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Schluss mit den Tricksereien! Literaturübersetzer-Verband beklagt zynische Vertragspraxis der Verlage
Dieser Eintrag stammt von Richard Schneider Am 4.7.2011 @ 14:27 In Missstände, Literaturübersetzer | Kommentarfunktion deaktiviert
Der VdÜ, Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V., Bundessparte Übersetzer im Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di, hat unter der Überschrift „Tricksereien statt Recht“ die folgende Pressemitteilung zur Vergütung der Literaturübersetzer durch die Verlage herausgegeben:
Im vergangenen Januar bestätigte und präzisierte der Bundesgerichtshof seine Leitsätze zur Übersetzervergütung. Danach stehen Übersetzern neben dem üblichen Seitenhonorar von Rechts wegen zu:
Man sollte meinen, dass diese vom BGH ausdrücklich als „Mindestvergütungen“ bezeichneten Bestimmungen von den Verlagen nun zügig umgesetzt werden, zumal in Zeiten, da die Verlage Rekordumsätze machen [s. Fußnote]. Stattdessen werden die Übersetzerhonorare in bewusster Fehldeutung der BGH-Urteile z. T. drastisch gesenkt, den Übersetzern werden Verträge aufgezwungen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Der 1. Vorsitzende des VdÜ, Hinrich Schmidt-Henkel (Bild), erklärt dazu: „Mit dieser Praxis treten die Verlage geltendes Recht mit Füßen und praktizieren ungerührt das Recht des Stärkeren. Bald zehn Jahre nach Inkrafttreten des Stärkungsgesetzes von 2002, das explizit die Einkommenssituation der Urheber verbessern sollte, sehen sich die Übersetzer noch immer gezwungen, vollkommen unangemessene Vertragsbedingungen zu akzeptieren – und sich ihr Recht allenfalls später vor Gericht zu erstreiten. Die Verlage setzen nach wie vor auf ihre Marktmacht und stellen die Übersetzer vor die zynische Wahl: Friss oder stirb! Wenn du dich traust, mich als Auftraggeber zu verlieren, kannst du ja später noch klagen. Das ist eine Haltung, die nicht nur Gesetz und Urteile verhöhnt, sondern auch den Branchenfrieden aushöhlt.“
Der VdÜ fordert alle Verlage auf, ab sofort die vom BGH festgesetzte Mindestvergütung ohne weitere Tricksereien in ihrer aktuellen Vertragspraxis umzusetzen. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, prüft der VdÜ weitere juristische Schritte, um den Literaturübersetzern zu ihrem Recht zu verhelfen. Faire Verhandlungen über eine gemeinsame Vergütungsregel auf der Grundlage der BGH-Urteile strebt der VdÜ weiterhin an.
Fußnoten
[3] www.literaturuebersetzer.de
[Text: Claudia Feldmann. Quelle: Pressemitteilung VdÜ, 2011-06-09. Bild: VdÜ.]
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