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Archiv der Kategorie Gerichtsdolmetscher
Drogenbande schüchtert Dolmetscherin ein: Amt niedergelegt
18.11.2009 von Richard Schneider.
Das Ulmer Landgericht verhandelt zurzeit gegen vier osteuropäische Heroinhändler. Am zweiten Verhandlungstag hatten diese auffallend viele Landsleute in den Zuschauerreihen platziert. Eine Drohkulisse, die ihre Wirkung nicht verfehlte:
Der Kronzeuge weigerte sich, in Anwesenheit der vier Angeklagten eine Aussage zu machen und die Russisch-Dolmetscherin legte ihr Amt nieder. Die Augsburger Allgemeine schreibt:
In der Mittagspause hat sich einer der Zuhörer an die Dolmetscherin für Russisch rangemacht und sie zum Kaffee eingeladen. Die Frau hat Angst und will deshalb in dieser Sache nicht mehr als Übersetzerin tätig sein. Deshalb muss das Gericht einen neuen Dolmetscher bestellen.
Justizangestellte hatten beobachtet, dass Zuschauer Zeichen zur Anklagebank gaben. Zudem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass einer der Zuhörer fotografiert oder über sein Handy Botschaften nach draußen geschickt hat. Vor dem Justizgebäude parkte ein auffälliger Kastenwagen, so dass sogar eine geplante Gefangenenbefreiung befürchtet wurde.
Das Gericht vertagte daraufhin die Verhandlung. Beim nächsten Termin werden die Zuschauer strengen Personenkontrollen unterzogen und der Kronzeuge wird seine Aussage an einem sicheren Ort mit direkter Videoübertragung in den Gerichtssaal machen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Augsburger Allgemeine, 2009-11-15.]
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“Ein Dolmetscher darf für niemanden Partei ergreifen” - Walid Abd El Gawad zum Marwa-Prozess
12.11.2009 von Richard Schneider.
Im Prozess gegen den Mörder der Ägypterin Marwa S. (31) wurde am 11.11.2009 in Dresden das Urteil gefällt: lebenslänglich. Der Täter Alex W. (28) stammt aus Russland, ist in der Region Perm und Kasachstan aufgewachsen und hält sich erst seit fünf Jahren in Deutschland auf.
Die beiden Kontrahenten waren im August 2008 auf einem Spielplatz aneinandergeraten, auf dem sich die Frau mit ihrem zwei Jahre alten Sohn und der arbeitslose Angeklagte mit seiner Nichte und Mutter aufhielt. Marwa S. forderte Alex W. auf, eine Schaukel für ihr Kind frei zu machen. Daraufhin beschimpfte der nach eigenen Aussagen ausländerfeindlich eingestellte junge Mann, der das Leben in Deutschland als „Multikultischeiße“ empfindet, die Kopftuch tragende Frau als „Islamistin“ und „Terroristin“.
Passanten mischten sich ein und versuchten, die lautstarke Auseinandersetzung zu schlichten. Die Angelegenheit eskalierte, weil jemand die Polizei rief. Die Ägypterin nutzte die Gelegenheit und erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Alex W. erhielt zunächst einen Strafbefehl über 330 Euro und wurde nach seinem Widerspruch vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 780 Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein.
In der Berufungsverhandlung erstach der Russlanddeutsche dann im Gerichtssaal seine schwangere Kontrahentin mit 15 Messerstichen und verletzte deren Mann schwer. Mit seinem Ausländerhass habe das nichts zu tun gehabt, erklärte er später die Tat. Vielmehr habe er sich durch die Anzeige und die deutsche Justiz ungerecht behandelt und in die Enge getrieben gefühlt.
Der banale Anlass der Auseinandersetzung geriet in der Öffentlichkeit schnell in Vergessenheit. Stattdessen entwickelte sich die Geschichte vor allem in Ägypten zu einem Medienspektakel. Auch deshalb, weil das Opfer als schöne, gebildete und selbstbewusste Mutter dem Idealbild einer fortschrittlichen Muslima entsprach.
In Ägypten wurde das Opfer von Islamisten zur Kopftuch-Märtyrerin hochstilisiert, die für ihre Religion gestorben sei. Die „Muslimbruderschaft“ organisierte in Kairo mehrere Demonstrationen und forderte die Todesstrafe für den Täter. Die Affäre beherrschte am Nil zeitweise die Titelseiten. Dabei wirkte die Presse nicht aufklärend, sondern verbreitete eine anti-deutsche Stimmung. Für die Medien saß Deutschland auf der Anklagebank.
Die Deutschen hingegen fühlten sich als unbeteiligte Dritte: „Was haben wir damit zu tun, wenn ein Russe eine Ägypterin ersticht? Außer dass die Gerichtskosten an uns hängen bleiben?“ In Deutschland wurden die Beleidigung und der Mord nicht als ausländerfeindliche Taten eines Deutschen, sondern als Auseinandersetzung zwischen zwei rechthaberischen Einwanderern wahrgenommen. Das Thema besaß für die deutschen Medien daher nur eine mittlere Bedeutung. Marwa S. sprach weit besser Deutsch als Alex W. und gehörte zu den Gewinnern, Alex W. hingegen zu den Verlierern unter den Einwanderern.
Wie empfindet ein Gerichtsdolmetscher die Situation als Mittler zwischen Kulturen und Rechtssystemen in einem Prozess, der gleich in zwei Ländern im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht? Die Berliner taz hat kurz vor der Urteilsverkündung mit Walid Abd El Gawad (31) gesprochen, der an zwei Verhandlungstagen für den Ehemann des Opfers und einen Anwalt gedolmetscht hat.
Die Verhandlung selbst bezeichnet Abd El Gawad als Prozess auf hohem Niveau, der all seine Erwartungen übertroffen habe: „Es wurde auf jede Kleinigkeit geachtet, zum Beispiel darauf, dass die arabischen Rechtsanwälte genügend Material in ihrer Sprache zur Verfügung hatten.“ Er wünsche sich, dass die Sachlichkeit der deutschen Justiz auch in den arabischen Ländern akzeptiert werde. Die Mehrheit der Deutschen habe mehr Mitgefühl gezeigt als dies in Ägypten wahrgenommen werde.
Das Dolmetschen sei zeitweise emotional schwierig gewesen: „Ich musste mich sehr zusammenreißen, damit ich nicht mitleide - beziehungsweise man mir meine Gefühle nicht ansieht. Ich habe großen Respekt vor den Richtern, die trotz der immensen emotionalen Herausforderungen vollkommen sachlich mit dem Fall umgehen.“
Walid Abd El Gawad studierte Islamwissenschaft und Germanistik in Kairo sowie Arabistik und Orientalische Philologie in Leipzig. Zurzeit ist er Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Orientalischen Instituts der Uni Leipzig.
Im Oktober 2009 wurde er mit dem Preis des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) ausgezeichnet, bei dieser Gelegenheit entstand das obige Foto. Aus der Laudatio: „Walid Abd El Gawad bereichert mit seinem vorbildlichen sozialen und kulturellen Engagement verschiedene universitäre Initiativen. Herausragendes Engagement zeigte Abd El Gawad bei der Mitarbeit am Hörbuch Der Koran und als wissenschaftlicher Übersetzer. Ehrenamtlich wirkt er unter anderem in der Internationalen Doktorandeninitiative und als ein Repräsentant der Leipziger Muslime im interreligiösen Dialog in Stadt und Universität.“
Das Interview mit Walid Abd El Gawad können Sie auf der Website der taz lesen. Einen Audiobeitrag von Abd El Gawad, in dem es unter anderem auch um den Marwa-Prozess geht, finden Sie auf der Website von radio 1 des rbb.
[Text: Richard Schneider. Quelle: taz, 2009-11-10. Bild: Informationsdienst Wissenschaft, Stephan Flad.]
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“In die Haut des Mörders schlüpfen”: Gerichtsdolmetscher am Berner Kreisgericht
11.11.2009 von Richard Schneider.
„Nur ein Wort falsch zu übersetzen, könnte fatal sein: Gerichtsübersetzer arbeiten im Hintergrund, tragen aber viel Verantwortung.“ Das schreibt die Schweizer Zeitung Der Bund, die mit zwei Gerichtsdolmetschern des Kreisgerichts Bern gesprochen hat: Martine Wegmann (54, Französisch, Deutsch) und Rajiv Masillamoni (53, Tamilisch, Englisch, Deutsch). Die Zeitung schreibt:
Ungefähr ein Dutzend Übersetzer und Übersetzerinnen arbeiteten regelmässig am Kreisgericht Bern-Laupen, erklärt der Presseverantwortliche und Gerichtssekretär, René Graf, auf Anfrage. Während vor einigen Jahren häufiger Übersetzer fürs Albanische und Serbo-Kroatische gefragt waren, sind heute vermehrt auch afrikanische Sprachen gefragt – eine Entwicklung, die auch ein Spiegel der gesellschaftlichen Entwicklung darstellt. Es sei nicht immer einfach, für seltene Sprachen Dolmetscher zu finden, sagt Graf. Zwischen den Behörden gebe es daher einen regen Austausch von Übersetzer-Adressen. […] Am Kreisgericht würden bei 30 bis 40 Prozent der Fälle Übersetzer beigezogen.
Den vollständigen Artikel können Sie in der Zeitung Der Bund lesen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Der Bund, 2009-10-29.]
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Polnisches Konsulat Hamburg: Vorträge und Diskussion zu juristischen Sprachmittlerleistungen
10.11.2009 von Richard Schneider.
Die Rechtsabteilung des Generalkonsulats der Republik Polen in Hamburg lädt in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung e.V. und der IGBG (Interessengemeinschaft Bundesdeutscher Gerichtsdolmetscher) zur dritten Veranstaltung ihrer Seminarreihe ein. Diese hat Fragen des aktuellen beruflichen Umfelds vereidigter Dolmetscher und Übersetzer für Polnisch in der Bundesrepublik Deutschland zum Thema. Insbesondere wird auf die zunehmend geforderte Doppelkompetenz eines „lawyer-linguist“ an der Schnittstelle Rechtswissenschaften, Dolmetschen und Übersetzen zwecks Grundrechtsgewährleistung gleichermaßen im bundesdeutschen wie europäischen Kontext abgestellt.
Das Referat „Grundrechtsgewährleistung vor dem Hintergrund juristischer Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen - im Spannungsfeld zwischen bundesdeutscher Theorie und Praxis“ wird von Frau Dipl.-Phil. Helena Piprek (Bild), Gründerin der IGBG, gehalten.
Im Anschluss daran erfolgt eine Podiumsdiskussion. Die Moderatoren sind Gerhard Schaberg, Vorsitzender des Hamburgischen Richtervereins e.V. und Rechtsanwalt Dr. Jan Schürmann, Vorstand der Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung e.V. Herr Schaberg wird zudem aus richterlicher Sicht auf einige Aspekte juristischer Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen und die Rolle der Dolmetscher vor Gericht eingehen.
Teilnehmen werden neben Gerichtsdolmetschern und -übersetzern diplomatische Vertreter, Präsidenten von Amts- und Landgerichten, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare, die auch für persönliche Fragen und Hinweise zur Verfügung stehen.
Auf Grund der begrenzten Teilnehmerzahl wird eine frühzeitige Anmeldung zur Veranstaltung empfohlen. Anmeldeschluss ist der 18.11.2009, die Teilnahme selbst ist kostenlos. Anmeldung per E-Mail an: agnieszka.ozubko@botschaft-polen.de
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 25.11.2009, um 17.00 Uhr in der Residenz des Generalkonsuls der Republik Polen, Gründgensstraße 20, 22309 Hamburg, statt. Anschließend lädt das Generalkonsulat zu einem kleinen „Incoming“ ein. (Die Bedeutung dieses polnischen Anglizismus ist unklar. Vermutlich ist ein Stehempfang mit Getränken und Häppchen gemeint.)
[Generalkonsulat der Republik Polen in Hamburg, IGBG. Quelle: Mitteilung IGBG, 2009-11-03. Foto: IGBG.]
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Siegelmarken von Gerichtsdolmetschern
3.11.2009 von Richard Schneider.
Siegelmarken aus bedrucktem und zusätzlich oft geprägtem Papier mit feuchtklebender Rückseite wurden früher verwendet, um Briefe mit wichtigen und vertraulichen Unterlagen zu versiegeln. Sie wurden auf die Rückseite der Briefumschläge über die Verschlussklappe geklebt.
Diese Siegelmarken, auch Verschlussmarken oder Briefverschlussmarken genannt, wurden von Ministerien, Gerichten, Ämtern, Universitäten und dem Militär sowie sonstigen „offiziellen“ Stellen und hochstehenden Persönlichkeiten benutzt, zu denen sich offensichtlich auch die Gerichtsdolmetscher zählten.
Siegelmarken verbreiteten sich Mitte des 19. Jahrhunderts in Preußen, Österreich und anderen deutschen Staaten. Sie lösten die bis dahin übliche Versiegelung mit Siegellack ab und waren bis zur Zeit des Zweiten Weltkriegs in Gebrauch.

Die hier dargestellten Marken haben in Originalgröße einen Durchmesser von 3,5 bis 4 cm und befinden sich im Besitz des Autors. Eine genaue Datierung ist schwierig. Die Marken sind mindestens 70, unter Umständen sogar 100 Jahre alt. Sie tragen folgende Beschriftung:
- Hof- & Gerichtsadvokat Dr. Theodor Reisch, Wien, XIX. [Bezirk], Gatterburggasse 19, beeideter Dolmetsch der ungarischen Sprache.
- Maximilian Max Edler von Maxen, gerichtl. beeideter Dolmetsch der ungarischen Sprache in Brünn [Brno, Tschechien].
- Beeidigter Dolmetscher lic. jur. C. F. Rempen [Hamburg].
- Julius Haacke, vereideter Dolmetscher u. Translator der englischen Sprache für den Bezirk des Kammergerichts [vermutlich Berlin].
- Dr. Sigmund Karplus, Hof- u. Gerichts-Advokat, Gerichtsdolmetsch für die englische und französische Sprache, Wien.
[Text: Richard Schneider. Bild: Richard Schneider.]
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Holzklotzprozess: Revision mit verweigertem Dolmetscher begründet
26.10.2009 von Richard Schneider.
Die Anwälte des im Holzklotz-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilten Nikolai H. haben die von ihnen eingelegte Revision gegen das Urteil vom Mai 2009 jetzt fristgerecht begründet.
Wie bereits im November 2008 zu Prozessbeginn von uepo.de vorhergesagt, spielt darin die Tatsache eine wichtige Rolle, dass das Gericht dem aus Kasachstan eingewanderten Angeklagten einen Russischdolmetscher verweigert hat. Die fehlende Verdolmetschung ist der zweitwichtigste von drei vorgetragenen Revisionsgründen.
Wann der Bundesgerichtshof über den Antrag der Verteidigung entscheiden wird, ist unklar. Wahrscheinlich wird sich das Gericht erst im Jahr 2010 mit der Angelegenheit befassen.
Mehr zum Thema auf uepo.de
Holzklotzwurf: Richter verweigert Mordangeklagtem den Dolmetscher
[Text: Richard Schneider. Quelle: Süddeutsche Zeitung, 2009-10-06. ]
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Österreich lehnt EU-Rahmenbeschluss zum Gerichtsdolmetschen ab
27.9.2009 von Richard Schneider.
Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten vor zwei Monaten den Entwurf für einen Rahmenbeschluss zugesandt, mit dem Mindestnormen für die Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren festgeschrieben werden sollen. Während das Papier in Deutschland noch gar nicht wahrgenommen wurde, hat der österreichische Nationalrat die Vorschläge bereits intensiv beraten und abgelehnt.
Der EU-Entwurf stößt auf eine große Koalition der Ablehnung von links bis rechts: SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ haben dem Papier im EU-Unterausschuss des Nationalrats einmütig ihre Zustimmung verweigert. Nur die Grünen sind dafür.
Der schwammig formulierte Rahmenbeschluss sieht vor, dass noch mehr als bisher gedolmetscht und übersetzt wird. Außerdem soll Angeklagten auch für Gespräche mit ihrem Anwalt auf Staatskosten ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.
Derzeit übersetzen die Gerichtsdolmetscher in Österreich nur zusammenfassende Informationen der Richter an die Angeklagten sowie Gespräche zwischen Angeklagten und Pflichtverteidigern. Wer einen eigenen Anwalt bezahlen kann, muss auch die Kosten für den Dolmetscher selbst tragen.
Darüber hinaus verlangt der Entwurf der EU-Kommission die schriftliche Übertragung aller wichtigen Unterlagen in die Fremdsprache. Derzeit werden Angeklagte nur mündlich über den Inhalt von Anklageschrift und Urteil informiert. Eine schriftliche Ausfertigung in der Fremdsprache erfolgt nicht.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner von der ÖVP (Bild) befürchtet, dass sich bei Umsetzung der EU-Vorschläge die Dolmetschkosten der österreichischen Justiz von derzeit 4,5 Millionen Euro pro Jahr auf 9 Millionen Euro verdoppeln. Außerdem wird in Österreich die Notwendigkeit der von der schwedischen EU-Präsidentschaft vorangetriebenen Regelung bezweifelt. Die Mitgliedstaaten seien hinsichtlich der Sprachmittlung bei Gericht ohnehin schon verpflichtet, sich an entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu halten.
Siehe auch: EU entwirft Rahmenbeschluss für Anspruch auf Dolmetscher in Strafverfahren
[Text: Richard Schneider. Quelle: Standard, 2009-09-17, 2009-09-18. Bild: Bundesministerium für Justiz.]
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Richter vergisst, Dolmetscher zu laden: Prozess vertagt
25.9.2009 von Richard Schneider.
Bei einem Prozess wegen Raubes und Körperverletzung in Rheine ist ein 50-jähriger Kosovo-Albaner der Hauptbelastungszeuge. Auf seinen bereits im Sommer 2007 gemachten Aussagen basiert die Anklage. Bei der jetzt erst aufgenommenen Verhandlung stellte das Gericht überrascht fest, dass der Mann kaum Deutschkenntnisse besitzt. Die Münsterländische Volkszeitung schreibt:
Angesichts der verworrenen Schilderung mit starkem Akzent kapitulierte die Staatsanwältin in diesem Moment: „Die wesentlichen Punkte verstehe ich nicht, ohne Dolmetscher ist die Vernehmung nicht möglich.“ Die Anhörung wurde ausgesetzt. Schöffenrichter Büssemaker bemühte sich um einen Dolmetscher in Rheine.
Währenddessen wurde die Verhandlung mit der Befragung weiterer Zeugen und der Angeklagten fortgesetzt. Letztendlich kam das Gericht mit der Wahrheitsfindung aber nicht voran. Die Lokalzeitung schildert das Ende der Verhandlung:
„Da kurzfristig kein Dolmetscher aufzutreiben war, wurde der Prozess vertagt, möglicher Weise auf 2010. Ob das Erinnerungsvermögen der vielen Zeugen, die draußen warteten, so lange hält, ist fraglich. Ebenso drängte sich die Frage auf, ob nicht absehbar war, dass der Geschädigte nur schwer verständliches Deutsch spricht.“
[Text: Richard Schneider. Quelle: Münsterländische Volkszeitung, 2009-09-25.]
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Österreich: Das Recht der Sachverständigen und Dolmetscher
7.9.2009 von Richard Schneider.
Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 brachte in Österreich in vielen Bereichen des Sachverständigen- und Dolmetscherwesens einschneidende Änderungen.
In seinem Buch Das Recht der Sachverständigen und Dolmetscher liefert Dr. Dietmar Dokalik eine konsolidierte Fassung des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes (SDG) und des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) nach der Novellierung durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008. Das Buch verschafft einen Überblick über all jene Regeln, die Sachverständige und Dolmetscher kennen müssen, und erleichtert in der Praxis der Gerichte und Staatsanwaltschaften ein rasches Zurechtfinden in der Materie.
Alle Erläuterungen der Novellen 2004 und 2008 sind eingearbeitet, ebenso wie Anmerkungen, Rechtsprechungs-Hinweise und die wesentlichen Erlässe des Bundesministeriums für Justiz. Weiterhin enthält das Buch alle einschlägigen Bestimmungen der Verfahrensrechte, insbesondere der StPO in der Fassung des Strafprozessreformgesetzes, der ZPO, des Außerstreitgesetzes und des AVG, sowie den Standesregeln.
Das Werk ist somit eine übersichtliche Darstellung des Gesetzestextes samt Nebengesetzen und überaus hilfreich für die praxisbezogene Umsetzung. Die prägnante Formulierung sorgt für eine leichte Verständlichkeit.
Der Autor Dr. Dietmar Dokalik ist Richter in Wien und derzeit dem Bundesministerium für Justiz zugeteilt.
Dietmar Dokalik (2008): Das Recht der Sachverständigen und Dolmetscher. SDG und GebAG in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2008. Mit Materialien, Ergänzungen und ergänzenden Vorschriften. Wien: Linde. 164 Seiten, 28 Euro. ISBN 978-3-7073-1278-2.
[Text: Linde Verlag. Bild: Linde Verlag. ]
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Berlin hebt Residenzpflicht für Gerichtsdolmetscher auf
28.7.2009 von Richard Schneider.
Berliner Gerichtsdolmetscher sollen künftig nicht mehr zwingend in Berlin wohnen müssen. Es muss lediglich weiterhin gewährleistet sein, dass sie kurzfristig den Berliner Gerichten zur Verfügung stehen können. Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 28.07.2009 auf Vorlage von Justizsenatorin Gisela von der Aue beschlossen, den Gesetzentwurf zur Neuregelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern für die Berliner Gerichte und die Ermächtigung von Übersetzern beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
Derzeit müssen die Berliner Gerichtsdolmetscher zwingend ihren Wohnsitz in Berlin haben. Ein Umzug schon nach Brandenburg, und hier selbst in das nahegelegene Kleinmachnow oder Falkensee, ist nicht möglich. Diese so genannte Residenzpflicht ist nicht mehr zeitgemäß und soll deshalb aufgehoben werden.
Des Weiteren soll zwischen Dolmetschern und Übersetzern unterschieden werden. Während Dolmetscher mündlich und schriftlich übersetzen, führen Übersetzer ausschließlich schriftliche Arbeiten aus. Beide Berufsgruppen sollen in einem über das Internet (www.justiz.de) für jedermann abrufbaren bundesweiten gemeinsamen Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer geführt werden. Dadurch wird die Suche nach geeigneten Sprachmittlern durch die Gerichte oder auch einzelne Bürger erleichtert.
Die weiteren Neuregelungen vereinfachen das Zulassungsverfahren für Sprachmittler und passen das Gesetz an die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie der EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie an.
[Text: Senatsverwaltung für Justiz. Quelle: Pressemitteilung des Presse- und Informationsamts des Landes Berlin, 2009-07-28. Bild: photocase.de.]
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