Haftbefehl wegen Übersetzungs- und Korrekturtätigkeit für Islamischen Staat

Dr. Peter Frank
Dr. Peter Frank

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Dr. Peter Frank, hat heute folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Festnahme wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS)

 

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (14. Juli 2016) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs den 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mikail S. durch Beamte des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen festnehmen lassen.

 

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in neun Fällen die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) unterstützt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 und Abs. 5 StGB, §§ 1, 105 JGG).

 

Der Beschuldigte soll der Terrororganisation angeboten haben, in englisch, türkisch und deutsch abgefasste Texte zu übersetzen und auf sprachliche Fehler zu kontrollieren. Nach den bisherigen Ermittlungen las der Beschuldigte in der Folge zwischen Anfang Juni und Anfang Juli 2016 insgesamt neun Texte Korrektur, die anschließend zumindest teilweise im Internet veröffentlicht wurden.

 

Der Beschuldigte wurde heute (15. Juli 2016) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Das Übersetzen und Dolmetschen für Kriminelle wird von den Strafverfolgungsbehörden regelmäßig als Beihilfe gewertet und entsprechend bestraft.

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[Text: Bundesanwaltschaft. Quelle: Pressemitteilung Bundesanwaltschaft, 2016-07-15. Bild: Presseservice Bundesanwaltschaft.]