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Archiv der Kategorie Maschinelle Übersetzung
Sechs Jahre Google Translate
4.5.2012 von Jessica Antosik.
Computer können den Übersetzer nicht ersetzen. Warum? Weil der Computer nicht zwischen Kontexten unterscheiden und nicht zwischen der Bank zum Hinsetzen und der Bank zum Geldabheben differenzieren kann. So sah zumindest der frühere Stand der Technik aus. Heutzutage werden jedoch durchaus gute Übersetzungen maschinell angefertigt. Der wohl bekannteste Übersetzungsdienst für maschinelle Übersetzung ist Google Translate. Vor sechs Jahren rief der US-amerikanische Internetkonzern Google das Projekt ins Leben.
Anlässlich des kleinen Jubiläums zieht Google nun Bilanz. Den Anfang im Bereich Übersetzungen machte der Konzern bereits im Jahre 2001. Damals startete Google einen Dienst, der die Übersetzung von insgesamt acht Sprachen ins Englische ermöglichte. Obwohl man auf eine zu jener Zeit moderne maschinelle Übersetzung setzte, konnte die gewünschten Qualitätsmaßstäbe nicht erreichen werden.
2003 nahmen sich einige Mitarbeiter die Aufgabe vor, die Übersetzungen im Netz qualitativ zu verbessern. Zwar hatte Google die notwendigen Kapazitäten im Hinblick auf die Rechenleistung zur Verfügung, allerdings arbeitete das System noch zu langsam. Für die Übersetzung von 1000 Sätzen wurden 1000 Rechner benötigt. Diese Übertragung von einer Sprache in eine andere dauerte 40 Stunden. Franz Och, Teamleiter bei Google Translate, war sich dessen bewusst, das dies zu viel Zeit einnahm und die Abläufe optimiert werden mussten. Aus diesem Grund arbeitete er an der Geschwindigkeit sowie der Qualität der Übersetzungen. Ein Jahr darauf wurde ein Satz in weniger als einer Sekunde übersetzt.
Zwischenzeitlich hat sich Google Translate enorm weiterentwickelt. Heute arbeitet das System fast in Echtzeit. Über 200 Millionen aktive Nutzer verzeichnet das US-amerikanische Unternehmen bei Translate pro Monat. Unter dem Strich wird täglich der Textumfang von einer Million Büchern in bis zu 64 Sprachen übersetzt. Die Translate-Technologien kommen zudem bei weiteren Google-Diensten zum Einsatz wie zum Beispiel bei Chrome, YouTube und Android.
Der 39-jährige Franz Och schreibt anlässlich des Jubiläums Folgendes in Bezug auf die Zukunft:
We imagine a future where anyone in the world can consume and share any information, no matter what language it’s in, and no matter where it pops up. We already provide translation for webpages on the fly as you browse in Chrome, text in mobile photos, YouTube video captions, and speech-to-speech “conversation mode” on smartphones. We want to knock down the language barrier wherever it trips people up, and we can’t wait to see what the next six years will bring.
Ein Gespräch mit dem deutschen Informatiker Och können Sie auf der Website der Bild-Zeitung in voller Länge lesen.
[Text: Jessica Antosik. Quelle: googletranslate.blogspot.de, 26.04.2012; winfuture.de, 28.04.2012; bild.de, 02.05.2012. Bild: Google.]
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Europäisches Patentamt und Google starten maschinelle Übersetzung bei Patentrecherche
6.3.2012 von Nina Neumann.

Ein großer Schritt ist getan: Damit ein besserer Zugang zu Patentdokumenten in unterschiedlichen Sprachen gewährleistet werden kann, hat das Europäische Patentamt (EPA) auf seiner Website ein Übersetzungstool namens patent translate eingerichtet. Dieses Tool basiert auf derselben Technik wie Google Translate und erlaubt es, Dokumente aus dem Englischen ins Deutsche, Französische, Spanische, Italienische, Portugiesische und Schwedische zu übersetzen. Eine Übersetzung aus den genannten Sprachen ins Englische ist ebenfalls möglich. Durch diesen Service werden 90 % aller in Europa ausgestellten Patente abgedeckt. Ende 2014 soll sich die Anzahl der Sprachem für die das Übersetzungstool genutzt werden kann, auf 28 erhöht haben und damit sämtliche Sprachen der EPA-Länder abdecken. Zusätzlich sollen auch Chinesisch, Japanisch, Koreanisch und Russisch in das Angebot mit aufgenommen werden.
“Wir haben heute den Grundstein dafür gelegt, dass Sprachbarrieren aus dem Bereich der Patentdokumentation in Zukunft auch außerhalb von Europa beseitigt werden können,” erläutert EPA-Präsident Benoît Battistelli. “Patent translate ermöglicht Firmen und Erfindern, diejenigen Dokumente, die für sie von Bedeutung sind, herauszufiltern und in ihre eigene Sprache zu übersetzen. Ferner erleichtert es die Einführung des EU-Patents [offizielle Bezeichnung: “Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung”], bei dem Regelungen für die Übersetzung eine wichtige Rolle spielen. Das neue Tool unterstreicht die führende Rolle des Europäischen Patentamts als größter Anbieter von frei zugänglichen Patentdaten. Außerdem trägt es dazu bei, das gemeinsame Ziel von Google und dem Europäischen Patentamt zu verwirklichen: Eine Verbesserung des Zugangs zu den in Patenten enthaltenen technischen Informationen - unabhängig von der Sprache des Nutzers.”
Antoine Aubert, Head of Public Policy von Google Brüssel, erläutert: “Die Partnerschaft zwischen EPA und Google hat zu einer großartigen technischen Lösung für eine komplexe Herausforderung geführt: Bessere Übersetzungen von und ein besserer mehrsprachiger Zugriff auf Patentinformationen. Wir freuen uns sehr, unseren Service für sieben Sprachen mit Hilfe der Google-Translate-Techologie auf der Website des EPA anbieten zu können. Wir arbeiten daran, das System weiter zu verbessern und im Lauf der nächsten Jahre auch die restlichen 21 Sprachen des Europäischen Patentamts anzubieten.”
Die Zusammenarbeit mit Google besteht erst seit knapp einem Jahr und hat bereits jetzt zu einer Verbesserung im Bereich der maschinellen Übersetzung von Patenten geführt. Dies war möglich durch die Einspeisung von mehreren hunderttausend erstklassig übersetzten Patenten in den jetzt vom EPA angebotenen sieben Sprachen. Mit diesen wurde Google Translate “gefüttert” und “trainiert”. Weitere Verbesserungen werden sich durch das stetige Hinzufügen anderer Textkorpora ergeben.
In einer weiteren Ausbaustufe sollen 2013 die Sprachen Dänisch, Niederländisch, Finnisch, Ungarisch und Norwegisch hinzukommen. Ende 2014 soll das System dann mit 32 Sprachen vollständig aufgebaut sein.
Der Link zur Patentübersetzung: www.epo.org/patent-translate
Mehr zum Thema auf uepo.de:
2011-04-01: Europäisches Patentamt und Google beseitigen Sprachbarrieren für Europas Erfinder
[Text: EPA. Übersetzung: Nina Neumann. Quelle: Pressemitteilung EPA, 29.02.2012. Bild: Pressestelle EPA.]
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US-Militär arbeitet an C3PO-Nachbau
23.4.2011 von Jessica Antosik.

Das US-Militär hat die Entwicklung eines Übersetzungsroboters begonnen. Dieser ähnelt dem Protokolldroiden C-3PO (Class 3, Protocol Droid) aus der Star-Wars-Saga sehr. Der sog. BOLT (Broad Operational Language Translation) soll nicht nur in der Lage sein, Sprachen zu übersetzen, sondern auch Handlungen verstehen bzw. deuten und 250 verschiedene Gegenstände erkennen können. Der Roboter soll zudem mit visuellen und taktilen Sensoren ausgestattet sein und somit sehen, fühlen und verstehen können. Der Kongress der Vereinigten Staaten unterstützt dieses Projekt des für die Forschung zuständigen Amtes des Verteidigungsministeriums mit 15 Millionen US-Dollar.
Schon jetzt setzen die USA vor allem in arabischsprachigen Ländern eine Übersetzungssoftware ein. Diese ist allerdings verbesserungsbedürftig, da sie bei Dialekten und komplexen Aussagen nicht weiterhilft. Mit BOLT sollen nicht nur zwischenmenschliche Übersetzungen (wobei der Schwerpunkt auf der Übersetzung zwischen englischer und arabischer Sprache, inklusive der Dialekte, liegt) ermöglicht werden, sondern auch solche zwischen Mensch und Maschine möglich sein, d.h. also der Roboter soll beispielsweise mit E-Mails oder Microsoft Excel umgehen können. Hierbei soll keine Rolle spielen, ob es sich um einen geschriebenen oder gesprochenen Text handelt – BOLT soll imstande sein, genreunabhängig zu arbeiten.
Über C-3PO
Der Charakter aus dem Star-Wars-Universum ist ein Android speziell für die Interaktion mit Lebensformen. Der Protokolldroid sorgt für einen reibungslosen Ablauf bei Treffen zwischen verschiedenen Kulturen. Nach eigenen Angaben beherrscht er über sechs Millionen Kommunikationsformen. Seine Stimme und seine Verhaltensweisen sind bemerkenswert menschenähnlich – dies soll eine Zusammenarbeit mit humanoiden Besitzern erleichtern. Im Gegensatz zu dem mutigen, 0,96 m großen R2-D2, einem Astromech-Droiden, der sich auf Rädern fortbewegt, wie ein Mechaniker Raumschiffe repariert, nur Pfeiftöne von sich gibt und dessen Sprache oft von seinem unzertrennlichen Freund C-3PO übersetzt wird, ist der 1,67 m große C-3PO ein Antiheld.

C-3PO redet viel und nervt seine Besitzer und Begleiter schnell mit seiner aufdringlichen Geschwätzigkeit, obwohl er stets äußerst höflich und vorsichtig handelt. Die Kooperation wird zudem dadurch erschwert, dass er sich über alles beschwert und zumeist R2-D2 daran schuld sein soll. Seine eingebaute Kreativität steigt von Stufe Null auf Stufe Drei. Aus diesem Grund übertreibt C-3PO häufig. Seinen Besitzer Luke hingegen stört dies nicht, weshalb er ihn nicht umprogrammiert. Luke ist nämlich der Ansicht, dass dies den Roboter noch menschlicher macht. C-3PO irrt sich oft und begeht Fehler, die er allerdings nicht einsehen will. Diese Eigenschaften und seine tollpatschige Art machen C-3PO noch menschlicher. Der Schöpfer von Star Wars George Lucas äußerte sich in Bezug auf C-3PO, R2-D2, Obi-Wan Kenobi und Anakin wie folgt: “Sie sind die eigentlichen Helden der Saga.” Gespielt wurde der C-3PO in den sechs Star-Wars-Filmen von Anthony Daniels (Bild unten).

[Text: Jessica Antosik. Quelle: krone.at, 06.04.2011; starwarss.de; starwars-union.de; jedipedia.de; wikipedia.de. Bilder: wikipedia.de; jedipedia.de.]
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Europäisches Patentamt und Google beseitigen Sprachbarrieren für Europas Erfinder
1.4.2011 von Richard Schneider.

Der Präsident des Europäischen Patentamts, Benoît Battistelli (links), und der belgische Google-Chef Antoine Aubert freuen sich über die Vereinbarung, von der beide Seiten profitieren
Das Europäische Patentamt (EPA) und Google haben am 24.03.2011 eine langfristige Kooperationsvereinbarung für die maschinelle Übersetzung von Patenten in verschiedene europäische, slawische und asiatische Sprachen unterzeichnet.
Im Rahmen dieser Partnerschaft wird das EPA Google Translate nutzen, um auf seiner Website Patentübersetzungen in 28 europäische Sprachen sowie in Chinesisch, Japanisch, Koreanisch und Russisch anzubieten. Im Gegenzug erhält Google Zugriff auf den kompletten EPA-Bestand an übersetzten Patenten und kann so seine Übersetzungstechnologie in Bezug auf den speziellen Sprachgebrauch in Patenten weiter verbessern. Bei der Vereinbarung, die nicht exklusiv ist, spielen finanzielle Aspekte keine Rolle.
Ab diesem Jahr können Unternehmen, Erfinder und Wissenschaftler sowie die interessierte Öffentlichkeit auf der EPA-Website - zu Informations- oder Recherchezwecken - in den EPA-Amtssprachen Deutsch, Englisch und Französisch nach Patenten suchen und sie dann direkt in eine andere Amtssprache übersetzen lassen. Das Angebot soll schrittweise um weitere europäische Sprachen sowie um Chinesisch, Japanisch, Koreanisch und Russisch ergänzt werden. Der Abschluss des Projekts ist für 2014 geplant.
Durch die Partnerschaft zwischen dem EPA und Google lassen sich Millionen von Patenten, die in Europa, China, Japan, Korea und Russland erteilt wurden, kostenlos in Echtzeit übersetzen. Europäische Erfinder erhalten damit die Möglichkeit, Patente, die für sie relevant sind, gleichzeitig in allen EPA-Sprachen zu durchsuchen, was ihnen einen erheblichen Zeit- und Kostenvorteil bei ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeit verschafft.
„Die maschinelle Übersetzung hilft, Sprachbarrieren zu überwinden und die in Patenten enthaltenen Informationen weltweit zugänglich und verfügbar zu machen. Das neue Übersetzungstool ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Innovation in Europa und erlaubt es den europäischen Unternehmen, mit ihren Wettbewerbern in anderen Regionen gleichzuziehen. Außerdem bin ich überzeugt, dass es eine Einigung beim Einheitspatent erleichtern wird“, so der EPA-Präsident Benoît Battistelli.
„Erfinder, Wissenschaftler und Innovatoren in ganz Europa werden von diesem Projekt stark profitieren, denn der Zeitaufwand für ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten dürfte sich deutlich verkürzen, wenn sie den gesamten EPA-Bestand an europäischen, asiatischen und russischen Patenten in ihrer Muttersprache durchsuchen können“, sagt der Brüsseler Google-Chef Antoine Aubert. „Google Translate wurde entwickelt, um Sprachbarrieren abzubauen. Die Zusammenarbeit mit dem EPA wird genau dazu beitragen - für alle Europäer, egal welcher Muttersprache.“
Der große geografische Geltungsbereich der Vereinbarung unterstreicht die Rolle des EPA als führendem Anbieter der in Patenten enthaltenen technischen Information. Seit 1998 hat es sich das EPA zur Politik gemacht, die technischen Daten aus seinen Recherchensammlungen offen zu verbreiten. Darüber hinaus veröffentlicht es in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auch nationale Patentsammlungen.
Seit 2004 ist das EPA auf dem Gebiet der maschinellen Übersetzung aktiv, um die wachsende Herausforderung zu bewältigen, die darin besteht, die Patentdaten in seinen Amtssprachen zugänglich zu machen. Die maschinelle Übersetzung ist außerdem zu einem wichtigen Instrument zur Verbreitung europäischer Patentdaten für die breite Öffentlichkeit und für spezialisierte Nutzer von Patentinformation geworden.
Europäisches Patentamt
Das Europäische Patentamt (EPA) hat den Auftrag, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum zum Nutzen der Bürger Europas zu fördern. Seine Aufgabe besteht darin, auf der Grundlage eines zentralisierten Verfahrens für die Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), das am 5. Oktober 1973 in München unterzeichnet wurde und am 7. Oktober 1977 in Kraft trat, europäische Patente für Erfindungen zu erteilen.
Google Inc.
Googles innovative Suchtechnologie sorgt jeden Tag aufs Neue dafür, dass Millionen von Menschen auf der ganzen Welt die von ihnen benötigten Informationen finden. 1998 von den Stanford-Doktoranden Larry Page und Sergey Brin gegründet, ist Google mittlerweile auf allen wichtigen Märkten der Welt an erster Stelle im Web präsent. Das zielgerichtete Werbeprogramm von Google bietet Unternehmen aller Größenordnungen messbare Ergebnisse und verbessert gleichzeitig die allgemeine Web-Erfahrung für die Nutzer. Das Unternehmen mit Hauptsitz im Silicon Valley verfügt über ein Netz von Niederlassungen in ganz Amerika, Europa und Asien.
[Text: Rainer Osterwalder. Quelle: Pressemitteilung Europäisches Patentamt, 2011-03-24. Bild: Europäisches Patentamt.]
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EU-Kommission muss 12 Mio. Euro Schadensersatz an Systran zahlen
19.12.2010 von Richard Schneider.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg (im Bild oben in der Zusammensetzung des Jahres 2009) hat die EU-Kommission dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 12.001.000 Euro an die Systran SA zu leisten. Die Kommission habe die Urheberrechte und das Know-how der Systran-Gruppe an der Unix-Version der Software für maschinelle Übersetzungen Systran von 1997 bis 2002 verletzt (Rechtssache T-19/07, Systran SA und Systran Luxembourg SA gegen die EU-Kommission). Nachfolgend die entsprechende Pressemitteilung:
Die außervertragliche Haftung der Union ist an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen geknüpft, und zwar an die Rechtswidrigkeit des einem Organ vorgeworfenen Verhaltens, das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden.
Zwischen dem 22. Dezember 1997 und dem 15. März 2002 passte Systran Luxembourg ihre Software für maschinelle Übersetzungen Systran-Unix unter der Bezeichnung EC-Systran Unix an die spezifischen Bedürfnisse der Kommission an.
Am 4. Oktober 2003 veröffentlichte die Kommission eine Ausschreibung für die Wartung/Pflege und linguistische Verbesserung ihres maschinellen Übersetzungssystems. Die Leistungen, die die Kommission dem erfolgreichen Bieter übertragen hat, betrafen nach der Ausschreibung insbesondere die Verbesserungen, Anpassungen und Zusätze zu Sprachroutinen, die spezifischen Verbesserungen der Analyse-, Synthese- und Transfer-Programme sowie die Aktualisierungen des Dienstes.
Auf diese Ausschreibung hin wies Systran, das Mutterunternehmen von Systran Luxembourg, die Kommission darauf hin, dass die auszuführenden Arbeiten ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzen könnten. Seit über vierzig Jahren bietet Systran nämlich auf der Grundlage der gleichnamigen Software Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen Technologielösungen für maschinelle Übersetzungen an. Systran hat insbesondere eine Systran-Version entwickelt und vertrieben, die in der Lage ist, auf den Betriebssystemen Unix und Windows zu arbeiten (Systran Unix) und die veraltete ältere Version zu ersetzen, die auf dem Betriebssystem Mainframe arbeitete (Systran Mainframe).
Nach mehreren Unterredungen zwischen Systran und der Kommission kam diese zu dem Schluss, dass Systran keine beweiskräftigen Unterlagen zum Nachweis von Rechtsansprüchen, die dieses Unternehmen auf ihren maschinellen Übersetzungsdienst EC-Systran Unix erheben könnte, vorgelegt habe. Nach Ansicht der Kommission ist die Systran- Gruppe folglich nicht berechtigt, sich den Arbeiten zu widersetzen, die von dem Unternehmen durchgeführt werden, dem der Zuschlag erteilt worden war.
Da sie der Auffassung sind, dass die Kommission mit der Auftragsvergabe rechtswidrig ihr Know-how einem Dritten weitergegeben und im Zusammenhang mit der Durchführung von unerlaubten Weiterentwicklungen der Version EC-Systran Unix durch den erfolgreichen Bieter eine Urheberrechtsverletzung begangen habe, haben Systran und Systran Luxembourg beim Gericht eine Schadensersatzklage gegen die Kommission erhoben.
Nachdem die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines von dem Gericht nach der mündlichen Verhandlung eingeleiteten Schlichtungsverfahrens nicht zu einer einvernehmlichen Lösung im Wege eines Vergleichs gelangt sind, entscheidet das Gericht nunmehr über die Schadenersatzklage.
Das Gericht stellt zunächst fest, dass der Rechtsstreit außervertragliche Ansprüche betrifft. In den in der Vergangenheit mit der Kommission geschlossenen Verträge über die Nutzung der Software Systran sind nämlich die Fragen der Weitergabe des Know-how von Systran an Dritte oder die Durchführung von Arbeiten, die die Rechte des geistigen Eigentums der Systran-Gruppe beeinträchtigen könnten, nicht geregelt.
Was die Rechtswidrigkeit des der Kommission zur Last gelegten Verhaltens betrifft, ist das Gericht der Ansicht, dass die Systran-Gruppe eine wesentliche Ähnlichkeit zwischen den Versionen Systran Unix und EC-Systran Unix hinsichtlich des Kerns und gewisser Sprachroutinen (Sprachprogramme) nachgewiesen hat und dass sie folglich die Rechte an der Version Systran Unix, die Systran seit 1993 entwickelt und vertrieben hat, geltend machen kann, um sich der Weitergabe der abgeleiteten Version EC-Systran Unix, die seit 1997 von Systran Luxembourg an die Bedürfnisse der Kommission angepasst worden war, an Dritte ohne ihre Zustimmung zu widersetzen.
Die Kommission konnte hingegen nicht nachweisen, auf welche Elemente des Kerns und der Sprachroutinen von Systran Unix sie insbesondere aufgrund ihrer Rechte an den von ihren Dienststellen eingegebenen Wörterbüchern Eigentumsansprüche geltend macht.
Darüber hinaus hat Systran nachgewiesen, dass – entgegen dem Vorbringen der Kommission – für die in der Ausschreibung geforderten Änderungen der Zugriff auf die in der Version EC-Systran Unix übernommenen Elemente der Version Systran Unix und deren Änderung erforderlich ist.
Folglich hat die Kommission rechtswidrig gehandelt und die den Mitgliedstaaten gemeinsamen allgemeinen Rechtsgrundsätze auf dem Gebiet des Urheberrechts und des Know-how verletzt, indem sie sich ohne vorherige Zustimmung der Systran-Gruppe das Recht genommen hat, Arbeiten durchzuführen, die zu einer Änderung von in der Version EC-Systran Unix enthaltenen Elementen der Version Systran Unix der Software Systran führen mussten. Dieses Fehlverhalten, das eine hinreichend schwerwiegende Verletzung der Urheberrechte und des Know-how der Systran-Gruppe an der Version Systran Unix der Software Systran darstellt, löst die außervertragliche Haftung der Union aus.
In Bezug auf den Schaden entscheidet das Gericht, dass Systran Schadenersatz in Höhe von 12 001 000 Euro als Ersatz des ihr durch das rechtswidrige Verhalten der Kommission entstandenen Schadens zu gewähren ist, nämlich
- 7 Millionen Euro für die Lizenzgebühren, die für die Jahre 2004 bis 2010 geschuldet worden wären, wenn die Kommission die Erlaubnis zur Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums von Systran eingeholt hätte, um die in der Ausschreibung aufgelisteten Arbeiten durchzuführen, für die der Zugriff auf die in der Version EC-Systran Unix übernommenen Elemente der Version Systran Unix und deren Änderung erforderlich ist;
- 5 Millionen Euro als Ersatz für die Auswirkungen, die das Verhalten der Kommission auf die von Systran in den Jahren 2004 bis 2010 erzielten Umsätze und im weiteren Sinne die Entwicklung dieses Unternehmens gehabt haben kann;
- 1 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens.
Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass es der Kommission obliegt, die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen, um sicherzustellen, dass bei den Arbeiten an der Version EC-Systran Unix die Rechte von Systran an der Version Systran Unix berücksichtigt werden. Sollten diese Rechte nicht berücksichtigt werden, wäre Systran aufgrund des Umstands, dass der in der vorliegenden Rechtssache zugesprochene Schadenersatz nur den Zeitraum von 2004 bis zum Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils betrifft, berechtigt, beim Gericht eine neuerliche Schadensersatzklage hinsichtlich des ihr möglicherweise noch entstehenden Schadens zu erheben.
Schließlich stellt das Gericht fest, dass die Verbreitung der vorliegenden Pressemitteilung auch zu einer faktischen Wiedergutmachung des immateriellen Schadens beiträgt, den die Rufschädigung von Systran durch das rechtswidrige Verhalten der Kommission darstellt.
HINWEIS: Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.
HINWEIS: Eine Nichtigkeitsklage dient dazu, unionsrechtswidrige Handlungen der Unionsorgane für nichtig erklären zu lassen. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen von Mitgliedstaaten, Organen der Union oder Einzelnen beim Gerichtshof oder beim Gericht erhoben werden. Ist die Klage begründet, wird die Handlung für nichtig erklärt. Das betreffende Organ hat eine durch die Nichtigerklärung der Handlung etwa entstehende Regelungslücke zu schließen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union, der seinen Sitz in Luxemburg hat, besteht aus drei Gerichten: dem Gerichtshof, dem Gericht (errichtet 1988) und dem Gericht für den öffentlichen Dienst (errichtet 2004). Ihre Aufgabe besteht darin, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der Europäischen Union zu überprüfen, darüber zu wachen, dass die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus den Verträgen ergeben, und auf Ersuchen nationaler Gerichte das Unionsrecht auszulegen.
[Text: Gericht der Europäischen Union. Quelle: Pressemitteilung Nr. 123 des Gerichts der Europäischen Union, 2010-12-16. Bild: Pressestelle Gericht der Europäischen Union.]
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Berliner Schaubühne: Babelfish, die Übersetzungsquizshow
24.5.2010 von Richard Schneider.

„Die beliebte Spielshow ist zurück“, vermeldet die Schaubühne in Berlin. Gemeint ist „Babelfish, die Übersetzungsquizshow“, bei der am 3. Juni 2010 auf der Bühne kurze Zitate aus Literatur, Politik, Sport und Film vorgestellt werden. Zitate, die maschinell zunächst ins Englische und wieder zurückübersetzt wurden.
Das passende Werkzeug dafür ist die von Yahoo auf Systran-Basis betriebene Webanwendung „Babel Fish“. Eine derartige Textveredelung lasse Klassiker „in völlig neuem Glanz erstrahlen“, so die Schaubühne.
Die Moderatoren Sebastian Schwarz und Georg Uecker (bekannt aus der Fernsehserie „Lindenstraße“) werden prominente Quizkandidaten bitten, das Originalzitat zu erraten, das dem durch den linguistischen Fleischwolf gedrehten Text zugrunde liegt. Eingeladen wurde unter anderem David Gieselmann, „Deutschlands bester Komödienautor“ (Die Welt).
Kostproben für die Kreativität der Übersetzungsmaschine:
- Ich Sortierfach. Ein Berliner.
(John F. Kennedy: „Ich bin ein Berliner.“) - Alle Normalität. Konstante Temperatur und Normalität. Ich glaube. Nach Atmung; Reduzierung der ganz Wald. So wartet. Diese Möglichkeit.
(Auszug aus „Wanderers Nachtlied“ von Goethe: „Über allen Gipfeln / Ist Ruh, / In allen Wipfeln / Spürest du / Kaum einen Hauch / Die Vögelein schweigen im Walde. /Warte nur, balde / Ruhest du auch.“)
Donnerstag, 03.06.2010, 21.15 Uhr, Schaubühne am Lehniner Platz, Berlin, Eintritt: 5,00 Euro.
www.schaubuehne.de/de_DE/program/detail/7532596
[Text: Richard Schneider, nach einem Hinweis von Emilia Picquenot-Chataigné. Bild: Presseservice Schaubühne.]
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Och und Google befördern maschinelle Übersetzung auf neue Stufe
2.5.2010 von Richard Schneider.
Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel beleuchtet in einem schwärmerisch-naiven Artikel den aktuellen Stand der maschinellen Übersetzung (MÜ). Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Arbeit von Franz Josef Och gelegt, der bei Google mit den von ihm mitentwickelten statistischen MÜ-Verfahren Erfolge feiert. Neben Och kommt auch Alex Waibel zu Wort, ein anderer bekannter Name in der MÜ-Szene.
Den Artikel können Sie auf der Spiegel-Website lesen.
Mehr zum Thema auf uepo.de
2003: Statistische Übersetzung mit Paralleltexten: Franz Josef Och mischt die MÜ-Branche auf
2006: Google und Franz Josef Och gewinnen MÜ-Wettbewerb des NIST für Chinesisch und Arabisch
2005: Prof. Waibels Wundermaschine: interACT soll simultan dolmetschen können
2006: „Alex Waibel ist dabei, einen Menschheitstraum wahr zu machen“ – behauptet der Tagesspiegel
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c’t testet Übersetzungssoftware: Nur zur Inhaltserfassung brauchbar
8.4.2010 von Richard Schneider.
Die sinngemäße Inhaltswiedergabe gelingt schon kostenlosen Online-Übersetzern vergleichsweise ordentlich, schreibt das Computermagazin c’t in der aktuellen Ausgabe 9/2010. Veröffentlichungsreife Übersetzungen konnte jedoch keines der sechs getesteten Programme liefern.
Die Testergebnisse zeigen, dass Online-Dienste mittlerweile genug Sprachkenntnisse haben, um Anwender mit einfachen Ansprüchen ausreichend zu unterstützen. “Um eine Sprachschule in England in kurzen einfachen Sätzen anzuschreiben, reichen die Online-Übersetzer aus. Sie machen daraus eine ordentliche englische Anfrage. Bei anspruchsvollen Texten stoßen maschinelle Übersetzer jedoch an ihre Grenzen”, erklärt c’t-Redakteurin Dorothee Wiegand.
Von den Online-Diensten überzeugte Bing nur bei Texten mit IT-Vokabular. Google und Systran machen als Allrounder unter den Web-Übersetzern eine bessere Figur. An die Übersetzungsqualität lokal installierter Programme reichte jedoch auch Systran nicht heran. Die kommerziellen Programme für den heimischen Rechner bieten zudem mehr Unterstützung beim Verbessern der Rohübersetzung. Dort können Anwender bestimmte Textpassagen wie Webadressen oder originalsprachliche Zitate von der Bearbeitung ausnehmen. Außerdem bieten sie Fachwörterbücher und Satzarchive, die man mit optimierten Übersetzungen füttern kann.
Anhand von 25 Testdateien prüfte die Redaktion die sprachliche Qualität der Übersetzungen. In eigens konzipierten Vokabeltests kamen zudem einige fiese Schwierigkeiten vor: altehrwürdige Wörter wie Barbier oder Ebenbild, bedrohte Wörter wie Schutzmann und Spülstein sowie Slang und Jugendsprache. Das stellte für die Programme eine echte Herausforderung dar. So wurde aus “Christkind” schon einmal “Santa Claus” oder aus der Standard-Briefanrede “Sehr geehrte Damen und Herren!”: “very SIRS!”.
[Text: Erik von Hoerschelmann. Quelle: Pressemitteilung Heise Medien-Gruppe, 2010-04-09.]
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Jibbigo: Dolmetschsoftware für das iPhone
14.11.2009 von Richard Schneider.
Wissenschaftler aus Karlsruhe, Pittsburgh und Silicon Valley haben gemeinsam einen Sprach-zu-Sprach-Übersetzer für das iPhone entwickelt, welcher jetzt über Apple vertrieben wird. Die Anwendung soll gesprochenes Englisch ins Spanische und umgekehrt übersetzen können.
Jibbigo, so der Name der Übersetzungssoftware, läuft auf dem iPhone 3GS und hat ein Vokabular von etwa 40.000 Wörtern. Das Kommunikationssystem ist vor allem für humanitäre Einsätze aber auch für Touristen gedacht. Der Nutzer spricht ein oder zwei Sätze in sein Mobiltelefon und dieses gibt umgehend die Übersetzung per Sprache und Text aus.
“Jibbigo läuft direkt auf dem iPhone und benötigt keinen Zugang zum Internet oder einem Server”, sagt Alex Waibel (Bild unten), Professor für Informatik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und an der Carnegie Mellon University, Pittsburgh, USA. “Diese Unabhängigkeit ist ein entscheidender Vorteil für Reisende oder Helfer bei humanitären Einsätzen fernab des Einzugsbereichs von Mobilfunkanlagen. Es sind gerade diese Gegenden, in denen es kaum drahtlose Hotspots gibt, wo Jibbigo am nötigsten gebraucht wird”, so Waibel. Für Touristen ein weiterer Vorteil: Es fallen keine teuren Roaming-Gebühren an.
Waibels Forschungsgebiet ist die automatische Sprach-zu-Sprach-Übersetzung. Bereits 1990 entwickelte er den ersten Sprach-zu-Sprach-Übersetzer für Englisch, Deutsch und Japanisch. Er ist Direktor des international center for Advanced Communication Technologies (interACT), einem internationalen Forschungsverbund aus vier führenden Universitäten in diesem Bereich.
“Jibbigo wurde in einer Firmenneugründung von Absolventen der interACT Partner an Standorten in drei Kontinenten in einem internationalen Team rasch entwickelt”, sagt Waibel. “Es zeigt, dass eingespielte internationale Teams zu erstaunlichen Leistungen fähig sind und wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Forschung rasch und effektiv umsetzen können.”
Mehr als 6000 verschiedene Sprachen werden auf der Welt gesprochen. Jibbigo soll dazu beitragen, die Verständigung unter den Menschen ein Stück einfacher und besser zu machen. An weiteren Sprachenpaaren wird mit Hochdruck gearbeitet.
Weitere Informationen unter: www.jibbigo.com
Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatliche Einrichtung des Landes Baden-Württemberg. Es nimmt sowohl die Aufgaben einer Universität als auch die eines nationalen Forschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft wahr.
[Text: KIT. Quelle: Pressemitteilung, 2009-11-04. Bild: KIT.]
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Maschinelle Übersetzung soll EU-weite Abfrage der Strafregister ermöglichen
3.11.2008 von Richard Schneider.
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften der EU-Mitgliedstaaten sollen künftig schneller aktuelle Informationen über alle strafrechtlichen Verurteilungen eines Beschuldigten aus ganz Europa einholen können. Zu diesem Zweck haben die EU-Justizminister den Aufbau eines Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS, European Criminal Records Information System) vereinbart. Ein entsprechender Rahmenbeschluss wurde bereits im Juni 2007 gefasst, jetzt (Oktober 2008) wurden die technischen Regeln über den elektronischen Austausch festgelegt.
Im Zentrum steht dabei die Einführung eines einheitlichen Austauschformats, das die maschinelle Übersetzung der Informationen ermöglichen soll. Dazu werden für alle Straftatbestände Codenummern eingeführt, die in allen Ländern identisch sein sollen. Anhand der eindeutigen Nummern sollen dann eindeutige automatisierte Übersetzungen möglich sein. Die Schwierigkeit besteht darin, die 27 höchst unterschiedlichen Strafgesetzgebungen, die miteinander verbunden werden sollen, in ein einheitliches Nummernsystem zu pressen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt die Initiative und erhofft sich davon eine Erleichterung des Informationsaustausches. Ausländische Verurteilungen seien den Richtern im Inland häufig unbekannt und könnten daher bislang bei einer Verurteilung nur selten berücksichtigt werden. In einer Stellungnahme heißt es:
Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen angesichts der beabsichtigten Ausgestaltung des Informationssystems nicht. Geplant ist weder die Einführung eines zentralen Strafregisters für alle europäischen Mitgliedstaaten, noch die Möglichkeit des unmittelbaren Online-Zugriffs durch jeden einzelnen Mitgliedstaat, sondern lediglich die Schaffung der technischen und logistischen Voraussetzungen für die Erteilung elektronischer Auskünfte bei Vorliegen einer entsprechenden Anfrage.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob durch das vorgesehene System tatsächlich die Qualität des Informationsaustauschs wie vorgesehen verbessert werden kann. Hiergegen spricht aus Sicht des DRB zum einen, dass auch eine Abfrage in ECRIS eine individuelle Anfrage an einen oder mehrere Mitgliedstaaten voraussetzt. Hierzu muss sich aber aus den Ermittlungen überhaupt ein Anhaltspunkt für Beziehungen des Beschuldigten in diesen Staat ergeben. Insoweit ergibt sich aus hiesiger Sicht keine Verbesserung gegenüber dem Status quo.
Es dürfte jedoch nur eine Frage der Zeit sein, bis die einzelstaatlichen Register zu einem europäischen Zentralregister zusammengeführt werden. Die Überführung der Daten in ein einheitliches Format ist dazu nur der erste Schritt, mit dem die Mitgliedstaaten jetzt ohnehin erst einmal ein paar Jahre beschäftigt sind.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Verlag C. H. Beck, 2008-10-27; DRB, 2008-09. Bild: Richard Schneider.]
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