Brexit führt zu gravierenden Nachteilen für britische EU-Dolmetscher: Verbeamtung nicht mehr möglich

BrexitAm 23.06.2016 haben die Briten mit einer Mehrheit von 51,9 Prozent in einem Referendum entschieden, die europäische Union in den nächsten Jahren zu verlassen (so genannter „Brexit“).

Hat dies Auswirkungen auf die englische Sprache innerhalb der europäischen Institutionen? Müssen sich englische Muttersprachler, die bei der EU als Dolmetscher oder Übersetzer arbeiten, Sorgen um ihre Jobs machen?

Keine Auswirkungen auf EU-Sprachenregime

Die englische Sprache ist innerhalb der EU die wichtigste Verkehrssprache. Der Austritt Großbritanniens wird daran nichts ändern, zumal mit Irland und Malta weiterhin zwei Länder mit Englisch als Amtssprache Mitglied bleiben.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs dürfte kaum weniger in und aus der englischen Sprache übersetzt und gedolmetscht werden. Im Gegenteil: Der Trend zum Englischen als Hauptverkehrssprache innerhalb der EU-Institutionen dürfte sich zum Nachteil der französischen, deutschen und aller anderen Sprachen weiter fortsetzen.

Keine Folgen für freiberuflich für EU tätige Dolmetscher und Übersetzer

Sprachmittler, die freiberuflich für EU-Institutionen arbeiten, können eine beliebige Staatsangehörigkeit haben, also auch die eines Nicht-Mitgliedstaates. Für sie hat der Brexit keine Folgen.

Verbeamtung britischer EU-Dolmetscher und -Übersetzer in Gefahr

Anders sieht dies bei verbeamteten Übersetzern und Dolmetschern aus. Diese müssen „auf jeden Fall die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen“, wie es auf der Website der EU-Kommisson unmissverständlich heißt (http://ec.europa.eu/civil_service/job/official/index_de.htm).

Für verbeamtete Übersetzer und Dolmetscher, die lediglich die britische Staatsangehörigkeit besitzen, könnte der Brexit damit schwerwiegende berufliche Folgen haben.

Denn nach einem Austritt ihres Heimatlandes würden sie nicht mehr die für alle EU-Beamten geltenden Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Sie könnten ihren Beamtenstatus verlieren und dann nur noch als einfache, kündbare Angestellte oder freiberuflich für die EU tätig sein.

Pragmatische Lösung für englische Muttersprachler wahrscheinlich

Die EU kann es sich nicht leisten, Sprachmittler mit englischer Muttersprache zu verlieren. Seit Jahrzehnten besteht in der Übersetzungsbranche ein nicht behebbarer Mangel an englischen Muttersprachlern.

Die bei der EU beschäftigten britischen Dolmetscher und Übersetzer werden sehr wahrscheinlich ihren Beamtenstatus verlieren, aber gewiss nicht ihren Job. Die Eurokraten werden arbeitsrechtliche Lösungen finden, mit denen beide Seiten leben können.

Wer als Brite verbeamtet werden will, muss andere Staatsbürgerschaft annehmen

Britische Nachwuchsdolmetscher und -übersetzer werden – wie viele andere Einwanderer auch – nach kreativen Lösungen suchen müssen, um innerhalb der EU beruflich Fuß fassen und ihre Karriere mit einer – bekanntlich extrem lukrativen – Verbeamtung beim größten Sprachendienst der Welt krönen zu können.

Hier bietet sich zum Beispiel die Eheschließung mit einem EU-Bürger und die Annahme von dessen Staatsangehörigkeit an. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die irische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wer im britischen Nordirland geboren oder Abkömmling irischer Eltern oder Großeltern ist, hat das Recht, einen irischen Pass zu beantragen. Das trifft auf rund sechs Millionen Menschen in Großbritannien zu.

[Text: Richard Schneider.]

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