BDÜ-Bundesverband verabschiedet neue Berufs- und Ehrenordnung

BDÜDer Bundesverband des BDÜ, also der Dachverband der 13 Mitgliedsverbände, hat eine neue Berufs- und Ehrenordnung (BEO) verabschiedet. Die bisherige Ordnung wurde aktualisiert, es wurden insbesondere die Passagen über Geheimhaltung und Verstöße gegen die BEO überarbeitet.

Die Berufs- und Ehrenordnung stellt eine Selbstverpflichtung der BDÜ-Mitglieder auf hohem Niveau dar. Hier einige Beispiele:

  • BDÜ-Mitglieder werden durch die BEO angehalten,  nur Aufträge in solchen Sprachen und Fachgebieten anzunehmen, in denen sie oder die von ihnen beauftragten Subunternehmer über die Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, um die übertragenen Aufgaben in der erforderlichen Qualität ausführen zu können.
  • BDÜ-Mitglieder verpflichten sich zur kontinuierlichen Fortbildung
  • und zur streng vertraulichen Behandlung von anlässlich eines Auftrages erhaltenen Informationen auch nach Beendigung des Auftrages.
  • Die Förderung des Nachwuchses wird als besondere Aufgabe der BDÜ-Mitglieder gesehen.

Im BDÜ existieren viele verschiedene Berufs- und Ehrenordnungen

Neben der jetzt neu verfassten BEO des Bundesverbandes existieren weitere in den 13 Mitgliedsverbänden (12 Landesverbände und der Verband der Konferenzdolmetscher). Der Bundesvorstand hat verfügt, dass die BEO des Bundes im Konfliktfall vorrangig gelten soll. Für die Bestrafung von Mitgliedern, die gegen die Bundes- oder Landes-BEO verstoßen, ist jedoch grundsätzlich der jeweilige Mitgliedsverband und nicht der Bundesverband zuständig.

Wie oft die Mitgliedsverbände Sanktionen gegen Mitglieder aussprechen müssen, die gegen die Berufs- und Ehrenordnung verstoßen, ist nicht bekannt. Offenbar kommt dies jedoch nur vereinzelt alle paar Jahre einmal vor und wird nicht an die große Glocke gehängt.

Der häufigste Grund für einen Verbandsausschluss liegt in allen Übersetzerverbänden seit jeher außerhalb der BEO-Bestimmungen. Er liegt dann vor, wenn ein Mitglied seinen Jahresbeitrag wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht bezahlen kann oder wegen irgendwelcher Streitigkeiten nicht bezahlen will.

So gesehen spielen die Berufs- und Ehrenordnungen in der Verbandspraxis keine große Rolle. Ihre Bestimmungen sind dennoch wohlüberlegt und haben sich bewährt. Die in ihnen aufgeführten „best practices“ spiegeln die Erfahrung von Generationen wider. Jedes Mitglied tut gut daran, sie sich hin und wieder zu Gemüte zu führen.

Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbandes des BDÜ vom März 2014

[Text: BDÜ, ergänzt von Richard Schneider. Quelle: BDÜ, 2014-05-28. Bild: BDÜ.]

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