Dolmetscher in Konfliktzonen nicht ausreichend geschützt – AIIC, Europarat und UNO sind gefordert

Militärdolmetscher in Afghanistan
09.04.2004: Ein Dolmetscher (Mitte) übersetzt für den neben ihm sitzenden Col. Kenneth F. McKenzie Jr. von der 22nd Marine Expeditionary Unit beim Treffen mit Jon Mohammed, dem Gouverneur der afghanischen Provinz Oruzgan, während der Militäroperation ULYSSESS II, die vom 7. bis 12. April 2004 durchgeführt wurde.

Dolmetscher in Konfliktzonen warten weiterhin auf die internationale Anerkennung ihres Status in Form einer Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Ein solches offizielles Dokument würde das soziale Bewusstsein über die wesentlichen Funktionen der Dolmetscher während und nach Konfliktsituationen weltweit erhöhen. Es würde ihnen auch einen juristischen Schutz in manch kritischen Situationen gewähren.

Bis jetzt ist der rechtliche Status der Dolmetscher bei bewaffneten Konflikten im internationalen humanitären Recht nicht genau reguliert – im Gegensatz zu anderen Personengruppen, die in den Genfer Abkommen erwähnt werden, z. B. Journalisten. Für diese sind verschiedene gesetzliche Schutzmaßnahmen für den Fall einen Krieges beziehungsweise eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikts vorgesehen. Obgleich die Bestimmungen der Genfer Abkommen III und IV von 1949 das Recht der Angeklagten (z. B. der Kriegsgefangenen) auf die Hilfe von befähigten Dolmetschern anerkennen, wurden die Rechte der Dolmetscher nicht definiert.

Bei den von der UNO geführten oder mandatierten Friedensmissionen wird der Verlauf des Aufenthalts von ausländischen Militär- und Zivilpersonen (z. B. Dolmetscher) auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates von den Bestimmungen der so genannten Status of Forces Agreements (Abkommen über den Status der Militärstreitkräfte) geregelt. In diesem Fall können Dolmetscher einige Privilegien und Entlastungen bei Erfüllung ihrer Dienstpflichten genießen, z. B. Immunität gegenüber der Gerichtsbarkeit der lokalen Gerichte im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.

Vermummter Dolmetscher im Irak.
2004, ein Jahr nach Beginn des Irak-Krieges: Nach den ersten gezielten Morden an Dolmetschern gingen die einheimischen Sprachmittler nur noch vermummt in den Einsatz.

Dennoch sind die lokal oder im Ausland rekrutierten Dolmetscher ständig zahlreichen Gefahren, Drohungen und sogar Erpressungen in Konfliktzonen ausgesetzt. Ihr Job ist überaus stressig. Die lokalen Dolmetscher und ihre Familien werden hüfig zur Zielscheibe von Übergriffen, sobald die ausländischen Truppen und Hilfsorganisationen wieder abgezogen sind. Als Vergeltung werden nicht selten ihre Autos und Häuser zerstört.

Angesichts der extremen Arbeitsbedingungen fühlen sich viele Dolmetscher ungerecht behandelt. Sie erhalten für die erbrachten Dienstleistungen nur eine unverhältnismäßige Entlohnung und von den Arbeitgebern wird ihnen kein oder nur ein unvollständiges Kranken-, Arbeitsunfähigkeits-, und Lebensversicherungspaket angeboten. Es wird erwartet, dass sie zwölf Stunden pro Tag und dazu sieben Tage pro Woche arbeiten und auch in der übrigen Zeit für Einsätze zur Verfügung stehen.

Auch nach dem Ende eines Konflikts erfahren Dolmetscher nur einen ungenügenden Schutz. Oft wird ihnen ein Einreisevisum in den Staat, dessen Streitkräfte sie unterstützt haben, verweigert. Sie erhalten nur eine unzureichende Sozialhilfe, dürfen im Einreisestaat keiner Beschäftigung nachgehen und haben keinen unentgeltlichen Zugang zu einer psychologischen Beratung.

Außerdem sind zahlreiche Dolmetscher als „Sprachassistenten“ oder „Sprachspezialisten“ in Konfliktzonen rekrutiert. Dies bedeutet, dass sie neben dem Dolmetschen zusätzliche Aufgaben erfüllen müssen, unter anderem die Kommunikationsanalyse, die Sammlung von Geheimdienstinformationen oder das Organisieren von Treffen mit lokalen Anführern ethnischer, religiöser und sprachlicher Gruppen.

Das kompromittiert eindeutig die Prinzipien der Neutralität und der Unparteilichkeit von Dolmetschern. Einerseits sind Dolmetscher den Streitkräften und den Hilfsorganisationen behilflich, andererseits betrachtet die lokale Gemeinschaft solche „Sprachspezialisten“ als Verräter, Kollaborateure und Abtrünnige, die den Tod verdienen. Die jährlich steigende Zahl der ermordeten, verletzten und entführten Dolmetscher weist deutlich darauf hin, dass ihr Schutz nicht ausreichend ist.

Anschlag auf Militärfahrzeug
22.07.2003: Ein Dolmetscher und ein Soldat kamen im Norden Bagdads bei einem Anschlag auf dieses Fahrzeug ums Leben.

Es genügt anzuführen, dass 360 Dolmetscher allein im Irak von 2003 bis 2008 ums Leben gekommen sind und über 1200 Dolmetscher bei der Arbeit für die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika verletzt wurden. Der Blutzoll der Dolmetscher, die im Rahmen der multinationalen Militäroperationen in Afghanistan ihre Aufgaben erfüllen, dürfte voraussichtlich noch höher ausfallen.

Der Weg zu einem besseren Schutz der Dolmetscher ist noch lang, aber erste Schritte wurden bereits unternommen. Im Januar 2009 haben die Mitglieder der 34. Versammlung des Internationalen Verbandes der Konferenzdolmetscher (AIIC) in Nizza eine Erklärung angenommen, in welcher sie auf die schwierige Lage der Dolmetscher in Konfliktzonen hinweisen. Gleichzeitig wurden Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Dolmetschern beschlossen, insbesondere:

  • Informationen für Dolmetscher auf der Internetseite des Verbandes über „ihre Rechte zur gerechten Behandlung und zum Schutz, aber auch über ihre Verpflichtungen als neutrale/unparteiische Mittler“, sowie über die „Professionalität und ethische Prinzipien“ (Res. Nr. R402).
  • Unterstützung der Online-Lehrgänge für Dolmetscher in Konflikt- und Kriegszonen, die im Institut für Übersetzen und Dolmetschen (ETI) der Universität Genf durchgeführt werden.
  • Sensibilisierung der Arbeitgeber, der internationalen Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, staatlichen Institutionen und der internationalen Organisationen, z. B. der ILO, für die Notwendigkeit eines besseren Schutzes der Dolmetscher während und nach Konflikten.
  • Ausarbeitung von globalen Rahmenbedingungen, die den neuen sozialen Vertrag für Dolmetscher in Konfliktzonen bilden sollen.
  • Veranlassung der Generalversammlung der Vereinten Nationen und/oder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, eine Erklärung anzunehmen, um „den neutralen und unparteiischen Status, sowie die Unversehrtheit aller Dolmetscher anzuerkennen“ (Res. Nr. R402).
Militärdolmetscher im Irak
15.05.2004: Über einen Dolmetscher (Mitte) verhandelt Lt. Col. Milton L. Wick (links), Commander des 3rd Battalion, 24th Marine Regiment, mit dem Scheich eines Dorfs in der Nähe von Camp Taqaddum im Irak.

Am 29. April 2010 haben die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates eine entscheidende Erklärung in Straßburg unterzeichnet, die als erstes internationales Dokument auf den unregulierten Status der Dolmetscher in Konfliktzonen hinweist. Die Vertreter der einzelnen Fraktionen des Europarates riefen die Mitgliedstaaten zur Sicherung des besseren Schutzes für Dolmetscher während und nach den Konflikten auf, nach dem Vorbild von Mitarbeitern des Roten Kreuzes. Gleichzeitig hat man in der Erklärung die Prinzipien der Neutralität und der Unparteilichkeit der Dolmetscher in Ausübung ihrer Tätigkeit hervorgehoben.

Der nächste wichtige Schritt in Richtung auf eine internationale Anerkennung und den gesetzlichen Schutz des Dolmetscherberufs in Konfliktzonen wäre eine entsprechende politische Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, wo 192 Mitgliedstaaten mit gleichen Rechten vertreten sind.

Zum Autor Krzysztof Wereszczyński

Krzysztof Wereszczyński
Krzysztof Wereszczyński

Den Text dieses Beitrags hat Krzysztof Wereszczyński verfasst. Wereszczyński ist qualifizierter Dolmetscher mit den Arbeitssprachen Polnisch (Muttersprache), Englisch und Deutsch. Als Doktorand an der Universität Białystok, Polen, arbeitet Wereszczyński an einer Dissertation über Dolmetscher in Konfliktzonen.

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[Text: Krzysztof Wereszczyński. Bild: Pressestelle US Marine Corps; Wereszczyński.]