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Archive für März 2011
Gerichtsdolmetschertag verabschiedet Resolution zur leistungsgerechten Vergütung
31.3.2011 von Richard Schneider.
Der 5. Deutsche Gerichtsdolmetschertag des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) ist erfolgreich zu Ende gegangen. An zwei Kongresstagen gab es vom 25. bis 26. März 2011 für mehr als 300 juristische Dolmetscher und Übersetzer im Hannover Congress Centrum ein volles Programm mit 40 Vorträgen, Kurzseminaren und Workshops. „Die Vorträge der Referenten und die Beiträge der Teilnehmer zeigten den hohen Anspruch, mit dem Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Bereich an ihre Arbeit herangehen“, so Johann J. Amkreutz (Bild rechts), Präsident des BDÜ. Die Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland sowie 12 europäischen Ländern. Neben dem Angebot zur beruflichen Fortbildung nutzten die Teilnehmer in den Pausen die Gelegenheit zum fachlichen Austausch - mit Kollegen ebenso wie mit den Referenten, darunter Richter, Anwälte und Hochschulprofessoren.
In seiner Eröffnungsrede unterstrich BDÜ-Präsident Amkreutz die Bedeutung von bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen an Dolmetscher und Übersetzer im Justizbereich. Die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben blieben in den meisten Bundesländern hinter den tatsächlichen Anforderungen des Berufes zurück. Nur in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg seien die Kenntnisse der Rechtssprache nachzuweisen. „Es sollten in ganz Deutschland die gleichen und vor allen Dingen adäquate Mindestanforderungen gelten“, fordert Amkreutz.
Den Eröffnungsvortrag hielt Dr. Jürgen Oehlerking (Bild unten), Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, in Vertretung für Justizminister Bernd Busemann. Oehlerkings Vortrag zeigte, dass er die Anforderungen des Berufs gut kennt. „Eine Übersetzung kann maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang eines Strafverfahrens haben“, so Oehlerking. Es komme ganz besonders auf sprachliche Genauigkeit, ja auf Feinheiten und Nuancen an. Deshalb stehe nicht nur für den Angeklagten, sondern für die gesamte Strafjustiz viel auf dem Spiel. „Die Ermittlung des wahren Sachverhalts ist das zentrale Anliegen des deutschen Strafprozesses. Ziel des Strafprozesses ist ein objektiver Ausspruch über Schuld, Strafe oder sonstige strafrechtliche Maßnahmen.“
Der Staatssekretär ging in seiner Rede auch auf die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Justizbereich ein, die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt ist. Oehlerking: „Nachdem die Regelung der Vergütung seit annähernd 7 Jahren in Kraft ist, habe ich Verständnis dafür, dass mit immer mehr Nachdruck eine Anpassung gefordert wird.“ Die Anpassung der Vergütung sei in nächster Zeit im Rahmen eines Gesamtpakets Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen Bund und Ländern. Dabei werde es darum gehen, einerseits den berechtigten Interessen der Dolmetscher und Übersetzer Rechnung zu tragen. Zugleich müsse man aber auch den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum der Länder berücksichtigen.

Resolution verabschiedet
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung verabschiedeten die Teilnehmer des 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertages in Hannover eine Resolution. Darin fordern sie eine leistungsgerechte Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Bereich. Zu den Forderungen der Resolution zählen unter anderem eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher und Übersetzer, Zuschläge für Nachtarbeit und die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen sowie eine Anpassung des Ausfallhonorars. Mit der Resolution im Gepäck wird der BDÜ die Gespräche mit Vertretern aus Justiz und Politik fortsetzen. Die Resolution im Wortlaut:
Gerichtsdolmetscher fordern leistungsgerechte Vergütung
Die Qualität der Sprachmittlung in Straf- und Zivilverfahren ist von elementarer rechtsstaatlicher Bedeutung. Es geht um die Sicherung der Rechte der Betroffenen, der Menschenwürde, der Gerechtigkeit.
Dafür muss auch praktisch sichergestellt werden, dass sprachlich und fachlich hochqualifizierte Dolmetscher und Übersetzer bei Gericht und in den vorausgehenden Ermittlungsverfahren zum Einsatz kommen.
Die Teilnehmer des 5. Gerichtsdolmetschertages des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) sehen die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich mit Besorgnis.
Waren früher die im Justizbereich festgeschriebenen Honorarsätze für Dolmetscher und Übersetzer Richtschnur für den übrigen Markt, so hat sich dies stark verändert: In der Wirtschaft werden inzwischen zum Teil deutlich höhere Honorare gezahlt als bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) im Jahr 2004 führte faktisch zu einer Senkung der Vergütungen. Damit gab es seit 1994 keine Anhebung der Vergütungen, trotz einer jährlichen Preissteigerungsrate von durchschnittlich 1,6%.
Staatliche Ermittlungsstellen zahlen oft Honorare, die sogar noch deutlich unter den gesetzlich festgelegten Vergütungen liegen.
Aus diesen Gründen werden in der Praxis zunehmend billige, nicht qualifizierte Laien als Dolmetscher und Übersetzer tätig – mit entsprechend mangelhaften Leistungen und negativen Konsequenzen für alle an einem Verfahren beteiligten Parteien.
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bieten außerordentlich schlechte Arbeitsbedingungen für Gerichtsdolmetscher: Für eine qualitativ hochwertige Dolmetschleistung ist die Kenntnis des Sachverhalts der vorgetragenen Inhalte dringend erforderlich. Während Auftraggeber auf dem freien Markt aus Qualitätsgründen bemüht sind, den Dolmetscher vor dem Termin mit entsprechenden Informationen zu versorgen, wird diese Notwendigkeit bei Gerichten und Strafverfolgungsbehörden häufig nicht gesehen.
Für Übersetzer erschweren geringe Volumina, fehlende Editierbarkeit der Ausgangstexte und andere Umstände die Arbeit im Justizbereich erheblich.
Die Teilnehmer des 5. Deutsche Gerichtsdolmetschertags des BDÜ fordern daher:
- eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher
- Zuschläge für Nachtarbeit sowie die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen
- die Anpassung des Ausfallhonorars an die marktüblichen Regelungen
- eine deutliche Erhöhung der Vergütung für Übersetzer
- die Streichung der Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG
- die Vergütung durch staatliche Ermittlungsbehörden nach den Sätzen des JVEG
- die uneingeschränkte Umsetzung der EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren
Es muss durch ein faires und auskömmliches Vergütungssystem verhindert werden, dass sich immer mehr hochqualifizierte Sprachmittler aus dem System verabschieden und somit rechtsstaatliche Prinzipien gefährdet werden.
[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2011-03-28. Bild: BDÜ.]
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“Gender Pay Gap” auch in typischen Frauenbranchen wie dem Übersetzen
30.3.2011 von Richard Schneider.
Anlässlich des “Equal Pay Day” am vergangenen Freitag teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit, dass der unbereinigte “Gender Pay Gap” (das heißt, der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von angestellten Männern und Frauen) auch im Jahr 2010 bei 23 % liegt. Die Bruttostundenverdienste von Arbeitnehmerinnen waren also durchschnittlich 23 % niedriger als die der Arbeitnehmer.
Die wichtigsten messbaren Ursachen für den unbereinigten Gender Pay Gap ergeben sich aus den Unterschieden in der Berufs- und Branchenwahl sowie aus ungleich verteilten Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. So gehen Arbeitnehmerinnen im Vergleich zu Arbeitnehmern eher Tätigkeiten nach, die mit tendenziell geringeren Verdienstmöglichkeiten und Anforderungen verbunden sind. Schließlich trägt auch der höhere Anteil von Frauen in geringfügiger Beschäftigung zum unbereinigten Gender Pay Gap bei. Rund zwei Drittel des Unterschieds in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten können durch die genannten sowie weitere in den Analysen berücksichtigte Faktoren, wie zum Beispiel Dienstalter und Beschäftigungsumfang, erklärt werden.
Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Er lag in Deutschland im Jahr 2006 bei etwa 8 %. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt Arbeitnehmerinnen auch unter der Voraussetzung, dass Männer und Frauen eine vergleichbare Tätigkeit ausüben und über eine äquivalente Qualifikation verfügen, im Jahr 2006 pro Stunde 8 % weniger als Männer verdienten.
Gleiches Phänomen bei freiberuflichen Sprachmittlern
Unter dem Titel “Auskommen mit dem Einkommen?” veröffentlichte der ADÜ Nord im Jahr 2005 die ausführliche Auswertung seiner Honorarstudie, an der sich 820 Freiberufler beteiligt hatten. Die Angaben zum Jahresgewinn vor Steuern wurden unter anderem nach Geschlechtern verglichen, und es zeigte sich auch hier das übliche Bild: Frauen erzielten ein um etwa ein Viertel geringeres Einkommen als Männer.
Die Autorinnen Dr. Thea Döhler und Helke Heino konstatierten, dass viele der bei Gehaltsempfängern angeführten Gründe für diesen Unterschied (bevorzugte Branchen, unterschiedliche Berufwahl, Führungspositionen, Frauenanteil etc.) bei dieser Befragung nicht relevant waren. Eigentlich müsste der Unterschied also eher dem bereinigten Gender Pay Gap von 8 % entsprechen als dem unbereinigten Wert von 23 %.
Stellt sich die Frage, ob Frauen durch Auszeiten wegen Schwangerschaft und Kindererziehung ins Hintertreffen geraten oder ob sie sich nicht selbst begrenzen, indem sie für ihre Dienstleistungen zu wenig Geld verlangen oder aufgrund ihres Kommunikatonsstils einfach nicht genügend durchsetzungsorientiert sind?
Diesen Fragen ging Dr. Thea Döhler in einer kleinen Artikelserie mit dem Titel “Gleicher Job, gleiche Chancen?” in drei ADÜ-Nord-Infoblättern 2006 nach. Schauen Sie mal rein in die PDF-Dateien 2/2006, 3/2006 und 4/2006 – die Bedingungen, Analysen und Tipps zur Behebung dieser Schieflage haben bis heute nichs von ihrer Aktualität verloren und können auch Männern zu interessanten Einsichten verhelfen.
[Text: Helke Heino. Quelle: Destatis. Bild: Anne Katrin Figge/Fotolia.de.]
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Across-Anwenderkonferenz in Köln fand erneut großen Zuspruch
29.3.2011 von Richard Schneider.
Die Across Systems GmbH konnte auch ihre vierte Anwenderkonferenz als großen Erfolg verbuchen. Rund 200 Kunden, Interessenten und Partner folgten der Einladung des Sprachtechnologieanbieters nach Köln. Auf der Agenda stand eine attraktive Mischung aus Produktpräsentationen, Trendvorträgen und Best-Practice-Beispielen. Die Key-Note hielt Kimmo Rossi, Deputy Head of Unit E1 – Language Technologies, Machine translation der European Commission DG Information Society and Media. Er zeigte auf, wie die EU Weiterentwicklungen und Innovationen von Sprachtechnologien unterstützt.
„Für Across war das vergangene Jahr außerordentlich erfolgreich.“ Mit diesen Worten eröffnete Niko Henschen, Geschäftsführer der Across Systems GmbH, die Anwenderkonferenz 2011. So konnte das Unternehmen zahlreiche neue Kunden im In- und Ausland gewinnen und seine Position in der Automobil-Industrie, bei Finanzdienstleistern und in der Pharmabranche weiter ausbauen. Darüber hinaus hat Across gemeinsam mit dem Institut der Gesellschaft zur Förderung der Angewandten Informationsforschung e. V. an der Universität des Saarlandes (IAI) die Congree Language Technologies GmbH gegründet. Das Unternehmen positioniert sich als ein führender Lösungsanbieter im Bereich Autorenunterstützung. Für dieses Jahr plant Across vor allem eine Erweiterung seiner Professional Services und des Support-Teams.
Wie Anwender des Across Language Server die Herausforderungen des Sprachmanagements meistern können, belegten die Best-Practice-Beispiele, die von Vertretern der Bühler AG sowie der Stadler Bussnang AG vorgetragen wurden. Dr. Wolfgang Sturz, Geschäftsführer des Sprachdienstleisters und langjährigen Across-Partners Transline Deutschland GmbH, zeigte in seinem Vortrag den Paradigmenwechsel vom Projekt- zum Prozessmanagement auf. Er machte deutlich, dass Übersetzungen, die wirtschaftlich sein sollen, nur noch über einen hohen Automatisierungsgrad innerhalb der Abwicklung realisierbar sind. Umso wichtiger ist der Einsatz von integrativen Sprachtechnologien, die es einem Unternehmen ermöglichen, Prozesse automatisiert und transparent ablaufen zu lassen.
Weitere Vorträge, beispielsweise zur Vorstellung der neuen tekom-Leitlinie „Regelbasiertes Schreiben – Deutsch für die Technische Kommunikation“, zum Zusammenwirken der Across-Komponenten innerhalb eines Übersetzungsprojektes oder zu den Möglichkeiten der Sprachstandardisierung mit Congree, rundeten das Vortragsprogramm ab. Während der Veranstaltung nutzten die Teilnehmer die Möglichkeiten zu einem intensiven Informationsaustausch untereinander bzw. an den Partnerständen von asim, Eule, SCHEMA, tekom und Transline.
„Neben der allgemeinen Branchen- und Marktentwicklung und den langfristigen IT-Trends ist für uns das Kunden- und Partnerfeedback der wichtigste Treiber für unsere weiteren Entwicklungen“, so Niko Henschen. „Dementsprechend sind die Gespräche, die sich während unserer Anwenderkonferenz ergeben, von großer Bedeutung.“
Across Systems
Across Systems mit Sitz in Karlsbad bei Karlsruhe und Glendale, Kalifornien, ist Hersteller des Across Language Server – der weltweit führenden unabhängigen Technologie für die „Linguistic Supply Chain“. Der Across Language Server ist eine zentrale Software-Plattform für alle Sprach-Ressourcen und Übersetzungsprozesse im Unternehmen. Er vereinfacht, beschleunigt und verbessert die Steuerung, Koordinierung und Durchführung von Übersetzungen. Die Software beinhaltet unter anderem ein Translation-Memory- und Terminologiesystem sowie leistungsfähige Werkzeuge zu Projekt-Management und Workflow-Steuerung von Übersetzungen.
[Text: Nicole Körber. Quelle: Pressemitteilung Across Systems. Bild: Across Systems.]
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Caritas schult Pflegelotsen für alte Menschen ohne Deutschkenntnisse
28.3.2011 von Richard Schneider.
Die Caritas hat im Rahmen des Projektes „Pflege-Info-Center für Migranten und ihre Angehörigen“ ehrenamtliche Helfer mit Migrationshintergrund zu Pflegelotsen ausgebildet. Sie sollen alten Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse bei Fragen rund um die häusliche Pflege beratend zur Seite stehen. Im Internetportal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung heißt es:
Der Kurs bestand aus einem Dutzend Modulen, die auf 36 Unterrichtsstunden verteilt waren. Neben der Theorie standen Besuche beispielsweise der Ausstellung der Gesellschaft für Gerontotechnik oder eines Fachvortrages zum Thema „Demenz“ auf dem Programm. 17 Frauen und Männer haben die Qualifizierung am Ende erfolgreich abgeschlossen. Ihre Herkunftssprachen sind Türkisch, Englisch, Polnisch, Serbisch, Kroatisch und Persisch. Außerdem kann Unterstützung auf Italienisch und Französisch gewährt werden.
Francesco Ferrara ist Koordinator des Caritas-Integrationsdienstes. Der gebürtige Italiener weiß, dass die meisten ehemaligen Gastarbeiter im Alter in ihre Heimat zurückkehren. Andererseits gibt es aber auch Einwanderer, die ihre Eltern oder Großeltern nach Deutschland holen. Auf jeden Fall haben die ersten Gastarbeitergenerationen inzwischen die Altersheime erreicht.
Projektleiterin Mona Baschlau erwartet eine starke Zunahme von Pflege- und Betreuungsbedürftigen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Deshalb will sie das Schulungsangebot der Caritas fortzuführen und ausweiten.
Deutscher Caritasverband e. V.
Der Deutsche Caritasverband ist der größte Wohlfahrtsverband Deutschlands und organisiert die soziale Arbeit der katholischen Kirche. Nach dem Leitspruch “Not sehen und handeln” arbeiten fast 500.000 hauptamtliche Mitarbeiter und noch einmal ebenso viele Ehrenamtliche. Damit ist die Caritas der größte Arbeitgeber Deutschlands, aber kein Wohltätigkeitskonzern. Denn die Mitarbeiter verteilen sich auf weit über 20.000 Beratungsstellen, Sozialstationen, Heime und weitere soziale Einrichtungen. Sie sind rechtlich selbstständig und gestalten ihre Angebote, wie sie vor Ort benötigt werden.
[Text: Richard Schneider. Quelle: DerWesten, 2011-03-18. Bild: Caritas.]
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Gastronomie-Großhandel GO IN vereinheitlicht Übersetzungen mit ontram
27.3.2011 von Richard Schneider.
GO IN, Deutschlands führender Großhändler für Gastronomie- und Hotellerie-Bedarf, vertraut bei den Übersetzungen seines Produktsortiments auf das webbasierte Online Translation Management Framework ontram der Andrä AG. Die direkte Anbindung von ontram an Adobe InDesign, Viamedici EPIM und das CMS TYPO3 vereinfacht und beschleunigt die Übersetzungsprozesse deutlich.
GO IN ist ein global agierendes Unternehmen für Objekteinrichtungen in Gastronomie, Hotellerie und Industrie. Das mittelständische Unternehmen mit 160 Mitarbeitern ist in Deutschland, Österreich, Frankreich und Großbritannien mit eigenen Niederlassungen vertreten und erreichte 2010 einen Gesamtumsatz von über 33 Millionen Euro. Davon werden ca. 40 % im Export erzielt. Die internationale Ausrichtung des Unternehmens bedeutet einen großen Aufwand bei der Pflege von Produktinformationen, denn Katalog, Marketinginformationen und Website werden in acht Sprachen übersetzt. Für die Verwaltung der Produktinformationen nutzt GO IN das Enterprise-Product-Information-Management-System EPIM des Andrä-AG-Partners Viamedici.
ontram-Cloudlösung als sanfter Einstieg
Um die zuvor komplexen Übersetzungsprozesse zu vereinfachen, entschied sich GO IN zunächst, ontram als Cloud-Lösung zu mieten. In einem ersten Schritt wurden damit InDesign-Dateien direkt aus der Anwendung heraus in alle Zielsprachen übersetzt. Aufgrund der positiven Erfahrungen aus diesem Projekt entschloss sich GO IN, eine Lizenz für ontram zu erwerben und auch EPIM und die TYPO3-basierte Unternehmenswebsite an ontram anzuschließen.
ontram enthält Konnektoren für alle drei Anwendungen, um übersetzungsrelevante Daten direkt zu importieren. Eine versehentliche Veränderung der XML-Daten von EPIM oder TYPO3 bei der Übersetzung ist nicht mehr möglich, da ontram diese automatisch vor der Bearbeitung schützt und nur die übersetzungsrelevanten Inhalte ausfiltert. Bei der Integration von ontram und TYPO3 profitieren die Übersetzer und Proofreader zudem von der Live-Vorschau der Website im Layout während des kompletten Übersetzungsprozesses.
Klare Workflows verbessern Übersetzungsprozesse
Die von GO IN beauftragte Übersetzungsagentur und die Projektverantwortlichen bei GO IN arbeiten direkt in der Weboberfläche von ontram. So greifen sie jederzeit auf dieselbe, aktuelle Datenbasis zu. „Der Prozessablauf ist jetzt deutlich transparenter und schneller, die Aufbereitung der Daten für die Übersetzer und Proofreader klarer strukturiert“, zieht Jens Müller, Vertriebsleiter und Prokurist bei GO IN, zufrieden Fazit. „Wir sind restlos überzeugt von der Leistungsfähigkeit und dem Funktionsumfang von ontram und setzen es zukünftig für alle Übersetzungsprozesse im Unternehmen ein.“
Über die Andrä AG
Die Andrä AG mit Stammsitz im schwäbischen Straubenhardt und Niederlassungen in Berlin, Karlsruhe, Weil im Schönbuch (Stuttgart) und San José (Kalifornien, USA) wurde 1999 gegründet. Seitdem unterstützt die Andrä AG Unternehmen als unabhängiger Dienstleister und Hersteller hochwertiger Softwareprodukte bei der systematischen Optimierung von Übersetzungs- und Abstimmungsprozessen. ontram, das Online Translation Management Framework der Andrä AG, ist derzeit bei mehr als 2.000 Anwendern im Einsatz. Durch den vollständig webbasierten Ansatz, offene Schnittstellen und die Integration aller Projektbeteiligten innerhalb eines gemeinsamen Workflows ermöglicht ontram ein effizientes Übersetzungsmanagement und eine Marktabstimmung in Echtzeit. Über 100 unterschiedliche Dateiformate und Systeme können in ontram importiert oder an die Software angebunden werden. Zu den aktuellen Referenzkunden zählen unter anderem CLAAS KGaA mbH, Metabowerke GmbH, Daimler AG, Herbstreith & Fox KG, Travian Games GmbH sowie Raytheon Professional Services.
[Text: Sebastian Thümmel. Quelle: Pressemitteilung Andrä AG, 2011-03-24. Bild: Andrä AG.]
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Berlin will Zeichen setzen: “Türkisch. Oper kann das!”
26.3.2011 von Richard Schneider.
Als erstes Opernhaus im deutschsprachigen Raum spricht die Komische Oper Berlin ab der Spielzeit 2011/12 mit einem auf Nachhaltigkeit angelegten Projekt gezielt Berliner mit türkischem Migrationshintergrund als Publikum für das Musiktheater an. Unter dem Motto »Türkisch. Oper kann das!« startet mit Unterstützung des Hauptstadtkulturfonds ein umfangreiches Vermittlungsangebot mit Workshops, Veranstaltungen und einem zielgruppenorientierten Marketing.
Der Clou: Ab September 2011 lassen sich in der bundesweit einzigartigen Übersetzungsanlage der Komischen Oper Berlin sämtliche Vorstellungen des Repertoires – nach Deutsch und Englisch – auf Wunsch auch in Türkisch mitverfolgen. Darüber hinaus erweitert die Komische Oper Berlin ihr Angebot für Berlin-Touristen aus dem Ausland und wird auf den individuellen Displays in den Stuhllehnen auch eine Übersetzung ins Französische anbieten.
»Während die Übersetzungen ins Französische und Englische die Bedeutung Berlins für den internationalen Kulturtourismus unterstreichen und dem stetig steigenden Anteil ausländischer Besucher Rechnung tragen, ist die Übersetzung der Libretti ins Türkische in erster Linie ein wichtiges Signal in die Stadt hinein«, so der Intendant der Komischen Oper Berlin, Andreas Homoki. Schließlich lebten mehr als 300.000 Deutsch-Türken in Berlin, das damit weltweit die Stadt mit der größten »türkischen Gemeinde« außerhalb der Türkei sei. »Ihrer offenkundigen Bedeutung für das städtische Gemeinwesen zum Trotz und von wenigen Einzelinitiativen abgesehen, werden die Deutsch-Türken von den großen kulturellen Institutionen der Stadt bislang aber noch nicht spezifisch angesprochen«, so Homoki weiter. Hier wolle die Komische Oper Berlin in ihrem traditionellen Selbstverständnis als »Opernhaus für alle« ansetzen. »Es geht uns einerseits um eine offensive Einladung, das zeitgemäße Musiktheater unabhängig von sprachlichen oder kulturellen Barrieren zu entdecken. Andererseits verstehen wir die Komische Oper Berlin als lernende Institution, die sich gemeinsam mit ihrem Publikum ständig weiterentwickeln und neuen Herausforderungen stellen muss und will.«
Daher sei das zentrale Element des Projekts »Türkisch. Oper kann das!« der Dialog. »Wir wollen Hemmschwellen senken, weil wir den Austausch suchen«, so Homoki, unter dessen Intendanz sich die Komische Oper Berlin seit 2004/05 bereits erfolgreich mit einem umfangreichen Angebot an Kinderopern, Konzerten für Kindern und inzwischen rund 300 Opernworkshops pro Jahr für eine junge Zielgruppe geöffnet hat: Rund 40.000 Kinder und Jugendliche besuchen inzwischen Jahr für Jahr Vorstellungen und Veranstaltungen der Komischen Oper Berlin. Und es waren auch die Angebote der Reihe Komische Oper ´Jung, innerhalb derer sich der Bedarf für das Projekt »Türkisch. Oper kann das!« herauskristallisiert hat: »Wir begeistern jedes Jahr viele deutsch-türkische Kinder und Jugendliche«, so Homoki. »und da haben wir uns natürlich gefragt: Wie binden wir diese langfristig als Opernpublikum - und wie erreichen wir darüber hinaus auch ihre Familien?«
Um sich mit den Deutsch-Türken zu vernetzen und die Vermittlungsangebote zu konzipieren, sucht die Komische Oper Berlin eine deutsch-türkische Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter. Derzeit laufen Gespräche mit weiteren potenziellen Partnern und Sponsoren, um die langfristige Finanzierung des Projektes über die Förderung des Hauptstadtkulturfonds hinaus abzusichern.
Schließlich betont auch der designierte Intendant der Komischen Oper Berlin, Barrie Kosky, den nachhaltigen Charakter der Initiative: »Wir werden darauf aufbauen und das Projekt Zug um Zug erweitern«, so Kosky. Unter anderem ist die Uraufführung einer deutsch-türkischen Oper in der ersten Spielzeit 2012/13 seiner Intendanz geplant.
Mehr zum Thema auf uepo.de
2009-09-08: Komische Oper Berlin installiert Übersetzungsanlage für 900.000 Euro
[Text: André Kraft. Quelle: Pressemitteilung Komische Oper Berlin, 2011-03-21. Bild: Komische Oper Berlin, Fledermaus (oben), Land des Lächelns (unten).]
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Gerichtsdolmetschertag: Faire Verfahren brauchen qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer
25.3.2011 von Richard Schneider.

Pressegespräch zum Auftrakt des Gerichtsdolmetschertags 2011 in Hannover:
Bernd Busemann (Justizminister Niedersachsen), Johann J. Amkreutz (BDÜ-Präsident), André Lindemann (BDÜ-Ressortleiter Gerichtsdolmetscher)
„Von der Qualität der Arbeit eines Gerichtsdolmetschers können ein Freispruch oder eine Verurteilung abhängen“, sagte der Präsident des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), Johann J. Amkreutz, am 25.03.2011 in Hannover. Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann und der BDÜ betonten in einem gemeinsamen Pressegespräch die Bedeutung der Qualitätssicherung von Sprachdienstleistungen in der deutschen Justiz. Aktueller Anlass ist der 5. Deutsche Gerichtsdolmetschertag des Verbandes am 25. und 26. März 2011 im Hannover Congress Centrum. Der Gerichtsdolmetschertag ist eine Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen Sprachexperten, Richtern und Anwälten aus Deutschland und dem europäischen Ausland.
Justizminister Busemann hob die Bedeutung des anerkannten Fachkongresses hervor. „Die Bedeutung der Übersetzung für das Gerichtsverfahren kann nicht hoch genug eingeschätzt werden“, betonte Busemann. Es gehe für die Beteiligten um nicht weniger als tragende grundrechtliche Garantien, wie der des Angeklagten auf ein faires Verfahren. Deshalb sei es gut, dass Niedersachsen mit den zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Regelungen nun auch gesetzliche Qualitätsstandards gesetzt hat. Gute Arbeit müsse natürlich auch angemessen bezahlt werden. Eine Anpassung der Dolmetschervergütung werde in nächster Zeit im Rahmen eines Gesamtpakets Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen Bund und Ländern sein. Minister Busemann: „Ich werde mich dabei für eine Lösung einsetzen, die einerseits den berechtigten Interessen der Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie der Übersetzerinnen und Übersetzer Rechnung trägt, andererseits aber auch den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum der Länder berücksichtigt.“
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer betrachtet mit Sorge, dass aus Kostengründen auch Laien als Dolmetscher oder Übersetzer bei der Justiz und in der Strafverfolgung eingesetzt würden. Amkreutz: „Darin liegt eine Gefahr für die Sicherheit und Gerechtigkeit im Staat.“
„Diese Besorgnis teilen wir in Niedersachsen so nicht“, machte dagegen Busemann deutlich. Durch das seit dem 1. Januar 2011 geltende Niedersächsische Dolmetschergesetz sei eine auch qualitative Grundlage für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern geschaffen worden. Das schließe aber nicht gänzlich aus, dass die entscheidungsbefugten Richter auch solche Dolmetscher beauftragten, die nicht allgemein beeidigt sind. „Dabei handele es sich aber im Allgemeinen um Fälle, bei denen – etwa wegen einer „exotischen“ Sprache – keine beeidigten Dolmetscher zur Verfügung stünden.
Der Verband setzt sich für die Qualitätssicherung ein und schlägt konkrete Maßnahmen vor. „Der BDÜ fordert die Festschreibung von bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen für juristische Dolmetscher und Übersetzer“, so André Lindemann, BDÜ-Vizepräsident und Ressortleiter für das Thema Gerichtsdolmetscher im Verband. Lindemann betonte, dass nicht nur die Anforderungen an die Qualifikation hoch seien – die Arbeit sei auch psychisch belastend. Aus Sicht des Verbandes mangele es an der Anerkennung für den Beruf sowie einer adäquaten Vergütung. Lindemann unterstrich die Bedeutung der baldigen Novellierung des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG), auf dessen Grundlage die juristischen Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland honoriert werden.
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte
Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland.
www.bdue.de
[Text: Birgit Golms, Georg Weßling. Quelle: Pressemitteilung von BDÜ und niedersächsischem Justizministerium, 2011-03-25. Bild: Thorsten Weddig.]
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Jost Zetzsche führt durch die Welt der computerunterstützten Übersetzung
24.3.2011 von Richard Schneider.
Technische Hilfsmittel, richtig eingesetzt, erleichtern die Arbeit von Übersetzern enorm. Insbesondere CAT-Tools, auch Translation Environment Tools genannt, können sowohl die Effizienz und Schnelligkeit von Übersetzern als auch die Qualität der Übersetzungen erheblich steigern. Angesichts der großen Anzahl von Anbietern ist die Entscheidung, welches Tool das richtige ist, allerdings keine leichte.
Der Berufsgruppe Sprachdienstleister der Wirtschaftskammer Wien und UNIVERSITAS Austria, Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen, ist es gelungen, einen international führenden Experten auf diesem Gebiet, Jost Zetzsche (Bild), für eine Veranstaltung zu gewinnen, die sich genau mit dieser Frage beschäftigt und einen fundierten Vergleich der unterschiedlichen Produkte am Markt bietet:
“Der Computer in der Übersetzerwerkstatt: Krücke oder zweites Standbein?”
Ein ermunternder Rundgang durch die Welt der computerunterstützten Übersetzung
11.04.2011, 17 bis 21 Uhr, im Hotel Regina (Ferstel-Saal), Rooseveltplatz 15, 1090 Wien.
Weitere Informationen unter: wko.at/wien/informationsveranstaltung
[Text: Sabine Lang. Quelle: Pressemitteilung der Veranstalter, 2011-03-21. Bild: Zetzsche.]
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BDÜ-Gerichtsdolmetschertag Hannover: Nicht jeder ist willkommen
23.3.2011 von Richard Schneider.
An dieser Stelle hatten wir über die Tatsache berichtet, dass der BDÜ als Veranstalter des Gerichtsdolmetschertags die stellvertretende Vorsitzende der ATICOM zur persona non grata erklärt hat, da sie sich Mitte der 1990er Jahre maßgeblich für den Austritt des damaligen BDÜ-Landesverbands Nordrhein-Westfalen aus dem Bundesverband eingesetzt hat. (Aus dem abtrünnigen Verband ging später die ATICOM hervor.) Ihr Vorschlag, auf der zweitägigen Konferenz in Hannover ein Referat zu halten, wurde bereits im Vorjahr unter Berufung auf einen sechs Jahre alten Beschluss abschlägig beschieden.
Diese Meldung hat in den beteiligten Verbänden für heftige Turbulenzen und persönliche Anfeindungen gesorgt, da vor allem beim BDÜ der Eindruck entstand, bei der Meldung handle es sich um eine gezielte Indiskretion der unerwünschten Person mit dem Ziel, den BDÜ im Vorfeld des Gerichtsdolmetschertages zu diskreditieren. Dies war jedoch nicht der Fall.
Der Vorfall wurde uepo.de von zwei unbeteiligen Personen unabhängig voneinander bereits vor etlichen Monaten zugetragen. Er war offenbar einem weitaus größeren Kreis bekannt als von den Beteiligen gedacht.
Da sich sowohl die ATICOM als auch der BDÜ-Bundesverband seit Jahren um eine einvernehmliche Beilegung der Angelegenheit bemühen - was aber offenbar bislang am Widerstand Einzelner im BDÜ-Landesverband Nordrhein-Westfalen scheitert -, wollte uepo.de nicht weiter Öl ins Feuer gießen und hat den Artikel zunächst einmal entfernt.
Wir sind gerade dabei, den Bericht so umzuschreiben und zu ergänzen, dass die verzwickte Angelegenheit ausgewogen dargestellt wird und alle Seiten damit leben können.
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4. ADÜ-Nord-Tage ausgebucht
22.3.2011 von Jessica Antosik.
Der ADÜ Nord teilt mit:
Zu unserer eigenen Überraschung wurden wir am letzten Freitag, dem allerletzten Tag mit Frühbucherrabatt, mit Anmeldungen überschüttet. Die rekordverdächtigen Anmeldezahlen hatten sich schon vor einem Monat angekündigt, und der Strom der Anmeldungen ließ auch nach Verlängerung der Frühbucherfrist nicht nach.
Nun ist die Kapazitätsgrenze des Veranstaltungshotels erreicht und wir können leider keine weiteren Anmeldungen mehr entgegennehmen. Erfahrungsgemäß werden kurzfristig wieder Plätze frei, sodass wir eine Warteliste führen. Wenn Sie in diese Warteliste eingetragen werden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an das Konferenzbüro.
Wir freuen uns sehr über dieses positive Echo. Die 4. ADÜ-Nord-Tage sind gefragt wie keine der Vorgängerveranstaltungen. Das Organisationsteam wird sich nun darauf konzentrieren, den Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden und für alle Teilnehmer und Referenten eine interessante, schöne und zukunftsweisende Konferenz zu gestalten.
[Text: Georgia Mais. Quelle: Mitteilung ADÜ Nord, 22.03.2011. Bild: ADÜ Nord.]
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