Übersetzerin Meşale Tolu in Türkei verhaftet – Kann Übersetzen ein Verbrechen sein?

In der Türkei ist am 30.04.2017 im Zuge einer Razzia gegen 16 Personen auch eine Übersetzerin der linken und kurdenfreundlichen Nachrichtenagentur Etkin Haber Ajansı (EtHa) festgenommen worden. Ein Richter erließ gegen die 33-jährige Meşale Tolu Haftbefehl wegen „Terrorpropaganda“ und „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“.

Die 1984 in Ulm geborene und aufgewachsene Türkin hat in Frankfurt ein Lehramtsstudium absolviert. 2007 nahm sie die deutsche Staatsbürgerschaft an und legte die türkische ab. Nach Angaben ihres Bruders ist sie in der Türkei als Übersetzerin tätig, „weil sie daran Interesse hat“.

Ihre Anwältin erklärte, dass ihrer Mandantin die Mitgliedschaft in der Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei vorgeworfen wird, die in der Türkei als Terrororganisation gilt. Tolu wohne in Neu-Ulm und reise nur hin und wieder in die Türkei, um dort als Übersetzerin und Reporterin zu arbeiten. Diesmal habe sie sich seit etwa drei Monaten im Land aufgehalten, um ihren Mann zu unterstützen, der ebenfalls wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in derselben Partei/Terrororganisation verhaftet worden war.

Der Bundestagsabgeordnete und Co-Vorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, verbreitete in diesem Zusammenhang folgenden Tweet: „Weder Journalismus noch Übersetzen sind ein Verbrechen.“

Özdemir-Tweet

Übersetzen kann strafbar sein

Özdemirs Aussage ist in ihrer Pauschalität falsch. Denn es kommt darauf an, für wen und auch was Übersetzer übersetzen. Beides kann strafbar sein:

  • Falscher Auftraggeber: Wer für Auftraggeber übersetzt oder dolmetscht, die im jeweiligen Land als Verbrecher gelten, wird – auch in Deutschland – wegen Beihilfe angeklagt und verurteilt.
  • Falscher Ausgangstext: Wer aus eigenem Antrieb Schriften übersetzt, die verboten sind, wird wegen „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86 Strafgesetzbuch) oder mit Hilfe von Gummiparagrafen wie dem der „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB) angeklagt und verurteilt.

Jedes Land hat seine eigenen Tabus, auf deren Verletzung es allergisch reagiert.

Junge, unerfahrene und politisch naive Übersetzer gehen oft fälschlich davon aus, dass sie mit ihrer sprach- und kulturvermittelnden Arbeit für diskriminierte Minderheiten und staatlich Verfolgte zur gesellschaftlichen Aussöhnung und Völkerverständigung beitragen und deeskalierend wirken. Sie meinen, dass sie sich als Übersetzer im stillen Kämmerlein grundsätzlich nicht strafbar machen, weil sie durch das Schreiben von Texten niemandem schaden können.

Die nachfolgend verlinkten Beiträge belegen, dass der Staat dies grundsätzlich anders sieht. In allen Ländern dieser Welt können Übersetzer wegen ihrer Übersetzungen im Gefängnis landen, wenn sie sich die falschen Auftraggeber oder die falschen Texte aussuchen.

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Richard Schneider