Neuer Meilenstein für mehr Mitgliederbeteiligung: tekom ersetzt Briefwahl durch elektronisches Wahlverfahren

tejomDie Gesellschaft für technische Kommunikation (tekom), der 8.000 Mitglieder starke Berufsverband der technischen Redakteure, Übersetzer und Illustratoren, führt 2016 die Wahlen für den erweiterten Vorstand und das Schiedsgericht erstmals elektronisch durch.

Auf der Website des Verbandes wird das neue Verfahren beschrieben:

Erstmals erfolgen sowohl die Kandidatenbewerbung als auch die Wahl selbst im elektronischen Wahlverfahren. Der gesamte Ablauf wird für die Mitglieder deutlich einfacher.

 

Sieben Vorstandsämter gilt es bei der kommenden Wahl zu besetzen […]. Ebenfalls zur Wahl steht das fünfköpfige Schiedsgericht. […]

 

Gemeinsam mit der tekom-Geschäftsstelle hat der Wahlausschuss das auf der Mitgliederversammlung 2015 beschlossene elektronische Wahlverfahren umgesetzt. […] Zum Einsatz kommt dabei ein Umfragewerkzeug, das die tekom bereits seit einigen Jahren für eine Reihe von Umfragen verwendet. In Zusammenarbeit mit dem Hersteller der Anwendung entstand eine geeignete Wahlplattform. Sie ermöglicht, den Kandidatenaufruf, die Kandidaturen und die Wahl durchzuführen.

 

Jedes Mitglied erhält für die Wahl einen personalisierten Link. Zusätzlich muss es sich für die Wahl über die Mitgliedsnummer authentifizieren. Die Stimmabgabe selbst ist dadurch verbessert, dass das System nur wirksame Stimmabgaben und Enthaltungen zulässt. Die Auswertung ist anonymisiert. Die gesamte Konfiguration gewährleistet, dass die Wahlen korrekt, sicher und geheim durchgeführt werden.

 

Die Organisatoren erhoffen sich dadurch eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung als beim bisherigen Verfahren per Brief. Außerdem kann der Verband mit dem Online-Verfahren Kosten senken, da zwei umfangreiche Postsendungen an alle Mitglieder und der Druck von Unterlagen wegfallen.

 

Anfang Juni 2016 bekommen alle Mitglieder per E-Mail einen Aufruf zur Kandidatur. Jedes Mitglied kann sich dann um ein Amt bewerben. Die E-Mail enthält dazu einen Link auf die Wahlplattform, auf der sich ein Online-Formular zur Kandidatur befindet. Im Gegensatz zu früheren Wahlaufrufen ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Mitglied von mindestens fünf anderen Mitgliedern, bestätigt durch deren Unterschriften, vorgeschlagen werden muss. Das Ziel ist, dass für jedes Amt mindestens zwei Kandidaten vorhanden sind, damit später eine echte Wahlmöglichkeit besteht.

 

Die Mitglieder haben sechs Wochen lang Zeit, über das Portal ihre Bewerbung einzureichen. Diese werden dann vom Wahlausschuss geprüft. Etwa Ende September erhalten alle Mitglieder eine weitere E-Mail, darin der Aufruf zur Wahl. Anschließend hat jedes Mitglied vier Wochen Zeit, seine Stimme abzugeben. Ende Oktober erfolgt die Auswertung durch den Wahlausschuss. Das Wahlergebnis gibt der Wahlausschuss am 9. November während der Mitgliederversammlung auf der Jahrestagung bekannt.

Demokratie in Übersetzerverbänden? Fehlanzeige

Von den bei der tekom seit jeher üblichen demokratischen Gepflogenheiten können die Mitglieder der deutschen Übersetzerverbände nur träumen. BDÜ, ADÜ Nord, ATICOM und Co. scheinen organisatorisch und hinsichtlich der Mitgliederbeteiligung in einem anderen Zeitalter gefangen.

Es herrscht Kleinstaaterei (28 Verbände mit 28 Vorständen), während die tekom als Zentralverband organisiert ist (1 Verband, 1 Vorstand). In den Übersetzerverbänden wird traditionell über Seilschaften regiert, entschieden wird durch Mauscheleien in Hinterzimmern.

Bei den einmal im Jahr pro forma organisierten „Mitgliederversammlungen“ sind typischerweise nur rund drei Prozent der Mitglieder anwesend. Umso leichter lassen sich dann die vorher beschlossenen Sachentscheidungen und Postenverteilungen durchwinken und abnicken.

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[Text: Richard Schneider. Quelle: tekom, 2016-06-13. Bild: tekom.]

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