Triacom-Leitfaden „Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern“ für 2015 aktualisiert

Triacom-Umsatzsteuerleitfaden 2015Per N. Döhler von Triacom Fachübersetzungen hat seinen erstmals 2003 herausgegebenen Leitfaden „Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern“ erneut aktualisiert. Die Fassung für das Jahr 2015 mit einem Umfang von 16 Seiten kann auf der Triacom-Website heruntergeladen werden. Auf der Titelseite ist das Bundesfinanzministerium abgebildet.

In der Einleitung heißt es:

Wie nahezu alle Dienstleistungen unterliegen Umsätze selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Regeln dafür sind jedoch nicht immer einleuchtend. So gelten für die Arbeit für Kunden im Ausland verschiedene Sonderregelungen, getrennt nach Unternehmen/Privatkunden und getrennt nach EU/Nicht-EU.

 

Leider sind viele Steuerberater und Finanzbeamte mit der speziellen Problematik bei Übersetzern und Dolmetschern nicht vertraut; sogar das Bundeszentralamt gibt manchmal widersprüchliche Auskünfte. Daher haben wir diesen Leitfaden erstellt.

 

Der Text kann keine eingehende Beschäftigung mit dem Umsatzsteuerrecht ersetzen. Es wurden nur Aspekte aufgenommen, die für Übersetzer und Dolmetscher besondere Bedeutung haben.

Der Umsatzsteuer-Leitfaden kann hier kostenlos heruntergeladen werden:

www.triacom.com > Mehr > Dokumente (erster Eintrag)

[Text: Richard Schneider. Quelle: Mitteilung von Per N. Döhler auf verschiedenen Online-Foren, 2015-05-06. Bild: Triacom.]