VdÜ sagt Treffen mit Verlegern ab

Nachdem mehrere der eingeladenen Verlagsvertreter ihre Teilnahme zurückgezogen haben, hat der Übersetzerverband beschlossen, das für den 10./11. Januar angesetzte Gespräch zur Übersetzervergütung abzusagen.

Das Treffen war nach Gesprächen auf der Buchmesse vereinbart worden, um – abseits der Gerichtssäle – neue Lösungsansätze für eine angemessene Übersetzervergütung zu entwickeln. Auf Anregung der Verlage hatte der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ) seine gegenwärtigen Positionen vorab in einem Eckpunktepapier zusammengestellt. Nach der Veröffentlichung dieser Diskussionsgrundlage entschieden sich einige Verlagsvertreter, auf eine Teilnahme an dem geplanten
Treffen zu verzichten.

Bekanntlich wird der Bundesgerichtshof am 20. Januar 2011 weitere Urteile zu Vertragsanpassungsklagen einzelner Übersetzer verkünden. Verleger wie Übersetzer blicken nun gespannt nach Karlsruhe. Davon unberührt bleibt es weiterhin Aufgabe der Verhandlungspartner, den Weg zu einer Gemeinsamen Vergütungsregel zu beschreiten, denn nur diese führt zu dauerhafter Rechtssicherheit und Frieden in der Branche.

Mit dem vom VdÜ veröffentlichten Eckpunktepapier liegt ein erster Vorschlag für einen Interessenausgleich bei Haupt- und Nebenrechtsbeteiligungen vor. Die Urteile des Bundesgerichtshofs werden ebenfalls eine Orientierung bieten. In jedem Fall wird der VdÜ nach der Urteilsverkündung weiter das Gespräch mit den Verlegern suchen.

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[Text: VdÜ. Quelle: Pressemitteilung VdÜ, 16.12.2010.]

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