Offener Brief: Schluss mit dem Gender-Wahnsinn! 800 Unterzeichner fordern „Rückkehr zur Normalität“

In Österreich wird zurzeit heftig über den Sinn und Unsinn der von der Politik vehement vorangetriebenen Umformulierung von Gesetzen und anderen Texten in so genannte „geschlechtergerechte Sprache“ diskutiert.

In einem offenen Brief (den wir weiter unten im Wortlauf dokumentieren) wenden sich 800 besorgte Bürger, Intellektuelle und Prominente an die Ministerin für Bildung und Frauen sowie den Minister für Wissenschaft und Wirtschaft.

Die Unterzeichner wenden sich gegen eine „von oben her verordnete konsequente getrenntgeschlechtliche Formulierung“ in Gesetzen, Behördentexten, aber auch Schulbüchern und universitären Facharbeiten. Dies stoße nicht nur auf eine sehr geringe Akzeptanz in der Bevölkerung, sondern „zerstört die gewachsene Struktur der deutschen Sprache bis hin zur Unlesbarkeit und Unverständlichkeit“ und widerspreche „zum Teil den Grundregeln unserer Sprache“. Diese Maßnahmen seien „daher wieder aus dem Sprachgebrauch zu eliminieren“. Künftig müsse gewährleistet sein, dass „die Verständlichkeit von Texten wieder den Vorrang vor dem Transport feministischer Anliegen eingeräumt bekommt“.

Prominente Unterzeichner

Zu den Unterzeichnern gehören Dr. Annelies Glander vom Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien, der Sprachpfleger Bastian Sick, die Philosophen Konrad Paul Liessmann und Peter Kampits, der Mathematiker Rudolf Taschner, der Verfassungsrechtler Heinz Mayer, Albertina-Direktor Klaus Albrecht Schröder und die Schauspielerin Chris Lohner.

Anlass: ÖNORM A 1080 „Richtlinien für die Textgestaltung“ und Andreas Gabalier

Anlass der Debatte war Entwurf der ÖNORM A 1080 „Richtlinien für die Textgestaltung“. Darüber hinaus aber auch die Weigerung des Schlagersängers Andreas Gabalier, die österreichische Nationalhymne in ihrer „gegenderten“ Fassung aus dem Jahr 2011 zu singen.

Damals hatten linke, grüne und konservative Politiker in einer gemeinsamen Aktion die Hymne „geschlechtergerecht“ umformuliert: Aus „Heimat bist du großer Söhne“ (8 Silben) wurde das etwas holprige, aber politisch korrekte „Heimat großer Töchter und Söhne“ (9 Silben). Im Vers „Einig lass in Brüderchören, Vaterland, dir Treue schwören“ wurden die „Brüder“ getilgt, weil Brüder männlich sind – obwohl sie hier als Metapher für Brüderlichkeit und Solidarität stehen und somit selbstverständlich auch den weiblichen Teil Österreichs umfassen. Seitdem heißt es „Einig lass in Jubelchören, Vaterland, dir Treue schwören“.

Das Protestschreiben im Wortlaut:

Offener Brief zum Thema „Sprachliche Gleichbehandlung“

an Frau Bildungs- und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Herrn Wissenschafts- und Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner

Sehr geehrte Frau Ministerin Heinisch-Hosek,
sehr geehrter Herr Minister Mitterlehner!

Die gegenwärtige öffentliche Diskussion zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern veranlasst die unterzeichneten Linguisten, Germanisten, Hochschul-, Gymnasial- und Pflichtschullehrer, Journalisten und Schriftsteller, aber auch andere Personen des Gesellschaftslebens, dringend eine Revision der gegenwärtigen Vorschriften zu fordern. Es ist Zeit für eine Rückkehr zur sprachlichen Normalität.

Die derzeit durch den Frauenförderungsplan von oben her verordnete konsequente getrenntgeschlechtliche Formulierung zerstört die gewachsene Struktur der deutschen Sprache bis hin zur Unlesbarkeit und Unverständlichkeit. Man versuche z. B. nur § 2 des Bundesgleichbehandlungsgesetzes zu lesen und zu verstehen.

Die Verpflichtung zur generellen getrenntgeschlechtlichen Formulierung führt darüber hinaus dazu, dass manche Aussagen nun schlichtweg nicht mehr „politisch korrekt“ formulierbar sind, z. B. Sätze wie „Frauen sind eben doch die besseren Zuhörer“. Das Beispiel zeigt klar auf: Die verordneten Vorschriften widersprechen zum Teil den Grundregeln unserer Sprache.

Sprache dient nämlich sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form einzig und allein der problemlosen Verständigung und nicht der Durchsetzung partikulärer Interessen. Die trotz jahrzehntelanger intensiver Bemühungen gering gebliebene Akzeptanz der feministischen Vorgaben muss zu denken geben:

    • Laut jüngsten Umfragen lehnen 85 – 90 % der Bevölkerung die gegenwärtige Praxis der Textgestaltung im öffentlichen Bereich ab.
    • Eine wissenschaftliche Untersuchung aus dem Jahr 2013 kam zum Ergebnis, dass in Printmedien nur bei 0,5 % von Aussagen, die auf bei de Geschlechter bezogen sind, getrenntgeschlechtlich formuliert wurde.

Die feministisch motivierten Grundsätze zur „sprachlichen Gleichbehandlung“ basieren auf einer einseitigen und unrichtigen Einschätzung der Gegebenheiten in unserer Sprache.

Das „generische Maskulinum“ (z. B. Mensch, Zuschauer …) zum Feindbild zu erklären und dessen Abschaffung zu verlangen, blendet die Tatsache aus, dass unsere Sprache ebenso ein „generisches Femininum“ (z. B. Person, Fachkraft …) und ein „generisches Neutrum“ (z. B. Publikum, Volk …) kennt.

Alle seit Jahrhunderten als Verallgemeinerungen gebrauchten Wörter umfassen prinzipiell unterschiedslos beide Geschlechter. Die angeführten Beispiele beweisen dies. Es kann also weder die Rede davon sein, dass das jeweils andere Geschlecht nur „mitgemeint“ sei, noch dass das „generische Maskulinum“ ein „geronnener Sexismus“ wäre und für die Unterdrückung der Frau in der Sprache stünde.

Die Sprachfrequenzforschung belegt ganz im Gegensatz dazu überzeugend, dass der feminine Artikel „die“ in allen Arten von Texten um ein Vielfaches häufiger repräsentiert ist als der maskuline Artikel „der“.

Folgende aus den angeführten irrigen Grundannahmen entstandenen Verunstaltungen des Schriftbildes sind daher wieder aus dem Schreibgebrauch zu eliminieren:

    • Binnen-I, z. B. KollegInnen
    • Schrägstrich im Wortinneren, z. B. Kolleg/innen
    • Klammern, z. B. Kolleg(inn)en
    • hochgestelltes „a“ bzw. „in“ im Anschluss an bestimmte Abkürzungen, z. B. Mag.a, DIin

Alle genannten schriftlichen Verunstaltungen entsprechen einerseits nicht dem derzeit gültigen „Amtlichen Regelwerk“ zur deutschen Rechtschreibung, andererseits enthalten sie zum Teil grammatische oder sprachlogische Fehler und können in den angebotenen Formen nicht unmittelbar gelesen werden. (Näheres dazu ist in diversen Publikationen von Brühlmeier, Kubelik, Pohl u. a. nachzulesen.)

Darüber hinaus erscheinen die femininen Formen in solchen Konglomeraten jeweils nur als „Anhängsel“ der maskulinen, wobei die maskulinen Formen durch „Anhängsel“ ebenfalls entstellt werden – keines von beiden Geschlechtern kann sich damit respektvoll angesprochen fühlen.

Auch auf die Forderung, ausweichende Formulierungen zu suchen, ist zu verzichten, weil der Schreiber durch krampfhaftes Suchen nach Ersatzformen häufig vom Wesentlichen des Inhalts abgelenkt wird und andererseits der Leser durch gekünsteltes Wortgut irritiert wird.

Außerdem muss gewährleistet sein, dass durch die traditionsgemäße Anwendung verallgemeinernder Wortformen die Verständlichkeit von Texten wieder den Vorrang vor dem Transport feministischer Anliegen eingeräumt bekommt. Dies vor allem im Hinblick auf

    • Kinder, die das sinnerfassende Lesen erlernen sollen,
    • Menschen, die Deutsch als Fremdsprache erwerben und
    • Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Blinde, Gehörlose, Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten)

In Schulbüchern dürfen daher nicht länger sprachlich zerstörte Texte stehen wie „Sie/Er verbindet ihr/ihm die Augen und führt sie/ihn an der Hand zu ihrer/seiner Garderobe.“ In amtlichen Texten und Formularen dürfen nicht länger entstellte Formulierungen zu finden sein wie „Unterschrift ZeichnungsberechtigteR“. Studenten sollen in ihren wissenschaftlichen Arbeiten nicht länger höheres Augenmerk auf das „richtige Gendern“ zu legen haben als auf den Inhalt ihrer Arbeit (siehe das Interview mit Univ.-Prof. Dr. Rudolf Taschner in „News“ 31/2013).

Sprache war und ist immer ein Bereich, der sich basisdemokratisch weiterentwickelt: Was die Mehrheit der Sprachteilhaber als richtig empfindet, wird als Regelfall angesehen. Wo immer im Laufe der Geschichte versucht wurde, in diesen Prozess regulierend einzugreifen, hatten wir es mit diktatorischen Regimen zu tun. Das staatstragende Prinzip „Demokratie“ verbietet daher a priori sprachliche Zwangsmaßnahmen, wie sie derzeit überhandnehmen. Ein minimaler Prozentsatz kämpferischer Sprachfeministinnen darf nicht länger der nahezu 90-prozentigen Mehrheit der Staatsbürger ihren Willen aufzwingen.

Der Entwurf der ÖNORM A 1080, der die öffentliche Debatte zu diesem Thema ausgelöst hatte, präsentiert einen Vorschlag, der die feministischen Anliegen maximal berücksichtigt, aber andererseits eine Rückkehr zur sprachlichen Normalität ermöglicht. Die Unterzeichneten plädieren daher mit Nachdruck dafür, diesen Entwurf auch auf höchster politischer Ebene zu unterstützen und zur Grundlage der Textgestaltung im öffentlichen Bereich zu erklären.

[Es folgen 23 Seiten mit Unterschriften]

Das vollständige Dokument können Sie als als PDF-Datei herunterladen.

Richard Schneider

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