BDÜ veröffentlicht Positionspapier zur geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

BDÜDer Bundesverband für Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) hat ein Positionspapier zur geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbstständige der Bundesregierung verfasst. Zusammen mit einem Politikberater bereitet sich der Verband auf Gespräche mit sozialpolitischen Vertretern der Bundestagsfraktionen vor. Er fordert die Politiker auf, die Bedürfnisse und Probleme tätiger Dolmetscher und Übersetzer zu berücksichtigen.  Die Mitglieder des BDÜ sind überwiegend selbstständig tätig (über 80 % laut Mitgliederbefragung 2011). Die aktuelle Diskussion um eine Verpflichtung zur Altersvorsorge ist daher für den BDÜ von hoher Relevanz.

Die wichtigsten Punkte des Positionspapiers, das von BDÜ-Mitgliedern unter www.mein.bdue.de heruntergeladen werden kann, sind:

  1. Der BDÜ lehnt eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige nicht grundsätzlich ab. Eine solche Regelung muss aber die spezifischen Bedürfnisse und Probleme selbstständig tätiger Dolmetscher und Übersetzer berücksichtigen.
  2. Die finanzielle Belastung selbstständig tätiger Dolmetscher und Übersetzer durch Vorsorgeleistungen muss sich an der persönlichen Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation orientieren.
  3. Die Wahlfreiheit Selbstständiger, ihre Altersvorsorge nach eigenem vernünftigem Ermessen und entsprechend ihrer persönlichen Situation und Präferenzen zu gestalten, muss auch bei einer Altersvorsorgepflicht gewahrt sein.
  4. Die administrative Belastung durch eine verpflichtende Altersvorsorge ist auf ein Minimum zu reduzieren.

Unvollständige Informationsbasis − keine Einbindung von Berufsverbänden?

Das vorliegende Positionspapier wurde von Vertretern des BDÜ auf der Basis von Pressemeldungen zur laufenden Diskussion sowie auf der Grundlage uns vorliegender Eckpunkte aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet. Detailliertere Informationen gibt es nicht; auch ist der BDÜ bisher nicht aktiv in die Diskussionen eingebunden.

Der BDÜ ist bereit, sich aktiv und konstruktiv an der Diskussion zu beteiligen und bietet dem BMAS und anderen beteiligten Akteuren die aktive Mitarbeit des Verbands an der Gestaltung des Gesetzesvorhabens an. Dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass „über die Vorsorgesituation Selbstständiger und damit über die zukünftige Versorgung Selbstständiger im Alter nur wenig wirklich Belastbares vorliegt“ (Aussage des BMAS auf eine Anfrage der FAZ, laut Artikel vom 24.03.2012).

These 1: Berücksichtigung der besonderen Situation selbstständig tätiger Dolmetscher und Übersetzer

Selbstständig tätige Dolmetscher und Übersetzer sind in ihrer Tätigkeit auf einem globalen Markt regelmäßig erheblichem Konkurrenz- und Preisdruck ausgesetzt. Die Mitgliederbefragung des BDÜ aus dem vergangenen Jahr zeigte deutlich, dass zahlreiche Mitglieder Umsätze und Erträge erwirtschaften, die wenig Spielraum für weitere Belastungen lassen. Danach erzielte 2011 fast ein Viertel (23 %) aller in Vollzeit tätigen Verbandsmitglieder einen Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro − also im Monatsdurchschnitt einen Umsatz (nicht Gewinn!) von weniger als 1.500 Euro (aktuellere Daten wird der BDÜ im Rahmen seiner Honorarumfrage für 2011 erheben, die im Juni 2012 durchgeführt wird. Erste Ergebnisse dürften im August/September 2012 vorliegen.). Es gilt im Kontext einer Altersvorsorgepflicht also zu beachten, dass hieraus ggf. entstehende zusätzliche finanzielle Belastungen kein die Existenz bedrohendes Maß annehmen dürfen.

Sollten die bisher kursierenden Schätzwerte für die monatliche Belastung Realität werden, entstünde für zahlreiche selbstständig tätige Dolmetscher und Übersetzer eine zu hohe Belastung. Darüber hinaus sind die 45 Beitragsjahre, die vielen Beispielrechnungen zugrundeliegen, für Dolmetscher und Übersetzer mit Hochschulabschluss unrealistisch, da ihr Berufseinstieg regelmäßig erst mit über 30 Jahren erfolgt (bedingt z.B. durch Auslandsaufenthalte oder eine fachliche Spezialisierung) und sich die Erwerbsbiografien sehr unterschiedlich entwickeln.

Schließlich sollte auch berücksichtigt werden, dass die Erwerbsbiografie von Dolmetschern und Übersetzern nicht zwingend mit 65 oder 67 Jahren endet.

These 2: Begrenzung der finanziellen (Zusatz-)Belastung

Das Eckpunktepapier sieht strengere Anforderungen für Erwerbstätige vor, die ihre selbstständige Tätigkeit vor Vollendung des 30. Lebensjahres aufnehmen. Nach unseren Erfahrungen werden damit insbesondere Dolmetscher und Übersetzer getroffen, die sich nach Abschluss der Ausbildung gerade in der Gründungsphase ihres Unternehmens befinden und hier zum Teil mit erheblichen Existenzproblemen zu kämpfen haben. Daher gilt es, die angekündigten Sonderregelungen für die Existenzgründungsphase tragfähig und praxisnah auszugestalten.

Bislang ist nicht bekannt, wie genau die zu erbringenden Vorsorgeleistungen an die Einkommens- und Vermögenssituation des einzelnen Selbstständigen angepasst werden sollen. Für selbstständige Dolmetscher und Übersetzer kann sich die Problematik ergeben, dass die Vorsorgeleistungen einen erheblichen Einkommensanteil erreichen und die finanzielle Leistungsfähigkeit überschreiten könnten.

Es besteht die realistische Gefahr, dass Selbstständige gezwungen werden, ihre Tätigkeit aufzugeben, und dann staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen (was das Konzept der Altersvorsorgepflicht konterkarieren würde). Dies ist durch flexible Beitragsregelungen zu vermeiden.

Bei der Ausgestaltung einer Altersvorsorgepflicht muss daher sichergestellt werden, dass

  • die regelmäßig zu erbringenden Vorsorgeleistungen im Verhältnis zum Einkommen des laufenden Jahres angemessen sind (einkommensabhängige Vorsorgeleistungen), und
  • keine Pflichtbeiträge auf der Grundlage von Umsatz- oder Ertragsschätzungen oder historischen Umsatz-/Ertragsdaten festgelegt werden.

Selbstständige, die bereits über eine Basissicherung verfügen, sind von der Altersvorsorgepflicht zu befreien.

These 3: Wahlfreiheit erhalten

Dem BDÜ ist aus Rückmeldungen seiner Mitglieder bekannt, dass zahlreiche selbständig tätige Dolmetscher und Übersetzer bereits Maßnahmen zur Altersvorsorge unternommen haben. Diese sind individuell unterschiedlich gestaltet und reichen von „klassischen“ Vorsorgeprodukten wie Renten- oder Lebensversicherungen über Sparpläne und die Direktanlage in Wertpapieren bis zum Wohneigentum.

Zum Teil werden bereits auch (Pflicht-)Beiträge gezahlt. Auch die in der eigenen Unternehmung gebundenen Werte sind hier in Betracht zu ziehen.

Die vom BMAS als Eckpunkt einer künftigen Regelung veröffentlichte Formulierung schränkt diese Diversität − aus unserer Sicht unnötigerweise − stark ein:

„Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.“

Damit würde praktisch eine Festlegung auf einige wenige Produkte getroffen, die zudem in der Anlagepraxis nicht unumstritten sind, wie die laufende Diskussion um Riester- bzw. Rürup-Produkte zeigt. Auch wird die gebotene Streuung der Vorsorgemaßnahmen auf unterschiedliche Anlagekonzepte und Vermögenswerte damit praktisch unterlaufen.

Schließlich benachteiligt eine derart enge Beschränkung all diejenigen jungen Selbstständigen, die bereits vorgesorgt haben (und im Extremfall direkt an der diskutierten 30-Jahre-Grenze liegen): ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Lebensplanung sowie in die unternehmerische Freiheit.

Daher sollte auch in diesen Fällen bereits geleistete Vorsorge berücksichtigt werden.

These 4: Administrative Belastung mindern

Die Umsetzung einer Altersvorsorgepflicht birgt das Risiko eines erheblichen administrativen Aufwands.

Diesen gilt es auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren, ohne dabei durch „verallgemeinernde“ Lösungsansätze (wie sie im Eckpunktepapier zum Teil erkennbar sind) neue Probleme zu schaffen.

Weitere klärungsbedürftige Aspekte

  • Liegen dem BMAS belastbare Daten zur Vorsorgesituation bei Selbstständigen vor?
  • Wie werden Pflichtbeiträge zur Altersvorsorge behandelt, wenn sich die persönliche Situation ändert (Wechsel zur oder aus der selbstständigen Tätigkeit, längerer bzw. dauerhafter Auslandsaufenthalt, Elternzeit, usw.)?
  • Wie werden freiwillige Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung behandelt?
  • Wie werden Selbständige mit Kindern behandelt (Anrechnung von Kindererziehungszeiten, Berücksichtigung der Mehrbelastung von Familien beim Pflichtbeitrag zur Altersvorsorge, großzügige Anerkennung alternativer Vorsorgemodelle bei Familien)?
  • Wie sollen Selbstständige die angestrebte Basissicherung erreichen, wenn ihr Einkommen auf einem niedrigen Niveau bleibt?
  • Ist der Einschluss einer Erwerbsminderungsrente vorgesehen?
  • Wie ist die Situation im benachbarten Ausland (Österreich, Schweiz, Italien)?

Fazit des BDÜ

Der BDÜ lehnt eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige nicht grundsätzlich ab. Die zu treffenden Regelungen müssen dabei die spezifischen Bedürfnisse und Probleme selbstständiger Dolmetscher und Übersetzer berücksichtigen. Die finanzielle Belastung durch Vorsorgeleistungen muss sich an der persönlichen Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation orientieren. Die Wahlfreiheit Selbstständiger muss auch bei der Altersvorsorgepflicht gewahrt sein. Die administrative Belastung durch eine verpflichtende Altersvorsorge ist auf ein Minimum zu reduzieren.

André Lindemann, Präsident
Ralf Lemster, Vizepräsident

BDÜ
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 7.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation nachweisen.
www.bdue.de

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[Text: BDÜ. Quelle: BDÜ, 2012-06-05. Bild: BDÜ.]