Quebec will amerikanische Markennamen ins Französische übersetzen lassen

Das Office québécois de la langue française (OQLF), das im Jahre 1961 in der kanadischen Provinz Quebec zum Schutz und zur Förderung der französischen Sprache gegründet wurde, sorgt mit seiner aktuellen Forderung, die englischsprachigen Markennamen von Unternehmen ins Französische übersetzen zu lassen, bei zahlreichen Einzelhandelsketten für Ärger.

Auf Grundlage des Gesetzes 101, das auch als „Charta der französischen Sprache“ bekannt ist, schreiben die Sprachhüter jetzt den nicht-französischen Marken vor, einen entsprechenden Slogan bzw. eine Beschreibung der Verkaufsware hinzuzufügen. Davon betroffen sind allerdings nicht nur große, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen. Sechs großen US-amerikanischen Handelskonzernen geht dies allerdings zu weit, weshalb sie bereits gerichtliche Schritte gegen die regierungsnahe Einrichtung eingeleitet haben.

Nathalie St.-Pierre, Vizepräsidentin des Quebec Retail Council of Canada und Sprecherin der Klägerparteien, ist empört: „Wie kann man sein Geschäft organisieren, wenn ein seit 35 Jahren bestehendes Gesetz ohne jegliche Diskussionen auf einmal anders angewendet wird?“ Dabei bezieht sie sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1977, das Unternehmen über Jahrzehnte hinweg ermöglichte, Kunden auf Französisch zu betreuen, jedoch Werbung zu machen, ohne ein französisches Wort im Logo zu haben.

Martin Bergeron, Sprecher des OQLF, ist der Ansicht, dass man fremdsprachige Logos bisher „toleriert“ habe. Der Anstieg von ausländischen Unternehmen in Quebec hätte dazu geführt, dass man vor etwa 18 Monaten begann, sich mit dem Thema auseinaderzusetzen. Doch in den vergangenen Monaten habe sich die Situation nicht gebessert. Allein im letzten Jahr seien 46 Prozent der rund 4.000 erhobenen Proteste auf das Konto fremdsprachiger Markenlogos gegangen.

Markenexperte Thomas Otte von Brand Consulting bringt für beide Seiten Verständnis auf: „Für die Initiatoren ist dies aus markenstrategischer Sicht ein legitimer und nachvollziehbarer Schritt. Sprache und Herkunft sind schließlich nicht kopierbar und steigern die Identifikationskraft. Aber auch der Kampf der Unternehmen gegen diesen Eingriff in das Eigentums- und Markenrecht ist schlüssig und logisch.“

Das Office québécois de la langue française hat die Website http://respectdelaloi.gouv.qc.ca eingerichtet – übersetzt bedeutet der Name „Respektiere das Gesetz“. Hier haben Ratschläge für die Umbenennung von Slogans einholen. Für den fiktiven Firmennamen „Daily Living“ wird als Alternative „Les Beaux Jours“ (zu Deutsch: „Die schönen Tage“) vorgeschlagen. Ein neuer französischer Name könne aber auch schlichtweg über dem etwas kleineren englischen angebracht werden.

Nathalie St.-Pierre kann das überhaupt nicht nachvollziehen: „Abgesehen von den anfallenden Kosten wollen Handelsfirmen auf globaler Ebene konsistente Markenstrategien fahren. Was soll das Wort ‚magasin‘ (Geschäft) im Namen Walmart den Konsumenten oder der französischen Kultur bringen?

Martin Bergeron, Sprecher des OQLF, äußert sich diesbezüglich wie folgt: „Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass das Gesetz angewendet wird.“

Thomas Otte nimmt an, dass die Markennamen selbst zwar unverändert bleiben, die Unternehmen aber ihre Logos, Claims und Keywords in Zukunft an die französische Sprache anpassen werden müssen.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: pressetext.com, 26.11.2012. Bild: Lizenz: PD.]

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