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Archiv der Kategorie Gerichtsdolmetscher

IGBG wirft nach Anfeindungen anderer Verbände das Handtuch

Soeben erreichte uns folgende Mitteilung der IGBG-Vorsitzenden Helena Piprek (Bild): 

Helena PiprekDie IGBG (Interessengemeinschaft Bundesdeutscher Gerichtsdolmetscher) stellt zum 31.07.2010 ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein. Die bedauerliche Entscheidung erfolgt nunmehr nach 15-monatigem Bestehen der bislang privat finanzierten Tätigkeit der Interessengemeinschaft.

Aufgabenstellung und Zielrichtung der IGBG waren seit April 2009 auf sehr viel Wohlwollen und Interesse durch nationale und internationale Behörden und Organisationen, Rechtsanwaltskanzleien, Rechtsanwaltsverbände und Rechtsanwaltskammern, Richterverbände, Universitäten sowie diplomatische Vertretungen gestoßen.

Besonderer Dank gilt daher der großzügigen Unterstützung des Generalkonsulats der Republik Polen in Hamburg, der Handelskammer Hamburg / Geschäftsbereich Recht & Fair Play, der DPJV Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung e.V., der Deutsch-Griechischen Juristenvereinigung e.V., dem Hamburgischen Richterverein e.V., der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, dem Hamburgischen Anwaltverein e.V., der Deutsch-Ukrainischen Vereinigung von Richtern, Rechtsanwälten und Rechtswissenschaftlern und der Vereinigung für deutsch-russisches Wirtschaftsrecht e.V.. Genannt seien an dieser Stelle auch die sehr förderlichen Kontakte einzelner Generaldirektionen der Europäischen Kommission (GD Dolmetschen, GD Übersetzung) sowie  zahlloser universitärer Lehrstühle, insbesondere des IALT der Universität Leipzig.

Der Grund für die Einstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit liegt in den fortwährenden Versuchen anderer bundesdeutscher Berufsverbände der Dolmetscher und Übersetzer und deren Vertreter, gegen die IGBG und deren Vertreter seit ihrer Gründung außergerichtliche und gerichtliche Schritte einzuleiten. Seien es Aufforderungen zu Richtigstellungen in Veröffentlichungen unter Androhung der Einleitung rechtlicher Schritte, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder die Einleitung von Gerichtsverfahren. Als Instrumente sind diese bekanntermaßen wenig geeignet, einen konstruktiven und kollegialen Austausch zu eröffnen und Synergien berufsstandintern und –übergreifend zu nutzen. Mittlerweile hat dies jedoch eine Qualität erreicht, wo ehrenamtliches Engagement – wohlgemerkt neben dem laufenden Tagesgeschäft – eindringlich zu hinterfragen ist. Obgleich sämtliche Schritte bislang erfolglos geblieben sind, so stoßen doch junge Initiativen wie die der IGBG und die Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Verantwortung an ihre Grenzen.

Dies ist umso bedauerlicher, als die IGBG Ziele verfolgt hat, die dem gesamten Berufsstand und dem Austausch zwischen Juristen, Dolmetschern und Übersetzern dienlich gewesen wären. Beispielsweise die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Kollegenschaft, das Erfordernis der engen Zusammenarbeit mit den Juristinnen und Juristen im Sinne des Lawyer-Linguist bzw. Linguist-Lawyer, damit verbunden die hohe akademische Qualifikation im Sinne einer translatologisch-juristischen Doppelkompetenz, der Schutz des Berufsbildes, die direkte Beauftragung der Kolleginnen und Kollegen durch die Organe der Justiz und des Inneren, die damit verbundene Unterbindung des Auftragsmakelns, die bundeseinheitliche Vergütung nach JVEG Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (ohne Öffnungsklausel), eine enge Zusammenarbeit mit den akademischen Lehrstühlen und eine pro-aktive Mitsprache bei den Justizdolmetschergesetzen der einzelnen Bundesländer. - Mit dem Ziel, einen hohen Standard der juristischen Verdolmetschung und Übersetzung bei der Gewährung des grundrechtsgleichen Rechts auf rechtliches Gehör in der Bundesrepublik sicherstellen zu helfen.

Ungeachtet dieses Schrittes stehen unsere Kolleginnen und Kollegen natürlich weiterhin für alle Formen der beruflichen Zusammenarbeit mit den Partnern zur Verfügung - wenn auch nicht mehr unter dem Dach der IGBG.

Wir freuen uns daher weiterhin auf die tagtägliche Kooperation, gemeinsame Publikationen, Rezensionen, Veranstaltungen und Präsentationen und die Pflege des disziplinenübergreifenden Austauschs.

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

IGBG Interessengemeinschaft
Bundesdeutscher Gerichtsdolmetscher
Dipl. Phil. Helena Piprek

www.gerichtsdolmetscher.cc

[Text: Helena Piprek. Quelle: Mitteilung vom 2010-07-14. Bild: Piprek.]

Gerichtsdolmetschen in Südafrika: “Sie sprechen ja schlechter Deutsch als ich Englisch”

Die Bild-Zeitung schildert die Abenteuer eines deutschen Schwarzhändlers bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika:

Der erste Satz des Übersetzers klingt so: „Wir goen na ander Court.“ Und Carlos L. (38) aus Braunschweig ahnt: Das hier wird ein schwieriger Abend. Der Übersetzer will sagen, dass das Verfahren gegen L. in einen anderen Saal verlegt wurde. Nicht das letzte, was der deutsche Fußballfan nicht versteht. Dabei geht es um fünf Jahre Knast. […] Carlos L. spricht kein Englisch, seine Pflichtverteidigerin kein Deutsch. Der Dolmetscher, ein Nigerianer, irgendwas dazwischen. „Sie sprechen ja schlechter Deutsch als ich Englisch“, sagt Carlos L.

Dem Angeklagten wird Schwarzhandel mit WM-Eintrittskarten vorgeworfen. Er hat vor Ort für 4.000 Dollar 25 WM-Karten gekauft – angeblich „für Freunde“. Pech für ihn, dass er von einem Zivilfahnder erwischt wurde.

Während der Fußball-Weltmeisterschaft gilt in Südafrika ein „FIFA-Gesetz“, mit dem Straftäter härter und vor allem schneller bestraft werden können. Die Gerichte schieben Überstunden und verhandeln „WM-Delikte“ in einer Sonderschicht von 16 bis 23 Uhr. Die Zeitung schreibt:

Die Anwältin verschwindet, raucht eine Zigarette mit dem Staatsanwalt, kommt mit guten Nachrichten zurück: Bekennt sich L. schuldig, mit fünf Karten gedealt zu haben, kommt er mit einer Geldstrafe davon.

Das wenig später eröffnete Verfahren dauert keine zehn Minuten und endet mit dem Urteilsspruch: „2.000 Rand Strafe oder 100 Tage Gefängnis.“ Die umgerechnet 209 Euro zahlt der Deutsche anstandslos. Er will nur noch heim nach Braunschweig.

Mehr zum Thema auf uepo.de
2010-06-18: Südafrika: 200 Gerichtsdolmetscher für Schnellgerichte bei Fußball-WM

[Text: Richard Schneider. Quelle: Bild, 2010-07-01.]

BDÜ begrüßt EU-Entscheidung für Gerichtsprozesse ohne Sprachbarrieren

Johann J. AmkreutzDer Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) begrüßt die Entscheidung des Europaparlaments, dass jeder Bürger in einem EU-Land künftig das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren hat. Die Abgeordneten stimmten am 16. Juni 2010 in Straßburg mit großer Mehrheit für die neue Richtlinie. „Faire Prozesse brauchen qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer“, weiß BDÜ-Präsident Johann J. Amkreutz (Bild). Der Verband hatte sich deshalb im Vorfeld der Entscheidung in Straßburg und Brüssel für die Qualitätssicherung hinsichtlich der Sprachdienstleistungen eingesetzt. Das Engagement des BDÜ brachte eine Verstärkung der Rechte von Angeklagten auf Verdolmetschung und Übersetzungen. Amkreutz: „Die Anforderungen an die Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen sowie deren Kontrolle wurden jetzt klarer in den Richtlinien verankert als zunächst vorgesehen. Unserer Forderung, nationale Verzeichnisse mit qualifizierten Sprachexperten verpflichtend vorzuschreiben, wurde entsprochen.“

Erstmals haben Betroffene zukünftig in jedem EU-Land das Recht auf qualitativ gute Verdolmetschung und Übersetzung, um sich in ihrer Muttersprache verständigen zu können. Weil die Mitgliedstaaten bereits zugestimmt haben, ist jetzt der Weg frei für die Umsetzung in nationales Recht. Die EU-Länder haben dafür drei Jahre Zeit. In der Praxis bedeutet die Umsetzung der Richtlinie unter anderem, dass Angeklagte in einem Strafverfahren das Recht auf Verdolmetschung von polizeilichen Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen und der Kommunikation mit einem Anwalt haben. Alle wesentlichen Dokumente müssen übersetzt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen, unabhängig vom Verfahrensausgang, für die entstehenden Dolmetsch- und Übersetzungskosten aufkommen.

Offen ist zurzeit noch die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein begleitender Entschluss zur Richtlinie mit Hinweisen an die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht verabschiedet wird. Amkreutz: „Der BDÜ wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für die Qualitätssicherung von Sprachdienstleistungen in Strafverfahren einsetzen.“

Weiterführende Informationen:
Der vom Parlament verabschiedete Richtlinientext
Die legislative Entschließung auf der Website des Europaparlaments (16.06.2010)

BDÜ
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation nachweisen.

www.bdue.de

Mehr zum Thema auf uepo.de
2010-04-16: Österreich: Bundesrat lehnt EU-Rahmenbeschluss zum Gerichtsdolmetschen als überflüssig und zu teuer ab
2010-04-13: BDÜ fordert EU-weite Mindestqualifikation für Gerichtsdolmetscher
2009-09-27: Österreich lehnt EU-Rahmenbeschluss zum Gerichtsdolmetschen ab
2009-07-16: EU entwirft Rahmenbeschluss für Anspruch auf Dolmetscher in Strafverfahren

[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2010-06-30. Bild: BDÜ.]

Südafrika: 200 Gerichtsdolmetscher für Schnellgerichte bei Fußball-WM

„Südafrikas Justiz hat zur Zeit den Turbo eingeschaltet – sie war noch nie so schnell!“, schreibt die Süddeutsche Zeitung. So seien zwei Einbrecher, die ein spanisch-portugiesisches Journalistenteam ausgeraubt hatten, schon wenige Tage später zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Südafrika habe erkannt, dass es vor allem wegen seiner hohen Kriminalitätsrate auf viele potenzielle Besucher abschreckend wirke: „Zur WM sollte daher ein Exempel statuiert werden. Insgesamt 56 Schnellgerichte wurden zur WM eingerichtet, 110 Richter stehen bereit, 260 Staatsanwälte sowie knapp 200 Übersetzer für die diversesten Sprachen.“

Die Kriminalitätsrate sei in den vergangenen Monaten landesweit gesunken – nicht nur an den WM-Standorten. Oppositionspolitikerin Diane Kohler-Barnard wird wie folgt zitiert: „Wenn wir das Strafrechtssystem auf derartiger Geschwindigkeit halten könnten, wäre das wohl die beste Hinterlassenschaft dieser WM.“

[Text: Richard Schneider. Quelle: Süddeutsche Zeitung, 2010-06-18.]

Rheinland-Pfalz: Alle Landgerichte und Gefängnisse mit Videokonferenztechnik ausgestattet

Beate ReichStaatssekretärin Beate Reich (Bild) hat nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts „Nutzung der Videokonferenztechnik in der Justiz“ den Startschuss in eine neue Ära der rheinland-pfälzischen Justiz gegeben. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine flächendeckende Ausstattung aller Landgerichte und Justizvollzugseinrichtungen mit modernster Videokonferenztechnik vorgenommen.

“Insgesamt sind nunmehr das Ministerium der Justiz, acht Landgerichte, acht Justizvollzugs- und zwei Jugendstrafanstalten mit modernsten Videokonferenzsystemen ausgestattet. Dank der gleichzeitigen Umstellung von der ISDN-Techinik auf die IP-Technik als neuen Übertragungsstandard und der damit ermöglichten Einführung der HD-Technologie haben die Videokonferenzen enorm an Qualität gewonnen und überzeugen durch ein hohes Maß an Bild- und Tonqualität. Bei einer verstärkten Nutzung modernster Videokonferenztechnik sind für alle Beteiligten Vorteile gegeben und es wird ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu einer bürgerfreundlichen und modernen rheinland-pfälzischen Justiz geleistet”, so die Staatssekretärin.

Nahezu alle Verfahrensordnungen ermöglichen heute den Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren. Terminierungen von mündlichen Verhandlungen werden erleichtert, da Parteien, Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige mittels Konferenzschaltung am Prozess teilnehmen können. Dies vermindert Reisekosten und Zeitaufwand und erleichtert die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen.

“Beschleunigung von Verfahren, Zeitersparnis für Zeugen und Parteien, bessere Abstimmungsmöglichkeit der Termine, Schonung der Umwelt und niedrigere Verfahrenskosten durch die Reduzierung der Reisekosten sind nur einige Vorteile, die der Einsatz der neuen Technik mit sich bringt”, hob Reich hervor.

Durch die Nutzung der Videokonferenztechnik zwischen den Strafvollstreckungskammern der Landgerichte und den Justizvollzugseinrichtungen kann die rheinland-pfälzische Justiz in vielen Fällen auf die - teils aufwändige - persönliche Vorführung von Gefangenen im Rahmen der Strafvollstreckungsüberprüfung verzichten. Durch den Wegfall der Vorführungskosten werden sich die Investitionen in die neue Technologie innerhalb kürzester Zeit amortisieren. Zudem wird die Sicherheit der Bürger durch die erhebliche Reduzierung der Vorführungen gesteigert.

Hintergrundinformationen

In Rheinland-Pfalz sind nunmehr flächendeckend die Landgerichte Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Mainz, Trier und Zweibrücken, die Justizvollzugsanstalten Diez, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Rohrbach, Trier, Zweibrücken und Wittlich sowie die Jugendstrafanstalten Schifferstadt und Wittlich mit modernster Videokonferenztechnik ausgestattet.

Zudem hat die rheinland-pfälzische Justiz gleichzeitig den Umstieg von ISDN-basierten Konferenzen auf die zukunftsorientierte IP(Internet-Protokoll)-Technik realisiert. Durch die erfolgte Umstellung konnte die Datenübertragungsrate vervierfacht und eine deutliche Verbesserung der Bild- und Tonqualität erreicht werden. Das neue hochauflösende Bildformat HD (High Definition) und eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig ruckelfreie Übertragung wird durch die Umstellung auf IP erst ermöglicht. Die rheinland-pfälzische Justiz nutzt zur Videokommunikation das rlp-Netz, eine landeseigene Plattform, die auf das Kommunikations- und Sicherheitsbedürfnis von Verwaltungen ausgerichtet ist und höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllt. Über dieses Netz können landesinterne Konferenzen kostenneutral durchgeführt werden. Die Kommunikation mit fremden Systemen, die nach wie vor die ISDN-Technik nutzen, ist weiterhin möglich. Voraussetzung für die grenzüberschreitende Kommunikation von externen Gesprächspartnern mit den in der rheinland-pfälzischen Justiz genutzten Videokonferenzsystemen ist die Verwendung des weltweit gängigen Übertragungsstandards H.320 oder H.323.

Mehr zum Thema auf uepo.de

2010-05-26: Videokonferenztechnik bei Gericht: BDÜ äußert Bedenken
2010-04-30: Videokonferenztechnik bei Gericht: Richterbund fürchtet Nachteile für Dolmetscher
2010-04-28: Gesetzgeber will Einsatz von Videokonferenztechnik bei Gericht fördern

[Text: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz. Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz, 2010-06-04. Bild: Reich.]

IGBG begrüßt Englisch als Gerichtssprache in Deutschland

Helena PiprekZur der von Justiz und Politik so gut wie beschlossenen Einführung von Englisch als Gerichtssprache in Deutschland erklärt Helena Piprek (Bild), Vorsitzende der Interessengemeinschaft Bundesdeutscher Gerichtsdolmetscher (IGBG):

Grundsätzlich ist dieses Vorhaben aus Sicht der IGBG sehr zu begrüßen, dient es doch der Stärkung des bundesdeutschen Rechtsstandorts. Zudem werden im EU-Kontext gut 70 % der anstehenden Übersetzungen für die Sprache Englisch ausgeführt, was die herausgehobene Stellung des Englischen auch in internationalen Wirtschaftsbezügen betont.

Allerdings fehlt es noch an greifbaren Strukturen und Kriterien für die Gewährleistung einer hohen Qualität der juristischen Verdolmetschung und Übersetzung bei den vorgeschlagenen Kammern. Es ist nämlich nicht nur eine hohe theoretische und praktische Sprachbeherrschungskompetenz der Richterinnen und Richter, sondern auch sämtlicher   beteiligten Verfahrensparteien bis hin zu den Protokollführern und den Geschäftsstellen zu gewährleisten.

Da die juristische Verdolmetschung und Übersetzung darüber hinaus Höchstanforderungen stellt, greift die Bezeichnung „Dolmetscher“ aus Sicht der IGBG viel zu kurz. Hier ist in jedem Fall die Doppelkompetenz im Sinne des akademisch ausgebildeten Lawyer-Linguisten bzw. Linguisten-Lawyer unter Ausweis der einschlägigen Qualifikationen und analog zu anderen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen (siehe auch Reflection Forum on Multilingualism and Interpreter Training im Auftrag der GD Dolmetschen der Europäischen Kommission).

Zudem wäre in einem weiteren Schritt darzulegen, wie diese Sprachmittlerinnen und Sprachmittler strukturell eingebunden werden sollen - in Festanstellung oder als Freelancer (Direktbeauftragung). Ein weiterer Punkt ist bei einer freiberuflichen Tätigkeit die Frage der Vergütung. Hier verweist die IGBG auf das JVEG, allerdings ohne Öffnungsklausel. Da es sich hierbei durchweg um Fachtexte handeln wird, wäre auch der jeweils höhere Zeilensatz pro Normzeile von mindestens 1,85 EUR/Normzeile  anzusetzen. Bei der juristischen Verdolmetschung ist der Ansatz von 55,00 EUR netto/Std. im Marktvergleich wie bekannt sehr niedrig; hier möchte die IGBG auf die deutlich höheren Stundensätze für Simultan-, Konsekutiv- bzw. Flüsterdolmetschen der freien Wirtschaft verweisen. Gegen eine Beauftragung von Agenturen und eine Vermakelung hoch spezialisierter Sprachmittlerinnen und Sprachmittler mit der sprach- und rechtswissenschaftlichen Doppelkompetenz spricht sich die IGBG in dem Zusammenhang schon jetzt nachdrücklich aus.

Links zum Thema auf uepo.de
2010-05-23: Im Namen der Globalisierung: Englisch als Gerichtssprache in Deutschland
2010-05-08: Bundesrat: Auch Englisch soll zulässige Gerichtssprache sein
2010-05-03: Landgericht Bonn plant erste Gerichtsverhandlung in englischer Sprache

[Quelle: Mitteilung IGBG, 2010-05-10. Bild: Piprek.]

Videokonferenztechnik bei Gericht: BDÜ äußert Bedenken

BDÜDer Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) erhielt von dem vorliegenden Gesetzentwurf Kenntnis und möchte in Vertretung der Interessen seiner mehr als 6.000 Mitglieder wie auch in Abstimmung mit weiteren berufsständischen Verbänden und Vereinen dazu wie folgt Stellung nehmen:

Ob mit dem vorgelegten Gesetzentwurf eine Beschleunigung der Verfahren erreicht werden kann, wird im Wesentlichen davon abhängen, ob es gelingt, mit der technischen Ausstattung ein optimales Umfeld für die Arbeit der Dolmetscher zu schaffen und den Dolmetschern die notwendige Einarbeitungszeit in diese Technik im Rahmen ihres Einsatzes zu geben. Inwieweit die gesetzlich eröffnete Möglichkeit der Ton-Bild-Übertragung bei gleichzeitigem Einsatz von Dolmetschern dann tatsächlich genutzt wird, wird der Richter im jeweiligen Verfahren dann selbst entscheiden. Der Stellungnahme des Deutschen Richterbundes lässt sich jedenfalls entnehmen, dass seitens der
Richterschaft eher Bedenken bestehen. Dem schließen sich die Dolmetscher an.

Soweit es für den Einsatz der Videokonferenztechnik nicht des Einverständnisses der Parteien bedarf, sollte neben der Entscheidung über den Einsatz dieser Technik nach freiem Ermessen der Gerichte gleichwohl ein Anhörungsrecht auch für den zu beauftragenden Dolmetscher in Betracht gezogen werden.

Im Einzelnen:

Artikel 1 (GVG)

Die Ergänzung von § 185 GVG halten wir für unproblematisch, da hierdurch zumindest die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen wird, dass die Ton-Bild-Übertragung auch beim Einsatz von Dolmetschern genutzt werden kann.

Der Gesetzentwurf lässt aber unberücksichtigt, dass das Dolmetschen bei der Nutzung der Videokonferenztechnik bereits aufgrund der technischen Rahmenbedingungen erheblich erschwert ist. Es können sich akustische bzw. technische Probleme bei der Übertragung ergeben. Eventuell fehlen Elemente wie Mimik, Gestik oder andere, für den persönlichen Eindruck und das allgemeine Verständnis relevante Informationen.

Das größte Problem besteht jedoch darin, dass der Dolmetscher keinen direkten Kontakt zum jeweils sprechenden Prozessbeteiligten hat und folglich die Länge und die Art der Äußerungen der zu dolmetschenden Person nicht steuern kann. Wenn die zu dolmetschende Person neben dem Dolmetscher sitzt, kann dieser nach Bedarf unterbrechen und den Rhythmus vorgeben. Dies ist dem Dolmetscher nicht möglich, wenn die zu dolmetschende Person weit weg ist und nicht bereit ist, ihren oft ungebremsten Redefluss zu unterbrechen. In diesem Fall ist der Dolmetscher gezwungen, mittels Notizentechnik längere Passagen zu memorisieren und im Anschluss konsekutiv vorzutragen. Diese
Technik wird aber normalerweise vom Gericht nicht gewünscht.

Unserer Auffassung nach sollten bei Einsätzen unter Nutzung von Videokonferenztechnik ausschließlich erfahrene Konferenzdolmetscher zum Einsatz kommen. Allein die Auswahl dieser Kollegen erfordert nach Überzeugung der Dolmetscher eine Schulung der damit betrauten Richter und Justizbediensteten (wie sie im Übrigen generell durch die demnächst zu verabschiedende EU-Richtlinie zum Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren vorgesehen ist).

Im Übrigen übt der Dolmetscher neben seiner Tätigkeit für das Gericht und die jeweiligen Verfahrensbeteiligten häufig auch parallel eine ebensolche Tätigkeit zwischen einer Prozesspartei und deren Prozessbevollmächtigtem aus. Diese Gespräche sind jedoch nicht dazu bestimmt, von anderen Verfahrensbeteiligten mitgehört zu werden. Weitere Probleme technischer bzw. logistischer Art sind zudem bei der in der gerichtlichen Praxis durchaus üblichen Übersetzung von Schriftstücken „vom Blatt“ im Rahmen der „virtuellen“ Verhandlung zu erwarten.

Zusammenfassung

Die Nutzung von Videokonferenztechnik für Gerichtsverhandlungen ist zweifelsohne eine dem Zeitgeist entsprechende Idee und technisch prinzipiell möglich. Unserer Meinung nach ist jedoch eine Intensivierung des Einsatzes der Videokonferenztechnik bei Verfahren mit Dolmetschern grundsätzlich in Frage zu stellen, da aufgrund der erschwerten Rahmenbedingungen die Qualität der Dolmetschleistungen zwangsläufig abnimmt. Das beabsichtigte Ziel der Kosteneinsparung wird nicht erreicht, wenn die Vernehmung aufgrund der erschwerten Bedingungen viel länger dauert oder nicht erfolgreich verläuft. Aus den genannten Gründen empfehlen wir, dass der Einsatz der
Videokonferenztechnik bei Verfahren mit Dolmetschern auf unvermeidbare Fälle beschränkt wird, in denen die Videokonferenztechnik bereits jetzt zum Einsatz kommt.

Darüber hinaus bestehen Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung, des Datenschutzes, des Schutzes der Persönlichkeits- und Urheberrechte des Dolmetschers. Aufgrund der geschilderten erschwerten Rahmenbedingungen halten wir eine höhere Vergütung der dazu eingesetzten Dolmetscher für angemessen. Aus der Sicht der Dolmetscher bedeutet der verstärkte Einsatz der Videokonferenztechnik in Gerichtsverhandlungen eine deutlich erhöhte Anforderung, die dazu führen kann, dass analog zum Konferenzdolmetschen zwei Dolmetscher benötigt werden.

Für den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)

Johann J. Amkreutz, Präsident

André Lindemann, Vizepräsident, Ressortleiter Gerichtsdolmetschen

[Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2010-05-26. Bild: BDÜ.]

Im Namen der Globalisierung: Englisch als Gerichtssprache in Deutschland

Justitia zweisprachig

Nach den vielen oberflächlichen Presseberichten zur ersten vollständig englischsprachigen Gerichtsverhandlung in Deutschland, die am 10.05.2010 am Landgericht Bonn stattfand, ist in der Wochenzeitung Die Zeit jetzt ein Artikel erschienen, der sich eingehender mit der Problematik der Gerichtssprache befasst. Hier einige Auszüge:

»Wir müssen verhindern, dass dem deutschen Recht durch die Dominanz des Englischen der Boden entzogen wird«, sagt Hamburgs Justizsenator Till Steffen. Mit der Reform will die Politik den Unternehmen im Land helfen. Wenn häufiger deutsches Recht angewendet werde, sei das nämlich ein Heimvorteil für die Firmen – selbst wenn dabei englisch gesprochen werde.

»Die Idee scheint gut, aber ich weiß nicht, ob sie wirklich durchsetzbar ist«, sagt Christian Groß, der beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag für Zivilrecht zuständig ist. Zu viel sei noch ungewiss: ob die Richter fit genug sind in der Fremdsprache, ob die englischen Akten auch in weiteren Verfahren verwendet werden können, ob sich sprachkundige Sachverständige finden lassen. Rechtsanwalt Georg Maier-Reimer von der Kanzlei Oppenhoff & Partner fürchtet, »dass die Parteien vor Gericht aneinander vorbeireden und das Missverständnis erst im Urteil bemerken«. Zu sehr sei jede Fachsprache von ihrer eigenen Rechtstradition geprägt, als dass man deutsches Recht problemlos auf Englisch verhandeln könne. »Wo die Grenze zwischen Sprache und Recht verläuft, lässt sich nicht eindeutig festlegen.« […]

In der Diskussion um den Paragraphen 184 geht es um weit mehr als nur die Sprache. Es geht um die Frage, welches Recht sich international durchsetzt. Zwei Systeme kämpfen um die Vorherrschaft: das Common Law aus Großbritannien und den USA, bei dem sich die Richter vor allem auf ältere Urteile beziehen, und das Civil Law der Kontinentaleuropäer, das viel stärker auf Gesetzestexten beruht. Es ist ein Streit um Marktanteile und Umsätze, ganz wie zwischen zwei Unternehmen. […]

»Es geht ja keineswegs nur darum, deutsche Rechtsideen zu exportieren«, sagte vor einem Jahr die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. »Es geht auch darum, attraktive Mandate und Streitfälle für deutsche Kanzleien und die deutsche Justiz zu importieren.« Denn Wirtschaftsprozesse sind lukrativ für Anwälte und Gerichte. Ein Berufungsverfahren mit einem Streitwert von einer Million Euro kann teuer werden: Rund 25.000 Euro gehen an die Anwälte und etwa 18.000 Euro an das Gericht. […]

Zu den vehementen Kritikern der Reform gehört Klaus Tolksdorf. Ausgerechnet. Als Präsident des Bundesgerichtshofs ist Tolksdorf sozusagen die oberste deutsche Instanz im Zivilrecht. »Ich warne vor allzu forschen Globalisierungs-Euphorien«, sagte er im Februar in Karlsruhe. Der Gerichtspräsident sprach von drohenden Fehlurteilen und fragte sibyllinisch: »Endet mit Englisch als Gerichtssprache die Sprachverwirrung wirklich, oder fängt sie da erst an?«

Erst jetzt, nachdem die internationalen Anwaltskanzleien und ihre Politiker vollendete Tatsachen geschaffen haben, formieren sich allmählich die Kritiker. Zu ihnen gehören Gerichtsdolmetscher, Rechtsphilosophen, Politiker und Sprachpfleger, die noch um Fassung und Worte zu ringen scheinen.

Den vollständigen Artikel mit der Überschrift „Im Namen der Globalisierung“ können Sie auf der Website der Zeit lesen. Ein weiterer Artikel zum Thema ist im Handelsblatt unter dem Titel „Juristen sollen Englisch lernen“erschienen.

Links zum Thema auf uepo.de
2010-05-08: Bundesrat: Auch Englisch soll zulässige Gerichtssprache sein
2010-05-03: Landgericht Bonn plant erste Gerichtsverhandlung in englischer Sprache

[Text: Richard Schneider. Quelle: Die Zeit Nr. 21, 2010-05-20. Bild und Montage: Richard Schneider.]

Bundesrat: Auch Englisch soll zulässige Gerichtssprache sein

Der Deutsche Bundesrat hat am 07.05.2010 auf Initiative der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen mit großer Mehrheit die Zulassung von Englisch als Gerichtssprache beschlossen und will einen entsprechenden Gesetzesentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen. Bislang bestimmte § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG): „Die Gerichtssprache ist deutsch.“

Die Neuregelung gilt jedoch ausschließlich für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten, bei denen auf Wunsch eine vollständige Verfahrensführung in englischer Sprache ermöglicht werden soll. Zu diesem Zweck sollen bei ausgewählten Landgerichten spezielle Kammern für internationale Handelssachen eingerichtet werden.

Vertreter der Bundesländer betonten, dass es in Deutschland zahlreiche Richter gebe, die diese Sprache hervorragend beherrschten und in der Lage seien, eine mündliche Verhandlung entsprechend zu führen. Eine Aussage, die in Internet-Foren für Gerichtsdolmetscher für Heiterkeit gesorgt hat.

Der Bundesrat erklärte in einer Pressemitteilung, dass das deutsche Recht und die deutsche Justiz international hohe Anerkennung genössen. Der Gerichtsstandort Deutschland leide jedoch darunter, dass noch immer nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt sei. Dies trage dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zumeist im Ausland ausgetragen würden – zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen. Durch die Einführung von Englisch als zulässiger Gerichtssprache könne sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht in hohem Maße an Attraktivität gewinnen.

Roswitha Müller-PiepenkötterDie Justizministerin Nordrhein-Westfalens, Roswitha Müller-Piepenkötter, begrüßte die Entscheidung: „Ich freue mich, dass unsere Initiative nicht nur in der Justiz und der Anwaltschaft, sondern vor allem auch bei den deutschen Unternehmen auf eine sehr positive Resonanz gestoßen ist. Alle sehen einen konkreten Bedarf für eine vollständige Verfahrensführung in englischer Sprache. Die damit verbundene Stärkung des Justizstandorts Deutschland hilft deutschen Firmen, denen es künftig leichter fallen wird, einen deutschen Gerichtsstandort und die Anwendung unseres Rechts zu vereinbaren. Wir sind zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf auch im Bundestag breite Unterstützung finden wird. Zahlreiche Anfragen aus dem Ausland zeigen, dass wir dem Standortwettbewerb einen wichtigen Impuls gegeben haben. Jetzt gilt es, dem hochwertigen Produkt ,Law made in Germany’ ein weiteres Gütesiegel hinzuzufügen.“

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen“ (KfiHG) wird jetzt zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Hierbei soll sie ihre Auffassung darlegen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Bundesrat, Drucksache 42/10 (Beschluss). 2010-05-07; Pressemitteilung Justizministerium NRW, 2010-05-07. Bild: Justizministerium NRW.]

Landgericht Bonn plant erste Gerichtsverhandlung in englischer Sprache

Justitia Römerberg FrankfurtAm Montag, dem 10. Mai 2010, wird ab 14.00 Uhr im Saal S. 2.07 im Landgericht Bonn das erste Mal eine Gerichtsverhandlung in englischer Sprache geführt werden.

Seit dem 1. Januar 2010 können mündliche Verhandlungen in Zivilsachen beim Landgericht Bonn in englischer Sprache geführt werden, wenn die Parteien dies übereinstimmend beantragen, sie auf einen Dolmetscher verzichten und der Rechtsstreit einen internationalen Bezug aufweist. Dazu hat das Gericht mit der 19. Zivilkammer eigens eine neue Kammer eingerichtet. Die Einrichtung dieser Kammer geht auf eine Initiative des Präsidenten des Oberlandesgerichts in Köln zurück.

Beim Oberlandesgericht gibt es bereits einen entsprechenden Berufungssenat. Auch die Landgerichte in Aachen und Köln haben vergleichbare Kammern eingerichtet. So ist es möglich, auch vor deutschen Gerichten in Englisch zu verhandeln.

Am 10. Mai wird die 19. Zivilkammer über die Klage einer Aktiengesellschaft belgischen Rechts zu befinden haben. Die Klägerin verlangt von einer Gesellschaft mit Sitz im Landgerichtsbezirk Bonn entgangenen Gewinn aus einem Vertriebsvertrag. Diesen Vertrag habe die Beklagte nach Ansicht der Klägerin zu Unrecht gekündigt. Schon das Vertragsverhältnis wurde in englischer Sprache abgewickelt.

[Text: Klages. Quelle: Pressemitteilung Landgericht Bonn, 2010-05-03.]