beziehungsweise eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikts vorgesehen. Obgleich die Bestimmungen der Genfer Abkommen III und IV von 1949 das Recht der Angeklagten (z. B. der Kriegsgefangenen) auf die Hilfe von befähigten Dolmetschern anerkennen, wurden die Rechte der Dolmetscher nicht definiert.

Bei den von der UNO geführten oder mandatierten Friedensmissionen wird der Verlauf des Aufenthalts von ausländischen Militär- und Zivilpersonen (z. B. Dolmetscher) auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates  von den Bestimmungen der so genannten „Status of Forces Agreements“ (Abkommen über den Status der Militärstreitkräfte) geregelt. In diesem Fall können Dolmetscher einige Privilegien und Entlastungen bei Erfüllung ihrer Dienstpflichten genießen, z. B. Immunität gegenüber der Gerichtsbarkeit der lokalen Gerichte im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.

Dolmetscher Irak vermummt

Dennoch sind die lokal oder im Ausland rekrutierten Dolmetscher ständig zahlreichen Gefahren, Drohungen und sogar Erpressungen in Konfliktzonen ausgesetzt. Ihr Job ist überaus stressig. Die lokalen Dolmetscher und ihre Familien werden hüfig zur Zielscheibe von Übergriffen, sobald die ausländischen Truppen und Hilfsorganisationen wieder abgezogen sind. Als Vergeltung werden nicht selten ihre Autos und Häuser zerstört.

Angesichts der extremen Arbeitsbedingungen fühlen sich viele Dolmetscher ungerecht behandelt. Sie erhalten für die erbrachten Dienstleistungen nur eine unverhältnismäßige Entlohnung und von den Arbeitgebern wird ihnen kein oder nur ein unvollständiges Kranken-, Arbeitsunfähigkeits-, und Lebensversicherungspaket angeboten. Es wird erwartet, dass sie zwölf Stunden pro Tag und dazu sieben Tage pro Woche arbeiten und auch in der übrigen Zeit für Einsätze zur Verfügung stehen.

Auch nach dem Ende eines Konflikts erfahren Dolmetscher nur einen ungenügenden Schutz. Oft wird ihnen ein Einreisevisum in den Staat, dessen Streitkräfte sie unterstützt haben, verweigert. Sie erhalten nur eine unzureichende Sozialhilfe, dürfen im Einreisestaat keiner Beschäftigung nachgehen und haben keinen unentgeltlichen Zugang zu einer psychologischen Beratung.

Außerdem sind zahlreiche Dolmetscher als „Sprachassistenten“ oder „Sprachspezialisten“ in Konfliktzonen rekrutiert. Dies bedeutet, dass sie neben dem Dolmetschen zusätzliche Aufgaben erfüllen müssen, unter anderem die Kommunikationsanalyse, die Sammlung von Geheimdienstinformationen oder das Organisieren von Treffen mit lokalen Anführern ethnischer, religiöser und sprachlicher Gruppen.

Das kompromittiert eindeutig die Prinzipien der Neutralität und der Unparteilichkeit von Dolmetschern. Einerseits sind Dolmetscher den Streitkräften und den Hilfsorganisationen behilflich, andererseits betrachtet die lokale Gemeinschaft solche „Sprachspezialisten“ als Verräter, Kollaborateure und Abtrünnige, die den Tod verdienen. Die jährlich steigende Zahl der ermordeten, verletzten und entführten Dolmetscher weist deutlich darauf hin, dass ihr Schutz nicht ausreichend ist.

Dolmetscher im Irak ums Leben gekommenEs genügt anzuführen, dass 360 Dolmetscher allein im Irak von 2003 bis 2008 ums Leben gekommen sind und über 1200 Dolmetscher bei der Arbeit für die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika verletzt wurden. Der Blutzoll der Dolmetscher, die im Rahmen der multinationalen Militäroperationen in Afghanistan ihre Aufgaben erfüllen, dürfte voraussichtlich noch höher ausfallen.

Der Weg zu einem besseren Schutz der Dolmetscher ist noch lang, aber erste Schritte wurden bereits unternommen. Im Januar 2009 haben die Mitglieder der 34. Versammlung des Internationalen Verbandes der Konferenzdolmetscher (AIIC) in Nizza eine Erklärung angenommen, in welcher sie auf die schwierige Lage der Dolmetscher in Konfliktzonen hinweisen. Gleichzeitig wurden Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Dolmetschern beschlossen, insbesondere:

  • Informationen für Dolmetscher auf der Internetseite des Verbandes über „ihre Rechte zur gerechten Behandlung und zum Schutz, aber auch über ihre Verpflichtungen als neutrale/unparteiische Mittler“, sowie über die Professionalität und ethische Prinzipien“ (Res. Nr. R402).
  • Unterstützung der Online-Lehrgänge für Dolmetscher in Konflikt- und Kriegszonen, die im Institut für Übersetzen und Dolmetschen (ETI) der Universität Genf durchgeführt werden.
  • Sensibilisierung der Arbeitgeber, der internationalen Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, staatlichen Institutionen und der internationalen Organisationen, z. B. der ILO, für die Notwendigkeit eines besseren Schutzes der Dolmetscher während und nach Konflikten.
  • Ausarbeitung von globalen Rahmenbedingungen, die den neuen sozialen Vertrag für Dolmetscher in Konfliktzonen bilden sollen.
  • Veranlassung der Generalversammlung der Vereinten Nationen und/oder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, eine Erklärung anzunehmen, um „den neutralen und unparteiischen Status, sowie die Unversehrtheit aller Dolmetscher anzuerkennen“ (Res. Nr. R402).

Militärdolmetscher im Irak

Am 29. April 2010 haben die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates eine entscheidende Erklärung in Straßburg unterzeichnet, die als erstes internationales Dokument auf den unregulierten Status der Dolmetscher in Konfliktzonen hinweist. Die Vertreter der einzelnen Fraktionen des Europarates riefen die Mitgliedstaaten zur Sicherung des besseren Schutzes für Dolmetscher während und nach den Konflikten auf, nach dem Vorbild von Mitarbeitern des Roten Kreuzes. Gleichzeitig hat man in der Erklärung die Prinzipien der Neutralität und der Unparteilichkeit der Dolmetscher in Ausübung ihrer Tätigkeit hervorgehoben.

Der nächste wichtige Schritt in Richtung auf eine internationale Anerkennung und den gesetzlichen Schutz des Dolmetscherberufs in Konfliktzonen wäre eine entsprechende politische Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, wo 192 Mitgliedstaaten mit gleichen Rechten vertreten sind.

Krzysztof WereszczynskiZum Autor Krzysztof Wereszczyński
Den Text dieses Beitrags hat Krzysztof Wereszczyński (Bild rechts) verfasst. Wereszczyński ist qualifizierter Dolmetscher mit den Arbeitssprachen Polnisch (Muttersprache), Englisch und Deutsch. Als Doktorand an der Universität Białystok, Polen, arbeitet Wereszczyński an einer Dissertation über Dolmetscher in Konfliktzonen.

Bilder
(1) 09.04.2004: Ein Dolmetscher (Mitte) übersetzt für den neben ihm sitzenden Col. Kenneth F. McKenzie Jr. von der 22nd Marine Expeditionary Unit beim Treffen mit Jon Mohammed, dem Gouverneur der afghanischen Provinz Oruzgan.
(2) 2004, ein Jahr nach Beginn des Irak-Krieges: Nach den ersten gezielten Morden an Dolmetschern gingen die einheimischen Sprachmittler nur noch vermummt in den Einsatz.
(3) 22.07.2003: Ein Dolmetscher und ein Soldat kamen im Norden Bagdads bei einem Anschlag auf dieses Fahrzeug ums Leben.
(4) 15.05.2004: Über einen Dolmetscher (Mitte) verhandelt Lt. Col. Milton L. Wick (links), Commander des 3rd Battalion, 24th Marine Regiment, mit dem Scheich eines Dorfs in der Nähe von Camp Taqaddum im Irak.

Links zum Thema im Übersetzerportal
2005-03-20: Zwei Jahre Irak-Krieg: Mindestens 59 Dolmetscher und Übersetzer verloren ihr Leben
2004-09-27: Militärdolmetscher im Irak - ein Bilderbogen

[Text: Krzysztof Wereszczyński. Bild: Pressestelle US Marine Corps; Wereszczyński.]

Uni Heidelberg und IDS Mannheim gründen Europäisches Zentrum für Sprachwissenschaften

Universität HeidelbergDie Universität Heidelberg und das Institut für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim bauen mit einem gemeinsamen Europäischen Zentrum für Sprachwissenschaften ihre Zusammenarbeit aus. Beide Seiten unterzeichneten einen Kooperationsvertrag zur Gründung des Zentrums, das die Forschungsarbeiten des IDS und der Heidelberger Neuphilologischen Fakultät bündeln soll. Ziel der neuen Einrichtung ist es, die sprachwissenschaftlichen Forschungen in Deutschland, die bisher weitgehend einzelsprachlich ausgerichtet sind, zusammenzuführen und in einem europäischen Kontext zu untersuchen. So soll ein europaweit führendes Zentrum der sprachwissenschaftlichen Forschung entstehen.

Das Mannheimer Institut und die Neuphilologische Fakultät der Universität Heidelberg kooperieren schon seit längerer Zeit in Form von Forschungsnetzwerken und -verbünden sowie Publikationsprojekten. Dabei arbeitet das zur Leibniz-Gemeinschaft gehörende IDS vor allem mit dem Germanistischen Seminar zusammen. Außerdem bieten Wissenschaftler des IDS regelmäßig Seminare an der Ruperto Carola an, was zu gemeinsam betreuten Dissertationen und zahlreichen Projektkooperationen geführt hat.

IDSDas neue Zentrum soll diese Form der Zusammenarbeit intensivieren und erweitern. Von besonderer Bedeutung sind für die länderübergreifende Sprachforschung insbesondere auch die vielfältigen Kooperationen, die das Institut für Deutsche Sprache in Mannheim und die Institute und Seminare der Neuphilologischen Fakultät mit ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen unterhalten.

Zentrale Aufgaben der neuen Einrichtung sind die gemeinsame Erforschung der europäischen Einzelsprachen aus multilingualer Perspektive, die Zusammenarbeit in der Lehre und die gemeinschaftliche Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die beteiligten Wissenschaftler entwickeln Projektideen, die Grundlage für Drittmittelprojekte werden sollen. Neben gemeinsamen Lehrveranstaltungen und der Betreuung von Abschlussarbeiten sollen auch die Aktivitäten in der Doktorandenbetreuung und -förderung ausgebaut werden. Die wissenschaftlichen Säulen des Forschungszentrums bilden Lexikologie und Lexikographie, Interaktions- und Diskursanalyse sowie die Grammatik im europäischen Vergleich.

An der Spitze des Zentrums steht ein dreiköpfiges Direktorium, das sich aus dem IDS-Direktor und den beiden Professoren für Sprachwissenschaft am Germanistischen Seminar zusammensetzt. Dem Gründungsdirektorium gehören Prof. Dr. Ludwig M. Eichinger vom Institut für Deutsche Sprache sowie Prof. Dr. Jörg Riecke und Prof. Dr. Ekkehard Felder von der Universität Heidelberg an.

[Text: Marietta Fuhrmann-Koch. Quelle: Pressemitteilung Uni Heidelberg, 2010-11-23. Bild: Uni Heidelberg, IDS.]

Alle Jahre wieder: Weihnachtsgrüße des BDÜ in 70 Sprachen

Merry ChristmasDie Weihnachtsdatenbank des BDÜ ist wieder online. Bereits zum vierten Mal stellt der Verband auf seiner Website die Übersetzung von „Frohe Weihnachten“ in mittlerweile über 70 Sprachen zur Verfügung. Die Grüße zum Fest sind dort in gängigen Sprachen wie Englisch, Spanisch und Französisch ebenso zu finden wie in Afrikaans oder Urdu. Neu hinzugekommen sind in diesem Jahr die Weihnachtsgrüße in Bulgarisch, Kurdisch, Luxemburgisch, Mongolisch, Thailändisch sowie Weißrussisch. Sogar in Lateinisch gibt es die Übersetzung von „Frohe Weihnachten“: „Laetum Festum Nativitatis“.

Da für viele Sprachen eigene Schriftsätze notwendig sind, stehen die Übersetzungen in Form einer fertigen Textbeziehungsweise Grafikdatei zum Herunterladen bereit. Die Nutzung der Weihnachtsdatenbank ist kostenfrei. Sie entführt mit einem Mausklick auf eine Reise durch die Sprachen und Schriften dieser Welt.

Wer einen ganzen Weihnachtsbrief übersetzen lassen möchte, der findet auf der BDÜ-Website eine Übersetzerdatenbank mit den Kontaktdaten von mehr als 6.000 Dolmetschern und Übersetzern für über 80 Sprachen.

Wie schon in den vergangenen Jahren wurde die Meldung auch diesmal von mehr Medien aufgegriffen als jede andere Pressemitteilung des BDÜ, da sie für Unternehmen und Privatpersonen einen echten Nutzwert besitzt.

BDÜ
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation nachweisen.

www.bdue.de

[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2010-11-11. Bild: Fotolia/piumadaquila.com.]

Jetzt geht’s los - Anmeldung zu 4. ADÜ-Nord-Tagen ab sofort möglich

NH Hotel Hamburg-AltonaUnter dem Motto „Kompass ausrichten – Frischer Wind oder bewährter Kurs?“ veranstaltet der ADÜ Nord im Mai 2011 in Hamburg die vierte Sprachmittlerkonferenz in Norddeutschland.

Der ADÜ Nord möchte freiberuflichen Übersetzern und Dolmetschern auf dieser Konferenz Mut machen und zeigen, wie sie ihren beruflichen Horizont erweitern können. Freiberufler haben die Freiheit, das eigene Tätigkeits- und Leistungsprofil aktiv zu gestalten und sollten diese Möglichkeit nutzen! Als Einzelunternehmer sind sie sehr flexibel und können sich relativ reibungslos in neue Aufgabengebiete einarbeiten und neue Marktsegmente erschließen. Vorausschauendes Agieren durch Schärfung des eigenen Profils ist das beste Mittel gegen erzwungenes Reagieren auf den Preisdruck der Branche.

Das breite Themenspektrum der 4. ADÜ-Nord-Tage (10 Workshops und 16 Plenar- und Fachvorträge) reicht von Layout, Typografie und DTP über Software-Lokalisierung, Terminologieaufbereitung und Textadaption für Untertitelung, PR, Werbung, Wissenschaft und Medizin bis zu Stimmschulung und Konferenzorganisation für Dolmetscher. Die Veranstaltungen zu Website-Konzeption, Selbstmarketing sowie Steuer- und Rechtsfragen zeigen den Teilnehmern, wie sie ihr verändertes Angebot rechtssicher und attraktiv auf dem Markt anbieten können.

Ein ganz neues Konzept auf diesen 4. ADÜ-Nord-Tagen ist das Netzwerk-Café, das am Samstag und Sonntag durchgehend geöffnet ist. Hier kann jeder Konferenzteilnehmer Informationsmaterial auslegen, das eigene Netzwerk pflegen und Kontakte knüpfen oder ausbauen. In den Pausen wird es runde Tische zu bestimmten Sprachen und Fachgebieten geben, denen sich jeder interessierte Teilnehmer spontan anschließen kann.

Das Rahmenprogramm rundet die Konferenz ab: Zur Wahl stehen Betriebsbesichtigungen bei Airbus, DESY oder dem Seegerichtshof sowie das Abendessen im „Zippelhaus“ mit einer Autorenlesung des Wahl-Hamburgers David Bergmann, der mit „der, die, was?“ und „wie, wer, das?“ zwei amüsante Bücher zur deutschen Sprache aus Sicht eines Amerikaners veröffentlicht hat.

ADÜ-Nord-Tage

Das Konferenzangebot im Überblick

  • Fr. 20. bis So. 22. Mai 2011 im NH Hotel Hamburg-Altona (Bild oben)
  • 10 Workshops, 16 Plenar- und Fachvorträge
  • Netzwerk-Café am Samstag und Sonntag
  • Betriebsbesichtigungen bei Airbus, DESY oder dem Seegerichtshof
  • Abendessen im „Zippelhaus“ mit Autorenlesung von David Bergmann („der, die was?“)

Anmeldung und weitere Informationen ab sofort unter www.adue-nord.de im Menü „Konferenz: 4. ANT 2011“.

ADÜ Nord
Der ADÜ Nord ist der etablierte Berufsverband für Dolmetscher und Übersetzer mit Schwerpunkt in Norddeutschland. In den Reihen unserer mehr als 360 hochqualifizierten Mitglieder sind über 50 Arbeitssprachen und zahlreiche fachliche Spezialisierungen vertreten.

www.adue-nord.de

[Text: Helke Heino. Quelle: Pressemitteilung ADÜ Nord, 2010-11-16. Bild: NH Hotel Hamburg-Altona, ADÜ Nord.]

Afghanischer Dolmetscher durch Sprengfalle ums Leben gekommen

Ein afghanischer Dolmetscher ist am 14.11.2010 bei der Explosion einer Sprengfalle östlich der Stadt Gereschk in der umkämpften Provinz Helmand in Afghanistan ums Leben gekommen. Der Anschlag galt Angehörigen der dänischen Besatzungstruppen, von denen ebenfalls ein Soldat getötet wurde. Dies berichtet AFP unter Berufung auf eine Erklärung des Verteidigungsministeriums in Kopenhagen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: AFP/IRIB, 2010-11-15.]

Österreich will künftig justizeigene Dolmetscher in Verhandlungen einsetzen

Justizministerin Claudia Bandion-OrtnerIn Österreich sollen künftig - wie in der Schweiz - vorrangig fest angestellte “Amtsdolmetscher” für die Justiz tätig sein. Durch dieses “Insourcing” erhofft sich die parteilose Justizministerin der Großen Koalition, Claudia Bandion-Ortner (Bild), die selbst viele Jahre als Richterin für Straf- und Wirtschaftsstrafsachen tätig war, Kosteneinsparungen von 200.000 bis 800.000 Euro pro Jahr.

Noch ist völlig unklar, aus welchem Personenkreis die Dolmetscher rekrutiert werden sollen (Schulung sprachkundiger Justizbediensteter oder Festanstellung der bislang freien Gerichtsdolmetscher). Doch unter den freiberuflichen Gerichtsdolmetschern stößt das Vorhaben auf massive Kritik. Man befürchtet Einkommenseinbußen und argumentiert, dass sich der Sparplan und die vorrangige Verwendung von justizeigenen Dolmetschern negativ auf die Qualität der Übersetzungen und Verdolmetschungen auswirken könne.

Sirma Saglam, gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin für Türkisch, ist über den Sparplan des Ministeriums empört. “Als Dolmetscher muss man doch die Rechtsterminologie kennen und eine gewisse Qualifizierung aufweisen”, sagt sie. Diesen Job könne nicht jeder erledigen. Die Türkischdolmetscher seien zu Streikmaßnahmen bereit. Zunächst wolle man aber mit den anderen Dolmetschern sowie dem Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher über gemeinsame Aktionen sprechen und dann mit dem Justizministerium verhandeln.

Derzeit bestellen die Gerichte Dolmetscher für Verhandlungen, in denen Ausländer ohne ausreichende Deutschkenntnisse beteiligt sind. Der Dolmetscher wird - wie in Deutschland - aus einem Verzeichnis gerichtlich zertifizierter Dolmetscher ausgewählt. Doch das soll sich ändern, denn künftig sollen das Ministerium oder die Justizbetreuungsagentur Dolmetscher bereitstellen.

Laut Claudia Bandion-Ortner werde ein eigener Mitarbeiterpool geschaffen. Auf diese Weise würde man die Ausgaben senken. Für das nächste Jahr werde mit einer Ersparnis von 200.000 Euro pro Jahr gerechnet, diese Summe solle dann auf 800.000 Euro pro Jahr steigen. Dies hänge mit der Erweiterung des Pools zusammen. Denn je größer der Pool mit der Zeit werde, umso weniger externe Leistungen müsse man zukaufen. Das Ministerium betont, dass die neuen Dolmetscher über eine entsprechende Qualifikation verfügen würden.

Nachfolgend ein Auszug aus dem Ministerialentwurf – Gesetzestext:

§ 126 (2a)
Als Dolmetscher ist von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht eine vom Bundesministerium für Justiz oder in dessen Auftrag von der Justizbetreuungsagentur zur Verfügung gestellte geeignete Person zu bestellen.

Nun folgen zwei Auszüge aus dem Ministerialentwurf – Materialien – Vorblatt und Erläuterungen:

Zu Z 6 (§ 75):

Die Justiz ist mit erheblichen Ausgaben im Bereich der Dolmetscher belastet. Laut einem Gutachten der Fa. ROI hat sich gezeigt, dass durch Insourcing von Dolmetschleistungen in den gängigsten Sprachen bundesweit erhebliche Einsparungseffekte erreicht werden könnten. Es soll daher – im Zivilverfahrensbereich vorerst auf sozialgerichtliche Verfahren beschränkt – die Möglichkeit geschaffen werden, auf von der Justiz bereitgestellte Dolmetscher zugreifen zu können. Stehen solche in der benötigten Sprache und zur angefragten Zeit, also für den vorgesehenen Tagsatzungstermin oder den für allfällige Übersetzungen vorgesehenen Zeitraum zur Verfügung, so muss ein Dolmetscher aus dem zur Verfügung gestellten Personenkreis bestellt werden. Steht kein geeigneter Dolmetscher zur Verfügung, so soll in erster Linie ein Dolmetscher aus der von den Präsidenten der Landesgerichte geführten Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste bestellt werden. Erst wenn auch dort kein geeigneter Dolmetscher gefunden werden kann, kann eine sonstige geeignete Person bestellt werden. Durch diese Maßnahme wird es zu keinen Qualitätseinbußen bei den benötigten Dolmetschleistungen kommen; die vom Bundesministerium für Justiz oder von der Justizbetreuungsagentur zur Verfügung gestellten Personen werden den an die allgemein beeideten und gerichtlich zertifzierten Dolmetscherinnen oder Dolmetscher gestellten Qualitätsanforderungen entsprechen.

Zu Art. 10 (Änderung des Gerichtsgebührengesetzes): Zu Z 1 lit. a, Z 4 lit. a, Z 11 lit. a und c sowie Z 24 lit. b (§ 2 Z 1 lit. c, § 7 Abs. 1 Z 1, TP 1 Z I und II, Art. VI Z 41):

Die Justiz ist mit erheblichen Ausgaben im Bereich der Dolmetscher/innen belastet. Durch Insourcing von Dolmetschleistungen in den gängigsten Sprachen können bundesweit erhebliche Einsparungseffekte für die Justiz erreicht werden, weil diese Leistungen vielfach auch endgültig aus Amtsgeldern zu entlohnen sind und so unmittelbar das Justizbudget belasten. In Verfahren, in denen Dolmetscher/innen besonders häufig beizuziehen sind, dies sind in Zivilrechtssachen in erster Linie Sozialrechtsverfahren, soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, auf vom Bundesministerium für Justiz oder in dessen Auftrag von der Justizbetreuungsagentur zur Verfügung gestellte „Amtsdolmetscher/innen“ zugreifen zu können (§ 75 Abs. 4 ASGG). Um diese Kostenminimierung auch verfahrensrechtlich mit einer Entlastung durch Abschaffung von Doppelgleisigkeiten zu begleiten, soll das bislang bestehende Erfordernis der Schaffung zweier Titel (Bestimmung der Höhe der Gebühr durch das Gericht mit Beschluss und sodann Schaffung eines Exekutionstitels seitens der Justizverwaltung mittels Zahlungsauftrag zur Eintreibung) abgeschafft werden. Anstelle der aufwändig nach Einzelleistungen zu berechnenden Entlohnung der Dolmetschtätigkeit samt Fahrtkosten und Zeitversäumnis nach dem GebAG durch die Rechtsprechung soll eine viel einfacher zu handhabende Dolmetschpauschale von 159 Euro in Form einer Gerichtsgebühr treten. Diese soll – von einer extrapolierten Berechnung der durchschnittlichen Kosten ausgehend und auf Erfahrungswerten beim LGSt Wien beruhend – in etwa dem durchschnittlichen Aufwand der Justiz für die Beiziehung eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin in einem Gerichtsverfahren entsprechen und – vorläufig nur im sozialgerichtlichen Verfahren – im Justizverwaltungsweg zu bestimmen sein, um das sozialgerichtliche Verfahren von Sachaufwand und Personalkosten zu entlasten. Durch die alleinige Vorschreibung und Bestimmung von Pauschalgebühren – dem System des GEG folgend – von Kostenbeamt/innen (der gehaltsmäßigen Einstufung V3 bzw. V4) sollen insbesondere die Rechtsprechungsorgane von einer Aufgabe entlastet werden, die nicht den Kernbereich richterlicher Tätigkeit betrifft.

Der Wiener Anwalt Dieter Kindel steht den Plänen eher skeptisch gegenüber und zweifelt an der Unparteilichkeit der dem Ministerium nahestehenden Dolmetscher. Wie in den Ministerialentwürfen deutlich wird, verneint die österreichische Justiz dies jedoch.

Beim Österreichischen Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher (ÖVGD) herrscht helle Aufregung. Der Verband fühlt sich vom Ministerium überrumpelt und befürchtet “massive negative Änderungen für die Gerichtsdolmetscher”. Er will alles in seinen Kräften stehende tun, um die Änderungen zu verhindern. Eine vorläufige Stellungnahme zum Entwurf des Budgetbegleitgesetzes-Justiz 2011-2013 können Sie in dieser Pdf-Datei nachlesen. Nachfolgend ein Auszug aus der Stellungnahme:

Grosse Bedenken bestehen hinsichtlich des Entwurfs der Neuregelung von § 75 ASGG und § 126 StPO, der einen schwerwiegenden Eingriff in das bislang im Rahmen der österreichischen Justiz gehandhabte Dolmetscherwesen vorsieht, da als Dolmetscher vorrangig eine vom Bundesministerium für Justiz oder in dessen Auftrag von der Justizbetreuungsagentur (JBA) zur Verfügung gestellte geeignete Person zu bestellen ist. […] Abgesehen davon, dass dies einen schwerwiegenden Eingriff in die freie Auswahl von Gerichtsdolmetschern durch den unabhängigen Richter bzw. die Objektivität des Staatsanwaltes darstellt, geht aus dem Gesetzesentwurf keineswegs hervor, welches Anforderungsprofil die über die Justizbetreuungsagentur vermittelten Dolmetscher zu erfüllen haben und ob dieses überhaupt dem der Gerichtsdolmetscher zu entsprechen hat. […] Abschließend sei hinzugefügt, dass nach den Erfahrungen des Verbandes die Dolmetschkosten für eine durchschnittliche Verhandlung in Strafsachen bei ca. 60-80 Euro liegen. Die Berechnung der Fa. ROI und das daraus abgeleitete Einsparungspotenzial wird daher angezweifelt.

Die Website des ÖVGD finden Sie unter www.gerichtsdolmetscher.at.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: Die Presse, 17.11.2010; Österreichisches Parlament. Bild: Bundesministerium für Justiz.]