Bundestagspetition zur Vergütung im Justizbereich: Ergebnis enttäuschend

Petition Endergebnis

Die vierwöchige Mitzeichungsfrist der von BDÜ-Präsident André Lindemann im Namen des Berliner Kreises (Arbeitsgemeinschaft von BDÜ, ADÜ Nord, ATICOM, VbDÜ, VÜD, VVU und ABDÜ) initiierten Online-Petition beim Deutschen Bundestag mit der Nummer 37857 ist gestern, am 26.03.2013, um Mitternacht abgelaufen. Darin wurde eine deutliche Anhebung der Honorare der für die Justiz und die Polizei tätigen Dolmetscher und Übersetzer gefordert.

Lindemann schrieb anschließend in der „Übersetzer-Lounge“ auf Xing: „Es bleibt nüchtern festzustellen: das Ergebnis ist enttäuschend – die Petition wurde von 4.915 Personen mitgezeichnet.“ Eine ähnliche Einschätzung vertraten viele Übersetzer in den Online-Foren der Branche.

Lindemann weiter: „Ich möchte es trotzdem nicht versäumen, mich bei allen Unterstützern der Petition und vor allem jenen Kollegen herzlich zu bedanken, die in den letzten Wochen ständig zur Mobilisierung getrommelt haben.“

Quorum von 50.000 Stimmen wurde nicht erreicht

Nur wenn eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag innerhalb von vier Wochen 50.000 Mitzeichner findet, wird diese öffentlich im Petitionsausschuss behandelt. Es sei denn, eine Zweidrittelmehrheit des Petitionsausschusses spricht sich dagegen aus.

Allen Beteiligen war von vorneherein klar, dass in diesem Fall die 50.000 Stimmen nicht erreicht werden konnten, da es lediglich rund 35.000 Übersetzer und Dolmetscher in Deutschland gibt.

Ergebnis enttäuschend oder ein Achtungserfolg?

Fast 5.000 Sprachmittler konnten mobilisiert und zur Mitzeichnung bewegt werden. Dies sind 14 Prozent einer vergleichsweise kleinen Berufsgruppe, die in Deutschland nur aus ca. 35.000 Personen besteht. Zum Vergleich: Es gibt rund 440.000 Ärzte in Deutschland (2010), 792.000 Lehrer (2008) und mehr als 1.000.000 Ingenieure (2010).

Erschwerend kommt hinzu, dass deutlich weniger als 10.000 Einzelübersetzer gerichtlich vereidigt sind und regelmäßig Aufträge für die Justiz oder Polizei übernehmen. Das Thema der Petition war also für mehr als zwei Drittel der Übersetzer nicht relevant.

In der Verbandsarbeit erfahrene Kolleginnen und Kollegen weisen darauf hin, dass die Masse träge sei und sich grundsätzlich nur sehr schwer zu irgendetwas bewegen lasse. Eine Beteiligung von 14 Prozent der gesamten Berufsgruppe sei damit keineswegs „enttäuschend“, sondern durchaus vorzeigbar und als Achtungserfolg zu werten.

Online-Petitionen beim Deutschen Bundestag

Ausführliche Informationen zum seit 2005 geltenden System der Online-Petitionen beim Deutschen Bundestag finden sich im Wikipedia-Artikel Online-Petition.

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[Text: Richard Schneider. Bild: Richard Schneider, Bildschirm-Schnappschuss nach Ablauf der Mitzeichnungsfrist.]