IS-Übersetzer und -Korrektor Mikail S. zu drei Jahren Haft verurteilt

JustitiaDer Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 19.05.2017 gegen den 19-jährigen Mikail S. wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ eine Jugend-Haftstrafe von drei Jahren verhängt.

Grundlage der Verurteilung ist § 129a Abs. 1 StGB, „Bildung terroristischer Vereinigungen“, in Verbindung mit § 129b Abs. 1, „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland“.)

In einer Pressemitteilung des OLG Düsseldorf heißt es:

Zur Überzeugung des Senats hat der damals 18-jährige Mikail S. auf Veranlassung des hochrangigen IS-Mitglieds Mohamed Mahmoud in den Monaten Juni und Juli 2016 in neun Fällen fremdsprachige Texte des „IS“ übersetzt bzw. übersetzte Texte überprüft. Die Texte wurden anschließend – zumindest teilweise – im Internet, insbesondere im Online-Magazin des Islamischen Staats „Dabiq“ veröffentlicht.

Schon der Bundesgerichtshof hatte am 01.02.2017 in einem Beschluss zur Fortdauer der Untersuchungshaft festgestellt:

Ein Außenstehender unterstützt eine Vereinigung auch mit Tätigkeiten, die sich der Sache nach als Förderung des Werbens für die Vereinigung durch ein Organisationsmitglied darstellen; unabhängig davon, ob die jeweiligen Texte veröffentlicht oder die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigt wurden, hatten die Taten des Angeklagten für die Organisation auch einen objektiv nützlichen Effekt.

„Ideologie des IS stark und noch immer verinnerlicht“ – Deshalb vergleichsweise hohe Strafe

Nach Angaben der vorsitzenden Richterin befürwortet S. nach wie vor die Scharia: „Er hat die Ideologie des IS stark und noch immer verinnerlicht. Wir können es derzeit nicht wagen, ihn auf freien Fuß zu setzen.“ Der Senat halte die verhängte dreijährige Jugendstrafe für erzieherisch unbedingt erforderlich, „um auf den Angeklagten und dessen zukünftige straffreie Lebensführung einzuwirken“.

Seit 10 Monaten in Untersuchungshaft

S. war im Juli 2016 unmittelbar vor einer geplanten Reise über die Türkei nach Syrien festgenommen worden und sitzt seit 10 Monaten in Untersuchungshaft.

Lebensgefährtin des IS-Kontaktmanns 2007 ebenfalls wegen Übersetzungen zu Haftstrafe verurteilt

„IS-Vorgesetzter“ von Mikail S. ist der österreichische Staatsangehörige Mohamed Mahmoud, Sohn eines ägyptischen Islamisten. Er gilt als Anführer der 2012 in Deutschland verbotenen Organisation „Millatu Ibrahim“. 2007 wurde er in Österreich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Mahmouds Lebensgefährtin erhielt damals 22 Monate, weil sie Texte für verschiedene islamistische Organisationen ins Deutsche übersetzt hatte.

Ethnische Zugehörigkeit und familiärer Hintergrund werden verschwiegen

Mikail S. (hier ein Foto) besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Seine ethnische Zugehörigkeit, der familiäre Hintergrund und weitere biographische Details werden von den Behörden und Medien verschwiegen. Die meisten erwähnen nicht einmal den vom Gericht anonymisierten Namen.

So vermeldete die Süddeutsche Zeitung lediglich, ein „Gymnasiast aus Duisburg“ habe „in seinem Kinderzimmer als Übersetzer und Lektor des IS gearbeitet“.

In Wirklichkeit scheint S. in einer islamistischen Parallelwelt aufgewachsen und dort tief verwurzelt zu sein. Offensichtlich ist der Überzeugungstäter trotz seines jungen Alters bis in höchste Kreise bestens vernetzt und gehört zu den Nachwuchstalenten der Szene.

Nach Feststellung des Gerichts wurde Mikail. S. von „Reisebürobesitzer Hassan C.“ in Duisburg „maßgeblich indoktriniert“. Der Jugendliche sei zu dessen „Musterschüler“ geworden. Im Rahmen seiner islamistischen Grundausbildung lernte er unter anderem den späteren Berlin-Attentäter Anis Amri kennen. Der Reisebüroinhaber und Mentor von Mikail S. soll ein Komplize des salafistischen Chefideologen und mutmaßlichen Deutschland-Chefs des IS, Abu Walaa, sein, dessen Familie aus dem Irak stammt.

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[Text: Quelle: Pressemitteilung OLG Düsseldorf, 2017-05-19; Aktenzeichen des Urteils: OLG Düsseldorf, III – 6 StS 7/16; Süddeutsche Zeitung, 2017-05-19. Bild: Richard Schneider.]

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