Freiberufler und Übersetzungsbüros: ATICOM-Leitfaden gibt Tipps für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit

ATICOM-LeitfadenArbeiten für Agenturen – das ist für viele Übersetzerkolleginnen und -kollegen gleichbedeutend mit dem untersten Ende der Nahrungskette: niedrigste Preise, hoher Termindruck, Knebelverträge und endlos lange Zahlungsfristen.

Das kann zutreffen, muss aber nicht. Am Beispiel des QSD (Qualitätssprachendienste Deutschlands e.V.) zeigt sich, dass es durchaus Übersetzungsdienstleister gibt, die diesen Namen verdienen.

Ein soeben erschienener neuer Leitfaden des Fachverbands der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher (ATICOM) gibt praktische Hinweise für den Umgang mit Agenturen. Wie kann man als Freiberufler die schwarzen Schafe von lohnenswerten Kunden unterscheiden?

Nach einer kurzen Definition der Begrifflichkeiten wird anhand konkreter Nachteile und Vorteile verdeutlicht, was man beachten muss und was für die Arbeit mit Agenturen sprechen kann. Es folgen einige wichtige Punkte für die Kooperation mit Agenturen und ausführlichere Erläuterungen zu rechtlichen Belangen wie AGB, Rechnungsstellung, Gerichtsstandsvereinbarung und Urheberrecht.

Um es ganz deutlich zu sagen: Hier wird kein Hohelied auf die Arbeit für Agenturen gesungen, sondern sogar davor gewarnt, aus Bequemlichkeit die Stärkung der eigenen Marktposition und die Pflege von Kundenkontakten zu vernachlässigen.

Aber es gibt auch keinen Grund, die Arbeit für Agenturen pauschal abzulehnen und alle als Umtüter abzustempeln, denn: Eine Win-win-Situation ist auch bei der Arbeit für Agenturen möglich, wenn man als Freiberufler bestimmte Punkte berücksichtigt.

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[Text: Helke Heino. Quelle: ATICOM. Bild: Richard Schneider.]

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