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Archiv der Kategorie Gerichtsdolmetscher

“Von guter Qualität, alle mit Diplom” - Anwältin von Drogenhändlern will Namen der Dolmetscher wissen

Vor dem Landshuter Landgericht müssen sich seit 20 Verhandlungstagen mehrere mutmaßliche Mitglieder einer russischen Bande wegen langjährigen Drogenhandels mit Heroin und Kokain verantworten. Sie sollen auch für die Belieferung von zwei Gefängnissen zuständig gewesen sein.

Seit Anfang 2009 hatte die Kripo die Telefone des Verdächtigen Sergej B. sowie die Besucherräume von mehreren Justizvollzugsanstalten mithilfe von Dolmetschern abgehört. Die Landshuter Zeitung schreibt:

Dabei habe der jeweilige Sachbearbeiter von Fall zu Fall entschieden, ob der Dolmetscher wörtlich übersetzen oder eine Zusammenfassung liefern sollte. Diese Aussage rief auf Seiten der Verteidigung heftiges Stirnrunzeln hervor. Woher man das denn vorher habe wissen können, ob jetzt was Wichtiges komme?

Die Protokollierung der Telefonüberwachung füllt fünf Aktenordner.

Wie erwartet, erhob die Verteidigung Einspruch gegen deren Verwertung. Erst wolle man die Namen der Dolmetscher erfahren. Diese hätten schließlich “unglaubliche Entscheidungsbefugnis” gehabt, sagte Verteidigerin Ricarda Lang.

Mit der Versicherung des Kriminalhauptkommissars, die Dolmetscher seien “von guter Qualität, alle mit Diplom”, wollte sich Lang nicht zufrieden geben. Die Namen wollte der Zeuge nicht nennen, da es sich dabei um “innerdienstliche Angelegenheiten” handle. Vorsitzender Richter Theo Ziegler kündigte an, dass die Kammer beabsichtigt, einen Sachverständigen zu beauftragen, die Arbeit der Dolmetscher stichprobenartig zu überprüfen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Landshuter Zeitung, 2012-02-10. Bild: Archiv.]

Gerichtsdolmetscher abgelöst - Fehldiagnose durch Behandlungsgespräch ohne Dolmetscher

Justitia Frankfurt

Vor dem Landgericht Freiburg im Breisgau wird zurzeit sieben Albanern wegen bandenmäßigen Handels mit Heroin der Prozess gemacht. Auch die Arbeit der Gerichtsdolmetscher ist Gegenstand der lokalen Berichterstattung. Die Badische Zeitung schreibt:

Mit einer neuen Dolmetscherin begann gestern der zweite Verhandlungstag. Der bisherige Dolmetscher war vom Gericht nach Beschwerden eines Verteidigers abgelöst worden. Jetzt dolmetscht eine vereidigte Dolmetscherin aus Stuttgart simultan, die mit der deutschen und der albanischen Sprache aufgewachsen ist. Der Antrag zweier Verteidiger, dass ein zweiter Simultandolmetscher zur Entlastung der Dolmetscherin beauftragt werde, wurde vom Gericht abgelehnt.

Der Leiter der forensischen (gerichtlichen) Abteilung des Zentrums für Psychiatrie in Emmendingen kritisierte die Fehldiagnose einer Psychiaterin über den Gesundheitszustand eines Angeklagten. Die Frau hatte bei dem 36-Jährigen eine „schwere depressive Episode“ diagnostiziert und eine „schizoaffektive Psychose“ nicht ausgeschlossen. Deshalb verschrieb sie ihm Neuroleptika gegen Psychosen sowie Antidepressiva. In der Badischen Zeitung heißt es:

Er kritisierte, dass die Ärztin mit dem Angeklagten ohne Dolmetscher gesprochen haben soll, und hielt es „für sehr bedenklich, dass solche Diagnosen gestellt und solche Medikamente ohne die Hilfe der Übersetzung eines Dolmetschers gegeben worden sind“. Der Sachverständige, der den Angeklagten mit Hilfe eines Dolmetschers mehrere Stunden untersucht hatte, meinte zur Vorgehensweise der Kollegin: „Darüber kann ich nur den Kopf schütteln.“

Nach Angaben des sachverständigen Arztes hatte der Angeklagte die Mittel schließlich selbst abgesetzt. Er leide weder unter hypochondrischen Wahnideen noch wahnhaften Depressionen, sondern unter einer „längeren depressiven Reaktion“. Die Ursache dafür seien familiäre Probleme, hohe Schulden, Arbeitslosigkeit und die Tatsache, dass er seine kleine Tochter nicht sehen könne. Der Angeklagte sei zwar seelisch labil und trinke zu viel Alkohol, sei aber nicht alkoholabhängig. Aus medizinischer Sicht lägen daher keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit vor.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Badische Zeitung, 2012-01-24. Bild: Richard Schneider.]

Verteidigung bemängelt Übersetzung, um Prozess zu verzögern

JustitiaIn Heidelberg stehen derzeit vier Mitglieder einer gut organisierten litauischen Bande vor Gericht, der vorgeworfen wird, seit Herbst 2010 zahlreiche Lastkraftwagen im Rhein-Neckar-Raum gestohlen und nach Litauen geschafft zu haben.

Wie bei Prozessen gegen die organisierte Kriminalität üblich, nutzt die Verteidigung jede Möglichkeit, den Fortgang des Verfahrens zu verzögern und zu behindern. Zuletzt waren die beteiligten Übersetzer und Dolmetscher Opfer dieser Taktik. Die Bürstädter Zeitung berichtet:

Verteidiger Dr. […], der einen der mutmaßlichen Lkw-Diebe vertritt, bemängelte eine unvollständige und zu späte Akteneinsicht. Zudem habe die inzwischen abgelöste Dolmetscherin viele Telefonmitschnitte „grob fehlerhaft“ und unvollständig übersetzt. So habe sie „Meine Post ist blöd“ anstatt „Die Post funktioniert nicht“ übersetzt. Der Antrag des Verteidigers, das Verfahren auszusetzen und mehrere tausend Seiten neu übersetzen zu lassen, lehnte das Gericht ab. Einige fehlerhafte Passagen wurden inzwischen durch eine neue Dolmetscherin korrigiert. Übersetzungen seien nun einmal „keine exakte Wissenschaft“, gab Staatsanwalt Markus Krumme zu bedenken.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Bürstädter Zeitung, 2011-11-09. Bild: Richard Schneider.]

Für eine leistungsgerechte Vergütung: Dolmetscher überreichen Resolution im Justizministerium

Gerichtsdolmetscher überreichen Resolution

Übergabe der Resolution am 24. Oktober 2011 im Bundesjustizministerium in Berlin  (v. l. n. r. André Lindemann, BDÜ-Präsident, Natascha Dalügge-Momme, 1. Vorsitzende ADÜ Nord, Dr. Renate Reck, BDÜ-Bundesreferentin für Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Bereich, Dr. Max Stadler, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz).

Am 24. Oktober 2011 überreichte eine Delegation von Vertretern des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) sowie der Assoziierten Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland e.V. (ADÜ Nord) dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler, eine Resolution. Darin fordern Gerichtsdolmetscher eine leistungsgerechte Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer, die für die Justiz arbeiten.

Die Resolution war am 26. März 2011 von den 300 Teilnehmern des 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertages in Hannover verabschiedet worden. Die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Justizbereich ist durch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt. Im Bundesministerium der Justiz wird zurzeit eine Überarbeitung vorbereitet.

„Beim Gerichtsdolmetschen geht es um die Wahrung von Grundrechten“, sagte BDÜ-Präsident André Lindemann im anschließenden Fachgespräch zur Novellierung des JVEG mit Staatssekretär Stadler, der die Delegation zusammen mit Ministerialrat Klaus Otto, Leiter des Kostenrechtsreferats, im Bundesjustizministerium in Berlin empfing. Lindemann: „Es muss zu einer deutlichen Anhebung des Honorars für Dolmetscher und Übersetzer kommen.“ Laut Grundgesetz hat jeder Angeklagte in einem Strafverfahren das Recht auf einen Dolmetscher oder Übersetzer, wenn er der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Nach Recherchen der Verbände kommen zunehmend Laien bei Gericht und in der Strafverfolgung zum Einsatz. Das führt zu einer mangelhaften Qualität der Dolmetschleistung und somit zu einer Gefährdung der Grundrechte der Betroffenen, denn Fehler des Dolmetschers können zu einem falschen Urteil führen und Verfahren in die Länge ziehen.

Staatssekretär Stadler, der früher selbst als Richter tätig war, zeigte Verständnis. „Wir haben ein Interesse daran, qualifizierte Kräfte für die Justiz zu gewinnen“. Gleichwohl seien Grenzen gesetzt. Man müsse im Rahmen des realistisch Machbaren bleiben. Er stellte jedoch eine Anhebung der Sätze für Dolmetscher und Übersetzer, die für die Justiz arbeiten, in Aussicht. Der Entwurf für die Novellierung des JVEG läge voraussichtlich bis Ende des Jahres vor. Sobald der Entwurf vorliegt, wollen die Verbände wieder das Gespräch mit dem Bundesjustizministerium suchen.

Den Volltext der Resolution können Sie in folgendem Artikel auf uepo.de lesen:

2011-03-31: Gerichtsdolmetschertag verabschiedet Resolution zur leistungsgerechten Vergütung

BDÜ
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 7.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland.
www.bdue.de

ADÜ Nord
Der ADÜ Nord ist der etablierte Berufsverband für Dolmetscher und Übersetzer mit Schwerpunkt in Norddeutschland. In den Reihen der mehr als 360 hoch qualifizierten Mitglieder sind über 50 Arbeitssprachen und zahlreiche fachliche Spezialisierungen vertreten.
www.adue-nord.de

[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 27.10.2011. Bild: Bundesministerium der Justiz.]

Namibischer Dolmetscher: “Das Gericht ist wie kostenloses Kino.”

Bei der Beweisaufnahme spielen sie lediglich eine Nebenrolle, bei der juristischen Wahrheitsfindung jedoch sind sie unverzichtbar: Gerichtsdolmetscher. Dies ist auch in Namibia der Fall.

Der 63-jährige Michael Kondombolo ist in einem mehrsprachigen Umfeld aufgewachsen. In seinen 15 Jahren Exil war er in Ländern wie Botswana, Sambia, Tansania und Uganda und kam mit Sprachen wie beispielsweise Nyasa, Tswana, Swahili und Xhosa in Kontakt, von denen er noch heute einige spricht oder zumindest versteht. “Man muss eine Sprache regelmäßig benutzen, wenn man sie nicht verlernen will”, so Kondombolo. Zu seinem Freundeskreis gehören unterschiedliche Volksgruppen. Diese Empfehlung spricht er auch seinen Dolmetscher-Kollegen aus, die er zum Teil angelernt hat.

Sein ungewöhnliches Sprachtalent nutzt ihm als Wettbewerbsvorteil. Seit zahlreichen Jahren ist er am Obergericht Windhoek, der Hauptstadt Namibias, als Gerichtsdolmetscher tätig. Angefangen hat seine Dolmetscherkarriere im Jahre 1991. Davor arbeitete er als Fahrer in einem Lampengeschäft. “Eines Tages kam der Magistratsrichter Frikkie Truter in unser Geschäft und hat dort bemerkt, dass ich mich mit verschiedenen Kunden in unterschiedlichen Sprachen unterhalten habe”, erinnert sich Kondombolo. Diese Begegnung hat sein Leben geändert. Truter fragte den damals 43-Jährigen, ob er als Dolmetscher im Magistratsgericht arbeiten wolle. Daraufhin kündigte Kondombolo seinen Job beim Lampengeschäft und begann seine Laufbahn als Dolmetscher. Zu jener Zeit war für die Ausübung dieses Berufs keine formale Qualifikation notwendig. “Ich habe damals lediglich einige Sprachkurse an der Universität absolviert und mir nebenher von Kollegen die erforderliche Fachterminologie angeeignet.” Nach nur vier Monaten Probezeit wurde er zum Dolmetscher am Regionalgericht befördert. Wegen seiner Arbeit reiste er die nachfolgenden acht Jahre durch das ganze Land. “Es gab damals nur in einigen größeren Ortschaften permanente Gerichte – ich bin also regelmäßig mit den Richtern im ganzen Land umhergefahren und habe als Dolmetscher gearbeitet”, erzählt er.

“Es ist oft so, dass in Strafverfahren mehrere Verdächtige angeklagt sind, die alle andere Sprachen sprechen. Der Staatsanwaltschaft biete ich also den Vorteil, dass ich fast alle Landessprachen beherrsche und bei solchen Prozessen für alle Angeklagten dolmetschen bzw. die Aussagen von Zeugen aus unterschiedlichen Sprachgruppen übersetzen kann.”, berichtet der sprachtalentierte Kondombolo.

Seine Arbeit sieht er als Berufung an. Doch er empfindet sie auch als “große Verantwortung”, denn jeder Angeklagte habe das Recht auf einen fairen Prozess und folglich auch Anspruch darauf, dem in englischer Sprache geführten Verfahren mit Hilfe eines Dolmetschers folgen zu können. Als Dolmetscher müsse er sämtliche Aussagen der Prozessbeteiligten wahrheitsgetreu von einer Sprache in eine andere übertragen.

Angst vor den Angeklagten, die häufig schwerer Gewaltverbrechen beschuldigt werden, habe er nicht. Polizisten seien schließlich immer in seiner Nähe. “Mir ist es in all den Jahren nur einmal passiert, dass mich ein Angeklagter geohrfeigt hat, der mit meiner Übersetzung nicht zufrieden war”, sagt der 63-Jährige.

Auf die Frage, ob er während des Prozesses einschätzen kann, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist, antwortet er folgendermaßen: “Man kann aus der Körpersprache und Stimmlage durchaus Rückschlüsse ziehen. Wenn ein Angeklagter den Blickkontakt meidet oder vor seinen Antworten lange nachdenken muss, liegt die Vermutung nahe, dass er etwas zu verbergen hat.” Zudem glaubt er anhand der Fragen der Richter abschätzen zu können, wie das Urteil lauten wird.

Vor einigen Jahren hat er seine feste Stelle als Dolmetscher gekündigt und arbeitet seitdem auf freischaffender Basis für das Obergericht. Für Strafverfahren bezahlt im die Staatsanwaltschaft täglich 192 N$. Bei zivilrechtlichen Verfahren wie Scheidungsprozessen und Arbeitsdisputen erhält er von den beteiligten Privatanwälten rund 350 N$ am Tag. “Zum Überleben ist das natürlich zu wenig, zumal ich nicht dauerhaft ausgebucht bin”, erzählt Michael Kondombolo. Ab und an verdient er sich durch Nebenjobs etwas Geld dazu. Trotz allem möchte er seine Arbeit am Gericht nicht vollständigen aufgeben, weil er nicht den ganzen Tag zu Hause sitzen und sich langweilen könne. “Ich finde die Arbeit noch immer interessant und abwechslungsreich”, erzählt er. “Das Gericht ist wie ein Kino bei dem man keinen Eintritt zahlen muss.”

Michael Kondombolo sagt, ihn könne eigentlich nichts mehr erschüttern. Kurz danach fügt er allerdings hinzu: “An eines werde ich mich aber nie gewöhnen – wenn Frauen und Kinder zu Opfern von Triebtätern werden. Die Konfrontation mit solchen Kriminellen gehört aber leider zu meinem Job.”

[Text: Jessica Antosik. Quelle: az.com, 25.08.2011. Bild: Vzb83 (Wikipedia).]

DSK-Skandal: Telefongespräch falsch übersetzt?

Dominique Strauss-KahnNach Angaben des Anwalts des Zimmermädchens im Dominique-Strauss-Kahn-Skandal sind ihre Aussagen am Telefon falsch übersetzt worden. Nafissatou Diallo, das Zimmermädchen im New Yorker Sofitel-Hotel, soll kurz nach der vermeintlichen Tat bei einem Telefongespräch Folgendes gesagt haben: “Mach dir keine Sorgen, der Typ hat eine Menge Geld. Ich weiß, was ich tue.” Die Übersetzung sei nicht korrekt, da bei dem Telefonat mit einem inhaftierten Freund am Tag nach dem Vorfall das Vermögen von Dominique Strauss-Kahn (Bild) nicht angesprochen worden sei.

Das mutmaßliche Opfer im DSK-Skandal, das den ehemaligen Chef des Internationalen Währungsfonds beschuldigt, sie zum Oralsex gezwungen zu haben, spricht die Sprache Fulfulde. Dies stellt die Übersetzer, die auf den westafrikanischen Zweig der Niger-Kongo-Sprachgruppe spezialisiert sind, vor eine Herausforderung. Das Gespräch zwischen der aus Guinea kommenden Diallo und ihrem aus Sierra Leone stammenden Gesprächspartner Amara Tarawally wurde in “einem besonders obskuren Dialekt” von Diallos Muttersprache Fulfulde geführt, wie das Magazin Time berichtet. Fulfulde, auch Ful bzw. Fulani, genannt, wird insbesondere in Westafrika gesprochen und gilt als äußerst variantenreich und grammatikalisch sehr komplex. Die Sprache verfügt über 24 Nominalklassen.

Dies war u.a. der Grund dafür, warum die Anfertigung der Übersetzung des Dialogs mehrere Wochen dauerte. Währenddessen hatte neben anderen Enthüllungen vor allem das Telefongespräch Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers geweckt. Nun erklärte Diallos Anwalt Thompson, nachdem er und seine Mandantin den Mitschnitt zusammen mit einem Übersetzer im Büro des Staatsanwalts abgehört hatten, die Worte des Zimmermädchens seien falsch wiedergegeben worden. Ferner habe sie nicht den Freund im Gefängnis angerufen, sondern er sie.

Thompson hat bereits angekündigt, dass Diallo Zivilklage erheben wird. Im Namen von Strauss-Kahn äußerte sich einer seiner Verteidiger, William W. Taylor III., zu dem Übersetzungsstreit: Er beschrieb die Ausführungen von Diallos Anwalt schlichtweg als “außergewöhnlich irreführend”. Strauss-Kahn weist die Vergewaltigungs-Vorwürfe zurück.

[Text: Jessica Antosik: Quelle: welt.de, 28.07.2011; wikipedia.de. Bild: International Monetary Fund (Wikipedia).]

Aalen und Herdecke: Gerichtsdolmetscher glänzen durch Inkompetenz bzw. Abwesenheit

Justitia Römerberg FrankfurtUnprofessionell agierende Gerichtsdolmetscher standen in den letzten Tagen im Mittelpunkt von gleich zwei Berichten der Tagespresse.

Vor dem Amtsgericht Aalen in Baden-Württemberg musste sich ein indischer Student wegen sexueller Nötigung einer Kommilitonin verantworten. Die Schwäbische Post berichtete über den Prozess unter der Überschrift „Dolmetscher in der Kritik“:

Schwierig entwickelte sich die Verhandlung vor allem wegen des amtlich einberufenen Dolmetschers. Entgegen der Forderung der Verteidigung wurde kein Hindi-Dolmetscher, sondern ein Englisch-Dolmetscher bestellt. Dessen Englisch-Kenntnisse lagen jedoch offenbar weit unter denen des Angeklagten. So führten wiederholte Falsch-Übersetzungen und das entsprechende Aufbegehren bei Anklage und Verteidigung beinahe zur Vertagung der gesamten Verhandlung.

Letztendlich wurde das Verfahren gegen den jungen Mann eingestellt, weil dieser die Annäherungsversuche einräumte, keine Gewaltanwendung festzustellen war und das Verhalten (Griff unter die Bluse) zwar als unsittlich, aber nicht als Straftat zu werten war.

Im Ruhrgebiet entwickelt sich ein Prozess am Amtsgericht Herdecke zu einer unendlichen Geschichte. Einem 27-Jährigen Armenier wird vorgeworfen, im Supermarkt Rasierapparate für rund 100 Euro gestohlen zu haben. „Beim zweiten Anlauf vor dem Amtsgericht fehlte erneut der Dolmetscher für die armenische Sprache - in diesem Fall trotz Ladung“, lesen wir im Internet-Portal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Unter der Überschrift „Dolmetscher erscheint nicht zum Gerichtstermin“ heißt es weiter:

Als er [der Angeklagte] wegen dieser Tat Mitte Juli zum ersten Mal auf der Anklagebank saß, fand der Prozess ein schnelles Ende, da sich herausstellte, dass er einen Dolmetscher benötigt. […] Das Gericht beraumte einen neuen Termin an - mit Dolmetscher. Am Freitag dann die böse Überraschung: Zwar saß der mutmaßliche Dieb wieder brav auf seinem Platz im Gerichtssaal. Doch erneut fehlte der Dolmetscher, obwohl das Gericht einen angefordert hatte. Am 19. August soll nun ein dritter Versuch gestartet werden - mit einem anderen Dolmetscher.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Schwäbische Post, 2011-07-29; DerWesten.de, 2011-07-31. Bild: Richard Schneider.]

Alla Kusch über das Gerichtsdolmetschen

Dr. phil. Alla Kusch ist eine staatlich geprüfte, allgemein vereidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin der russischen Sprache. Ihr Germanistikstudium absolvierte sie an der Universität in Riga (Lettland), das Studium der deutschen Philologie an der Lomonossow-Universität in Moskau, wo sie auch promovierte. Seitdem sie die staatlichen Prüfungen zur Dolmetscherin und Übersetzerin in Hessen bestanden hat, arbeitet sie am Gericht. Seit 1993 ist sie als freiberufliche Dolmetscherin und Übersetzerin tätig, lehrt Deutsch als Fremdsprache und unterrichtet Russisch.

Nun hat die Gerichtsdolmetscherin aus Weiterstadt (Kreis Darmstadt) aus dem Nähkästchen geplaudert.

Zwei Jahre dauerte der längste Prozess, für den Kusch als Dolmetscherin bestellt war. Verhandelt wurde – unter hohen Sicherheitsvorkehrungen – über Drogenschmuggel. “Das ist spannend, als würde man einen Krimi live erleben”, sagt Alla Kusch.

Sowohl in Familien-, Zivil- als auch in Strafsachen dolmetscht Kusch für das Gericht. “Am Anfang war das nicht einfach, ich fühlte mich unter einem ähnlichen Druck wie die Angeklagten. Es hängen ja Schicksale davon ab, wie authentisch ich das Gesagte rüberbringe.” Schließlich sollen die Richter, Staats- und Rechtsanwälte nicht sie, sondern die Zeugen und den Angeklagten sprechen hören. Sie habe eine “unheimlich verantwortungsvolle” Arbeit zu verrichten, die schnelle Reaktionsfähigkeit erfordere. “[D]ie Menschen und Schicksale vor Gericht sind immer anders und immer neu”, weshalb sie nie auslerne.

Junge Menschen, die Dolmetschen studieren möchten, hätten zwar gute Chancen, die Rahmenbedingungen für Gerichtsdolmetscher seien jedoch verbesserungswürdig, erzählt Kusch. “Das Verständnis für diese Arbeit ist nicht sehr groß, […] [denn als] Dolmetscher kommt man in den Gerichtssaal ohne zu wissen, worum es überhaupt geht.” Ilse Freiburg, 2. Vorsitzende des Berufsverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) Landesverband Hessen, erklärt, dies solle für die Unvoreingenommenheit der Dolmetscher sorgen. “Wir wünschen uns aber, vorab zumindest grob über die Art des Falls informiert zu werden – immerhin sind wir vereidigt und unterliegen der Schweigepflicht.”

Alla Kusch kritisiert die Vorgehensweise zahlreicher Bundesländer, in denen Dolmetscher vor der Berufung ans Gericht keinen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Rechtssprache sowie der Grundlagen des deutschen Rechts erbringen müssen. Auch in Hessen sei dies der Fall. “Wir müssen aber viel mehr können als nur die Sprache”, erklärt Kusch.

Da Verhandlungen sich über insgesamt acht Stunden am Tag hinziehen können, die Arbeitsbedingungen im Gericht, wie bereits erwähnt, oftmals verbesserungswürdig seien, die Dolmetscher zum Teil sogar in der kurzen Mittagspause für den Anwalt und Mandanten dolmetschen müssen, haben Gerichtsdolmetscher eine anstrengende Aufgabe zu bewältigen, so Dr. phil. Alla Kusch. In anderen Teilen Europas sei es üblich, dass sich zwei Dolmetscher im Halbstundentakt ablösen, merkt Ilse Freiburg an.

Ferner sagt Kusch, dass das Dolmetschen vor Gericht “leider unter dem Niveau der auf dem freien Markt üblichen Honorare bezahlt” werde. Dennoch sinke das Honorar stetig. Dies erwecke den Eindruck, die Behörden seien sich dessen nicht bewusst, dass Gerichtsdolmetscher, abgesehen von den Sprachkenntnissen, über juristische und kulturelle Kenntnisse verfügen müssen, um einen fairen und reibungslosen Prozess sicherzustellen. Trotz allem würde Kusch jedem den Beruf des Dolmetschers weiterempfehlen und begründet dies wie folgt: “Es kommt nie Langeweile auf. Und im Angesicht vieler Aussagen lernt man, sein eigenes Leben zu schätzen, und merkt, wie gut es einem selbst geht.”

[Text: Jessica Antosik. Quelle: main-netz.de, 27.07.2011; kusch-online.com. Bild: Alla Kusch.]

Neu von Driesen/Petersen: Gerichtsdolmetschen - Grundwissen und Fertigkeiten

GerichtsdolmetschenIm Mai 2011 ist bei Narr ein neues Lehrbuch zum Thema Gerichtsdolmetschen erschienen. Autoren sind die Konferenzdolmetscherin Prof. Dr. Christiane Driesen von der Hochschule Magdeburg-Stendal und der Direktor des Amtsgerichts Haldensleben, Richter Haimo-Andreas Petersen. Im Klappentext heißt es:

Dieses Handbuch bereitet auf die Zulassung für die Beeidigung bzw. Vereidigung vor und ist sowohl zum Selbststudium als auch für Teilnehmer eines Lehrgangs geeignet. Es besteht aus einzelnen (translationswissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen) Modulen, die jeweils zum Erwerb einer bestimmten für das Gerichtsdolmetschen und -übersetzen erforderlichen Kompetenz führen. Die Module demonstrieren die Notwendigkeit der jeweiligen Kompetenz, führen in ihre Anwendung ein und bieten dann Übungsvorschlage. Diese Übungen sind als Eigenübungen, Gruppenübungen und Anregung der Dozenten im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen konzipiert. Kriterien für die Selbstbewertung, Gruppenbewertung und Bewertung durch Dozenten werden jeweils angegeben.

Das vollständige Inhaltsverzeichnis sowie eine Leseprobe können Sie bei Scribd.com abrufen.

Christiane Driesen, Haimo-Andreas Petersen (2011): Gerichtsdolmetschen - Grundwissen und -fertigkeiten. Tübingen: Gunter Narr Verlag. 229 Seiten, zahlreiche Abbildungen, broschiert. Erscheinungsdatum: 18.05.2011. ISBN 978-3-8233-6477-1.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Gunter Narr Verlag. Bild: Narr.]

Baby zu Tode “geschüttelt” oder nur “gewiegt”? Angeklagter beruft sich auf Übersetzungsfehler

JustitiaVor dem Landgericht Düsseldorf ist derzeit ein 31-jähriger Pole angeklagt, seine drei Monate alte Tochter zu Tode geschüttelt zu haben. Das Kind starb an schweren Hirnblutungen, Gutachter werten das als Folge eines Schütteltraumas. Die Rheinische Post schreibt:

Doch der Vater beteuerte weinend: „Das habe ich nicht getan oder nicht gewollt!“ Frühere Geständnisse bei der Polizei seien lediglich Übersetzungsfehler aus dem Polnischen. Der Vorwurf lautet nun auf Körperverletzung mit Todesfolge. „Ich habe das Kind immer nur gewiegt, nicht geschüttelt!“ Darauf beharrte der 31-Jährige zu Prozessbeginn. In früheren Aussagen soll er der Polizei gesagt haben, er habe die kleine Julia „zehn Minuten geschüttelt“. „Ich meinte gewiegt“, korrigierte er nun.

Zeugen sagten jedoch aus, dass der Angeklagte seine Tochter bereits drei Wochen vor ihrem Tod so heftig geschüttelt habe, dass das Kind bewusstlos in eine Klinik eingeliefert werden musste. Nicht selten habe der offenbar überforderte Vater die Tochter auch angeschrien und heftig an ihrem Kinderwagen gerüttelt, wenn sie weinte. Die Mutter des Kindes erklärte, dass sie ihm das Mädchen zweimal „weggenommen“ habe, weil er grob mit ihm umgegangen sei und es geschüttelt habe.

Der Prozess wird in einigen Wochen fortgesetzt.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Rheinische Post, 2011-07-08. Bild: Richard Schneider.]