Flüchtlingskrise: ADÜ Nord fordert von BAMF, Grundsätze professionellen Dolmetschens einzuhalten

ADÜ NordDer ADÜ Nord hat am 07.10.2015 unter der Überschrift „Dolmetschen im Asylverfahren – Qualität entscheidet“ einen offenen Brief an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geschrieben. Darin wird auf bekannte Missstände der Dolmetscharbeit für Flüchtlinge hingewiesen, eine Einhaltung der Grundsätze professionellen Dolmetschens gefordert und konkrete Hilfe angeboten:

In diesem Jahr sind Deutschland und die Deutschen sowie alle Bürgerinnen und Bürger europäischer Staaten besonders gefordert: Aus den Kriegs- und Krisengebieten sowie aus Staaten, in denen die Menschenrechte nicht geachtet werden, fliehen sehr viele Menschen und suchen bei uns Schutz und Sicherheit.

 

Viele Dolmetscher helfen ehrenamtlich

 

Da diese Menschen Dutzende verschiedene Sprachen sprechen, liegt besonders vor den Sprachmittlern eine große Aufgabe. Bereits jetzt engagieren sich viele Dolmetscher und Übersetzer ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe, sei es durch Dolmetschen bei alltäglichen Dingen wie Arztbesuchen oder Behördengängen, sei es beim Deutschunterricht.

 

Für viele Sprachen keine professionelle Ausbildung

 

Ausgebildete, professionelle Dolmetscher stehen zwar in vielen Sprachen zur Verfügung, allerdings gibt es bei den zurzeit häufig nachgefragten Sprachen – außer bei Arabisch, wo jedoch die Problematik der sehr unterschiedlichen Dialekte besteht – keine Möglichkeit einer Aus- oder Weiterbildung, geschweige denn die Möglichkeit, eine entsprechende Prüfung abzulegen.

 

Hilfe durch verschiedene Initiativen für Laiendolmetscher

 

Um diesen Mangel auszugleichen, gibt es für den Bereich Alltagsdolmetschen bereits seit einigen Jahren Initiativen, um diejenigen fortzubilden, die diese „kleinen“ Sprachen beherrschen – unter anderem das UKE [Universitätskrankenhaus Eppendorf] in Hamburg, das Bayrische Zentrum für transkulturelle Medizin, den Dolmetscherpool der Johannes-Gutenberg-Universität in Germersheim und SpuK in Osnabrück. Diese vermitteln grundlegende Regeln für eine angemessene Verdolmetschung und ersetzen damit zwar keine universitäre Ausbildung, tragen aber entscheidend zum Gelingen von Kommunikation bei.

 

„Es geht um viel, meist um Leib und Leben“

 

Doch gerade bei denjenigen Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die beruflich mit Flüchtlingen arbeiten, liegt eine große Verantwortung. So besteht ein wichtiger Teil des Asylverfahrens darin, den Asylbewerbern die Möglichkeit zu geben, die Situation in ihrem Heimatland zu schildern, ihre Fluchtgründe zu erläutern und ihren Asylantrag zu begründen. Dolmetscher und Dolmetscherinnen haben – wie vor Gericht – dabei die Aufgabe, getreu und neutral zu dolmetschen und dem Asylbewerber die Möglichkeit zu geben, sich in der Muttersprache zu äußern. Vor Gericht ist dieses Recht verbrieft; für Asylbewerber muss das Gleiche gelten, denn es geht um viel, meist um Leib und Leben.

 

Beschwerden: Ladung für falsche Sprache, Dolmetscher nicht neutral, Einflussnahme

 

Allerdings beschweren sich viele Asylbewerber über die beim Bundesamt eingesetzten Dolmetscher: Es würden Dolmetscher für die falschen Sprachen beziehungsweise Dialekte geladen; diese seien oft nicht neutral, sondern würden in die Verdolmetschung Kommentare einflechten oder versuchen, auf die Äußerungen der Antragsteller Einfluss zu nehmen. Dies geschehe sogar bei Dolmetschern, die bereits seit mehr als 30 Jahren für das Bundesamt tätig seien.

 

So kann kein faires Verfahren garantiert werden, und daraus erklärt sich aus der Sicht des ADÜ Nord auch, warum so häufig Beschwerde gegen die Entscheidungen eingelegt wird. Um ein faires Verfahren zu gewährleisten, hat der ADÜ Nord Informationsmaterial zusammengetragen, das im Anhang 1 zu finden ist.

 

Für richtige Sprache und richtigen Dialekt laden

 

Von Seiten des Bundesamtes sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass ein Dolmetscher für die richtige Sprache beziehungsweise den richtigen Dialekt geladen wird. Zudem ist der Entscheider gefordert, mit darauf zu achten, dass die Verdolmetschung adäquat abläuft, und bei etwaigen Zweifeln (zum Beispiel, wenn erheblich mehr gesprochen als verdolmetscht wird) zu intervenieren. Hinweise dazu finden sich im Anhang 2, außerdem sei in diesem Zusammenhang auf die Norm ISO 13611:2014-12: Dolmetschen — Richtlinien für das Dolmetschen im Gemeinwesen verwiesen.

 

Nicht auf mündliche Rückübersetzung des Protokolls verzichten

 

Schließlich: Häufig wird es den Asylsuchenden nahegelegt, auf eine Rückübersetzung des bei der Anhörung erstellten Protokolls zu verzichten. Dies ist jedoch in den Richtlinien des BAMF vorgesehen. Daher fordert der ADÜ Nord die Entscheider des Bundesamtes dazu auf, die mündliche Übersetzung des Protokolls nach der Anhörung ohne Ausnahme durchführen zu lassen.

 

Deutschland trägt beim Schutz von politisch oder ethnisch verfolgten Menschen sowie von Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten eine große Verantwortung. Dieser Schutz darf nicht durch schlechte Übersetzungen und Verdolmetschungen – sei es aus mangelnder Sprachkenntnis, sei es mit Absicht – ausgehebelt werden.

 

ADÜ Nord bietet Beratung und Unterstützung an

 

Nur gute und zutreffende Übersetzungen und Verdolmetschungen ermöglichen es den Entscheidern beim Bundesamt, die Sache wirklich umfassend zu prüfen – und sie sollten sich dieser Tatsache bei ihrer Entscheidungsfindung stets bewusst sein. Der ADÜ Nord steht hier bei Fragen gern unterstützend zur Seite.

 

Svenja Huckle
1. Vorsitzende des ADÜ Nord

Anhang 1: Anforderungsprofil für Sprach- und KommunikationsmittlerInnen
Anhang 2: Hinweise für Spuk-Einsätze

[Text: ADÜ Nord, Absatzeinteilung und Zwischenüberschriften von Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung ADÜ Nord, 2015-10-07. Bild: ADÜ Nord.]