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Archiv der Kategorie Literaturübersetzer

Kulturstaatsminister Neumann: Höhere Subventionen für Literaturübersetzer, KSK bleibt

Bernd NeumannDer Verband deutscher Schriftsteller (VS) tagte am 11. und 12.11.2009  in Berlin und feierte das 40-jährige Bestehen der neben dem PEN wichtigsten Interessenvertretung deutscher Autoren. In einer Ansprache ging Bernd Neumann (Bild), Staatsminister im Bundeskanzleramt und Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, auch auf die Bedeutung und Situation der Literaturübersetzer ein:

Die Arbeit der Übersetzer liegt mir sehr am Herzen, denn Sprache und Literatur bieten den wohl unmittelbarsten Zugang zur Kultur eines Landes. Bedeutende Dichter und Schriftsteller sind bisweilen auch bedeutende Übersetzer. Einer von Ihnen, Johann Wolfgang von Goethe, war sich bewusst, dass jede Übersetzung unsere Sprache “gewaltig bewegt” und unsere eigene Sprache durch die fremde “erweitert und vertieft”.

Wir haben die Übersetzungs-Förderung kontinuierlich ausgebaut und werden sie weiter ausbauen. So wird die Zuwendung für den Deutschen Übersetzerfonds schrittweise erhöht, bereits in diesem Jahr um 50.000 Euro auf 350.000 Euro. Neu ist der deutsch-italienische Übersetzerpreis, den wir im Frühjahr 2010 zum dritten Mal gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt verleihen. […]

Zur umstrittenen Künstlersozialkasse (KSK), deren Abschaffung seit Langem von der Wirtschaft gefordert wird, sagte Neumann:

Der “Arme Poet” hat zwar als “Spitzweg”-Idyll seinen Reiz – als Lebensmodell für Kreative aber ist er unzumutbar. Die Basis sind bessere, möglichst ausreichende Einkommen. Zur Unterstützung der Absicherung haben wir in Deutschland – einmalig auf der Welt – die Künstlersozialkasse. Sie wurde in den letzen Jahren entscheidend gestärkt und zukunftsfest gemacht.

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Bundesrat: Vorstoß zur Abschaffung der Künstlersozialkasse vorerst gescheitert

[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Bundesregierung, 2009-11-11. Bild: Bundesregierung.]

Bundesfinanzhof stellt klar: Übersetzer sind keine Schriftsteller

JustitiaÜbersetzer sind keine Schriftsteller, zumindest nicht im Sinne der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Das hat der Bundesfinanzhof vor einigen Monaten klargestellt. Das Finanzgericht hatte das in der Vorinstanz noch anders gesehen.

Die Sache war vor Gericht gekommen, weil eine Literaturübersetzerin knapp 500 Euro Steuern sparen wollte. Sie lehnte es ab, ihre Vorsteuerbeträge einzeln zu belegen, sondern setzte pauschal einen gewissen Prozentsatz der Einnahmen als Vorsteuer an. Eine solche Sonderregelung existiert für die Berufsgruppe der Schriftsteller. Die Übersetzerin wollte als belletristische Übersetzerin den Schriftstellern in steuerlicher Hinsicht gleichgestellt werden.

Das nun ergangene Urteil hat – außer für die betroffene Übersetzerin – keine sonderliche Bedeutung, aber die Argumente für und gegen die Gleichstellung von Übersetzern mit Schriftstellern sind interessant. Nachfolgend einige Auszüge, die wir zur besseren Verständlichkeit teils umformuliert haben:

Der Sachverhalt

Eine Übersetzerin hatte im Streitjahr 2000 mehrere Bücher der Unterhaltungsliteratur aus dem Englischen und Französischen ins Deutsche übersetzt. In ihrer Umsatzsteuererklärung machte sie Vorsteuern in Höhe von 965,54 DM geltend, die sie nach dem Durchschnittssatz von 2,6 % ihrer Umsätze berechnet hatte, der für die Berufsgruppe der Schriftsteller gilt.

Das Finanzamt erkannte die Vorsteuern aber lediglich in der durch Rechnungen nachgewiesenen tatsächlichen Höhe von 417,30 DM an. Dagegen klagte die Übersetzerin mit der Begründung, ihr stehe ebenso wie einem Schriftsteller ein pauschaler Vorsteuerabzug zu.

Finanzgericht entscheidet zugunsten der Übersetzerin

Das Finanzgericht gab der Übersetzerin mit folgender Begründung Recht:

Die Klägerin könne den für Schriftsteller geltenden Durchschnittssteuersatz geltend machen, weil sie geschriebene Werke mit unterhaltendem Inhalt “geschaffen” habe. Für die Auslegung des Begriffs “Werk” sei maßgeblich auf das Urheberrecht abzustellen. Nach dem Urhebergesetz würden Übersetzungen wie selbständige Werke geschützt, wenn sie persönliche, geistige Schöpfungen des Bearbeiters seien. Hiervon könne bei der Übersetzung von Belletristik ausgegangen werden. Urheberrechtlich komme es nicht auf ein besonderes literarisches Niveau des Ursprungstextes an.

Im Unterschied zur urheberrechtlichen Sicht habe der Bundesfinanzhof in einem zum pauschalierten Betriebsausgabenabzug ergangenen Urteil für die Gleichsetzung eines Übersetzers mit einem Schriftsteller die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen verlangt. Hiernach genüge allein die Übertragung von Texten in eine andere Sprache nicht. Erforderlich sei vielmehr, dass die Übersetzung durch Elemente der Sprachschöpfung, der Nachschöpfung und des kongenialen Erfassens der inhaltlichen und formalen Gedanken des Autors geprägt sei.

Diese Voraussetzungen seien erfüllt, wie sich aus einer von der Klägerin vorgelegten Textanalyse ergebe, in der sie näher erläutert habe, weshalb die möglichst authentische Übertragung eines Ursprungswerkes einen kreativen Umgang mit den Ursprungstexten erforderlich mache.

Finanzamt geht in Revision

Das Finanzamt ging in Revision, weil es der Auffassung war, dass das Finanzgericht die Gesetze unzutreffend ausgelegt habe. Denn die Klägerin habe als Übersetzerin keine geschriebenen Werke mit überwiegend wissenschaftlichem, unterhaltendem oder künstlerischem Inhalt geschaffen.

Auch unterscheide sich die Tätigkeit eines Übersetzers hinsichtlich der Aufwendungen von der eines Schriftstellers, der in vielen Fällen zur Literaturrecherche Reisen, Milieustudien oder Literaturrecherchen vornehme. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung der Klägerin seien nur in sehr geringem Umfang derartige Aufwendungen enthalten. Das Finanzamt beantragte deshalb, das Urteil des Finanzgerichts aufzuheben.

Die Übersetzerin argumentierte hingegen, die Voraussetzung für die Durchschnittsbesteuerung als Schriftsteller, die “Schaffung eines geschriebenen Werkes”, sei erfüllt, weil das Urheberrecht Übersetzern denselben urheberrechtlichen Schutz wie Autoren gewähre. Die hierfür erforderliche Schöpfungstiefe sei zwar nicht bei Fachübersetzern, jedoch bei Literaturübersetzern gegeben, die deshalb auch als “Werkschaffende” anzusehen seien. Eine Ungleichbehandlung zwischen Literaturübersetzern und Schriftstellern sei nicht nachvollziehbar.

Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten des Finanzamts

Der Bundesfinanzhof entschied in seinem letztinstanzlichen Urteil:

Entgegen der Rechtsauffassung der Vorinstanz gehören Übersetzer nicht zur Berufsgruppe der Schriftsteller, denn Übersetzer schaffen keine eigenen Werke, sondern übertragen fremde Werke in eine andere Sprache. Auch ist die Berufsgruppe der Übersetzer hinsichtlich ihrer verschiedenartigen Tätigkeitsbereiche (Literaturübersetzer, Dolmetscher, Fachübersetzer) zu uneinheitlich, als dass sie im Rahmen einer steuerlichen Vereinfachungsregelung der Berufsgruppe der Schriftsteller zugeordnet werden könnte.

Gegen die Zuordnung der Übersetzer zu den Schriftstellern spricht weiter, dass der Gesetzgeber in § 18 EStG in der Aufzählung der freien Berufe neben der Berufsgruppe der Schriftsteller die Berufsgruppen der “Dolmetscher und Übersetzer” gesondert benannt hat. Hätte er die Übersetzer bereits der Berufsgruppe der Schriftsteller zugerechnet, hätte es der gesonderten Nennung nicht bedurft.

Auch die Regelung des § 3 UrhG, wonach Übersetzungen als “Bearbeitung” eines Werkes und nicht als “Schaffung” eines Werkes bezeichnet werden, zeigt, dass der Gesetzgeber die Übersetzer nicht der Berufsgruppe der Schriftsteller zurechnet.

Eine einzelfallorientierte Entscheidung, die von Textanalysen oder Gutachten zur Übersetzungstiefe abhängen würden, oder die Zuordnung von Untergruppen der Übersetzer (Literaturübersetzer, Fachübersetzer) zur Berufsgruppe der Schriftsteller in Abhängigkeit von der Übersetzungstiefe oder dem wissenschaftlichen Gehalt der Übersetzung, widerspräche dem Vereinfachungszweck der für Schriftsteller geltenden Pauschalierungsregelung.

Eine Unterscheidung zwischen Literaturübersetzern, die die klagende Übersetzerin den Schriftstellern gleichstellen will, und Fachübersetzern, denen sie nur ausnahmsweise die erforderliche Schöpfungstiefe zuerkennt, würde schon wegen der zusätzlichen Abgrenzungsschwierigkeiten dem Vereinfachungszweck der Vorschrift widersprechen.

Der Volltext des Urteil kann in der Juris-Datenbank abgerufen werden.

[Text: Richard Schneider. Quelle: BFH-Urteil V R 66/07 vom 23.07.2009. Bild: Richard Schneider.]

Verlagsgruppe Lübbe setzt auf fest angestellte Übersetzer

Klaus KlugeDie Verlagsgruppe Lübbe beschäftigt seit zwei Jahren drei fest angestellte Literaturübersetzer. Nach Angaben von Geschäftsführer Klaus Kluge (Bild) profitieren beide Seiten davon: „Wir können über exzellente Leute verfügen und diese Leute haben die Gewissheit, dass sie ständig Aufträge und damit ein festes Einkommen erhalten.“

Wie er freimütig zugibt, wurde das Modell entwickelt, um Übersetzern keine ungedeckelten Bestsellervergütungen zahlen zu müssen. Die Angestellten würden zwar prozentual am Erfolg beteiligt, aber nur bis zu einer gewissen Höhe. Unflexibler sei der Verlag durch die Angestellten nicht geworden, denn „auch freie Übersetzer sind nicht ständig verfügbar und fahren in Urlaub“. Außerdem greife man nach wie vor auch auf freie Mitarbeiter zurück.

Das Angestelltenmodell habe sich jüngst bei der Turboübersetzung des neuen Dan Brown bewährt. Der Verlag sei mit der Übersetzung im Vergleich zu anderen nicht englischsprachigen Ländern am schnellsten auf dem Markt gewesen.

Mehr zum Thema
Dan-Brown-Turboübersetzung: 509 Seiten in 10 Tagen
Videointerview mit den Dan-Brown-Übersetzern Axel Merz und Stefan Bauer

[Text: Richard Schneider. Quelle: buchreport, 2009-11-04. Bild: Lübbe.]

Asterix-Übersetzer Klaus Jöken: “Meine Lieblingsfigur ist Troubadix”

Heute vor 50 Jahren wurde in Frankreich die erste Asterix-Geschichte veröffentlicht. Die Ruhr Nachrichten haben aus diesem Anlass mit Asterix-Übersetzer Klaus Jöken (51) gesprochen, der die seit 2005 erschienenen beiden Alben ins Deutsche übertragen hat. Zu den Besonderheiten der Comic-Übersetzung gehören laut Jöken folgende Aspekte:

Bei Comics hat man es vor allem mit „gesprochener“ Sprache zu tun. Man darf darum nicht einfach Wort für Wort übersetzen, sondern muss ständig überlegen: „Wie würde das ein Deutscher jetzt sagen?“ Eine zusätzliche Schwierigkeit besteht darin, dass durch die Größe der Sprechblasen der Platz vorgegeben ist. Da die deutschen Wörter durchschnittlich länger sind als die französischen, hat man oft ein Problem. Bei einem Roman wird das Buch einfach ein paar Seiten dicker, aber ich kann die Sprechblasen leider nicht vergrößern.

Klaus Jöken auf der Frankfurter Buchmesse 2008

Auf der Frankfurter Buchmesse 2008 war Klaus Jöken im Übersetzer-Zentrum einer der „gläsernen Übersetzer“, denen man bei der Arbeit über die Schulter schauen durfte. Jöken tat dies gut gelaunt und bezog das wissbegierige Publikum mit ein.

Klaus Jöken als gläserner Übersetzer auf der Frankfurter Buchmesse 2008

Der rechte Wandmonitor zeigte den französischen Ausgangstext als PDF-Datei, hier ein damals noch nicht veröffentlichter Lucky-Luke-Band. Auf dem linken Monitor erschien der von Jöken eingetippte Zieltext, so dass die Zuschauer sich gut in den Übersetzer und dessen Gedankengänge hineinversetzen konnten.

Klaus Jöken wurde im niederrheinischen Kleve geboren und studierte in Köln und Löwen/Belgien Niederländisch und Geschichte. Heute lebt er in Moulins in der Nähe von Lyon und übersetzt aus dem Französischen und Niederländischen belletristische Werke, Kinder- und Jugendbücher, Comics und Sachbücher. Seine Fachgebiete: Geschichte, Kulturgeschichte, Kunstgeschichte.

Das Interview können Sie auf der Website der Ruhr Nachrichten lesen. Über Jökens Arbeit hat das Übersetzerportal bereits 2005 berichtet, als er seinen ersten Asterix-Band vorlegte: „Erst einmal zwei Wochen lang die Haare gerauft“ – Der neue Asterix-Übersetzer Klaus Jöken im Interview

[Text: Richard Schneider. Quelle: Ruhr Nachrichten, 2009-10-27; VdÜ-Mitgliederverzeichnis. Bild: Richard Schneider.]

“Das ist ja unübersetzbar!” Asterix-Übersetzerin Gudrun Penndorf im Interview

Asterix

Morgen jährt sich zum 50. Mal der Tag, an dem in Frankreich die erste Asterix-Geschichte im Comic-Magazin Pilote erschienen ist. Die Welt Online hat deshalb ein ausführliches Gespräch mit der über jahrzehnte stilprägenden Übersetzerin Gudrun Penndorf geführt, die Band 1 bis 29 der bisher 34 Asterix-Alben ins Deutsche übersetzt hat. Die Zeitung schreibt: „Diese Übertragung gilt als ein Meisterstück, vergleichbar mit der legendären Donald-Duck-Übersetzung von Erika Fuchs.“

Gudrun Penndorf sagt über die Anfänge ihrer Arbeit in den 1960er Jahren:

Als ich das erste Mal einen französischen Band in die Hände bekam, dachte ich, das ist ja unübersetzbar! 1967, ein Jahr bevor ich angefangen habe, Asterix zu übersetzen, hat mir eine französische Freundin zum ersten Mal einen Band in der Originalsprache gezeigt. Sie hat immer schallend gelacht, als wir das zusammen durchlasen. Und ich habe gefragt: „Erklär mir das mal!“ Natürlich habe ich es größtenteils verstanden. Ich war ja ausgebildete Übersetzerin und habe in Frankreich gelebt. Aber diese Wortspiele wiederzugeben, deutsche Formulierungen zu finden, die auch den deutschen Leser zum Lachen bringen – das ist nochmal was anderes!

Das Interview ist ungewöhnlich lang und gerade dadurch interessant. Wir erfahren unter anderem, wie Gudrun Penndorf zu dem Job ihres Lebens kam und welche besonderen Probleme bei der Adaptierung zu lösen waren. Den vollständigen Text finden Sie samt Foto der Übersetzerin auf der Website der Welt.

Den Grund für ihr Ausscheiden als Übersetzerin bei Egmont Ehapa beschrieb sie 2004 in einem Gespräch mit comedix.de: „Das nahm ein Ende, als ich nach Band 29 eine an den Erfolgen des Verlags orientierte Bezahlung verlangte.“ Dabei ging es auch um eine Vergütung für die  zahlreichen Dialektvarianten (Asterix auf Hessisch usw.), die auf ihrer Übersetzung beruhten. Nach jahrelangem Streit schlossen Verlag und Übersetzerin schließlich einen Vergleich. Als Übersetzer fungierte fortan Ehapa-Herausgeber Adolf Kabatek (1997 verstorben) bis Klaus Jöken engagiert wurde.

Die Übersetzungsgeschichte der Asterix-Bände beginnt 1965 mit einem gerne verdrängten Kapitel, zu dem es bei Wikipedia heißt:

Rolf Kauka [Schöpfer von Fix und Foxi] erhielt als erster die Rechte, die in Frankreich und Belgien bereits bekannten Abenteuer von Asterix im deutschsprachigen Raum zu veröffentlichen. Kauka hatte das Recht auf freie Bearbeitung erhalten und machte aus den Galliern Germanen. Asterix und Obelix wurden bei Kauka zu Siggi und Babarras (letzterer wird häufig als Barbaras oder Barrabas falsch zitiert), der Druide wurde zu Konradin (nach Konrad Adenauer), der Häuptling Abraracourcix zu Mark Hein. Das gallische Dorf trug den Namen „Bonhalla“ (Bonn/Walhalla) und lag irgendwo in Germanien. Der Menhir von Obelix blieb ein solcher (Menhir: Stein, Steinchen - die Bezeichnung Hinkelstein gibt es erst seit den Ehapa-Bearbeitungen ab 1967), das Tragen des Steins wurde jedoch als Schuldkomplex gedeutet. Die Geschichten spielten wie im Original zur Zeit von Julius Caesar, in den Übersetzungen waren dennoch viele politische Anspielungen auf die BRD der Sechziger Jahre enthalten, ebenso auf die DDR. Die mit amerikanischem Einschlag sprechenden römischen Besatzer entsprachen dabei den alliierten Besatzern der unmittelbaren Nachkriegszeit.

Der Autor Thomas Bleicher spricht im Hinblick auf Kaukas Eindeutschung von „einem eher dunklen Kapitel deutscher Comic-Historie“, Andreas C. Knigge von einem „braunen Süppchen“, das Kauka aus Asterix kochte. Fakt ist, dass die Urheber René Goscinny und Albert Uderzo die Verfremdung nicht goutierten, Kauka nach Veröffentlichung von insgesamt vier Abenteuern im Magazin Lupo (später Lupo Modern) die Lizenz entzogen und spätere Übersetzungen streng kontrollierten.

Nachdem Kauka die Rechte verloren hatte, brachte er eine eigene Adaption der Asterixgeschichten unter dem Titel Fritze Blitz und Dunnerkiel heraus.

Mehr zum Thema
Wikipedia-Eintrag „Gudrun Penndorf“
Der Kauka-Effekt - Wie aus den Galliern Asterix und Obelix im März 1965 national gesinnte Germanen wurden
„Erst einmal zwei Wochen lang die Haare gerauft“ – Der neue Asterix-Übersetzer Klaus Jöken im Interview
Asterix-Übersetzer Klaus Jöken: “Meine Lieblingsfigur ist Troubadix”

[Text: Richard Schneider. Quelle: Welt Online, 2009-10-28; comedix.de, 2004-04; www.asterix.de; wikipedia.de. Bild: Les Éditions Albert René/Goscinny-Uderzo, mit freundlicher Genehmigung der Verlagspressestelle.]

Rundfunkinterview mit Literaturübersetzerin Ina Kronenberger

Das Nordwestradio von Radio Bremen hat am internationalen Übersetzertag (30. September) ein Gespräch mit der Literaturübersetzerin Ina Kronenberger geführt. Darin geht es unter anderem um die Arbeitsweise und die Verdienstmöglichkeiten bei der Übersetzung belletristischer Werke. Kronenberger hat Romanistik und Skandinavistik studiert und übersetzt aus dem Norwegischen und Französischen. Das siebenminütige Interview können Sie sich auf der Website von Radio Bremen anhören.

Buchmesse-Bilanz positiv: Erfolge im Übersetzungsgeschäft mit China

Frankfurter Buchmesse 2009 - Löwentanz

Fünf Messetage, rund 3.000 Veranstaltungen und mit 290.469 Besuchern das zweitbeste Besucher-Ergebnis in sechzig Jahren Buchmessen-Geschichte, 2,9 Prozent weniger als im vergangenen Rekord-Jahr - zum Abschluss der Frankfurter Buchmesse zog Juergen Boos, Direktor der Frankfurter Buchmesse, Bilanz: „Viele Verleger haben diese Messe als die Beste seit Langem empfunden - die Gespräche waren intensiver denn je, die Atmosphäre konzentriert und ruhig.“ Darunter waren 181.155 Fachbesucher - 2,7 Prozent weniger als im Rekord-Vorjahr.

„Wir blicken auf eine optimistische Fachmesse zurück, mit einer starken Zunahme im Lizenzgeschäft“, so Boos. Im Literary Agents & Scouts Centre, dem Herzen des Rechte- und Lizenzhandels, waren mit 14.317 Besuchern 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr vertreten.

Die Messebesucher konnten an mehr als 500 China-bezogenen Veranstaltungen und Lesungen, Diskussionen und Vorführungen teilnehmen und auf diese Weise den Ehrengast aus unterschiedlichen Perspektiven kennen lernen. Die chinesischen Autoren zeigten sich erfreut über das immense Interesse an ihren Lesungen und Werken. Ebenso wurden täglich auf diversen Foren engagierte und kritische Gespräche zur Freiheit des Wortes, Zensur und Menschenrechten in China geführt. Und nicht zuletzt hatten sich die Medien bereits am vierten Messetag in über 5.000 Artikeln intensiv mit dem Ehrengast China auseinandergesetzt. In der Begegnung mit China wurde deutlich, dass es zum Dialog keine Alternative gibt. Diesen Dialog hat die Buchmesse versucht zu ermöglichen und zu fördern.

China verkauft 1.300 Buchlizenzen ins Ausland

Über 400 deutschsprachige Neuerscheinungen aus mehr als 180 Verlagen wurden zur Frankfurter Buchmesse aufgelegt, davon rund 160 Übersetzungen aus dem Chinesischen. Chinesische Verleger berichten von guten Geschäften. 2.019 Verträge seien auf der Messe abgeschlossen worden, davon 1.300 chinesische Werke, die ihren Weg über die Frankfurter Buchmesse ins Ausland gefunden haben. Nicht nur Verleger aus Deutschland, sondern auch z. B. aus den USA, Tschechien, dem Iran und Spanien haben intensiv das Gespräch mit China gesucht. Damit hat Chinas Auftritt in Frankfurt viel erreicht - 2004 etwa waren die deutsch-chinesischen Literaturbeziehungen noch eine Einbahnstraße: Damals wurden 660 deutsche Lizenzen nach China vergeben, aber aus China nach Deutschland nur eine.

Die Frankfurter Buchmesse, ein Tochterunternehmen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, ist mit mehr als 7.000 Ausstellern aus über 100 Ländern die größte Buchmesse der Welt.

Frankfurter Buchmesse 2009 - Übersetzer-Zentrum

Bereits zum siebten Mal dabei: das Übersetzer-Zentrum …

Frankfurter Buchmesse 2009 

… mit einer breiten Auswahl an Fachliteratur und Verbandszeitschriften.

Frankfurter Buchmesse 2009 - Harry Rowohlt

Literaturübersetzer Harry Rowohlt bei einer Lesung in den Messehallen

[Text: Frankfurter Buchmesse. Quelle: Pressemitteilung Frankfurter Buchmesse, 2009-10-19. Bild: Frankfurter Buchmesse.]

Frankfurter Buchmesse: Angela Merkel bedankt sich bei Übersetzern

Angela Merkel, Eröffnungsfeier Frankfurter Buchmesse 2009

Mit Ansprachen von hochkrätigen Politikern und Funktionären, unter ihnen der chinesische Vizepräsident Xi Jingping und die deutsche Kanzlerin, wurde gestern Abend in Frankfurt die größte und bedeutendste Buchmesse der Welt mit einem Festakt eröffnet.

Von allen sechs Festrednern nannte lediglich Angela Merkel die Übersetzer beim Namen, sprach sie direkt an und bedankte sich bei ihnen:

Wir alle wissen, dass Bücher ihre Nationen und Kulturen verbindende Funktion nur dann erfüllen können, wenn auch sprachliche Barrieren überwunden werden. Und dabei sind kreative Autoren und wache Leser gleichermaßen auf kongeniale Übersetzungen der Originaltexte angewiesen. Und deshalb möchte ich an dieser Stelle einmal ausdrücklich die Arbeit der Übersetzerinnen und Übersetzer würdigen, … [Applaus] … der sie zumeist ohne öffentliche Wahrnehmung nachgehen. [Applaus] Sie öffnen uns Türen zu anderen Kulturen – und das zum Teil in wunderbarer Art. [Applaus]

Ein Mitschnitt sämtlicher Vorträge kann unter folgender Adresse abgerufen werden (das Merkel-Zitat findet sich bei 1:18): www.zaplive.tv/web/buchmesse?cid=8

Ehrengast China
China ist dieses Jahr Ehrengast der Frankfurter Buchmesse, die vom 14. bis 18. Oktober 2009 ihre Pforten öffnet

[Text: Richard Schneider. Quelle: Frankfurter Buchmesse. Bild: Presseservice Frankfurter Buchmesse.]

Literatur-Nobelpreis für ehemalige Übersetzerin Herta Müller

Herta MüllerHerta Müller (56) erhält den Nobelpreis für Literatur 2009. Müller habe „mittels Verdichtung der Poesie und Sachlichkeit der Prosa Landschaften der Heimatlosigkeit“ gezeichnet, so die Nobel-Stiftung.

Müllers Verleger, Michael Krüger vom Carl Hanser Verlag, freut sich über die Preisvergabe und sagt: „Mit Herta Müller, in der deutschsprachigen Minderheit in Rumänien aufgewachsen, wird eine Autorin ausgezeichnet, die auch zwanzig Jahre nach dem Ende des Ost-West-Konflikts darauf beharrt, die unmenschlichen Seiten des Staatskommunismus in Erinnerung zu behalten. Ihre hochliterarische Trauerarbeit ist ein eindrückliches Beispiel einer engagierten europäischen Literatur, die mit analytischer Schärfe und poetischer Genauigkeit unsere Geschichte zur Gegenwart macht.“

Herta Müller, deren Familie zur deutschen Minderheit in Rumänien gehörte, wurde als Banater Schwäbin geboren. Deutsch ist ihre Muttersprache, Rumänisch lernte sie erst im Alter von 15 Jahren.

Ihr Großvater war ein wohlhabender Bauer und Kaufmann, der unter dem kommunistischen Regime enteignet wurde. Ihre Mutter, eine Bäuerin, wurde zu jahrelanger Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert. Ihr Vater war ein alkoholkranker Lkw-Fahrer, der einige Jahre in der Waffen-SS diente.

Nach dem Abitur studierte Müller an der Universität des Westens in Temeschwar (Timişoara) Germanistik und rumänische Literatur. Ab 1976 arbeitete sie als Übersetzerin in einem Maschinenbaubetrieb. Eine Arbeit, die ihr wenig zusagte. „Ich konnte diese desolate, verrostete, eiserne Welt nicht mehr sehen“, erinnert sie sich später. 1979 wurde sie entlassen, weil sie sich weigerte, mit der Securitate (rumänische Stasi) zusammenzuarbeiten. Sie verdiente ihren Lebensunterhalt mit zeitweiliger Lehrtätigkeit in Schulen und Kindergärten sowie mit privatem Deutschunterricht.

Ihr erstes Buch konnte 1982 in Rumänien nur in zensierter Fassung erscheinen. 1987 reiste Herta Müller mit ihrem damaligen Ehemann nach West-Berlin aus, wo sie heute noch lebt. In den folgenden Jahren erhielt sie eine Reihe von Lehraufträgen an Universitäten in Deutschland, England, den USA und der Schweiz.

Viele Rumänisch-Übersetzer in Deutschland dürften ähnliche Lebensläufe haben, die im Banat oder Siebenbürgen ihren Anfang nahmen.

Mehr zur 300-jährigen Geschichte der rund 750.000 Banater Schwaben, die inzwischen fast vollständig nach Deutschland zurückgekehrt sind, bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Banater_Schwaben

[Text: Wikipedia, Hanser Verlag, Richard Schneider. Bild: Hanser Verlag.]

VdÜ begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs zum Vergütungsstreit

VdÜDer VdÜ als Verband der Literaturübersetzer hat das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Vergütungsstreit grundsätzlich positiv aufgenommen. Es spricht den Übersetzern im Normalfall eine Erfolgsbeteiligung ab 5.000 verkauften Exemplaren von 0,8 % des Nettoladenpreises beim Hardcover und von 0,4 % beim Taschenbuch zu. Damit bleiben die Karlsruher Richter zwar weit unter den Prozentsätzen der bisherigen Landesgerichts- und Oberlandesgerichtsurteile zurück, hervorzuheben ist aber, dass diese Beteiligung zusätzlich zum Seitenhonorar zu zahlen, also nicht mit dem Grundhonorar verrechenbar ist.

Wir bedauern allerdings, dass der BGH die derzeit gezahlten, mehr als unzureichenden Normseitenhonorare nicht weiter bewertet. Immerhin stellt er fest, dass eine Vergütung ausschließlich durch die derzeit üblichen Seitenhonorare nicht als angemessen bezeichnet
werden kann.

Positiv ist, dass der BGH den Literaturübersetzern bei Nebenrechtsvergaben – so auch bei Einräumung von Taschenbuchrechten – 50 % vom Nettoerlös der Verlage zuspricht. Das geht deutlich über das in der Branche bisher Übliche hinaus.

Noch ist die Streitfrage letztlich nicht entschieden, da das OLG München noch prüfen soll, ob “besondere Umstände” eine abweichende Regelung erforderlich machen. Welche Art von “Umständen” das sein könnten, wird in den Urteilsgründen stehen, die es abzuwarten gilt. Jedenfalls aber bestätigt das Urteil des BGH die Ansicht der Übersetzer, dass jede Nutzung ihrer Werke zu vergüten ist.

In einer ersten Reaktion erklärte der 1. Vorsitzende des VdÜ e.V./Bundessparte Übersetzer im VS in ver.di, Hinrich Schmidt-Henkel: “Unterm Strich gesehen gibt der BGH mit dieser Leitentscheidung – unbeschadet der Zurückverweisung an die Vorinstanz – einen Rahmen vor, und nun ist es an Übersetzern und Verlagen, sich unter Berücksichtigung dieses Rahmens zu einigen. Wie ich schon früher betont habe, ist und bleibt es ist die gemeinsame Aufgabe – und ich denke: das gemeinsame Interesse – von Verlagen und Übersetzerverband, eine für beide Seiten gedeihliche Vergütungsregel abzuschließen. Die Urheberrechtsnovelle von 2002 wurde vom Gesetzgeber als ‘Stärkungsgesetz’ bezeichnet – diese Stärkung der Literaturübersetzenden hat bislang nicht stattgefunden. Ich glaube, das heutige Urteil bietet Chancen, dieses Gesetz endlich umzusetzen.”

Wichtig wird den Literaturübersetzern dabei sein, dass eine Vergütungsregel allen Genres der literarischen Übersetzung zugute kommt. Wert werden wir aber auch darauf legen, eine Differenzierung der Vergütung nach Aufwand der Übersetzungen zu erreichen, wiederum quer durch die Genres. Übersetzer schwieriger Werke der Weltliteratur mit kleiner Auflage sollen letztlich nicht schlechter gestellt werden als Übersetzer eines weniger arbeitsaufwändigen Unterhaltungsromans, der ungleich größere Chancen hat, zum Bestseller zu werden.

[Text: Patricia Klobusiczky. Quelle: Pressemitteilung VdÜ, 2009-10-07. Bild: VdÜ.]