Freiburg im Breisgau: Laiendolmetscherin soll Flüchtlinge abgezockt haben

Eine 35-jährige Libanesin, die in einem Freiburger Flüchtlingsheim als Laiendolmetscherin tätig ist, soll in zehn Fällen von Flüchtlingen Geldbeträge in Höhe von jeweils mehreren Hundert Euro erpresst haben. Als Gegenleistung soll sie versprochen haben, das Asylverfahren zu beschleunigen bzw. bei Nichtzahlung zu verzögern. Zudem soll sie angeboten haben, die Flüchtlinge gegen Geld zu Behördengängen zu begleiten.

Das Heim gehört der Stadt Freiburg und wird vom Diakonischen Werk betreut.

In einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Freiburg werden die Vorwürfe wie folgt geschildert:

Am 21.07.2016 teilte ein verantwortlicher Mitarbeiter in einer Flüchtlingsunterkunft der Polizei mit, dass er von Flüchtlingen erfahren habe, dass eine 35-jährige ehrenamtliche Dolmetscherin aus dem Libanon mit Wohnsitz in Deutschland Flüchtlingen in der Unterkunft gegen Zahlung von Bargeld Leistungen versprochen habe.

 

So sei Flüchtlingen seitens der Frau beispielsweise angeboten worden, gegen Zahlung von Geld, diese bei Behördengängen (Ausländeramt, Jobcenter) zu begleiten. Auch sei zugesichert worden, sich für Bargeld für eine zügigere Bearbeitung des Asylantrages einzusetzen.

 

Im Raum steht auch, dass im Umkehrschluss bei Weigerung einer Zahlung mit einer verzögerten Bearbeitung oder gar einem Stopp des Asylverfahrens zu rechnen sei.

 

In der Flüchtlingsunterkunft wohnen über 100 Menschen. Insgesamt soll die Frau von mindestens zehn Personen Geldbeträge in einer Gesamthöhe von mehreren tausend Euro erhalten haben.

 

Das Polizeirevier Freiburg-Süd hat die Ermittlungen übernommen und klärt aktuell die im Raum stehenden Vorwürfe. Die angeblichen Geschädigten werden derzeit von der Polizei vernommen. Fünf Familien wurden bereits gehört.

Wie die Badische Zeitung schreibt, gehörte die Frau als Freiberuflerin zum zentralen Freiburger Dolmetscherpool, der 230 Sprachkundige umfasst. Sie habe an einer obligatorischen eintägigen Schulung teilgenommen, in der den Übersetzern Grundregeln, Hintergrundinformationen und Verhaltensregeln an die Hand gegeben würden. Zudem sei mit der Frau ein ausführliches Vorgespräch geführt worden. Sie habe ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt und die übliche Schweigepflichtserklärung unterzeichnet.

Inzwischen wurde die Frau aus dem Dolmetscherpool ausgeschlossen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass es sich um die „persönliche Verfehlung einer Einzelperson“ handelt – und nicht um ein grundsätzliches strukturelles Problem.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Freiburg, 2016-08-04; Badische Zeitung, 2016-08-05.]

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