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Dolmetschen und Übersetzen für Gerichte und Behörden: Magdeburg-Stendal verlängert Anmeldefrist
Dieser Eintrag stammt von Nina Neumann Am 13.12.2011 @ 10:01 In Veranstaltungen, Ausbildung | Kommentarfunktion deaktiviert
Die Anmeldefrist für das neue berufsbegleitende Teilzeitstudienprogramm „Dolmetschen und Übersetzen für Gerichte und Behörden“ an der Hochschule Magdeburg-Stendal wurde bis zum 15. Januar 2012 verlängert.
Die Zertifikatsweiterbildung wurde für Dolmetscher, Übersetzer und Juristen mit Zweitsprachkompetenz entwickelt, die die Qualifikation erwerben möchten, für Gerichte und Behörden als Dolmetscher und Übersetzer zu arbeiten. Die dafür notwendigen Qualifikationen, wie Dolmetsch- und Übersetzungstechniken, juristische Terminologie und relevante juristische Sachkenntnisse, werden im Rahmen des Programms vermittelt. Das Abschlusszertifikat ermöglicht die Beeidigung durch das Kultusministerium Sachsen-Anhalt, welche deutschlandweit gültig ist. Darüber hinaus dient das Programm bereits tätigen Dolmetschern und Übersetzern auch als Fortbildung.
Das Programm startet im März 2012 und endet mit der letzten Prüfung im Oktober 2012.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme sind:
Bewerbung
Studiendauer
Präsenzphasen
Organisation
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren sind vor Kursbeginn zu entrichten. Die Teilnahme an der Prüfung ist nicht obligatorisch.
Weitere Informationen unter: [1] www.hs-magdeburg.de
[Text: Nina Neumann. Quelle: Website Hochschule Magdeburg-Stendal. Bild: Hochschule Magdeburg-Stendal.]
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