Infos

Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Einwanderer.

Calendar
Mai 2012
M D M D F S S
« Apr    
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031  

Archiv der Kategorie Einwanderer

Berlin will Zeichen setzen: “Türkisch. Oper kann das!”

FledermausAls erstes Opernhaus im deutschsprachigen Raum spricht die Komische Oper Berlin ab der Spielzeit 2011/12 mit einem auf Nachhaltigkeit angelegten Projekt gezielt Berliner mit türkischem Migrationshintergrund als Publikum für das Musiktheater an. Unter dem Motto »Türkisch. Oper kann das!« startet mit Unterstützung des Hauptstadtkulturfonds ein umfangreiches Vermittlungsangebot mit Workshops, Veranstaltungen und einem zielgruppenorientierten Marketing.

Der Clou: Ab September 2011 lassen sich in der bundesweit einzigartigen Übersetzungsanlage der Komischen Oper Berlin sämtliche Vorstellungen des Repertoires – nach Deutsch und Englisch – auf Wunsch auch in Türkisch mitverfolgen. Darüber hinaus erweitert die Komische Oper Berlin ihr Angebot für Berlin-Touristen aus dem Ausland und wird auf den individuellen Displays in den Stuhllehnen auch eine Übersetzung ins Französische anbieten.

»Während die Übersetzungen ins Französische und Englische die Bedeutung Berlins für den internationalen Kulturtourismus unterstreichen und dem stetig steigenden Anteil ausländischer Besucher Rechnung tragen, ist die Übersetzung der Libretti ins Türkische in erster Linie ein wichtiges Signal in die Stadt hinein«, so der Intendant der Komischen Oper Berlin, Andreas Homoki. Schließlich lebten mehr als 300.000 Deutsch-Türken in Berlin, das damit weltweit die Stadt mit der größten »türkischen Gemeinde« außerhalb der Türkei sei. »Ihrer offenkundigen Bedeutung für das städtische Gemeinwesen zum Trotz und von wenigen Einzelinitiativen abgesehen, werden die Deutsch-Türken von den großen kulturellen Institutionen der Stadt bislang aber noch nicht spezifisch angesprochen«, so Homoki weiter. Hier wolle die Komische Oper Berlin in ihrem traditionellen Selbstverständnis als »Opernhaus für alle« ansetzen. »Es geht uns einerseits um eine offensive Einladung, das zeitgemäße Musiktheater unabhängig von sprachlichen oder kulturellen Barrieren zu entdecken. Andererseits verstehen wir die Komische Oper Berlin als lernende Institution, die sich gemeinsam mit ihrem Publikum ständig weiterentwickeln und neuen Herausforderungen stellen muss und will.«

Land des LächelnsDaher sei das zentrale Element des Projekts »Türkisch. Oper kann das!« der Dialog. »Wir wollen Hemmschwellen senken, weil wir den Austausch suchen«, so Homoki, unter dessen Intendanz sich die Komische Oper Berlin seit 2004/05 bereits erfolgreich mit einem umfangreichen Angebot an Kinderopern, Konzerten für Kindern und inzwischen rund 300 Opernworkshops pro Jahr für eine junge Zielgruppe geöffnet hat: Rund 40.000 Kinder und Jugendliche besuchen inzwischen Jahr für Jahr Vorstellungen und Veranstaltungen der Komischen Oper Berlin. Und es waren auch die Angebote der Reihe Komische Oper ´Jung, innerhalb derer sich der Bedarf für das Projekt »Türkisch. Oper kann das!« herauskristallisiert hat: »Wir begeistern jedes Jahr viele deutsch-türkische Kinder und Jugendliche«, so Homoki. »und da haben wir uns natürlich gefragt: Wie binden wir diese langfristig als Opernpublikum - und wie erreichen wir darüber hinaus auch ihre Familien?«

Um sich mit den Deutsch-Türken zu vernetzen und die Vermittlungsangebote zu konzipieren, sucht die Komische Oper Berlin eine deutsch-türkische Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter. Derzeit laufen Gespräche mit weiteren potenziellen Partnern und Sponsoren, um die langfristige Finanzierung des Projektes über die Förderung des Hauptstadtkulturfonds hinaus abzusichern.

Schließlich betont auch der designierte Intendant der Komischen Oper Berlin, Barrie Kosky, den nachhaltigen Charakter der Initiative: »Wir werden darauf aufbauen und das Projekt Zug um Zug erweitern«, so Kosky. Unter anderem ist die Uraufführung einer deutsch-türkischen Oper in der ersten Spielzeit 2012/13 seiner Intendanz geplant.

Mehr zum Thema auf uepo.de
2009-09-08: Komische Oper Berlin installiert Übersetzungsanlage für 900.000 Euro

[Text: André Kraft. Quelle: Pressemitteilung Komische Oper Berlin, 2011-03-21. Bild: Komische Oper Berlin, Fledermaus (oben), Land des Lächelns (unten).]

Schöffen müssen Deutsch beherrschen

Eine Gerichtsverhandlung mit Schöffen, die nicht des Deutschen mächtig sind, ist nichtig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, nachdem eine russischsprachige Schöffin vor dem Landgericht Köln eine Dolmetscherin hinzugezogen hatte. In dem Prozess ging es um einen Überfall auf einen Supermarkt in Köln-Sürth. Im April 2009 bedrohten die Angeklagten dabei die Kassiererinnen mit einem Gasrevolver und erbeuteten rund 1.400 Euro.

Das Landgericht Köln hatte den Prozess unter Mitwirkung einer deutsch-russischen Schöffin durchgeführt, die in der Verhandlung und Beratung eine Dolmetscherin benötigte. Weil die Strafkammer des Landgerichts somit nicht “vorschriftsmäßig besetzt” war, hob der BGH das Urteil vom November 2009 gegen die Angeklagten auf.

Doch der Fall in Köln wurde im Jahr 2009 verhandelt, als die Sprachkenntnisse von Schöffen noch nicht geregelt waren und noch nicht festgelegt war, dass Schöffen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, “nicht zu Schöffen berufen werden sollen”. Die Verteidiger hatten schon damals die Mitwirkung der Schöffin wegen ihrer Deutschdefizite beanstande, allerdings wurde ihr Antrag vom Landgericht Köln abgewiesen. Nun war die Revision aber war erfolgreich und der Fall muss erneut aufgerollt werden. Die Rechtsprechung macht damit aus der Soll-Vorschrift des Gesetzes von 2010 eine Muss-Vorschrift (AZ: 2 StR 338/10).

In einer Pressemitteilung des BGH heißt es:

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revisionen der Angeklagten aufgehoben, da die Strafkammer mit einer der deutschen Sprache kaum mächtigen Schöffin nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen war (§ 338 Nr. 1 StPO). Die Heranziehung einer nicht sprachkundigen Schöffin verstößt gegen den Grundsatz, dass die Gerichtssprache deutsch ist (§ 184 S.1 GVG) und verletzt zudem den im Strafprozess geltenden Grundsatz der Unmittelbarkeit (§ 261 StPO). Eine sprachunkundige Schöffin ist – ebenso wie ein tauber oder blinder Richter – jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen. Das GVG hat die insoweit bisher bestehende Regelungslücke durch Einfügung des seit dem 30. Juli 2010 geltenden § 33 Nr. 5 GVG geschlossen. Danach sollen Personen ohne hinreichende Sprachkenntnis nicht zu Schöffen berufen werden und sind von der Schöffenliste zu streichen. Die Teilnahme einer für die Schöffin herangezogenen Dolmetscherin für die russische Sprache an allen Beratungen der Strafkammer begründet überdies einen Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis des § 193 GVG.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: www.bundesgerichtshof.de, 26.01.2011; www.fr-online.de, 26.01.2011. Bild: www.wikipedia.de.]

Berlin will verpflichtende Sprachtests für Vierjährige einführen

Jürgen ZöllnerDer Berliner Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) will verpflichtende Sprachtests für Vorschulkinder einführen, die keine Kita besuchen. Kinder, die den Test nicht bestehen, sollen dann einen halben Tag in die Kita gehen. Dort werden sie gezielt sprachgefördert. Den Eltern drohe gemäß dem Schulgesetz ein Bußgeld von etwa 2.000 Euro, wenn das Kind nicht daran teilnimmt. Dadurch wächst der Druck auf Eltern, die Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen haben. Allerdings wirkt sich die Sprachförderung positiv auf das Kind aus und stellt eine gute Voraussetzung für die Chancengleichheit und Integration der Kinder dar.

Eine generelle Kita-Pflicht sei, so Zöllner, rechtlich nur schwer durchsetzbar. Andererseits handelt es sich hierbei um eine Kita-Pflicht, wenn die Vierjährigen mit schlechten Deutschkenntnissen die Kita besuchen müssen.

Im Jahr 2010 nahmen an dem Test nur etwa 600 von 2.000 geladenen Kindern teil. Bei der Hälfte der Kinder wurden Sprachdefizite festgestellt.
Zöllner kündigte an, dass er Eltern, deren Kinder im Ausland leben, das Kindergeld entziehen werde.

[Text: Jessica Antosik. Quelle. www.focus.de, 19.11.2010. Bild: Pressestelle Berliner Senat.]

Fürther Geschäfte nutzen Sprachpotenzial ihrer Mitarbeiter zur Kundenbetreuung

In Fürth bieten einige Geschäfte eine Beratung in mehreren Sprachen an. Der Elektronik-Fachmarkt Saturn beispielsweise hat Deutsch, Englisch, Spanisch, Polnisch, Tschechisch, Russisch, Slowakisch, Albanisch, Serbisch und Türkisch im Angebot. Die Namensschilder der Mitarbeiter geben meist schon Hinweise auf die Herkunft des Mitarbeiters. Doch die Flaggen auf dem Schildchen sind eindeutig und jeder Kunde sieht sofort, in welchen Sprachen der Mitarbeiter beraten bzw. an welchen Mitarbeiter er sich in seiner Muttersprache wenden kann. Somit wird der Migrationshintergrund der Mitarbeiter nicht verborgen, sondern offen mit ihm geworben und als Lockmittel eingesetzt. Vor allem ältere Menschen profitieren davon, die sich in ihrer Muttersprache beraten lassen können.

Laut Vertriebsleiter Shpejtim Berishaj gehört die Filiale in Fürth zu den Versuchsmärkten, in denen diese Beratung ausgetestet wird. “Das kommt gut an”, sagt er, “übrigens auch bei amerikanischen Soldaten, die in der Region stationiert sind.”

Auch in der Fürther Friedrich-Apotheke an der Freiheit hat der Kunde zehn Sprachen zur Auswahl. “Wir haben einige Ärzte in der Nähe, die selbst noch eine andere Sprache sprechen und uns Kunden bescheren.” Insbesondere die Sprachen Türkisch, Rumänisch, Polnisch und Russisch seien sehr gefragt. Englisch spiele dagegen nur zur Spielwarenmesse eine Rolle, so die Inhaberin Rosemarie Gora.

Und der Trend der mehrsprachigen Beratung setzt sich fort. Selbst Pflegeheime suchen mittlerweile gezielt nach Pflegern mit Migrationshintergrund. Bei Demenzkranken zum Beispiel kann es zu einem Verlust der spät erworbenen Deutschkenntnisse kommen, sodass sich der Einsatz von Altenpflegern mit Kenntnissen in anderen Sprachen empfiehlt.

Doch nicht nur die Sprache ist wichtig. Es kommt auch auf die Mentalität an. Und die muss man verstehen. “Bei Türken ist das Bauchgefühl beim Autokauf noch wichtiger als bei Deutschen”, so Sinasi Calisman, Ansprechpartner für den Gebrauchtfahrzeug-Verkauf bei der Mercedes-Niederlassung in Fürth.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: Nordbayern online, 2010-11-05.]

BDÜ unterstützt Forderung nach geschulten Dolmetschern im Gesundheitswesen

BDÜDer Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) unterstützt die Forderung von Staatsministerin Maria Böhmer nach ausgebildeten Dolmetschern für ausländische Patienten. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration sprach sich am 20. Mai 2010 anlässlich der Jahrestagung des Deutschen Ethikrates in Berlin dafür aus, Dolmetscherdienste beim Arzt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Sie weist damit auf einen Missstand hin, den der Verband seit Jahren mit Sorge beobachtet.

„In Migrantenkreisen dolmetschen aus Kostengründen oft die Kinder für ihre Eltern“, weiß Norma Keßler, Vizepräsidentin des BDÜ. „Das ist für Kinder unzumutbar.“ Doch das ist nicht das einzige Problem. „Auch wenn erwachsene Verwandte als Dolmetscher einspringen, sind Missverständnisse aufgrund von Sprachbarrieren nicht auszuschließen.“ Das kann für die Gesundheit von Patienten gravierende Folgen haben.

Die Wahrnehmung von Schmerzen und deren Beschreibung sind kulturell spezifisch. Laiendolmetscher sind mit dieser Aufgabe oft überfordert. „Der Einsatz qualifizierter Dolmetscher im Gesundheitswesen bedeutet für Ärzte und Patienten Sicherheit“, so Keßler. „Der Arzt kann sicher sein, dass sein Patient ihm mithilfe eines geschulten Dolmetschers das Krankheitsbild umfassend beschreiben kann. Zugleich weiß er, dass der Patient seine Anweisungen verstehen und befolgen kann.“

Krankenhäuser haben die Möglichkeit, Dolmetschleistungen im Rahmen der patientengebundenen Verwaltungskosten abzurechnen. Ärzte haben diese Abrechnungsmöglichkeit nicht. Der Verband regt an, dass die Kosten für eine qualifizierte Verdolmetschung von den Krankenkassen übernommen werden sollten, angelehnt an das Modell der Gebärdensprachdolmetscher. Diese können mit einem entsprechenden Qualifikationsnachweis ihre Leistungen in der Regel nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) abrechnen. Die rechtliche Grundlage ist das im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3) verankerte Recht, wonach niemand wegen seiner Sprache benachteiligt werden darf.

Der BDÜ hat eine Broschüre „Qualitätssicherung im Gesundheitswesen“ erstellt. Mit der Broschüre will der Verband das Bewusstsein für die verantwortungsvolle Rolle von Dolmetschern im Gesundheitswesen schärfen. Die Broschüre steht auf der BDÜ-Website unter „Aktuelles“ zum kostenlosen Herunterladen bereit.

www.bdue.de

Mehr zum Thema auf uepo.de
Staatsministerin Böhmer fordert Dolmetscher als Kassenleistung

[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2010-05-21. Bild: BDÜ.]

Staatsministerin Böhmer fordert Dolmetscher als Kassenleistung

Maria Böhmer

Mehr als 300 Teilnehmer aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens besuchten am 20. Mai 2010 in Berlin die zweite Jahrestagung des Deutschen Ethikrates zum Thema „Migration und Gesundheit. Kulturelle Vielfalt als Herausforderung für die medizinische Versorgung“.

Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer (CDU, Bild oben), die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung, zeigte sich erfreut, dass der Ethikrat das Thema aufgriff, zumal Gesundheit und Pflege in dieser Legislaturperiode ein Schwerpunkt der Bundesregierung sei. Sie hob besonders die Notwendigkeit einer interkulturellen Öffnung des Gesundheitswesens und der Förderung interkultureller Kompetenz in den Ausbildungskonzepten der Gesundheitsberufe hervor.

Die Referenten der Tagung beschäftigten sich aus dem Blickwinkel verschiedener Disziplinen mit interkulturellen Aspekten der gesundheitlichen Versorgung. Vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses von Solidarität und Eigenverantwortung wurden strukturelle Veränderungen eingefordert. So bestehe einerseits die Pflicht zur Selbstsorge, andererseits eine Bringschuld des Versorgungssystems.

Dazu gehöre auch, den Einsatz von professionellen Dolmetschern in Kliniken und Arztpraxen zu verstärken, um sprachliche Barrieren abzubauen. Staatsministerin Böhmer forderte den verstärkten Einsatz „interkulturell und medizinisch geschulte Dolmetscher“. Laienübersetzer aus dem Kreis der Angehörigen oder Pflegekräfte seien nicht ausreichend. „Wir müssen alles daran setzen, dass Migranten vollen Zugang zur medizinischen Versorgung haben“, sagte Böhmer. Sprachliche Hürden führten zum Beispiel dazu, dass die Kinder von Einwanderern seltener geimpft würden.

Zu den Dolmetscherkosten erklärte Staatsministerin Böhmer: „Ich meine, es muss verankert sein bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt.“

Ausführliche Informationen über den Deutschen Ethikrat finden Sie bei Wikipedia.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Ethikrat, 2010-05-21; Die Welt, 2010-05-21; epd, 2010-05-20. Bild: Presseservice Ethikrat.]

Uni Hamburg untersucht Verständigungsprobleme im Krankenhaus

Uni HamburgDie Tageszeitung Die Welt berichtet über die Forschungsaktivitäten der Universität Hamburg zur Mehrsprachigkeit. Die Hochschule sei auf diesem Gebiet mit einem Sonderforschungsbereich führend tätig, der seit 1999 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert werde. Unter dem Titel „Lima“ (Linguistic Diversity Management in Urban Areas), betrieben die Hamburger internationale „Verbundforschung“ und planten, einen „Exzellenzcluster“ einzurichten. Zurzeit untersuche man die Verständigungsprobleme im Krankenhaus:

Und die haben ergeben, dass der Einsatz der freiwilligen Übersetzungshelfer durchaus seine Tücken mit schmerzhaften juristischen Aspekten hat. Beispiel ist die Aufklärung von Patienten über ihre Erkrankung und die Therapie. “Das ist immerhin eine Sache von rechtlicher Bedeutung”, sagt Bührig. Die Ärzte müssten davon ausgehen, dass ein Patient, der unterschreibt, ausreichend aufgeklärt worden sei und der Behandlung zustimmt, die Aufklärung auch verstanden hat. Ohne entsprechende Aufklärung und Unterschrift wäre ein Eingriff ein Fall von Körperverletzung.

Schon bei einer einfachen Diätberatung unterschieden sich die Erklärungen von Laienübersetzern oft beträchtlich von den Fakten. Familienangehörige würden nicht selten in die Übersetzungen auch ihre eigenen Überzeugungen als gut gemeinte Details einbauen. Prof. Dr. Kristin Bührig vom Institut für Germanistik I sagt: „Wir haben es auch erlebt, dass Angehörige oder Bekannte aus dem Wunsch heraus, das Krankheitsgeschehen plastisch zu erklären, die Dinge derart dramatisierten, dass die Patienten völlig verängstigt waren.“

Fazit der Forschungen sei die Erkenntnis, dass die Übersetzung im Krankenhaus in professionelle Hände gehöre. Das in den Kliniken vorhandene Sprachenpotenzial solle dabei aber ruhig genutzt werden. Laut Bührig entwickelt die Universität zu diesem Zweck ein Fortbildungsmodul für zweisprachige Krankenhausmitarbeiter.

Den genannten Artikel können Sie auf der Website der Welt lesen.

Mehr zum Thema im Übersetzerportal
Patientin verwechselt, weil „kein Dolmetscher greifbar“: Kaiserschnitt statt Herztonuntersuchung

[Text: Richard Schneider. Quelle: Die Welt, 2010-04-12. Bild: Uni Hamburg.]

Dr. Multikulti: Arztpraxen in Bremen für ausländische Patienten gut gerüstet

ArztDer Arzt spricht Russisch, die Sprechstundenhilfe Türkisch: In Bremen und Bremerhaven geht es nicht nur auf den Straßen multikulturell zu. Der Nationalitäten-Mix hat längst die Praxen erreicht. Nach einer Erhebung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) sprechen in jeder vierten Arzt- und Psychotherapeuten-
Praxis mindestens ein Doktor oder eine Schwester Russisch, Türkisch, Polnisch oder eine andere Zuwanderersprache.

„Sprachbarrieren und religiöse sowie kulturelle Unterschiede stellen Ärzte bei der Behandlung von Patienten mit Migrationshintergrund vor besondere Herausforderungen. Da ist es gut zu wissen, dass in vielen Bremer und Bremerhavener Praxen zumindest die Sprache keine allzu große Hürde mehr bedeutet“, fasst Dr. Till Spiro, Vorstandsvorsitzender der KVHB, die Ergebnisse zusammen. Demnach geben 79 Prozent aller Ärzte und Psychotherapeuten im kleinsten Bundesland an, mindestens eine Fremdsprache im Praxisalltag zu nutzen. Das Spektrum reicht von Englisch und Französisch bis hin zu Indonesisch und Japanisch.

Im Zuwandererland Bremen sind vor allem Sprachkenntnisse aus den Migrationsregionen gefragt. Die Erhebung hat ergeben, dass das Angebot hier überdurchschnittlich ist. In 77 Praxen wird Russisch gesprochen, gefolgt von Italienisch (62), Türkisch (21), Polnisch (21), Arabisch (13), Persisch (12), Griechisch (12), Rumänisch (11) und Portugiesisch (10). Insgesamt jede vierte ambulante Einrichtung im Bundesland gibt in ihrer Praxisbeschreibung eine oder mehrere Zuwanderersprachen an. „Ein guter Wert angesichts eines Anteils von 12,3 Prozent ausländischer Bürger in Bremen und Bremerhaven“, bewertet Dr. Spiro.

Um Verständigungsproblemen zwischen Arzt und Patienten entgegenzuwirken, haben die KVHB, die Ärztekammer Bremen und das Internetportal bremen.online bereits im Jahre 2000 mit der Einführung des Bremer Ärztenavigators eine Suchfunktion nach Sprache eingerichtet. Damit war Bremen deutschlandweit Vorreiter. Mittlerweile sind hier neben Deutsch 23 weitere Sprachen gelistet. Die Arztsuche ist unter www.bremen.de/aerzte erreichbar.

Die KVHB ist die Selbstorganisation der 1750 ambulanten Vertragsärzte, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Bremen.

[Text: Christoph Fox. Quelle: Pressemitteilung Kassenärztliche Vereinigung Bremen, 2009-07-15. Bild: Dan Race, Fotolia.de.]

Die Sprachen der Einwanderer: ein Plus in der beruflichen Qualifikation

Dr. Bernd MeyerDr. Bernd Meyer (Bild) vom Institut für Germanistik der Universität Hamburg hat untersucht, in welchen Berufsfeldern die Herkunftssprachen von Einwanderern von Nutzen sein können. Der Titel der Ende 2008 vorgelegten Studie lautet: „Nutzung der Mehrsprachigkeit von Menschen mit Migrationshintergrund - Berufsfelder mit besonderem Potenzial.“ Auftraggeber war das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In einem Gespräch mit dem Goethe-Institut hat Meyer die Ergebnisse vorgestellt.

Während es früher bei der Mehrsprachigkeit hauptsächlich um die Bewahrung des kulturellen Erbes gegangen sei, stünde heute der wirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzen im Vordergrund. Ein hoher Bedarf sei zum Beispiel im Bereich der medizinischen und sozialen Versorgung vorhanden. Meyer erklärt: „Diejenigen, die diese Kommunikation herstellen, sind auch Migranten und zwar die gut integrierten, die erfolgreichen. Also zum Beispiel Krankenschwestern, Arzthelferinnen, Ärztinnen. Ihre Mehrsprachigkeit ist ein Plus in ihrer beruflichen Qualifikation – allerdings ein Plus, das sich häufig nicht auszahlt. Sie bekommen deshalb nicht mehr Geld.“

In der Wirtschaft verschafften mehrsprachige Mitarbeiter den Unternehmen oft handfeste wirtschaftliche Vorteile: „Uns sagen zum Beispiel Bankangestellte: Die Kunden kommen in diese Bank, weil ich hier sitze und ihnen auch auf Türkisch Auskunft geben kann.“ In Hamburg gebe es eine Drogeriemarktkette, bei der die Mitarbeiter kleine Fahnen auf ihren Namensschildern trügen, um zu signalisieren: „Mit mir können Sie auch Türkisch reden.“ Die Kleinarbeit im internationalen Handel werde auch in großen Unternehmen häufig von Einwanderern geleistet: „Wer ruft zum Beispiel beim Zoll in Istanbul an, wenn eine Lieferung nicht kommt?“

Meyer empfiehlt, mehrsprachige Mitarbeiter in Fortbildungsmaßnahmen gezielt auf sprachmittlerische Einsätze vorzubereiten. Generell müsse dies in Ausbildung und Personalentwicklung stärker zum Thema gemacht werden. Dies gelte auch für die Universitäten: „Es wäre sinnvoll, solche Dinge modular in die Studiengänge einzubetten – zum Beispiel fachsprachliches Türkisch für türkischsprachige Juristen oder Mediziner.“

Die Unternehmen in der Wirtschaft seien in dieser Hinsicht sehr viel weiter als der Staat mit seinen Behörden. Weil die deutsche Sprache als Amtssprache gesetzlich vorgeschrieben sei, dürfe ein Sachbearbeiter theoretisch seine Sprachkenntnisse gar nicht einsetzen. Meyer: „Das ist eine besondere Absurdität.“

Die EU-Sprachenpolitik bevorzuge die Nationalsprachen und autochthonen Minderheitensprachen gegenüber Einwanderersprachen. Denn die Förderung von Einwanderersprachen werde häufig als der Integration abträglich wahrgenommen. Eine Angst, die nicht völlig unbegründet sei.

Dr. Bernd Meyer abschließend: „Wir schlagen daher vor, die Förderung von Migrantensprachen in die Berufsausbildung beziehungsweise in den normalen Fremdsprachunterricht zu integrieren, ihn also aus der ,Ghetto-Ecke‘ herauszuholen. Die Förderung ist ein gesellschaftliches Anliegen. Es geht nicht darum, die Gruppenbildung unter Einwanderern zu fördern, sondern darum, Wege aufzuzeigen, wie deren Potenziale in die Aufnahmegesellschaft eingebracht werden können.“

Der vollständige Text der 65-seitigen Studie kann auf der BAMF-Website abgerufen werden.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Goethe-Institut, 2009-02. Bild: Universität Hamburg.]

Schweiz: SNF empfiehlt Englisch als Teil-Amtssprache

Der Schweizerischer Nationalfonds (SNF) untersucht im Forschungsprojekt “NFP 56″ die “Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz”. Soeben hat er folgende Pressemitteilung zur “Sprachenpolitik im Einwanderungsland Schweiz” herausgegeben: 

Immer mehr Menschen, die in der Schweiz leben und arbeiten, verstehen die lokale Sprache nicht oder nur schlecht. Der Staat sollte seine Politik deshalb auf die neue Sprachenvielfalt ausrichten, indem er das Erlernen der Landessprachen fördert, aber auch vermehrt Übersetzungshilfen anbietet.

Sprachkenntnisse bezeichnet man heute oft als Schlüssel für die Integration von Zugewanderten. Auch die Schweizer Gesetzgebung sieht in Sprachkenntnissen zunehmend das ausschlaggebende Kriterium für den Umgang mit Ausländerinnen und Ausländern. So erlaubt das neue Ausländergesetz den Behörden, das Erteilen einer Aufenthaltsbewilligung an die Bedingung zu knüpfen, dass der Betreffende einen Sprachkurs besucht. Die Niederlassungsbewilligung soll zukünftig nur noch erteilt werden, wenn der Ausländer über gute Sprachkenntnisse verfügt.

Problematisch dabei ist einerseits, dass das Aufzwingen von Sprachkursen mit den Grundrechten kollidieren kann, wie die Juristen Alberto Achermann und Jörg Künzli in ihrer im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms “Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz” (NFP 56) erstellten Studie aufzeigen. Andererseits kann man Angehörige von EU-Staaten nicht zur Integration verpflichten, was zu Rechtsungleichheit unter den Immigranten führt. Daher wäre vermehrt auf positive Anreize zu setzen, dass etwa, wer eine Amtssprache beherrscht, die Niederlassungsbewilligung schneller erhält.

Eine neue Sprachenpolitik

Das Schweizer Rechtssystem kennt kein allgemeines Recht auf Übersetzung. Bund und Kantone sind nicht verpflichtet, mit der Bevölkerung in einer anderen als einer Amtssprache zu kommunizieren. Aus den Grund- und Menschenrechten lässt sich zwar kein allgemeines Recht auf Übersetzung ableiten, doch im Bildungs- und im Sozialhilfebereich sowie im Gesundheitswesen ist eine allgemein funktionierende Kommunikation unerlässlich.

In gewissen Fällen besitzen Zugewanderte aus rechtsstaatlicher Sicht sehr wohl ein Recht auf Übersetzung - beispielsweise im Vorfeld medizinischer Eingriffe oder wenn der Staat zum Schutz des Lebens verpflichtet ist, die notwendigen Informationen möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, etwa bei der Deklaration lebensgefährlicher Produkte. Eine vorausschauende Sprachenpolitik sollte nicht bloss auf Verpflichtungen im Rahmen des Ausländerrechts setzen. Deshalb ist eine weiter greifende Sprachförderungspolitik notwendig.

Englisch als Teil-Amtssprache?

Die Forscher empfehlen den staatlichen Akteuren, im Sinne der vom neuen Ausländergesetz postulierten Chancengleichheit sprachliche Hindernisse abzubauen. Spitäler sollten professionelle Übersetzungshilfen beiziehen und Merkblätter in verschiedenen Sprachen anbieten. Vor schulischen Selektionsentscheiden könnten fremdsprachige Kinder privilegiert unterrichtet werden. Der Staat sollte die lokale Amtssprache bei der familienexternen Kinderbetreuung, auf Kindergartenstufe oder für Unterstützung auf Gymnasialstufe verstärkt vermitteln.

Zu prüfen ist laut den Autoren, die englische Sprache zur Teil-Amtssprache aufzuwerten, d.h. der Staat würde mit der Bevölkerung punktuell vermehrt auf Englisch kommunizieren. Dies käme den von der Wirtschaft begehrten hochqualifizierten Arbeitskräften entgegen, die mit ihrer Familie nur eine begrenzte Zeit hier leben und kaum zum Erlernen einer Landessprache zu verpflichten sind. Die Einführung der Teil-Amtssprache würde zudem die Rechtswirklichkeit nachvollziehen, da bereits mehrere Bereiche der Arbeitswelt, besonders bei international ausgerichteten Unternehmen, vom Englischen durchdrungen sind.

Nationales Forschungsprogramm “Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz” (NFP 56)

Die traditionelle Viersprachigkeit der Schweiz ist längst zur Vielsprachigkeit geworden. Dies wirft für Schule und Gesellschaft Probleme auf. Andererseits aber eröffnet das sprachliche Kapital der Schweiz grosse Chancen, da die internationalen Verflechtungen Sprachenkenntnisse nötiger denn je machen. Die Vielfalt der Sprachen stellt heute neue Fragen an Schule, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und auch an jedes einzelne Individuum. Das vom Bundesrat in Auftrag gegebene NFP 56 erforscht und entwickelt seit 2006 die Grundlagen zur Erhaltung, Förderung und Nutzung der Sprachenvielfalt in der Schweiz.

www.nfp56.ch

[Text: SNF. Quelle: Pressemitteilung SNF, 2009-02-17. Bild: Archiv.]