Für Islamischen Staat übersetzt: 19-Jähriger seit 8 Monaten in U-Haft, jetzt Anklage vor OLG Düsseldorf

In Duisburg wurde im vergangenen Jahr ein 19-jähriger Gymnasiast verhaftet, der Texte des Islamischen Staats (IS) ins Deutsche und Englische übersetzt und diese lektoriert und korrigiert haben soll. Einige der Artikel seien anschließend im IS-Online-Magazin „Dabiq“ veröffentlicht worden.

Der bereits seit dem 14.07.2016 in Untersuchungshaft sitzende junge Mann, dessen ethnische Herkunft von Polizei und Medien verschwiegen wird, muss sich in der nächsten Woche in Düsseldorf vor dem Oberlandesgericht verantworten.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, durch seine sprachmittlerische Tätigkeit eine Terrororganisation unterstützt zu haben.

Die radikale Gesinnung des Angeklagten steht offenbar außer Frage. Er soll mit dem IS-Terroristen Mohamed Mahmoud in Kontakt gestanden und den IS-Anführer Abu Bakr al-Bagdadi als seinen Kalifen bezeichnet haben. Außerdem habe er versucht, über die Türkei nach Syrien zu gelangen.

Übersetzen und Dolmetschen für kriminelle Auftraggeber ist strafbar

Das Übersetzen und Dolmetschen für kriminelle Auftraggeber ist strafbar und wird als Beihilfe gewertet. Uepo.de hat dafür in den vergangenen 15 Jahren zahlreiche Beispiele zusammengetragen.

Dies gilt nicht nur in terroristischen Zusammenhängen, sondern auch dann, wenn man für Kleinkriminelle zum Beispiel beim Verkauf von Hehlerware dolmetscht – unabhängig davon, ob es sich um gestohlene Handys oder gestohlene Luxuskarossen handelt.

Man kann sich nicht damit herausreden, „nur“ gedolmetscht/übersetzt und damit niemandem geschadet zu haben.

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Richard Schneider, Quelle: WAZ, 2017-03-20