Neue Übersetzungsverordnung im Kanton Zug: Zulassung und Vergütung vereinheitlicht, zentrales Register eingerichtet

Wappen Kanton ZugDer Regierungsrat des schweizerischen Kantons Zug teilt mit, dass zum 01.01.2014 eine neue „Übersetzungsverordnung“ erlassen wurde. In der Medienmitteilung heißt es:

Regierungsrat, Obergericht und Verwaltungsgericht haben das kantonale Übersetzungswesen vereinheitlicht und gemeinsame Richtlinien festgelegt. Im Zentrum stehen Zulassungsvoraussetzung für Übersetzerinnen und Übersetzer in fachlicher und persönlicher Hinsicht, das Führen eines zentralen Registers sowie einheitliche Vergütungen.

 

Die Übersetzungsverordnung bringt für die kantonalen Amtsstellen und Gerichte eine dringend nötige Vereinheitlichung bei der Auswahl und Entschädigung der Übersetzerinnen und Übersetzer. Sie dient der Verbesserung und der Sicherung der Qualität.

 

Ausserdem wird die Arbeit der Behörden vereinfacht, wenn sie auch auf Übersetzerinnen und Übersetzer, mit denen schon andere Behörden erfolgreich zusammen gearbeitet haben, zurückgreifen können.

[Text: Kanton Zug. Quelle: Medienmitteilung Kanton Zug, undatiert. Bild: Arnaud Gaillard, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0.]

Leipziger Buchmesse 2024