Verschlechterung der Übersetzervergütung durch JVEG-Novellierung: ATICOM ruft zu Protesten auf

Protest JVEG-Novellierung
Der Entwurf zum zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das u. a. auch die JVEG-Novellierung beinhaltet, wurde am 31.01.2013 vom Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten. Während der Gesetzentwurf für Dolmetscher, wenn sie für die Gerichte tätig werden, eine Verbesserung gegenüber dem derzeit geltenden JVEG darstellt, wirkt er sich auf die Einkommenssituation der für die Gerichte tätigen Übersetzer negativ aus.

Das bisherige Drei-Stufen-Modell (1,25/1,85/4,00 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge) soll durch ein Zwei-Stufen-Modell ersetzt werden. Neu ist eine Unterscheidung in elektronisch zur Verfügung gestellte Texte und nicht elektronisch zur Verfügung gestellte Texte:

  • Geplantes Grundhonorar
    Elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,30 Euro, nicht elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,40 Euro je angefangene 55 Anschläge
  • Geplantes Honorar bei besonderer Erschwernis der Übersetzung
    Elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,56 Euro; nicht elektronisch zur Verfügung gestellt: 1,68 Euro je angefangene 55 Anschläge

ATICOM ruft Übersetzer zu Protesten auf

Der Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e. V. ATICOM ruft alle Übersetzer auf, gegen die unzureichende Anhebung der Honorarsätze zu protestieren. Denn de facto komme dies einer Senkung gleich. Auf der Website des Verbandes schreibt Dragoslava Gradincevic-Savic, stellvertretende Vorsitzende und Ressortleiterin für ermächtigte Übersetzer und beeidigte Dolmetscher:

Die Hoffnungen des Berufsstandes, dass der wichtige und unverzichtbare Beitrag der qualifizierten Übersetzer und Dolmetscher zur Gewährleistung von Kommunikation und somit Rechtssicherheit  im Polizei- und Justizbereich nach vielen Jahren des Stillstandes und seit 2004 unveränderter Honorarsätze endlich eine entsprechende leistungsgerechte Vergütung erfährt, wird sich erneut nicht erfüllen, wenn der vorliegende Regierungssentwurf unverändert verabschiedet werden sollte.

Statt zumindest seit 2004 inflationsausgleichender Erhöhungen sind im Entwurf sogar drastische Vergütungskürzungen insbesondere bei den Übersetzern um weitere bis zu 61,4%  vorgesehen!

Damit setzt sich die negative Entwicklung der Übersetzerhonorare in diesem Bereich unverändert fort (siehe erläuternde Tabellendarstellungen).

Der Rechtsauschuss des Bundestages hat für den 13.03.2013 – 12 Uhr eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf anberaumt.

ATICOM hat seit Bekanntgabe des Regierungentwurfes nicht nur durch ausführliche schriftliche wie mündliche Stellungnahmen, zum Teil auch als Mitglied des sog. Berliner Kreises, auf den unhaltbaren Mißstand im Entwurf reagiert und konkrete, der Wirtschaftslage und dem Spargebot entsprechende moderate Forderungen nach Vergütungserhöhungen gestellt, sondern kämpft auch darum, bei der Anhörung im Rechtsausschuß als Sachverständiger zugelassen zu werden und somit für die Belange der Berufskollegen und -kolleginnen direkt und pro domo  sprechen zu können.

Der Verband ruft hiermit alle Kolleginnen und Kollegen auf, durch entsprechende Eingaben an die Bundestagsabgeordneten und Rechtsausschußmitglieder ATICOM in seinem Bemühen zu unterstützen, als Sachverständiger im Rechtsausschuß im Interesse der Übersetzer und Dolmetscher sprechen zu können.

Wehren Sie sich gegen die im Entwurf enthaltenen weiteren Vergütungsreduzierungen!

Nähere Informationen enthalten die folgenden auf der ATICOM-Website angebotenen Dateien:

[Text: Bettina Behrendt, Dragoslava Gradincevic-Savic. Quelle: ATICOM. Bild: Richard Schneider mit einer Vorlage von Stenzel Washington/Fotolia.de.]

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