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Archiv der Kategorie EU
EU wirbt um deutschsprachige Übersetzer
2.8.2010 von Jessica Antosik.
Wie schon am 21. Juli berichtet wurde, sucht die Europäische Union dringend deutschsprachige Übersetzer für den weltweit größten Übersetzungsdienst. Derzeit sind in Brüssel 33 Stellen vakant. Vorausgesetzt werden natürlich perfekte Deutschkenntnisse sowie sprachliche Kreativität, denn oftmals müssen Worte beschrieben oder gar neu erfunden werden.
Die EU startete vor einiger Zeit einen Aufruf mit dem provokanten Titel: „Deutsch - vom Aussterben bedroht?“ Andrea Dahmen, Referatsleiterin bei der EU, sieht jedoch kein besorgniserregendes Nachwuchsproblem für die deutsche Sprache, da es mittlerweile immer mehr Übersetzer-Studiengänge in Deutschland gibt.
Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise werden insbesondere Spezialisten aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen gesucht. Das Einstiegsgehalt beläuft sich auf 4200 Euro (netto). Das überschreitet natürlich den Standard in diesem Beruf. Bereits im 18. Jahrhundert wurde den Übersetzern allerdings vorgeworfen, sie verdienen zu viel. Lessing sagte Folgendes: „Unsere Übersetzer verstehen selten die Sprache; sie wollen sie erst verstehen (lernen); sie übersetzen, [um] sich zu üben, und sind klug genug, sich ihre Übungen bezahlen zu lassen.“
Vor dem Hintergrund, dass Übersetzer über alle möglichen Themen übersetzen müssen, von Energieverfahrenstechnik über Tiermedizin bis hin zur Reinigung der Kanalisation, sei die Frage, ob es der Wahrheit entspricht, was Lessing seinerzeit gesagt hat, mal dahin gestellt.
Zu diesem Thema hat u.a. der Soester Anzeiger einen längeren Artikel veröffentlicht.
[Text: Jessica Antosik. Quelle: Soester Anzeiger, 02.08.2010. Bild: EU.]
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4.000 Euro Grundgehalt: EU startet Auswahlverfahren für deutschsprachige Übersetzer
21.7.2010 von Richard Schneider.
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) sucht derzeit unter anderem „Übersetzer für die deutsche Sprache“.
Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe AD 5, was einem Grundgehalt von rund 4.000 Euro entspricht. Nach zehn Jahren beziehen EU-Übersetzer in der Regel das doppelte Einstiegsgehalt, also rund 8.000 Euro. Führungskräfte bringen es auf bis zu 12.000 Euro. Hinzu kommt eine Vielzahl von Zulagen. Zu beachten ist außerdem, dass die steuerliche Belastung der EU-Bediensteten sehr gering und die Altersversorgung fürstlich ist.
Das Auswahlverfahren wurde am 13.07.2010 gestartet. Interessenten können sich noch bis zum 12.08.2010 bewerben.
Alle weiteren Informationen hier: http://europa.eu/epso/apply/today/tra_de.htm
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EU-Dolmetscherin Carlota Jovani im Interview
9.7.2010 von Richard Schneider.
Unter der Überschrift „Gespräch mit einer Dolmetscherin bei der Europäischen Union“ stellt die Thüringische Landeszeitung auf ihrer Kinderseite die Simultandolmetscherin Carlota Jovani vor. Die bei der EU-Kommission beschäftigte Deutsche antwortet auf Fragen wie: „Müssen Sie jeden Tag Vokabeln lernen?“ Ein Auszug:
Bei uns Dolmetschern ist es normal, dass einer fünf Fremdsprachen kann. Manche können auch neun oder zehn. Aber wenn sich jemand als Dolmetscher bei uns bewirbt, reichen Fremdsprachen nicht aus. Man muss auch perfekt die eigene Muttersprache können. Das können nicht alle. Denn viele lesen nicht mehr gerne Bücher und spielen stattdessen lieber Spiele auf dem Computer.
Den vollständigen Artikel können Sie auf der Website der Thüringischen Landeszeitung lesen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Thüringische Landeszeitung, 2010-07-02. Bild: EU.]
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BDÜ begrüßt EU-Entscheidung für Gerichtsprozesse ohne Sprachbarrieren
3.7.2010 von Richard Schneider.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) begrüßt die Entscheidung des Europaparlaments, dass jeder Bürger in einem EU-Land künftig das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren hat. Die Abgeordneten stimmten am 16. Juni 2010 in Straßburg mit großer Mehrheit für die neue Richtlinie. „Faire Prozesse brauchen qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer“, weiß BDÜ-Präsident Johann J. Amkreutz (Bild). Der Verband hatte sich deshalb im Vorfeld der Entscheidung in Straßburg und Brüssel für die Qualitätssicherung hinsichtlich der Sprachdienstleistungen eingesetzt. Das Engagement des BDÜ brachte eine Verstärkung der Rechte von Angeklagten auf Verdolmetschung und Übersetzungen. Amkreutz: „Die Anforderungen an die Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen sowie deren Kontrolle wurden jetzt klarer in den Richtlinien verankert als zunächst vorgesehen. Unserer Forderung, nationale Verzeichnisse mit qualifizierten Sprachexperten verpflichtend vorzuschreiben, wurde entsprochen.“
Erstmals haben Betroffene zukünftig in jedem EU-Land das Recht auf qualitativ gute Verdolmetschung und Übersetzung, um sich in ihrer Muttersprache verständigen zu können. Weil die Mitgliedstaaten bereits zugestimmt haben, ist jetzt der Weg frei für die Umsetzung in nationales Recht. Die EU-Länder haben dafür drei Jahre Zeit. In der Praxis bedeutet die Umsetzung der Richtlinie unter anderem, dass Angeklagte in einem Strafverfahren das Recht auf Verdolmetschung von polizeilichen Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen und der Kommunikation mit einem Anwalt haben. Alle wesentlichen Dokumente müssen übersetzt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen, unabhängig vom Verfahrensausgang, für die entstehenden Dolmetsch- und Übersetzungskosten aufkommen.
Offen ist zurzeit noch die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein begleitender Entschluss zur Richtlinie mit Hinweisen an die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht verabschiedet wird. Amkreutz: „Der BDÜ wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für die Qualitätssicherung von Sprachdienstleistungen in Strafverfahren einsetzen.“
Weiterführende Informationen:
Der vom Parlament verabschiedete Richtlinientext
Die legislative Entschließung auf der Website des Europaparlaments (16.06.2010)
BDÜ
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation nachweisen.
Mehr zum Thema auf uepo.de
2010-04-16: Österreich: Bundesrat lehnt EU-Rahmenbeschluss zum Gerichtsdolmetschen als überflüssig und zu teuer ab
2010-04-13: BDÜ fordert EU-weite Mindestqualifikation für Gerichtsdolmetscher
2009-09-27: Österreich lehnt EU-Rahmenbeschluss zum Gerichtsdolmetschen ab
2009-07-16: EU entwirft Rahmenbeschluss für Anspruch auf Dolmetscher in Strafverfahren
[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2010-06-30. Bild: BDÜ.]
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EU-Kommission will Übersetzungsregelung für EU-Patent vereinfachen
1.7.2010 von Richard Schneider.
Der am 01.07.2010 von der Europäischen Kommission präsentierte Vorschlag zur Regelung der Übersetzung des künftigen EU-Patents ist der noch fehlende Baustein, damit das einheitliche EU-Patent Realität werden kann. Heutzutage ist es zehnmal teurer, in Europa ein Patent zu erhalten als in den USA. Diese Situation ist für Forschung, Entwicklung und Innovation demotivierend und untergräbt die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Daher besteht Handlungsbedarf in Europa – Innovatoren müssen ihre Erfindungen zu erschwinglichen Kosten mit einem einheitlichen Patent schützen können, das in der gesamten EU Wirkung hat, bei dem möglichst geringe Übersetzungskosten anfallen und das nicht mehr national validiert werden muss. Der neue Vorschlag stützt sich auf das erfolgreiche Drei-Sprachen-System des Europäischen Patentamts (EPA) und dürfte bei Verabschiedung die derzeit noch erheblichen Übersetzungskosten deutlich reduzieren.
Michel Barnier (Bild), EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hierzu: „Damit Europa global wettbewerbsfähig sein kann, müssen wir Innovationen fördern. Daran hapert es noch – es ist viel zu teuer und kompliziert, ein Patent zu erhalten. Entscheidend für Forschung und Entwicklung und das künftige Wachstum ist daher ein in der gesamten EU gültiges EU-Patent. Der heutige Vorschlag – der letzte Baustein des Patentreformpakets – ist eine gute Nachricht für Innovatoren in ganz Europa, insbesondere für kleine Unternehmen. Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten schnell handeln werden, damit sichergestellt ist, dass das EU-Patent Realität wird. Ich bin fest entschlossen, mit allen Seiten eng zusammenzuarbeiten, um zu einer endgültigen Einigung zu gelangen.“
Geltendes Patentrecht in Europa
Das derzeitige europäische Patentsystem ist, insbesondere mit Blick auf die Übersetzungserfordernisse, sehr teuer und komplex. Das EPA – eine zwischenstaatliche Einrichtung, der 37 Staaten angehören (EU 27 + 10 andere europäische Länder) – prüft die Patentanmeldungen und erteilt ein europäisches Patent, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Damit ein erteiltes Patent jedoch in einem Mitgliedstaat Wirkung hat, muss der Erfinder eine nationale Validierung beantragen. Dabei fallen Übersetzungs- und Verwaltungskosten an.
Angesichts dieser Kosten lassen die meisten Erfinder ihre Erfindung nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten patentieren. Beispielsweise kostet ein in 13 Ländern validiertes europäisches Patent ganze 20.000 EUR, wovon allein fast 14.000 EUR auf die Übersetzungskosten entfallen. Damit ist ein europäisches Patent zehnmal teurer als ein amerikanisches Patent, das etwa 1.850 EUR kostet.
Verhandlungen über das EU-Patent
Im August 2000 legte die Kommission einen Verordnungsvorschlag über ein Gemeinschaftspatent vor (jetzt nach dem Lissabonner Vertrag als EU-Patent bezeichnet). Im Dezember 2009 verabschiedeten die Mitgliedstaaten einstimmig Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Patentsystems in Europa. Das Paket enthielt die wichtigsten Elemente zur Verwirklichung eines einheitlichen EU-Patents und eines neuen Patentgerichts in der EU, klammerte jedoch die Übersetzungsregelungen aus. Voraussichtlich gegen Ende 2010 wird das Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Vereinbarkeit des Entwurfs des Übereinkommens über das neue Patentgericht mit den EU-Verträgen vorliegen. Mit dem heutigen Vorschlag wird das Paket vervollständigt, indem die Übersetzungsregelungen für das EU-Patent festgelegt werden.
Übersetzungsregelungen für das EU-Patent
Mit dem heutigen Vorschlag für eine Ratsverordnung würden die Bearbeitungskosten für ein EU-Patent, das in allen 27 Mitgliedstaaten Wirkung hat, auf unter 6.200 EUR gesenkt, wobei nur etwa 10 % auf Übersetzungskosten entfielen.
Der Kommissionsvorschlag stützt sich auf die geltende EPA-Sprachenregelung. Die Kommission schlägt vor, dass das EU-Patent in einer der Amtssprachen des EPA – Englisch, Französisch oder Deutsch – geprüft und erteilt wird. Das erteilte Patent wird in dieser Sprache veröffentlicht, deren Wortlaut dann (rechtlich) verbindlich ist. Die Veröffentlichung wird die Übersetzung der Patentansprüche in die beiden anderen EPA-Amtssprachen umfassen. Patentansprüche sind der Teil des Patents, in dem der Umfang des Patentschutzes der Erfindung festgelegt wird.
Außer im Fall eines Rechtsstreits bezüglich eines EU-Patents werden vom Patentinhaber keine weiteren Übersetzungen in andere Sprachen verlangt. Bei einem Rechtsstreit kann der Patentinhaber aufgefordert werden, weitere Übersetzungen auf seine Kosten anfertigen zu lassen. So hat der Patentinhaber u. U. eine vollständige Übersetzung des EU-Patents in der Sprache des mutmaßlichen Patentrechtsverletzers oder in der Verfahrenssprache des Gerichts vorzulegen, wenn diese von der Sprachfassung des Patents abweicht.
Der Kommissionsvorschlag enthält auch flankierende Maßnahmen, mit denen das Patentsystem für Innovatoren leichter zugänglich gemacht werden soll. Erstens sollen hochwertige maschinelle Übersetzungen des EU-Patents in alle EPA-Amtssprachen zur Verfügung gestellt werden. Damit haben Erfinder in Europa leichter Zugang zu technischen Informationen über Patente in ihrer eigenen Sprache. Ferner soll der Zugang für Anmelder eines EU-Patents aus EU-Ländern, deren Landessprache nicht Englisch, Französisch oder Deutsch ist, erleichtert werden, indem sie die Möglichkeit haben, ihre Anmeldungen in ihrer eigenen Sprache einzureichen. Die Kosten für die Übersetzung in die EPA-Verfahrenssprache (je nach Wahl des Anmelders bei der Patentanmeldung Englisch, Französisch oder Deutsch) werden erstattungsfähig sein.
Hintergrund
Im Dezember 2009 erzielten die Mitgliedstaten eine politische Einigung und nahmen die Schlussfolgerungen des Rates über eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag für eine EU-Patent an. Einvernehmen wurde über die wesentlichen Grundzüge der neuen Patentgerichtsbarkeit in Europa und des künftigen EU-Patents erzielt, wobei jedoch die Übersetzungsregelungen ausgeklammert wurden. Die Mitgliedstaaten vereinbarten jedoch, dass die Übersetzung des EU-Patents in einer gesonderten Verordnung geregelt werden sollte. Daher hat die Kommission diesen Vorschlag zur Regelung der Übersetzung des EU-Patents angenommen.
[Text: EU. Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission, 2010-07-01 (IP/10/870). Bild: EU-Mediathek.]
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Österreich: Bundesrat lehnt EU-Rahmenbeschluss zum Gerichtsdolmetschen als überflüssig und zu teuer ab
16.4.2010 von Richard Schneider.

Nach dem österreichischen Nationalrat (im September 2009) hat nun auch der österreichische Bundesrat den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren abgelehnt. Das Votum der 14 Mitglieder des EU-Ausschusses (7 ÖVP, 6 SPÖ, 1 FPÖ) fiel einstimmig aus, obwohl dort drei verschiedene Parteien vertreten sind. Die Volksvertreter sehen keine zwingende Notwendigkeit, die unterschiedlichen Strafverfahrenssysteme in den Mitgliedstaaten anzugleichen und befürchten vor allem starke Kostensteigerungen. In einer Presseaussendung schreibt der Bundesrat:
Übersetzungen im Strafverfahren - Bundesrat lehnt Vorschlag ab
Ein weiteres Thema der heutigen [06.04.2010] EU-Ausschusssitzung des Bundesrats betraf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Strafverfahren. Dieser zielt darauf ab, gemeinsame Mindestnormen für das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren innerhalb der EU festzulegen.
Das Thema stand bereits am 3. September 2009 auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses. Der damals vorgelegte Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rats konnte nicht mehr weiter verfolgt werden, da der Vertrag von Lissabon in Kraft trat und der Beschluss sodann nicht mehr vertragskonform war. Daraufhin haben die Mitgliedstaaten die Initiative ergriffen und einen Text vorgelegt, der sich an der Einigung der Justiz- und InnenministerInnen vom 23.Oktober 2009 orientiert. Wie der Experte des Justizministeriums, Christian Pilnacek, erläuterte, hat daraufhin die Kommission einen eigenen Vorschlag ausgearbeitet, der über die Vorstellungen der Mitgliedstaaten hinausgeht.
Vor allem sieht die Kommission weitreichende Übersetzungen und Verdolmetschungen von Gesprächen und Schriftstücken zwischen Angeklagten und VerteidigerInnen vor. Auch sollen nach Ansicht der Kommission weite Bereiche des Verfahrens und Verfahrensakte übersetzt werden. Die Kommission hält eine zwingende Übersetzung in die Muttersprache für erforderlich, während die Mitgliedstaaten eine Übersetzung in eine Sprache für ausreichend empfinden, die der oder die Angeklagte beherrscht. Pilnacek sprach in diesem Zusammenhang vor allem die Schwierigkeit an, DolmetscherInnen für afrikanische Dialekte zu finden. Auch den BundesrätInnen ging die Vorlage der Kommission zu weit. In der angenommenen Ausschussfeststellung bekräftigen sie, der Vorschlag der Kommission sei mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar. Sie unterstützen daher den Vorschlag der Mitgliedstaaten.
Die BundesrätInnen verweisen in ihrem Antrag auf die negative Stellungnahme vom 3. September 2009 und stellen fest, dass der Kommissionsvorschlag ohne zwingende Notwendigkeit die unterschiedlichen Strafverfahrenssysteme in den Mitgliedstaaten anzugleichen versucht und dadurch den Mitgliedstaaten auch unterschiedliche Mehrbelastungen aufbürdet.
Mehr zum Thema im Übersetzerportal
BDÜ fordert EU-weite Mindestqualifikation für Gerichtsdolmetscher
Österreich lehnt EU-Rahmenbeschluss zum Gerichtsdolmetschen ab
EU entwirft Rahmenbeschluss für Anspruch auf Dolmetscher in Strafverfahren
[Quelle: Presseaussendung Österreichischer Bundesrat, 2010-04-06. Bild: Parlamentarischer Pressedienst, Peter Korrak.]
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Juhani Lönnroth: Beitrag der Übersetzung zum europäischen Einigungsprozess
21.3.2010 von Eva Mauermann.
Auf der vom BDÜ im September 2009 veranstalteten Fachkonferenz “Übersetzen in die Zukunft” in Berlin hielt der Generaldirektor der Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission Juhani Lönnroth (Bild) einen Vortrag zum Thema “Von Schlossern und Brückenbauern: Der Beitrag der Übersetzung zum europäischen Einigungsprozess”.
Hier ein paar Zitate aus diesem Vortrag:
Die EWG hatte am Anfang sechs Mitgliedsstaaten und vier Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch. Die Übersetzung erfolgte somit in zwölf Sprachkombinationen. Heute haben wir 27 Mitgliedsstaaten, 23 Amtssprachen und 506 Sprachkombinationen.
Klaus Wowereit bezeichnete die Übersetzer als ‘professionelle Brückenbauer, die den Zugang zu einer anderen Welt eröffnen und so dazu beitragen, dass Begegnung auch mit gegenseitigem Verstehen einhergeht.’ Sprachmittler sind wohl am ehesten mit den Schlossern zu vergleichen, die Türen und Fenster öffnen, damit die Bürger im einen Zimmer sehen können, was in den anderen Zimmer geschieht.
Alle Sprachendienste aller europäischen Einrichtungen - also dieDolmetsch- und die Übersetzungsdienste - zusammen betrachtet, kommen wir auf über 6000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. […] 2008 wurden bei der Generaldirektion Übersetzung - also nur bei der Kommission - 1.805.589 Seiten übersetzt. Das ist mehr als das Hundertfache des Übersetzungsaufkommens von 1958.
Nur die Hälfte der Bevölkerung in der EU kann sich in einer anderen Sprache als der Muttersprache unterhalten. Erfolgreicher Fremdsprachenerwerb setzt voraus, dass der Lernende zunächst seine Muttersprache perfekt berherrscht. Beherrschuung der Muttersprache kommt jedoch nicht von allein, hier spielt die Bildungspolitik eine zentrale Rolle. […] Aus den Statistiken geht hervor, dass die deutsche Sprache als Ausgangssprache eine noch bescheidene Rolle spielt.
Es müssen innovative Verfahren und Materialien ausprobiert werden, um dadurch den Beitrag zum Fortschritt zu leisten. Wir sind ständig darum bemüht, unsere Effizienz und Produktivität zu verbessern. In der heutigen Zeit genügt es nicht, gut zu sein und zu wissen, dass man gut ist. Und wir alle wissen natürlich, dass nichts so gut sein kann, dass es nicht noch verbessert werden könnte. […] Qualitätsmanagement und -sicherung bedeutet eine ständige Überprüfung aller Arbeitsabläufe, sowie eine gründliche Revision und ein Gegenlesen der Übersetzung. […] Wir arbeiten seit Jahren daran, die Sprache der EU für den Bürger verständlicher zu machen.
Juhani Lönnroth erklärte desweiteren:
Wir haben zurzeit Nachwuchsprobleme bei der Übersetzung ins Englische sowie ins Dänische. Viele Mitglieder der englisch- und dänischsprachigen Abteilungen sind eingestellt worden, als das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark 1973 den Europäischen Gemeinschaften beitraten. Heute, etwa 35 Jahre später, treten die ersten Vertreter dieser Generation in den Ruhestand und weitere werden ihnen folgen. Damit gehen sprachliche und technische Fertigkeiten verloren, die über Jahrzehnte angesammelt wurden. […] Das ‘Europäische Master Übersetzen’ soll ein Netz von Studiengängen schaffen und so das Niveau der Übersetzerausbildung heben.
Zum Abschluss bediente sich Juhani Lönnroth noch eines Vergleichs, um die Situation der Übersetzerinnen und Übersetzer zu verdeutlichen:
Nicht jeder, der ein Haus bezieht, macht sich Gedanken darüber, wie viele Handwerker wie lange arbeiten müssen, bevor das Gebäude bezugsfertig wird. Man betrachtet die Handwerker eher als ein lästiges Übel. So geht es auch uns. Die Bürger lesen unsere Übersetzungen, und da diese so gut sind, merken sie oft gar nicht, dass sie eine Übersetzung in der Hand halten. Den Schlüsseldienst ruft man erst, wenn die Tür verschlossen ist, und dann wundert man sich, warum jemand so lange braucht, um diese Tür aufzukriegen. Wie lange man braucht, um mal eben so ein paar Seiten in hervorragender Qualität zu Übersetzen, können sich nur diejenigen Vorstellen, die das selbst schon einmal versucht haben. Aber wir haben eine wichtige Aufgabe. Wir leisten einen Beitrag zur Verständigung und somit zum Frieden in Europa. Denn die Menschen, die einander verstehen, schießen nicht aufeinander.
Juhani Lönnroth (64) ist Finne und hat seit dem 01.01.2004 den Posten des Generaldirektor der Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission inne. Er studierte u.a. in Helsinki und Wisconsin, sowie in Frankreich und den USA. Lönnroth spricht 5 Sprachen (Finnisch, Schwedisch, Englisch, Französisch und Deutsch) und verfügt über Grundkenntnisse in Russisch und Spanisch. Er veröffentlichte bereits zahlreiche Beiträge zu den Themen Beschäftigung, Soziales, Migration und Sprachen.
Den obigen Vortrag können Sie in gesamter Länge auf den Seiten der Generaldirektion Übersetzen der EU-Kommission abrufen.
[Textauswahl: Eva Mauermann. Quelle: Vortragsmanuskript Juhani Lönnroth, zur Verfügung gestellt vom BDÜ. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Veranstalters. Bild: BDÜ.]
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EU-Übersetzer wollen mehr Geld. BILD fordert: “Stoppt die Gier!”
13.1.2010 von Richard Schneider.
Mit einem Kompromiss endete ein seit Wochen erbittert geführter Streit über die jährliche Gehaltserhöhung der EU-Beamten, zu denen auch Tausende von Dolmetschern und Übersetzern gehören. Statt der ursprünglich geforderten 3,7 Prozent müssen sich die Staatsdiener nun mit 1,85 Prozent mehr Geld begnügen.
Im Rahmen der Auseinandersetzungen war es am 17. Dezember 2009 zu einem Streik gekommen. Ein Großteil der 3.200 Beschäftigten des Brüsseler EU-Ministerrats erschien nicht zur Arbeit. Der Tagesspiegel schreibt: „Die Flure im Justus-Lipsius-Gebäude [Bild] wirkten wie ausgestorben. Sekretärinnen, Übersetzerinnen und viele andere, die den europäischen Betrieb sonst am Laufen halten, blieben einfach weg.“
Die Gewerkschaft Fédération de la Fonction Publique Européenne (FFPE), forderte für die 42.000 Beschäftigten der EU-Behörden 3,7 Prozent mehr Gehalt – rückwirkend zum 1. Juli 2009. Denn die realen Gehälter seien seit 2004 um 3,9 Prozent gefallen.
2004 war festgelegt worden, dass sich die Gehälter an der durchschnittlichen Beamtenbesoldung in acht westeuropäischen Staaten und an den Lebenshaltungskosten in Brüssel zu orientieren haben. Steigen diese Vergleichswerte, steigen automatisch auch die Bezüge der EU-Beamten. So war es jedenfalls in den vergangenen Jahren.
Angesichts der Weltwirtschaftskrise und leerer Staatskassen wollte diesmal jedoch ein gutes Dutzend der europäischen Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, die jährliche Gehaltserhöhung nicht mehr widerspruchslos durchwinken.
Dabei konnten sich die Mitgliedstaaten der Unterstützung durch die Öffentlichkeit sicher sein. Die BILD-Zeitung titelte: „Stoppt die Gier-Beamten der EU! Sie kassieren bis zu 22.000 Euro im Monat. Viele zahlen nur 48 Euro Steuern im Monat. Sie wollen noch mehr Geld.“ Und weiter:
Jetzt kommt raus: Die Eurokraten kassieren doppelt so viel wie deutsche Beamte und zahlen deutlich weniger Steuern. […] Schon das niedrigste EU-Grundgehalt eines technischen Assistenten (verheiratet, zwei Kinder) liegt bei 3714 Euro. Dazu kommen 594 Euro/Monat Auslandszuschlag. Gesamt: 4308 Euro. Darauf zahlt der EU-Beamte nur 48 Euro Steuern in die EU-Kasse und 353 Euro Sozialbeiträge. Netto: 3907 Euro!
Die Nettomonatsbezüge reichen, aufgeteilt in 16 Besoldungsgruppen, von 3.907 Euro bis 15.574 Euro. (Zum Vergleich: Ein deutscher Bundeskanzler erhält rund 20.000 Euro pro Monat.)
Die Dolmetscher und Übersetzer der EU-Institutionen liegen im Mittelfeld dieser Besoldungsspanne. Der Nachrichtenkanal N24 berichtet: „Wer als Nachwuchs-Dolmetscher in den Dienst der Kommission tritt, bekommt nach bisherigen Zahlen ein Grundgehalt von 4190 Euro. In den meisten Fällen kommt eine Auslandszulage von 16 Prozent hinzu, mit der das Gehalt auf 4860 Euro steigt.“
Ian Andersen (Bild), Chef der 650 Dolmetscher der EU-Kommission, erklärte bereits 2003 in einem Zeitungsinterview, dass ein Dolmetscher nach zehn Dienstjahren ungefähr das Doppelte des Einstiegsgehalts von rund 4.000 Euro verdiene, also damals rund 8.000 Euro. Spitzenleute erhielten bis zu 12.000 Euro monatlich. Zu dieser Grundbesoldung kommen noch diverse Zulagen (Ausland, Kinder, Gesundheit) hinzu. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die sichere und nicht knapp bemessene Altersversorgung, zu der die verbeamteten Übersetzer und Dolmetscher in den Jahren ihrer Berufstätigkeit keinen Cent beitragen müssen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Tagesspiegel, 2009-12-18; N24, 2009-12-18; Bild, 2010-01-06; Märkische Allgemeine, 2003-10-14. Bild: EU.]
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Wien, Leipzig und Köln in EMT-Programm aufgenommen
23.9.2009 von Richard Schneider.
Das Projekt „Europäischer Master Übersetzen“ (EMT) soll dazu beitragen, das Niveau der Übersetzerausbildung in der EU zu heben sowie die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern, die Übersetzerstudiengänge anbieten.
Die EU-Institutionen und andere Arbeitgeber weiten ihre mehrsprachige Kommunikation immer mehr aus und benötigen deshalb in zunehmendem Maße hochqualifizierte Übersetzer. Die Übersetzerausbildung muss verbessert werden, damit die Befähigungen der Absolventen den Bedürfnissen der Arbeitgeber entsprechen.
Das EMT-Kompetenzprofil für Übersetzer, das die EU-Kommission gemeinsam mit einer Gruppe namhafter Experten erstellt hat, beschreibt die Fähigkeiten, die Übersetzer benötigen, wenn sie eine Tätigkeit in einer EU-Institution bzw. auf dem Gebiet der sich rasch entwickelnden mehrsprachigen und multimedialen Kommunikation anstreben.
EMT-Netz
Im Einklang mit den Standards der EMT-Expertengruppe bemüht sich die Europäische Kommission um den Aufbau eines Netzes von Hochschulprogrammen, die eine hochwertige Übersetzerausbildung auf Masterniveau anbieten. Ziel des EMT-Netzes ist die Förderung eines Gütesiegels für die Abschlüsse und des Austausches zwischen den teilnehmenden Programmen.
Im März 2009 wurde ein Aufruf zur Beteiligung am EMT-Netz veröffentlicht. Bewerbungsschluss war am 31.5.2009. Insgesamt gingen Bewerbungen von 93 Hochschuleinrichtungen aus 24 Mitgliedstaaten und drei Nicht-EU-Ländern ein. 34 Studiengänge wurden für vier Jahre als Mitglieder in das EMT-Netz aufgenommen. In den deutschsprachigen Ländern sind dies:
- Universität Wien, Zentrum für Translationswissenschaft, Studiengang Übersetzen – Masterstudium
- Fachhochschule Köln, Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation, Studiengang MA Fachübersetzen
- Universität Leipzig, Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie (Bild oben), Studiengang Master Translatologie
Ziele des EMT
Grundlegende Idee hinter dem EMT ist es, Hochschuleinrichtungen in der EU zur Verbesserung der Übersetzerausbildung anzuregen sowie die Zusammenarbeit und den Austausch unter Studiengängen zu fördern. Dabei werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Sensibilisierung der Bildungsbehörden in den EU-Ländern für die Notwendigkeit, hochwertige Ausbildungsmöglichkeiten für Übersetzer zu schaffen
- EU-weite Aufwertung des Übersetzerberufs
- Festlegung von Maßstäben und Bereitstellung von Unterstützung für Hochschuleinrichtungen, damit diese in der Lage sind,
- hochqualifizierte Übersetzer auszubilden, die über alle Kompetenzen verfügen, die dieser Beruf erfordert;
- eine ausreichende Anzahl von Übersetzern auszubilden, die den Anforderungen der EU-Institutionen und anderer Arbeitgeber gerecht werden;
- den Austausch von Studierenden und Lehrkräften zu erleichtern.
Link zum Thema im Übersetzerportal
Brüssel: Konferenz zu Master-Studiengängen “Übersetzen”
[Text: Europäische Kommission. Bild: Uni Leipzig, IALT.]
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EU entwirft Rahmenbeschluss für Anspruch auf Dolmetscher in Strafverfahren
16.7.2009 von Richard Schneider.
Mit dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates sollen EU-weite Mindestnormen für das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren eingeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die einer Straftat verdächtigt werden und die die Verfahrenssprache weder verstehen noch sprechen, von dem Augenblick an, in dem ihnen der Verdacht mitgeteilt wird, bis zum Ende des Verfahrens – einschließlich etwaiger nächstinstanzlicher Verfahren – ein Dolmetscher beigestellt wird. Ebenso sollten sie Anspruch auf Übersetzung maßgeblicher Prozessunterlagen haben, um sicherzugehen, dass die gegen sie erhobenen Beschuldigungen von ihnen auch verstanden werden.
Mit dem am 08.07.2009 angenommenen Vorschlag nimmt die Kommission die Arbeit an EU-weit gültigen Verfahrensgarantien für Beschuldigte in Strafverfahren wieder auf, nachdem ein von der Kommission 2004 vorgelegter Vorschlag hierzu von den Mitgliedstaaten 2007 endgültig abgelehnt wurde.
Anders als der Vorschlag von 2004, mit dem gleichzeitig sechs Verfahrensrechte geregelt werden sollten, konzentriert sich dieser Vorschlag auf eine einzige Kategorie von Rechten, nämlich das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung. Initiativen zu weiteren Verfahrensrechten sind bereits für das kommende Mehrjahresprogramm geplant. Der vorliegende Vorschlag ist ein erster Schritt in dem neuerlichen Bestreben, das Vertrauen der Justizbehörden der Mitgliedstaaten untereinander zu stärken. Dies wiederum ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit gerichtliche Maßnahmen EU-weit anerkannt werden. Strafverteidiger-Verbände und Prozessbeobachter fordern seit langem eine EU-weite Regelung von Verfahrensrechten.
In der EU werden viele verschiedene Sprachen gesprochen. Wer sich in der misslichen Lage befindet, einer Straftat verdächtigt zu werden, steht vor zusätzlichen Problemen, wenn er die Landessprache nicht beherrscht. Zwar wird das Recht auf Beiziehung eines Dolmetschers/Übersetzers durch die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte garantiert, die von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, doch werden diese Garantien in der Praxis nicht überall gleich gehandhabt. Hinzu kommt, dass die Garantien bisweilen missachtet werden und es im Falle eines Verstoßes gegen die Konvention lange dauern kann, bis jemand zu seinem Recht kommt. Verdächtige haben daher nicht überall in der EU gleichen Zugang zu Dolmetsch- und Übersetzungsdiensten.
Durch den Vorschlag werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einer Person, die in einer ihm unverständlichen Sprache der Begehung einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, während des gesamten Verfahrens einen Dolmetscher zur Seite zu stellen. Die Verdachtsperson muss die gegen sie erhobenen Beschuldigungen kennen und das Prozessgeschehen verfolgen können.
Damit die betreffende Person ihre Verteidigungsrechte in vollem Umfang ausüben kann, müssen außerdem maßgebliche Prozessunterlagen in einer Übersetzung vorliegen. Übersetzungs- und Dolmetschdienste müssen kostenlos in hinreichend guter Qualität zur Verfügung gestellt werden. Der Geltungsbereich des Vorschlags erstreckt sich auf sämtliche Personen, die verdächtigt oder beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem sie hiervon Kenntnis erhalten, bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache, einschließlich etwaiger Rechtsmittelinstanzen. Mit inbegriffen sind auch Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls.
Der Rahmenbeschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten auch zu einer entsprechenden Schulung von Richtern, Rechtsanwälten und anderen beteiligten Gerichtsbediensteten, um sicherzustellen, dass der Beschuldigte dem Verfahren folgen kann.
Nachdem der Rat dem Vorschlag zugestimmt und das Europäische Parlament angehört hat, müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses innerhalb von zwei Jahren in innerstaatliches Recht umsetzen.
Ein Dokument, das den vollständigen Beschlusstext enthält, können Sie hier abrufen.
[Text: EU-Kommissioin. Quelle: Pressemitteilung IP/09/1101 EU-Kommission, 2009-07-08. Bild: EU-Kommission.]
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