Bayern vergibt Arbeitsstipendium für Literaturübersetzer im Wert von 6.000 Euro

Bayerisches StaatswappenDer Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vergibt seit 2009 nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel ein Arbeitsstipendium an literarische Übersetzer.

Das Arbeitsstipendium soll es einem Übersetzer ermöglichen, sich ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang einem Übersetzungsprojekt zu widmen.

Für das Stipendium stehen in diesem Jahr 6.000 Euro zur Verfügung. Nach Drucklegung ist ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hinzuweisen.

Bewerbungsbedingungen

Zur Förderung zugelassen sind nicht abgeschlossene anspruchsvolle Übersetzungen fremdsprachiger Literatur ins Deutsche.

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde. Außerdem muss ein Verlagsvertrag für die Übersetzung bestehen; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen.

Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich.

Bewerbungsverfahren

Interessenten können ihre formlose Bewerbung um ein Stipendium bis zum 1. März 2018 an die folgende Adresse richten:

Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat XI.1
z. Hd. Frau Martha Stangl
Salvatorstraße 2
80333 München

Die Bewerbung ist in vierfacher Ausfertigung (keine Originale) einzureichen.

Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:

  • Biographische Angaben
  • Liste bisheriger Übersetzungen mit Nennung der Verlage
  • Exposee zum Übersetzungsvorhaben, zehn Seiten Übersetzungsprobe und Originaltext (unter Nennung des Umfangs des Originaltexts in Seitenzahlen sowie seines Erscheinungsjahrs)
  • Verlagsvertrag
  • Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über erhaltene Stipendien in den letzten drei Jahren

Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

Kontakt: Dr. Elisabeth Donoughue, Tel. 089 2186 2465, elisabeth.donoughue@stmbw.bayern.de

[Text: Bayerisches Bildungsministerium. Bild: gemeinfrei.]