Eins-zu-eins-Übersetzungen blenden Kultur und Wertvorstellungen aus

„Dank Menschenrechten und interreligiösem Dialog soll die Welt besser werden. Doch zu simple Übersetzungen zwischen Menschen und Kulturen leisten Missverständnissen Vorschub.“ So beginnt ein Artikel des Journalisten Urs Hafner, der derzeit für die Neue Zürcher Zeitung schreibt. In dem Artikel bezieht sich Hafner vor allem auf die Globalisierung und die damit verbundene Verständigungseuphorie, die mögliche Missverständnisse ausblende.

Dies werde auch in dem neuen Lehrbuch mit dem Titel Blickpunkt Religion und Kultur vom Lehrmittelverlag Zürich deutlich, in dem die Schüler unterschiedlichen Glaubens in der Schweiz mit religiösen Symbole und Ritualen ihres Alltags konfrontiert werden. Nach Hafner sollen die Kinder auf diese Weise zu interkulturellen Übersetzern ausgebildet werden. Allerdings räumt der Journalist ein, dass das Buch erst auf den zweiten Blick stereotyp wirke. „Das Lehrmittel respektiert die Kinder nicht in ihrer religiös-weltanschaulichen Diversität, sondern presst sie in konfessionelle Schablonen – wobei dem Christentum am meisten Platz eingeräumt wird; über die nichtchristlichen Religionen erfährt man nur Oberflächliches“, so Urs Hafner. Eigentlich sei das Ziel gewesen, den Kindern eine Übersetzungshilfe mit auf den Weg zu geben. Letztlich entstünden aber lediglich Missverständnisse.

Hafner bringt in diesem Zusammenhang noch ein weiteres Beispiel an. Er verweist auf die zu einfach gedachte Übersetzung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948. Die in 379 Sprachen vorliegende Übersetzung, der die „Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“ aus dem Jahre 1789 zugrunde liegt, solle die Welt humanisieren. Die Kulturwissenschafterin Doris Bachmann-Medick mache in der neusten Ausgabe der Zeitschrift Geschichte und Gesellschaft allerdings darauf aufmerksam, dass es sich bei dem universelle Gültigkeit beanspruchenden Text um eine Quelle von Missverständnissen handle. Die Vertreter mehrerer Staaten wiesen darauf hin, dass das Wort „Person“ in ihren Rechtssystemen mehrere Bedeutungen habe. Des Weiteren sprächen sie sich gegen die Verwendung der Begriffe „inhuman“ sowie „grausam“ aus, da diese subjektiv gefärbt seien.

„Übersetzungsprobleme rief die Menschenrechtserklärung auch im übertragenen Sinn hervor. Immer wieder ist der Text kritisiert worden, weil er von westlichen Werten dominiert sei und um das Individuum kreise, das als insulares, souveränes Subjekt gedacht sei, Recht setze und mit einer eigenen Identität ausgestattet sei. Schon 1947 monierten amerikanische Kulturanthropologen, der Text blende die Einbindung des Individuums in soziale Gruppen aus“, heißt es in dem Beitrag.

Der Basler Historiker Martin Schaffner habe hinsichtlich der Menschenrechtserklärung unterstrichen, dass es nicht nur wichtig sei, Rechte zu deklarieren, sondern dass die wörtliche Übersetzung des Textes eine eigene, lebenspraktische Übersetzung benötige, damit er nicht toter Buchstabe bleibe.

„Hinsichtlich der Menschenrechtserklärung ist dies schon mehrfach geschehen. So haben indische Bauern, die gegen einen Staudamm kämpften, ihre herkömmlichen Land-, Forst- und Wasserrechte als Menschenrechte formuliert. Indem sie die Menschenrechte den eigenen Erfahrungen aussetzen, übersetzen sie diese neu“, schreibt Urs Hafner am Ende schließlich.

Den oben erwähnten Artikel können Sie auf der Website der Neuen Zürcher Zeitung in voller Länge lesen.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: nzz.ch, 19.11.2012.]