Wirtschaftskammer Wien informiert Sprachdienstleister über AGB, Haftungsbegrenzung, Urheberrecht, Marketing

Organisatorin Mag. Sabine Kern (Mitte) begrüßt als Vorsitzende des Berufsgruppenausschusses Sprachdienstleister in der Wirtschaftskammer Wien die Referentinnen der Veranstaltung: Rechtsanwältin MMag. Sabine Fehringer (links), und Rechtsanwältin Mag. Birgit Noha, LLM (rechts)

Unternehmer stehen im täglichen Geschäftsleben zahlreichen rechtlichen Regelungen gegenüber, die es zu beachten gilt. Denn auch Unwissenheit schützt nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen oder nachteiligen Positionen in der Kundenbeziehung.

Die Berufsgruppe Sprachdienstleister der Wirtschaftskammer Wien bietet ihren Mitgliedern Fortbildungsprogramme an, um vom Know-how erfolgreicher Experten profitieren zu können. Im Rahmen der achten Informationsveranstaltung der Eventreihe gaben Rechts-Expertinnen Auskunft zu juristischen Fragen bei Übersetzungen, Druckwerken und Online-Werbung.

Unternehmer wie Übersetzer und Dolmetscher werden nicht nur auf dem Weg in die Selbständigkeit, sondern auch bei der täglichen Arbeit mit rechtlichen Regelungen konfrontiert. Die Auseinandersetzung mit den geltenden Rechtsvorschriften stellt für einige Unternehmer eine große Herausforderung dar, weil diese oft sehr komplex und undurchsichtig sind.

Die Geschäftsbedingungen, die Sprachdienstleister bei der Auftragsvergabe akzeptieren, können jedoch weitreichende Auswirkungen auf den unternehmerischen Erfolg haben. „Übersetzer sind Experten der Sprache und in den jeweiligen Fachgebieten. Für die Klärung juristischer Details sind Sprachdienstleister bei fachkundigen Rechtsanwälten gut aufgehoben“, rät Mag. Sabine Kern, Vorsitzende des Berufsgruppenausschusses Sprachdienstleister in der Wirtschaftskammer Wien.

Schutz durch klare Vereinbarungen

Eine ordnungsgemäße Vereinbarung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist ein wesentlicher Schritt bei der Anbahnung von Aufträgen. Denn vorhandene AGB für die jeweilige Berufsgruppe sind nur gültig, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart wurden.

„Sprachdienstleister sind gut beraten, mit ihren Kunden AGB zu vereinbaren, die Bestimmungen über Haftungen und insbesondere Haftungsbeschränkungen enthalten“, bekräftigt MMag. Sabine Fehringer, Rechtsanwältin bei DLA Piper, die zusätzlich beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin ist.

Grundsätzlich haften Sprachdienstleister für Mängel: die AGB beschränken die Haftung auf Mängel, die vom Auftraggeber schriftlich protokolliert und nachgewiesen werden. Außerdem ist nach den AGB Übersetzern und Dolmetschern eine angemessene Frist zur Verbesserung der Leistung zu gewähren. Bei Behebung des Mangels innerhalb dieses Zeitraumes haben Sprachdienstleister Anspruch auf das vereinbarte Entgelt ohne Preisminderung.

Generell gilt: Werden Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung nicht vereinbart, kann ein gerichtliches Verfahren mit Klage auf Schadensersatz für Unternehmer existenzbedrohend sein. Schadensersatzansprüche aufgrund von Verschulden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verjähren erst nach drei Jahren.

Rechtliche Grenzen im World Wide Web

Nicht nur über die Regelungen zu den Geschäftsbedingungen besteht oft Ungewissheit, sondern auch über den Schutz von Übersetzungsleistungen einerseits und mögliche Rechtsverletzungen bei der Veröffentlichung von fremden Werken andererseits.

Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind Übersetzungen in der Regel Bearbeitungen, die wie Originalwerke geschützt werden. Bei der Veröffentlichung von Übersetzungsleistungen auf Websites (auch nur zu Referenzzwecken) müssen die Urheberrechte der zugrundeliegenden Werke eingehalten werden, erklärt die selbständige Rechtsanwältin Mag. Birgit Noha, LLM: „Übersetzte Texte dürfen auf Websites nur dann als Referenz verwendet werden, wenn eine Einwilligung des Urhebers des Originaltextes und des Auftraggebers der Übersetzung besteht.“ Denn das Schutzrecht des Sprachdienstleisters bezieht sich ausschließlich auf die Übersetzungsleistung. Zudem wird das Werknutzungsrecht bei einem entgeltlichen Übersetzungsauftrag entweder durch eine ausdrückliche Vereinbarung oder zumeist schlüssig auf den Auftraggeber übertragen.

Wie bei Übersetzungen ist auch bei der Verwendung von Fotos auf Websites Vorsicht geboten. Um den Urheberrechtsschutz auf Fotografien nicht zu verletzen, empfiehlt die Expertin für Internetrecht, entweder eigene Fotos zu verwenden oder Bilder von Fotografen erstellen zu lassen und die Bildrechte zu erwerben.

Für langfristige, wirtschaftliche Erfolge sollten Unternehmer die Möglichkeiten der Selbstvermarktungen nutzen, um nach außen hin sichtbar zu werden. Eine Werbemethode im Internet ist das Keyword Advertising, bei dem Werbeanzeigen durch bestimmte Suchwörter aufscheinen. „Diese Form der Werbung ist grundsätzlich zulässig, doch es sollten keine Marken oder Kennzeichen Dritter ausgewählt werden, um rechtlich abgesichert zu sein“, so Mag. Noha. Werden doch Marken oder Kennzeichen Dritter als Suchwort verwendet, sollte unbedingt vorher ein Rechtsanwalt die Anzeige prüfen.

Grundlegendes Wissen über rechtliche Regelungen ist für Selbständige wie Übersetzer und Dolmetscher unumgänglich. Denn die Ausgestaltung von Kundenbeziehungen sowie die Präsenz im Internet beeinflusst den Unternehmenserfolg und die zukünftige Arbeit maßgeblich.

Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister – Berufsgruppe Sprachdienstleister

Die Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister ist die gesetzliche Interessenvertretung der rund 700 gewerblichen Übersetzer und Übersetzungsbüros in Wien. Ziel der Berufsgruppe Sprachdienstleister unter Vorsitz von Mag. Sabine Kern ist die Professionalisierung des Berufsstandes.

Innerhalb Österreichs umfasst dies die Förderung des Qualitätsbewusstseins und des Nachwuchses, die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Networking und die Etablierung von Kooperationstools sowie die Bewusstseinsbildung für die zunehmende Relevanz internationaler und interkulturellen Verständigung.

Auf internationaler Ebene zählen die Förderung des Erfahrungsaustauschs mit Übersetzer- und Dolmetscherverbänden in anderen Ländern sowie der internationalen Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Übersetzer und Dolmetscher zu den Zielen der Berufsgruppe.

Auf der Homepage der Berufsgruppe sind 155 Sprachdienstleister mit verschiedenen Suchkriterien aufgelistet.

www.sprachdienstleister.net

[Text: Dr. Sabine Unterweger. Quelle: Pressemitteilung Wirtschaftskammer Wien, 2013-06-11. Bild: Wirtschaftskammer Wien.]