Nach Mitgliederentscheid: ADÜ Nord öffnet sich für Sprachmittler, die in Leichte Sprache übersetzen

ADÜ NordDie Mitglieder des ADÜ Nord haben in einem modernen Online-Verfahren abgestimmt und entschieden: Der Verband wird von nun an auch Sprachmittler aus dem Bereich der Leichte-Sprache-Übersetzung aufnehmen.

Damit erweitert der ADÜ Nord sein verbandliches Tätigkeitsprofil um diesen jungen Arbeitsbereich. Ab dem 1.1.2018 sollen die deutschen Bundesbehörden nämlich noch intensiver barrierefrei kommunizieren und insbesondere ihre Internetauftritte mit Inhalten in Leichter Sprache bestücken.

Bei der Abstimmung im Verband ging es im Wesentlichen um die Frage, ob die Übertragung eines Textes in die Leichte Sprache als sprachmittlerische Tätigkeit anzusehen ist. Die Mehrheit der abstimmenden Mitglieder ist dem europäischen CEFRS-Referenzrahmen gefolgt, wonach Sprachmittlung sowohl die interlinguale als auch die intralinguale Translation umfasst.

Damit steht die Leichte Sprache rechtlich der Gebärdensprache gleich. Ab sofort können also auch Übersetzer für die Leichte Sprache die Mitgliedschaft im ADÜ Nord beantragen – eine qualifizierte Ausbildung vorausgesetzt.

Der ADÜ Nord freut sich auf neue Mitglieder aus diesem Bereich und den frischen Wind, den diese mitbringen werden.

Was ist Leichte Sprache?

Die Leichte Sprache ist bereits seit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Gesetz verankert. Damit müssen Behörden Informationen, aber auch Bescheide, wie beispielsweise in sozialrechtlichen Verfahren üblich, in Leichter Sprache zur Verfügung stellen, um Menschen mit Behinderungen das Verstehen der für sie wichtigen Texte zu erleichtern.

An wen richtet sich Leichte Sprache?

Eine große Zahl von Personen in Deutschland ist nicht in der Lage, allgemeinsprachliche oder gar fachsprachliche Texte lesend zu verstehen. Das Ergebnis einer Studie der Universität Hamburg im Jahr 2011 hat gezeigt, dass es in Deutschland etwa 7,5 Millionen funktionale Analphabeten im Erwachsenenalter gibt; weitere 13 Millionen haben massive Probleme beim Lesen, sobald die Texte auch nur minimal fachlich werden oder anderweitig den Bereich des Alltags verlassen.

Hinzu kommen Personen mit solchen Behinderungen, die mit kommunikativen Einschränkungen einhergehen, u. a. geistige Behinderung, vor dem Spracherwerb eintretende Gehörlosigkeit, Demenz oder Aphasie (eine durch Hirnschaden erworbene Sprachstörung).

Auch Menschen mit anderen Erstsprachen haben häufig Probleme mit deutschen administrativen oder anderen fachlichen Texten, beispielsweise aus dem Bereich der Arzt-Patienten-Kommunikation.

Es geht bei Leichter Sprache also um eine sehr große Zahl von potenziellen Lesern – wir sprechen hier von einer Adressatenzahl von insgesamt weit über 20 Millionen Menschen in Deutschland!

Uni Hildesheim startet Masterstudiengang „Barrierefreie Kommunikation“

Im Wintersemester dieses Jahres startet an der Universität Hildesheim der deutschlandweit erste Masterstudiengang für Barrierefreie Kommunikation, dessen Abschluss die Absolventen für eine Tätigkeit als Übersetzer in folgenden Bereichen qualifizieren soll:

  • Eine Tätigkeit als Übersetzer im Bereich der konzeptuellen sowie medialen Aufbereitung von Kommunikationsmaterial allgemein- und fachsprachlicher Prägung für Personen mit Kommunikationseinschränkungen.
  • Eine Tätigkeit als Mittler für Personen mit Kommunikationseinschränkungen, Tätigkeiten in Übersetzungsbüros für Leichte Sprache, in Ministerien, im Kontext von Schule und Weiterbildung, in Behörden und Organisationen sowie in Unternehmen und Einrichtungen der Gesundheitspflege.
  • Eine Tätigkeit als Freiberufler/-in im Bereich der Barrierefreien Kommunikation.

Weiterführende Links

[Text: ADÜ Nord. Quelle: Pressemitteilung ADÜ Nord, 2018-01. Bild: ADÜ Nord.]