JVEG soll turnusmäßig novelliert werden – Am 26. April startet Honorarumfrage – ADÜ Nord ruft zur Teilnahme auf

ParagrafenDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereitet derzeit eine Novellierung des auch für Übersetzer und Dolmetscher wichtigen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) vor. Mithilfe einer neuen Marktanalyse soll turnusmäßig überprüft werden, ob die derzeit geltenden Vergütungssätze noch dem Niveau des freien Marktes entsprechen.

Die letzte derartige Befragung fand im Jahr 2009 statt und mündete 2013 in einer Neufassung des JVEG mit erhöhten Zeilenpreisen und Stundensätzen.

ADÜ Nord und BDÜ haben an Fragenkatalog mitgewirkt

Der ADÜ Nord hat sich sehr aktiv in die vorbereitende Verbändebefragung des BMJV eingebracht und zusammen mit dem BDÜ maßgeblich an der Formulierung der Marktanalyse-Fragen mitgearbeitet.

Vor kurzem hat das BMJV das Berliner Marktforschungsunternehmen InterVal GmbH mit der Durchführung der Marktanalyse beauftragt. Auf einer von uns besuchten Beiratssitzung im Berliner BMJV am 16. Januar 2018 hat das Unternehmen sein Projektkonzept vorgestellt. Außerdem wurden gemeinsam die letzten organisatorischen Fragen geklärt.

Das Unternehmen InterVal wird in den nächsten Monaten mit seiner Online-Befragung der maßgeblichen Berufsgruppen beginnen und voraussichtlich bis Ende 2018 einen Abschlussbericht vorlegen.

In der Berufsgruppe der Übersetzer und Dolmetscher wird eine Stichproben-Erhebung unter ca. 4.000 Berufsträgern durchgeführt werden. Die Marktanalyse-Ergebnisse sollen in die JVEG-Novellierung einfließen.

Auch inhaltliche Änderungen im JVEG geplant

Dabei stehen nicht nur eine Anpassung der Vergütungshöhe, sondern auch die Änderung einzelner Vorschriften im Raum, von denen sich in der Verwaltungspraxis gezeigt hat, dass sie nur unbefriedigend funktionieren.

Allerdings kommt die JVEG-Novelle nach Einschätzung des BMJV wohl erst zusammen mit der ebenfalls anstehenden Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), d. h. voraussichtlich erst zum Ende der gerade begonnenen Legislaturperiode des Bundestags.

ADÜ Nord: Nicht am falschen Ende sparen – Rahmenvertragspraxis beseitigten

Sobald der Abschlussbericht des Unternehmens InterVal vorliegt, wird es aus Sicht des ADÜ Nord darum gehen, rechtzeitig die richtigen berufspolitischen Impulse in das anstehende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zu geben.

Der ADÜ Nord wird sich weiter darum bemühen, dem Gesetzgeber zu verdeutlichen, dass nicht am falschen Ende gespart werden darf. Die in der bisherigen Gesetzesfassung liegenden Ursachen für bestehende Missstände, zu nennen ist insbesondere die verbreitete und benachteiligende Rahmenvertragspraxis der Landesjustizverwaltungen, müssen endlich beseitigt werden.

In diesem Zusammenhang werde es auch auf rechtliche Argumente ankommen, so der Verband. Es bleibe zu hoffen, dass die berechtigte Kritik praktisch aller Sprachmittler-Berufsverbände in der neuen JVEG-Novellierungsrunde nicht auf taube Ohren stoße und den altbekannten Kosteneinsparungsbestrebungen der Bundesländer ausreichend entgegengewirkt werden könne.

InterVal GmbH beginnt am 26. April mit Befragung

Die Online-Befragung startet am Donnerstag, dem 26. April 2018. Personen, deren E-Mail-Adresse der Interval GmbH nicht vorliegt, werden erst im Mai kontaktiert.

Weitere Eckpunkte zur Befragung:

  • Versendet wird die Einladung zur Teilnahme an der Befragung von dieser Adresse aus: JVEG@interval-berlin.de.
  • Der Betreff lautet „Befragung von Sachverständigen im Rahmen der Marktanalyse zum JVEG“ bzw. „Befragung von Übersetzern und Dolmetschern im Rahmen der Marktanalyse zum JVEG“.
  • Die E-Mail wird keinen Anhang, aber einen 8-stelligen Code aus Zahlen und Buchstaben sowie einen Link enthalten.
  • Der Link führt zu einer Unterseite der Interval-Homepage und von da zur Befragung, die mit der Eingabe des Codes beginnt.
  • Hinweise zum Datenschutz und zur Freiwilligkeit der Teilnahme werden in der E-Mail und auf der Startseite gegeben. Dort findet sich auch ein Begleit- bzw. Legitimationsschreiben des BMJV.

Verbände rufen zur Teilnahme an Honorarumfrage auf

ADÜ-Nord-LogoDer ADÜ Nord ruft auf seiner Website alle Übersetzer und Dolmetscher, die angeschrieben werden, dazu auf, an der Umfrage teilzunehmen:

Bitte nehmen Sie an dieser Befragung teil und unterstützen Sie die Erhebung aktueller Marktdaten. Es geht dabei ausdrücklich nicht nur um Honorare im Bereich Justiz, sondern um Sprachmittlerleistungen aller Fachbereiche. Die Analyse kommt uns allen zugute.

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Weiterführende Links

[Text: ADÜ Nord. Quelle: Website ADÜ Nord, 2018-04-09. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung. Bild: ADÜ Nord; sdecoret / Fotolia.]