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Archiv der Kategorie Gerichtsdolmetscher
dpa porträtiert Gerichtsdolmetscherin Alla Kusch
7.6.2011 von Richard Schneider.
Die Deutsch Presse-Agentur (dpa) porträtiert die Gerichtsdolmetscherin Dr. Alla Kusch (55) aus Weiterstadt. Im Artikel heißt es:
Der Liebe wegen kam Kusch vor 20 Jahren nach Südhessen. Zuvor hatte sie in Moskau Germanistik studiert und promoviert. Dann arbeitete sie zehn Jahre als Deutschdozentin an der Uni in Riga. Beste Voraussetzungen, um in Deutschland als Dolmetscherin für Russisch und Lettisch zu arbeiten. Nachdem sie die staatlichen Prüfungen zur Dolmetscherin und Übersetzerin in Hessen bestanden hatte, dachte sie bald daran, im Gericht zu arbeiten.
Kusch mag die abwechslungsreiche, spannende und verantwortungsvolle Arbeit für die Justiz. Allerdings sei das Verständnis für die Arbeit der Dolmetscher generell nicht sehr groß. Außerdem werde die Tätigkeit vor Gericht „leider unter dem Niveau der auf dem freien Markt üblichen Honorare bezahlt“. Dass die Rahmenbedingungen verbesserungsbedürftig sind, bestätigt auch Ilse Freiburg vom BDÜ Hessen, die in dem Artikel ebenfalls zu Wort kommt.
Das vollständige Porträt mit dem Titel „Dolmetschen bei Gericht – spannend und schwierig“ können Sie online im Main-Netz lesen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Main-Netz, 2011-05-30.]
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EU stärkt Rechte von Verbrechensopfern
19.5.2011 von Jessica Antosik.
Wer im europäischen Ausland bestohlen oder überfallen wird, soll zukünftig praktische Hilfe und erhalten und schneller entschädigt werden. Schließlich haben alle Opfer überall dieselben Bedürfnisse: Achtung und würdige Behandlung, Schutz und Unterstützung sowie Zugang zur Justiz, Schadensersatz und Wiedergutmachung.
Vergangenen Mittwoch, am 18. Mai 2011, präsentierte die EU-Justizkommissarin Viviane Reding (Bild) in Brüssel ihren Gesetzesvorschlag zum verbesserten Schutz von Verbrechensopfern. Diese sollen künftig im EU-Ausland, wie mutmaßliche Täter, das Recht auf einen Dolmetscher oder auf Übersetzungen von Akten haben. Außerdem fordert Reding, dass die Opfer über Ermittlungsschritte oder eine Anklageerhebung informiert werden. Wenn das Opfer an einem Prozess teilnehmen will, sollen die Reisekosten übernommen werden. Polizisten sollen besser geschult werden, damit die Betroffenen, die der jeweiligen Sprache nicht mächtig sein, über die Situation und ihre Rechte auf dem Laufenden gehalten werden. Eine gute Betreuung durch die Polizei soll dafür sorgen, dass es nicht zu Sprachverwirrungen und Frust kommt. Vorgesehen sind EU-weite Mindeststandards für alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. “Diese Menschen dürfen nicht ein zweites Mal zu Opfern werden”, erklärte die EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. Der Entwurf gilt sowohl bei Verbrechen als auch bei Unfällen. Ziel der Richtlinie soll es sein, dass sich die Menschen überall in der Europäischen Union auf eine respektvolle und würdige Behandlung sowie auf grundlegende Rechte verlassen und diese in Anspruch nehmen können. Sie sollen in die Justiz vertrauen. Dem Vorschlag müssen noch der EU-Ministerrat und das Europaparlament zustimmen.
Zudem strebt die EU-Behörde einen einheitlichen Opferschutz an. Reding nannte Großbritannien als leuchtendes Vorbild. Mit dem “Victim Support System” sei ein starker Schutz für die Opfer von Straftaten gewährt. Besonders schlecht sei die Lage hingegen in Spanien. Reding sprach sich ferner dafür aus, dass Stalking-Opfer in der gesamten EU vor den Nachstellungen ihrer Verfolger geschützt werden. Das betrifft insbesondere Frauen, die von ihrem Ehemann oder Partner belästigt werden, aber auch Opfer von Überfällen. Wenn sie innerhalb der EU umziehen, sollen gerichtliche Anordnungen zu ihrem Schutz (wie beispielsweise Besuchsverbot oder Meldepflicht) auch auf das europäische Ausland übertragen werden.
Nach Angaben der EU-Kommission werden jährlich schätzungsweise 75 Millionen Menschen Opfer eines Verbrechens in der EU. Dies entspricht 15 Prozent der Bevölkerung. Oftmals seien Bürger bei Auslandsreisen betroffen. Die Folgekosten in der EU beliefen sich auf 233 Milliarden Euro pro Jahr.
Unter den Mitgliedsstaaten ist die konkrete Umsetzung der Maßnahmen umstritten, da die Anordnung in einigen Ländern Teil des Zivilrechts, in anderen hingegen Teil des Strafrechts ist. Trotz allem gab sich Reding zuversichtlich: “Die Mitgliedsstaaten werden ihre Blockadehaltung aufgeben.”
[Text: Jessica Antosik. Quellen: ec.europa.eu; focus.de, 18.05.2011; berlinonline.de, 19.05.2011. Bild: wikipedia.de.]
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Erich Prunč: Gastprofessur in Mainz
17.4.2011 von Johanna Bietau.
Prof. Dr. Erich Prunč
wurde 1941 innerhalb des slowenischen Sprachgebietes in Österreich in St. Kanzian/Škocjan bei Klagenfurt/Celovec geboren. Er besuchte das Gymnasium in Tanzenberg und in Klagenfurt/Celovec. Bereits neben dem Slawistikstudium in Graz und Ljubljana begann er als Gerichtsdolmetscher zu arbeiten. Der spätere Translationswissenschaftler war in den 60er Jahren Mitbegründer der slowenischen Literatur- und Kulturzeitschrift mladje, in der er unter dem literarischen Pseudonym Niko Darle veröffentlichte. Im selben Zeitraum gründete und leitete die Theatergruppe oder mladje.
1988 wurde er an die neu geschaffene Lehrkanzel für Übersetzungswissenschaft an der Karl-Franzens-Universität in Graz berufen. Seine Publikationen in den Bereichen der Slawistik und der Translationswissenschaft haben ihre Schwerpunkte in den Bereichen Geschichte der Translationswissenschaft, Translationskultur und Translationsethik. Er ist Professor am Institut für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft (ITAT) der Karl-Franzens-Universität Graz, das er auch einige Jahre leitete. Unter anderem seiner Initiative sind z. B. die Installation der Studienfächer Gebärdendolmetschen und Albanisch an der österreichischen Uni zu verdanken. Dieses Jahr hat er eine Gastprofessur an der Uni Mainz inne.
Ein ausführliches Interview mit Prunč über die Entwicklung der Translatalogie findet sich im Mitteilungsblatt der Universitas, Ausgabe 01/2010, S. 4-10:
http://www.universitas.org/uploads/media/MIBL_0110.pdf
[Text: Johanna Bietau. Quelle: Mitteilungsblatt Universitas, 01/2010. Kleine Zeitung. Bild: wikipedia.org.]
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Gerichtsdolmetschertag verabschiedet Resolution zur leistungsgerechten Vergütung
31.3.2011 von Richard Schneider.
Der 5. Deutsche Gerichtsdolmetschertag des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) ist erfolgreich zu Ende gegangen. An zwei Kongresstagen gab es vom 25. bis 26. März 2011 für mehr als 300 juristische Dolmetscher und Übersetzer im Hannover Congress Centrum ein volles Programm mit 40 Vorträgen, Kurzseminaren und Workshops. „Die Vorträge der Referenten und die Beiträge der Teilnehmer zeigten den hohen Anspruch, mit dem Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Bereich an ihre Arbeit herangehen“, so Johann J. Amkreutz (Bild rechts), Präsident des BDÜ. Die Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland sowie 12 europäischen Ländern. Neben dem Angebot zur beruflichen Fortbildung nutzten die Teilnehmer in den Pausen die Gelegenheit zum fachlichen Austausch - mit Kollegen ebenso wie mit den Referenten, darunter Richter, Anwälte und Hochschulprofessoren.
In seiner Eröffnungsrede unterstrich BDÜ-Präsident Amkreutz die Bedeutung von bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen an Dolmetscher und Übersetzer im Justizbereich. Die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben blieben in den meisten Bundesländern hinter den tatsächlichen Anforderungen des Berufes zurück. Nur in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg seien die Kenntnisse der Rechtssprache nachzuweisen. „Es sollten in ganz Deutschland die gleichen und vor allen Dingen adäquate Mindestanforderungen gelten“, fordert Amkreutz.
Den Eröffnungsvortrag hielt Dr. Jürgen Oehlerking (Bild unten), Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, in Vertretung für Justizminister Bernd Busemann. Oehlerkings Vortrag zeigte, dass er die Anforderungen des Berufs gut kennt. „Eine Übersetzung kann maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang eines Strafverfahrens haben“, so Oehlerking. Es komme ganz besonders auf sprachliche Genauigkeit, ja auf Feinheiten und Nuancen an. Deshalb stehe nicht nur für den Angeklagten, sondern für die gesamte Strafjustiz viel auf dem Spiel. „Die Ermittlung des wahren Sachverhalts ist das zentrale Anliegen des deutschen Strafprozesses. Ziel des Strafprozesses ist ein objektiver Ausspruch über Schuld, Strafe oder sonstige strafrechtliche Maßnahmen.“
Der Staatssekretär ging in seiner Rede auch auf die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Justizbereich ein, die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt ist. Oehlerking: „Nachdem die Regelung der Vergütung seit annähernd 7 Jahren in Kraft ist, habe ich Verständnis dafür, dass mit immer mehr Nachdruck eine Anpassung gefordert wird.“ Die Anpassung der Vergütung sei in nächster Zeit im Rahmen eines Gesamtpakets Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen Bund und Ländern. Dabei werde es darum gehen, einerseits den berechtigten Interessen der Dolmetscher und Übersetzer Rechnung zu tragen. Zugleich müsse man aber auch den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum der Länder berücksichtigen.

Resolution verabschiedet
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung verabschiedeten die Teilnehmer des 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertages in Hannover eine Resolution. Darin fordern sie eine leistungsgerechte Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Bereich. Zu den Forderungen der Resolution zählen unter anderem eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher und Übersetzer, Zuschläge für Nachtarbeit und die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen sowie eine Anpassung des Ausfallhonorars. Mit der Resolution im Gepäck wird der BDÜ die Gespräche mit Vertretern aus Justiz und Politik fortsetzen. Die Resolution im Wortlaut:
Gerichtsdolmetscher fordern leistungsgerechte Vergütung
Die Qualität der Sprachmittlung in Straf- und Zivilverfahren ist von elementarer rechtsstaatlicher Bedeutung. Es geht um die Sicherung der Rechte der Betroffenen, der Menschenwürde, der Gerechtigkeit.
Dafür muss auch praktisch sichergestellt werden, dass sprachlich und fachlich hochqualifizierte Dolmetscher und Übersetzer bei Gericht und in den vorausgehenden Ermittlungsverfahren zum Einsatz kommen.
Die Teilnehmer des 5. Gerichtsdolmetschertages des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) sehen die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich mit Besorgnis.
Waren früher die im Justizbereich festgeschriebenen Honorarsätze für Dolmetscher und Übersetzer Richtschnur für den übrigen Markt, so hat sich dies stark verändert: In der Wirtschaft werden inzwischen zum Teil deutlich höhere Honorare gezahlt als bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) im Jahr 2004 führte faktisch zu einer Senkung der Vergütungen. Damit gab es seit 1994 keine Anhebung der Vergütungen, trotz einer jährlichen Preissteigerungsrate von durchschnittlich 1,6%.
Staatliche Ermittlungsstellen zahlen oft Honorare, die sogar noch deutlich unter den gesetzlich festgelegten Vergütungen liegen.
Aus diesen Gründen werden in der Praxis zunehmend billige, nicht qualifizierte Laien als Dolmetscher und Übersetzer tätig – mit entsprechend mangelhaften Leistungen und negativen Konsequenzen für alle an einem Verfahren beteiligten Parteien.
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bieten außerordentlich schlechte Arbeitsbedingungen für Gerichtsdolmetscher: Für eine qualitativ hochwertige Dolmetschleistung ist die Kenntnis des Sachverhalts der vorgetragenen Inhalte dringend erforderlich. Während Auftraggeber auf dem freien Markt aus Qualitätsgründen bemüht sind, den Dolmetscher vor dem Termin mit entsprechenden Informationen zu versorgen, wird diese Notwendigkeit bei Gerichten und Strafverfolgungsbehörden häufig nicht gesehen.
Für Übersetzer erschweren geringe Volumina, fehlende Editierbarkeit der Ausgangstexte und andere Umstände die Arbeit im Justizbereich erheblich.
Die Teilnehmer des 5. Deutsche Gerichtsdolmetschertags des BDÜ fordern daher:
- eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher
- Zuschläge für Nachtarbeit sowie die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen
- die Anpassung des Ausfallhonorars an die marktüblichen Regelungen
- eine deutliche Erhöhung der Vergütung für Übersetzer
- die Streichung der Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG
- die Vergütung durch staatliche Ermittlungsbehörden nach den Sätzen des JVEG
- die uneingeschränkte Umsetzung der EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren
Es muss durch ein faires und auskömmliches Vergütungssystem verhindert werden, dass sich immer mehr hochqualifizierte Sprachmittler aus dem System verabschieden und somit rechtsstaatliche Prinzipien gefährdet werden.
[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2011-03-28. Bild: BDÜ.]
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Gerichtsdolmetschertag: Faire Verfahren brauchen qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer
25.3.2011 von Richard Schneider.

Pressegespräch zum Auftrakt des Gerichtsdolmetschertags 2011 in Hannover:
Bernd Busemann (Justizminister Niedersachsen), Johann J. Amkreutz (BDÜ-Präsident), André Lindemann (BDÜ-Ressortleiter Gerichtsdolmetscher)
„Von der Qualität der Arbeit eines Gerichtsdolmetschers können ein Freispruch oder eine Verurteilung abhängen“, sagte der Präsident des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), Johann J. Amkreutz, am 25.03.2011 in Hannover. Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann und der BDÜ betonten in einem gemeinsamen Pressegespräch die Bedeutung der Qualitätssicherung von Sprachdienstleistungen in der deutschen Justiz. Aktueller Anlass ist der 5. Deutsche Gerichtsdolmetschertag des Verbandes am 25. und 26. März 2011 im Hannover Congress Centrum. Der Gerichtsdolmetschertag ist eine Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen Sprachexperten, Richtern und Anwälten aus Deutschland und dem europäischen Ausland.
Justizminister Busemann hob die Bedeutung des anerkannten Fachkongresses hervor. „Die Bedeutung der Übersetzung für das Gerichtsverfahren kann nicht hoch genug eingeschätzt werden“, betonte Busemann. Es gehe für die Beteiligten um nicht weniger als tragende grundrechtliche Garantien, wie der des Angeklagten auf ein faires Verfahren. Deshalb sei es gut, dass Niedersachsen mit den zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Regelungen nun auch gesetzliche Qualitätsstandards gesetzt hat. Gute Arbeit müsse natürlich auch angemessen bezahlt werden. Eine Anpassung der Dolmetschervergütung werde in nächster Zeit im Rahmen eines Gesamtpakets Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen Bund und Ländern sein. Minister Busemann: „Ich werde mich dabei für eine Lösung einsetzen, die einerseits den berechtigten Interessen der Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie der Übersetzerinnen und Übersetzer Rechnung trägt, andererseits aber auch den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum der Länder berücksichtigt.“
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer betrachtet mit Sorge, dass aus Kostengründen auch Laien als Dolmetscher oder Übersetzer bei der Justiz und in der Strafverfolgung eingesetzt würden. Amkreutz: „Darin liegt eine Gefahr für die Sicherheit und Gerechtigkeit im Staat.“
„Diese Besorgnis teilen wir in Niedersachsen so nicht“, machte dagegen Busemann deutlich. Durch das seit dem 1. Januar 2011 geltende Niedersächsische Dolmetschergesetz sei eine auch qualitative Grundlage für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern geschaffen worden. Das schließe aber nicht gänzlich aus, dass die entscheidungsbefugten Richter auch solche Dolmetscher beauftragten, die nicht allgemein beeidigt sind. „Dabei handele es sich aber im Allgemeinen um Fälle, bei denen – etwa wegen einer „exotischen“ Sprache – keine beeidigten Dolmetscher zur Verfügung stünden.
Der Verband setzt sich für die Qualitätssicherung ein und schlägt konkrete Maßnahmen vor. „Der BDÜ fordert die Festschreibung von bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen für juristische Dolmetscher und Übersetzer“, so André Lindemann, BDÜ-Vizepräsident und Ressortleiter für das Thema Gerichtsdolmetscher im Verband. Lindemann betonte, dass nicht nur die Anforderungen an die Qualifikation hoch seien – die Arbeit sei auch psychisch belastend. Aus Sicht des Verbandes mangele es an der Anerkennung für den Beruf sowie einer adäquaten Vergütung. Lindemann unterstrich die Bedeutung der baldigen Novellierung des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG), auf dessen Grundlage die juristischen Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland honoriert werden.
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte
Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland.
www.bdue.de
[Text: Birgit Golms, Georg Weßling. Quelle: Pressemitteilung von BDÜ und niedersächsischem Justizministerium, 2011-03-25. Bild: Thorsten Weddig.]
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Mord-Angeklagter schreibt Liebesbrief an Gerichtsdolmetscherin
1.3.2011 von Richard Schneider.
Vor dem Landgericht Konstanz muss sich derzeit ein Deutsch-Russe wegen Mordes an einer Taxifahrerin und Mordversuchs an einer weiteren Frau verantworten, die schwer verletzt wurde. Andrej W., an dessen Geisteszustand gezweifelt wird („Ich sehe den Teufel. Er sitzt auf meinem linken Knie.“), fällt auch vor Gericht durch absonderliche Verhaltensweisen auf. Nach dem vierten Prozesstag titelte die Bild-Zeitung „Frauenmörder macht sich an Gerichts-Dolmetscherin ran“ und zeigte ein Foto der Russisch-Dolmetscherin und des Angeklagten, der sein Gesicht unter einer Sturmhaube verbirgt. Das Blatt schreibt:
In seiner Gerichtszelle wurde ein Liebesbrief an Prozess-Übersetzerin Jelena F. (35) entdeckt. Als das Schreiben an den Richter übergeben wird, ruft der mutmaßliche Mörder sie zu sich, flüstert der Frau ins Ohr: „Ich habe dir einen Brief geschrieben.“ In dem Brief, den die Dolmetscherin selbst übersetzen musste, stand: „Jelena, du gefällst mir sehr gut. Ich liebe dich.“ […] Jelena F. macht ihren Job trotz des perversen Anmachversuchs weiter: „Ich versuche, das nicht an mich heranzulassen, und konzentriere mich auf die Übersetzung.“
[Text: Richard Schneider. Quelle: Bild, 2011-01-19.]
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Fachtagung: Gerichtsdolmetschertag 2011 in Hannover
23.2.2011 von Jessica Antosik.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) veranstaltet vom 25. bis 26. März 2011 den 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertag im Hannover Congress Centrum. Die Fachtagung richtet sich an juristische Dolmetscher und Übersetzer, die für Justiz, Behörden, Unternehmen oder auch Privatpersonen arbeiten. Das Motto der Veranstaltung lautet “Faire Verfahren brauchen qualifizierte Sprachmittler”. In 40 Vorträgen und Workshops geht es sowohl um das Berufsbild als auch um Fragen der Berufspraxis: Im Weiterbildungsforum gibt es zum Beispiel Workshops zum Thema “Einsatz von Videokonferenztechnik beim Dolmetschen in Strafverfahren”, “Übersetzen von Urkunden” oder “Dolmetschen in Asylverfahren”. Auf der Website zur Tagung steht das ausführliche Programm unter www.gerichtsdolmetschertag.de. Interessierte können sich dort online für den Gerichtsdolmetschertag anmelden.
Seit 1986 führt der Verband in unregelmäßigen Abständen einen „Gerichtsdolmetschertag“ durch. Mit der Fachtagung will der BDÜ allen Beteiligten – seien es Dolmetscher, Übersetzer, Rechtsanwälte oder Richter - eine Plattform für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch bieten. Organisator der Veranstaltung ist die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH, ein Unternehmen des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer.
Auf einen Blick:
5. Deutscher Gerichtsdolmetschertag
25. - 26. März 2011
Freitag 12.30 – 18.00 Uhr
Samstag 9.00 – 16.00 Uhr
Hannover Congress Centrum
Theodor-Heuss-Platz 1-3
30175 Hannover
www.gerichtsdolmetschertag.de
Die Teilnahmegebühr für beide Tage beträgt 350 Euro. Mitglieder des BDÜ sowie anderer Branchenverbände wie zum Beispiel ADÜ Nord, Aticom, DTT, tekom oder VÜD bezahlen 230 Euro. Für Studierende kostet die Teilnahme 180 Euro. Die Liste der Verbände im In- und Ausland, deren Mitglieder eine ermäßigte Teilnahmegebühr zahlen, steht im Anmeldeformular im Internet unter www.gerichtsdolmetschertag.de.
Das Programmheft neben dem letzten Stand des Tagungsprogramms auch Hinweise zur An- und Abreiseplanung, Orientierungspläne und praktische Hinweise können Sie hier als Pdf-Datei herunterladen.
[Text: BDÜ. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 22.02.2011. Bild: BDÜ.]
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Keine leichte Aufgabe: Dolmetscher im Hamburger Piratenprozess
21.12.2010 von Richard Schneider.
Die Somalisch-Dolmetscher im Piratenprozess vor dem Hamburger Landgericht haben es nicht leicht und werden nicht selten zum Spielball der tricksenden Verteidiger. Die Wochenzeitung Die Zeit schreibt:
Zunächst einmal muss das Gericht sich am Mittwoch mit der Sprachbarriere befassen. Anwälte hatten sich beschwert, dass die somalischen Angeklagten die Dolmetscher nicht verstehen. […]
Die drei Dolmetscher befragen jeden der zehn Angeklagten. Sie sagen, dass es keine Sprachprobleme gebe, alle Angeklagten sprächen hochsomalisch.
Dann befragt Richter Steinmetz nochmals jeden der Angeklagten. “Ich bitte Sie um ehrliche Antworten”, sagt der deutsche Jurist und belehrt die Männer, dass sie nicht antworten müssen. Doch alle zehn geben zu Protokoll, dass sie alles verstehen. “Die Dolmetscher sprechen somalisch”, sagt einer: “Aber sie sprechen sehr schnell.”
Steinmetz bittet die Prozessbeteiligten also, “mit angezogener Handbremse” zu sprechen und stellt erschrocken fest: “Das ist wahrscheinlich schwer zu übersetzen”. Für die Dolmetscher ist dieser Prozess tatsächlich eine Herausforderung. Referenzpopulation, ionisierende Strahlen und interorale Untersuchung sind Wortungetüme, die selbst wenn es im Somalischen ein entsprechendes Pendant gibt, schwer zu verstehen sind. Und auch wenn über die Herkunft der Somalier bisher wenig bekannt ist, so ist klar, dass die Mehrheit von ihnen nicht zur Bildungselite ihres Landes zählt.
Angeklagt sind zehn Somalier, die am 05.04.2010 vor der Küste ihres Landes den Frachter einer deutschen Reederei zunächst beschossen und dann geentert hatten, um nach bewährtem Muster das Schiff zu entführen und von der Reederei ein Lösegeld zu erpressen. Der Routineüberfall misslang jedoch, weil ein Schiff der niederländischen Marine in der Nähe war, dessen Soldaten dem deutschen Kapitän zu Hilfe eilten und die Piraten an Bord festsetzten.
Mehr zum Thema auf uepo.de
2009-08-06: Auch Piraten brauchen Dolmetscher
[Text: Richard Schneider. Quelle: Die Zeit, 2010-12-27. Bild: Calico Jack Rackham/Wikipedia.]
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Österreich: Gerichtsdolmetscher, Richter und Anwälte protestieren gegen Regierungspläne
18.12.2010 von Richard Schneider.
„Das ist wettbewerbswidrig, verfassungswidrig, verstößt gegen eine neue EU-Richtlinie und auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention”, warnten übereinstimmend Richter, Rechtsanwälte und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 14.12.2010. Gemeint ist das Budgetbegleitgesetz 2011-2013, mit dem so ganz nebenbei das bisher perfekt funktioniere Zusammenspiel von unabhängigen zertifizierten und beeideten Gerichtsdolmetschern mit Justiz und Anwälten zerschlagen werden soll.
Künftig soll also laut dieser Gesetzesvorlage, die am 13.12.2010 bereits den Justizausschuss im Parlament passiert hat, die Justizbetreuungs-Agentur (JBA) die Dolmetscher stellen. Diese Dolmetscher sollen verpflichtend bei Strafprozessen und beim Arbeits- und Sozialgericht zum Einsatz kommen. Bisher war die JBA laut Gesetz ausschließlich für die medizinische und soziale Betreuung von Gefängnisinsassen zuständig.
Für den Grazer Strafrichter Dr. Helmut Wlasak, der mit nicht zertifizierten Dolmetschern schon schlechte Erfahrungen machen musste, ist so eine Vorgangsweise schlichtweg unverständlich: „Ist die Rechtsstaatlichkeit am Ende? Muss sich die Justiz kaputt sparen? Mindeststandards werden auf die Seite geschoben? Kann ein faires Verfahren überhaupt noch garantiert werden? Wo bewegen wir uns hin? In Zeiten grenzüberschreitender Kriminalität und der damit unabdingbaren Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden kommt den raschen, präzisen und über jeden Zweifel erhabenen Übersetzungen von Erledigungsstücken größte Bedeutung zu. Will man darauf in Zukunft tatsächlich verzichten? Es schaut so aus!”
Auch der ehemalige Jugendrichter Dr. Harald Lacom aus Wien sieht die Lage kritisch: „Bisher galt: Ein unabhängiger Richter bestellt zum Termin einen unabhängigen Dolmetscher, dessen Qualifikation bekannt und überprüfbar ist. Nach der ,Verbesserung’ durch das Justizministerium: Eine private Agentur schickt jemand Unbekannten, dessen Qualifikation nicht bekannt und unüberprüfbar ist.” Außerdem meinte Richter Lacom, noch nie sei durch die Auslagerung staatlicher Agenden an eine private Agentur etwas besser oder billiger geworden.
Die Wiener Strafverteidigerin Dr. Alexia Stuefer, stellte fest, die geplante Änderung verstoße sowohl gegen die österreichische Verfassung, wie auch gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention: „Die Unabhängigkeit der Gerichte ist nicht mehr gewährleistet, wenn sie bei der Bestellung der DolmetscherInnen an die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde gebunden sind. Die vorgeschlagene Regelung steht daher im Konflikt zu Art. 6 der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) und auch zu Art. 94 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), der eine strikte Trennung der Justiz und Verwaltung vorschreibt.”
Ähnlich argumentierte der Wiener Notar Dr. Rudolf Kaindl, der betonte, dass die geplante Änderung gegen eine erst wenige Tage alte EU-Richtlinie verstoße. Außerdem vermutet er: „Das Justizministerium schafft eine neue Struktur, um seine eigenen Gesetze nicht einhalten zu müssen.”
Laut Dipl.-Dolm. Liese Katschinka, Präsidentin der Europäischen Gerichtsdolmetscher-Vereinigung (EULITA), hat man im Ausland mit derartigen Agenturlösungen nur schlechte Erfahrungen gemacht: „Das Auslagern von Gerichtsdolmetschleistungen führte zum Beispiel in Schottland oder Schweden zu massiven Qualitätseinbussen und dem Exodus der qualifizierten Gerichtsdolmetscher. In der Folge mussten zahlreiche Verfahren wegen mangelhafter Dolmetschleistungen abgebrochen oder vertagt werden.”
Dipl.-Dolm. Christine Springer, Präsidentin des Österreichischen Verbandes der Gerichtsdolmetscher (ÖVGD), wehrt sich gegen den Vorwurf, den Gerichtsdolmetschern gehe es nur ums Geld: „Die Bezahlung soll nicht mehr nach dem seit 1975 geltenden Gebührenanspruchsgesetz erfolgen, das derzeit Stundensätze zwischen 24,80 und 36,90 Euro vorsieht - fast lächerlich im Vergleich zu einer Automechaniker- oder Installateurstunde, sondern neu geregelt werden.”
[Text: Oswald M. Klotz. Quelle: Pressemitteilung ÖVGD, 2010-12-14. Bild: Archiv.]
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Grüne und Richter unterstützen Protest der österreichischen Gerichtsdolmetscher
29.11.2010 von Richard Schneider.
„Wir werden den Protest der GerichtsdolmetscherInnen gegen einen DolmetscherInnenpool bei der Justizbetreuungsagentur unterstützen. Es ist nicht im Sinn des Rechtsstaats, wenn die Justiz billige LaiendolmetscherInnen anstellt“, erklärt der Justizsprecher der österreichischen Grünen, Albert Steinhauser. Die Qualitätsstandards des derzeitigen Systems seien sehr hoch. Vielleicht werde die neue Lösung billiger, gespart werde aber auf Kosten der Qualität im hochsensiblen Bereich des Dolmetschens während eines Verfahrens.
Kritik kommt auch aus den Reihen der Richter. „Wenn uns die Agentur Übersetzer serviert, und wir uns diese nicht selbst aussuchen können, ist das ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“, sagt die Vizepräsidentin des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen, Waltraud Berger, deren Gericht für die Berufsprüfung der Wiener Gerichtsdolmetscher zuständig ist.
Laut einem Bericht der Presse gibt es in Wien derzeit 386 Gerichtsdolmetscher, unter denen die Türkisch-Dolmetscher die größte Gruppe ausmachen. Deren Sprecherin Sirma Saglam erklärt, man prüfe eine Verfassungsgerichtshof-Beschwerde.
Derweil versucht Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, die Wogen zu glätten. Laut EU-Richtlinie sei die Dolmetschertätigkeit bei den Gerichten ab 2013 auszuweiten, zum Beispiel auch auf die Anwaltsgespräche. Ihrer Ansicht nach dürften die bisherigen Gerichtsdolmetscher „auch weiter zu ihren Aufträgen kommen“.
Wie berichtet, soll ab 2011 die Justizbetreuungsagentur den Straf- und Arbeitsgerichten festangestellte Dolmetscher zur Verfügung stellen. Bisher haben die Richter freiberufliche Dolmetscher aus einer Liste ausgewählt. Diese sehen nun ihre „Fälle“ davonschwimmen und plädieren mit dem Argument der Qualitätssicherung für eine Beibehaltung des Status quo.
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Österreich will künftig justizeigene Dolmetscher in Verhandlungen einsetzen
[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Die Grünen, 2010-11-25; Die Presse, 2010-11-27.]
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