Grünes Licht für EU-Patent – Übersetzungskosten sollen von 36.000 auf 4.725 Euro sinken

Technische Zeichnung
Bild: Michael Gaida (Pixabay)

Erfinder in der EU werden bald einen einheitlichen Patentschutz bekommen. Nach über 30 Jahre währenden Bemühungen sollen die Kosten für ein EU-Patent um bis zu 80 Prozent sinken, was auch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA oder Japan stärken soll. Das Europäische Parlament hat die Kosten besonders für kleine und mittelständische Unternehmen reduziert und die neuen Vorschriften deren Bedürfnissen angepasst. Die Abgeordneten haben die bereits mit dem Rat vereinbarten Maßnahmen am 11.12.2012 angenommen.

Das Parlament hat das so genannte EU-Patentpaket in drei getrennten Abstimmungen verabschiedet. Die Entschließung zum einheitlichen Patentschutz wurde mit 484 Stimmen bei 164 Gegenstimmen und 35 Enthaltungen verabschiedet, die Entschließung zu den Übersetzungsregelungen mit 481 Stimmen bei 152 Gegenstimmen und 49 Enthaltungen, und die Entschließung zum einheitlichen Patentgericht wurde mit 483 Stimmen angenommen bei 161 Gegenstimmen  und 38 Enthaltungen.

Gute Nachricht für Wirtschaft sowie kleine und mittlere Unternehmen

„Geistiges Eigentum darf nicht an der Grenze aufhören. Der Weg zur Einführung des EU-Patents war lang und schwierig, aber es hat sich letztendlich gelohnt“, sagte Bernhard Rapkay (Deutschland, Fraktion Sozialisten & Demokraten), der Berichterstatter für die Hauptverordnung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes, und fügte hinzu: „Die heutige Abstimmung ist eine gute Nachricht für die EU-Wirtschaft und ganz besonders für KMU“.

Die geltenden Patentgesetze in der EU „wirken wie eine Steuer auf Innovation“, erklärte Raffaele Baldassarre (Italien, Fraktion Europäische Volkspartei), verantwortlich im Parlament für die Übersetzungsregelungen für den EU-Patentschutz. „Sonderregeln für KMU zur Erstattung der Übersetzungskosten sowie für zusätzlichen Rechtsschutz bei Fälschungen“ sind vom Parlament durchgesetzt worden, so Baldassarre weiter.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Klaus-Heiner Lehne (Deutschland, Fraktion Europäische Volkspartei), Berichterstatter für das einheitliche Patentgericht, sagte: „Die Menschen in China weisen uns schon darauf hin, dass es keinen Binnenmarkt ohne einheitlichen Patentschutz gibt“. Mit den neuen Regeln würden „viele Hindernisse für KMU beseitigt“.

Durchschnittskosten sollen von 36.000 auf 4.725 Euro sinken

Das neue Patent wird weniger kosten und effizienter sein als die bestehenden Systeme zum Schutz von Erfindungen von Privatpersonen und Unternehmen. Es soll für einen einheitlichen Patentschutz sorgen, der dann automatisch in allen 25 EU-Vertragsstaaten gilt, und die Ausgaben von Unternehmen senken, die so besser im internationalen Wettbewerb mithalten können. Sobald das neue System voll funktionsfähig ist, könnte nach Angaben der Kommission ein EU-Patent nur 4.725 Euro kosten, weit weniger als die heute üblichen Durchschnittskosten von 36.000 Euro.

Patentanmeldung in einer von drei Sprachen: Englisch, Französisch, Deutsch

Ein Erfinder kann bei der Europäischen Patentorganisation (EPO, keine EU-Institution) ein einheitliches EU-Patent beantragen, das in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist. Die Unterlagen der Patente werden auf Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung gestellt. Anträge müssen in einer dieser drei Sprachen eingereicht werden. Liegt ein Antrag in einer anderen Sprache vor, muss eine Übersetzung in eine der drei Sprachen beigefügt werden.

Übersetzungskosten für KMU und gemeinnützige Organisationen trägt Steuerzahler

Das Parlament hat durchgesetzt, dass Übersetzungskosten für kleine und mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen in der EU vollständig erstattet werden.

Es hat auch sichergestellt, dass bei der Festlegung der Jahresgebühren, die einen großen Teil der Gesamtkosten ausmachen, die besonderen Bedürfnisse kleiner Unternehmen berücksichtigt werden müssen, so dass ihnen die Kostensenkungen in vollem Umfang zugute kommen.

Neuregelung soll 2014 in Kraft treten

Das internationale Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts wird am 1. Januar 2014 in Kraft treten, oder sobald 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, es ratifiziert haben werden. Die anderen beiden Rechtsakte treten ab dem 1. Januar 2014 in Kraft, oder an dem Tag, an dem das internationale Übereinkommen in Kraft tritt, maßgebend ist das spätere Datum. Spanien und Italien sind nicht Teil der neuen Regelung, könnten aber jederzeit beitreten.

Bundesverband der deutschen Industrie begrüßt EU-Patent

„Mit dem EU-Patent entsteht ein kostengünstiges und rechtssicheres Patentsystem, von dem die patentstarke deutsche Industrie besonders profitieren wird. Das ist eine gute Nachricht für den Patent-Europameister Deutschland.“ Das sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber anlässlich der Verabschiedung des Europäischen Patents durch das EU-Parlament.

Das EU-Patent senkt die Kosten und erleichtert die Rechtsdurchsetzung außerordentlich, weil die Unternehmen auf einen Schlag praktisch flächendeckenden Patentschutz in ganz Europa erlangen“, so Kerber. Davon werde insbesondere der Mittelstand profitieren, für den ein umfassender Patentschutz bislang aufgrund der hohen Kosten für Gebühren und Übersetzungen unerreichbar gewesen sei. „Im neuen EU-Patentsystem liegen die Ersparnisse für einen flächendeckenden Patentschutz voraussichtlich bei rund 75 Prozent der bisherigen Kosten. Damit stärkt das EU-Patent den Innovationsstandort Europa im weltweiten Wettbewerb“, unterstreicht der BDI-Hauptgeschäftsführer.

„Aus praktischer Sicht sehr sinnvoll ist das dezentrale Gerichtssystem, das die besondere Expertise der deutschen Patentgerichte weiter nutzt“, so Kerber weiter. Die deutsche Industrie reicht mehr als ein Drittel der Patentanmeldungen europäischer Unternehmen beim Europäischen Patentamt ein. Deutsch bleibt eine von drei Verfahrenssprachen im europäischen Patentverfahren.

Übersetzungsvolumen bereits mit Londoner Übereinkommen 2008 reduziert

Schon am 01.05.2008 trat das Londoner Übereinkommen in Kraft, durch welches die vollständige Übersetzung einer Patentschrift entbehrlich wurde. Schon damals ist der Markt für Patentübersetzungen weitgehend in sich zusammengefallen. Zum Inhalt heißt es in der Wikipedia:

In dem Londoner Übereinkommen verzichten die Unterzeichnerstaaten auf Rechte, Übersetzungen zu verlangen, die Ihnen nach dem Europäischen Patentübereinkommen eigentlich zukommen würden. Dabei wird unterschieden zwischen Staaten, die eine der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Deutsch, Englisch oder Französisch) als Amtssprache haben, und Staaten, bei denen dies nicht der Fall ist.

Die Vertragsstaaten des Londoner Übereinkommens, die eine der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Deutsch, Englisch oder Französisch) als Amtssprache haben, verzichten auf die Einreichung einer Übersetzung von europäischen Patenten. Künftig ist es daher in diesen Ländern nicht mehr erforderlich, eine vollständige Übersetzung einer europäischen Patentschrift in die jeweilige Landessprache einzureichen. Die Ansprüche eines Europäischen Patents sind weiter in alle drei Amtssprachen zu übersetzen.

Die Vertragsstaaten des Londoner Übereinkommens mit einer anderen Amtssprache als Deutsch, Englisch oder Französisch können dagegen nur noch eingeschränkt Übersetzungen von europäischen Patenten verlangen. Zum einen können diese Länder eine Übersetzung der Patentansprüche – nicht dagegen der vollständigen Patentschrift – in ihre Amtssprache verlangen. Zum anderen können diese Länder von der vollständigen Patentschrift wahlweise eine deutsche, französische oder englische Übersetzung verlangen, wobei die meisten Staaten voraussichtlich eine englische Übersetzung verlangen werden. Lettland und Slowenien akzeptieren Patentschriften in jeder der drei Amtssprachen des Europäischen Patentamts.

Mit den jetzt beschlossenen Regelungen, die 2014 in Kraft treten sollen, ist nicht einmal mehr die Übersetzung der Patentansprüche vorgesehen.

BDÜ kritisiert maschinelle Übersetzung

Vertreter des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) kritisieren, dass vom Europäischen Patentamt (EPA) für Patentrecherchezwecke automatisierte Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden, die keinen Anspruch auf Rechtswirksamkeit erheben („Google Patent Translate“). Es sei unklar, wie die Qualität der automatischen Übersetzungen überprüft werden soll und wie die Sprachenregelung für Patentgerichtsverfahren aussehe.

In der Wikipedia wurde 2008 nach dem Londoner Übereinkommen folgendes Fazit gezogen, das weiterhin gilt:

Die Auswirkungen […] sind ambivalent: Einerseits werden für den Anmelder die Übersetzungskosten gesenkt. Es wird erwartet, dass dies ein positiver Anreiz ist, mehr Europäische Patentanmeldungen einzureichen und erteilte Europäische Patente in mehr Ländern zu validieren. Andererseits sind Gewerbetreibende nun gezwungen, fremdsprachige Patente zu beachten. Wenn sie der betreffenden Sprache nicht mächtig sind, müssen sie die relevanten Patente übersetzen lassen.

Die Patentstreitigkeiten werden sicherlich nicht abnehmen, sodass auch in Zukunft Patentübersetzer benötigt werden. Aber eben nur dann, wenn eine Übersetzung verlangt wird und erforderlich ist. Die große Zahl der unnötigen Übersetzungen, die nur fürs Archiv angefertigt und von niemandem gelesen werden, wurde hingegen auf ein Minimum reduziert.

Aus der Übersetzungsbranche ist gelegentlich zu hören, dass durch die Neuregelung die Patentübersetzer einseitig benachteiligt und ihnen Aufträge in erheblicher Menge entzogen würden. Dabei wird aber übersehen, dass dies in gleichem Maße auf Patentanwälte und die Justiz zutrifft, deren Beschäftigung mit diesem Thema ebenfalls drastisch zurückgefahren wird.

Das EU-Einheitspatent ist somit insgesamt ein seit Jahrzehnten überfällig gewesener großer Wurf zum Wohle derjenigen, um die es hier eigentlich geht: die Erfinder.

Richard Schneider

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