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Archiv der Kategorie Missstände
Kandahar: Afghanischer Dolmetscher bei Anschlag getötet
27.3.2012 von Jessica Antosik.
Am 24. März 2012 ist im Distrikt Arghandab in der Provinz Kandahar ein Bombenanschlag auf eine gemeinsame Patrouille afghanischer Sicherheitskräfte und der Nato verübt worden. Bei der Explosion des selbstgebastelten Sprengsatzes kamen am Samstagabend zehn Menschen ums Leben, darunter ein afghanischer und ausländischer Soldat, drei Polizisten sowie vier Angehörige einer regierungsnahen Miliz. Auch ein afghanischer Dolmetscher sei bei dem Angriff in der Unruheprovinz Kandahar getötet worden, teilte ein Sprecher der örtlichen Behörden mit.
Die radikal-islamischen Taliban bekannten sich zu dem Terroranschlag. Der Süden Afghanistans gilt als Hochburg der Taliban.
[Text: Jessica Antosik. Quelle: zeit.de, 25.03.2012; bild.de, 25.03.2012. Bild: Archiv.]
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Wiener Krankenhaus: Wenn Reinigungskräfte dolmetschen
26.3.2012 von Jessica Antosik.
Bereits seit einigen Wochen erscheinen in der Presse Nachrichten über den immer noch fehlenden Dolmetschdienst im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien (AKH). Da die Ambulanzen über keinen eigenen Dolmetschdienst verfügen, müssen oft die Verwandten als Dolmetscher einsprigen.
Dass ein Sechsjähriger nichts über Gynäkologie o. Ä. weiß, ist völlig normal für sein Alter. Wird ein Kind jedoch in die Notaufnahme geschickt, um dort zu dolmetschen, wird dieser Umstand zu einem Problem. Wie in dem folgenden Fall: Eine Türkin wird mit Unterbauchschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert. Der deutschen Sprache war die Frau kaum mächtig, weshalb der kleine Sohn aushelfen sollte. “Soll ich dem Kind im Schnellverfahren den weiblichen Zyklus erklären, um zu erfahren, wann seine Mutter die letzte Regel hatte?”, fragt sich Peter M., Notfallmediziner am AKH. Auch wenn beispielsweise ein 20-jähriger Sohn, der als Dolmetscher fungieren soll, eine Behandlungsmethode ablehnt, weil er sich intrafamiliär positionieren möchte, kann dies schwerwiegende Folgen für die Patientin haben.
Viele Migranten leiden an Depressionen, die sie als Ganzkörperschmerzen empfinden. Weil es auch in der Psychologie-Ambulanz keine Dolmetscher gibt, müssen, wie bereits erwähnt, die Freunde oder Verwandte mitkommen und diese Aufgabe übernehmen. “Bei Kindern ist es fast Missbrauch, sie dafür einzuspannen”, berichtet die Leiterin Andrea Topitz. Eine positive Sache habe jedoch der Umstand, dass die Verwandten oder Bekannten mit in der Therapie anwesend sind, sagt Karin Fehringer, die Sprecherin des AKH. Diese würden nämlich die Probleme der Patienten genau kennen.
Diese Situationen sind bzw. waren kein Einzelfall im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien. Circa 50 Prozent der bis zu 450 Patienten stammen aus der Türkei oder Ex-Jugoslawien. Einen eigenen Dolmetschdienst hat das Krankenhaus aber nicht. Früher wurde das Reinigungspersonal für das Dolmetschen hinzugezogen. Die Situationen, die sich daraus ergeben, ähnelten allerdings denen der Stillen Post.
Alexandra Jurek-Schick, Stimmtrainerin und ehemalige Logopädin an der Klinischen Abteilung Phoniatrie-Logopädie, nahm an einer Studie von Dr. Franz Pöchhacker, Dolmetschdozent an der Universität Wien, teil. Pöchhacker beschäftigte sich mit dem Thema “Die Putzfrau als Dolmetscherin im Spital”. Im Rahmen dieser Studie wurden zwei Fälle auf Video aufgenommen, um zu schauen, wie eine Laie dolmetscht und wo ihre Schwäche liegen bzw. welche Probleme aufkommen. Nachfolgend die beiden Fälle, die Jurek-Schick Anfang Februar 2012 in der österreichischen Tageszeitung Der Standard veröffentlicht hat:
Fall 1: Eine türkische Familie kommt zu uns. Die Eltern kommen mit einem vier- bis fünfjährigen Kind, die Schwester der Mutter soll übersetzen. Sie wollen wissen, ob mit der Zunge des Kindes alles in Ordnung ist, weil es nicht so gut spricht. Wir, das Team der Phoniatrie, glauben, dass sie sich um die Sprachentwicklung des Kindes Sorgen machen, keine Rede von der Zunge, das kommt erst bei der Übersetzung heraus. Ich mache die Anamnese, mit Einstiegsfragen, die bei uns üblich sind: Wie war die Schwangerschaft? Wie war die Geburt, wie groß, wie schwer etc.
Die Eltern wirken nicht sehr kooperativ, im Laufe der Untersuchung eher desinteressiert, sie kommen nach dieser ersten Untersuchung nicht mehr, obwohl es aus logopädischer Sicht Handlungsbedarf gegeben hätte. Als wir uns das Video mit professioneller Übersetzung anschauen, sehen wir folgende Übersetzung der Schwester bei der Frage nach der Schwangerschaft:
Schwester: “Wie die Geburt war.”
Mutter: “Normal, warum fragt sie so was? Ich will wissen, ob mit der Zunge alles in Ordnung ist.”
Schwester: “Normal.”
Logopädin: “Wie war die Geburt?”
Schwester: “Wie war die Geburt, fragt sie schon wieder.”
Mutter: “Aber das hab’ ich ihr schon gesagt, wieso will sie das noch einmal wissen?”
Schwester: “Auch normal.”Fall 2: Ein acht- oder neunjähriges, aus dem Jugoslawienkrieg traumatisiertes Kind kommt. Es stotterte. Das Logopädenteam wollte einige Entspannungsübungen im Liegen machen. Übersetzerin war diesmal eine Putzfrau.
Setting: Das Kind liegt, ich (oder meine Kollegin - das weiß ich nicht mehr) knie neben dem Kind, die Putzfrau beim Kopf des Kindes. Es soll eine Atem- und Wahrnehmungsübung gemacht werden.
Therapeutin: “Leg deine Hände auf deinen Bauch und spüre die Atembewegung.”
Putzfrau: “Mach die Augen zu, brauchst keine Angst haben.”
Therapeutin: “Der Atem fließt ein und aus, die Bewegung spürst du im Bauch.”
Putzfrau: “Spürst du, macht nichts, brauchst keine Angst haben, ich bin eh da.”
Das Aushilfsdolmetschen ist nicht mehr erlaubt. Wobei: Es gibt eine Intranet-Liste am Wiener AKH, in der 80 Mitarbeiter, die insgesamt 31 Sprachen abdecken, eingetragen sind. Die soll der Arzt, wenn er sie benötigt, anrufen. Aber: “Ich kann nicht ständig Kollegen von ihrer Arbeit wegholen” , so Peter M.
Die Folgen der Sprachbarrieren im Krankenhaus liegen in einer längeren Wartezeit für die Patienten, Mehrkosten für das AKH sowie in Problemen in der Nachbehandlung. Schließlich verstehen die Patienten mit ausländischen Wurzeln die Überweisung oder Medikamentenverordnungen nicht. Dazu sagt der Notfallarzt: “70 Prozent unserer Arbeit verpufft.”
[Text: Jessica Antosik. Quelle: derstandard.at, 25.01.2012/03.02.2012. Bild: Archiv.]
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ÜbersetzungJob.de: Mit Übersetzen Geld verdienen?
15.3.2012 von Nina Neumann.
Im Internet ist ein neues Angebot aufgetaucht, das über Google AdWords intensiv Werbung mit folgendem Text betreibt: “Einfache Übersetzungen - Hoher Verdienst. Täglich 2000 neue Aufträge”. Es richtet sich an alle, die sich mit Übersetzungen etwas hinzuverdienen möchten. Wer nach den Stichwörtern “Übersetzung” Und “Job” sucht, stößt auf die Website ÜbersetzungJob.de mit unter anderem folgenden Inhalten:
Mit Übersetzen Geld verdienen!
Sprechen und verstehen Sie zwei Sprachen? Können Sie mindestens eine der Sprachen gut (Maschinen-)schreiben? Wir bieten Ihnen einen tollen (Neben-)Job!
Täglich erhalten wir ca. 2.000 Übersetzungsaufträge, die in verschiedene Sprachen übersetzt werden müssen.
Profitieren Sie von den hohen Verdienstmöglichkeiten eines einfachen Jobs.
Wie Sie wissen, sind wir in der Tat kein gewinnorientiertes Unternehmen. Dies zeigt sich auch in der Tatsache, dass wir keine Umsatzbeteiligung erhalten. Jedoch kostet die Instandhaltung unserer Organisation Geld. Darum sehen wir uns gezwungen, eine einmalige Anmeldegebühr von 19,49 Euro zu verlangen.
Achtung! Im letzten Schritt Ihrer Anmeldung muss die einmalige Anmeldegebühr von 19,49 Euro umgehend bezahlt werden. Dazu stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung: Giropay, SofortBanking, Kreditkarte, Überweisung und PayPal.
Die Betreiber nennen Verdienstmöglichkeiten von 55 bis 110 Euro pro Stunde.
Das unvollständige Impressum (Angabe des Vertretungsberechtigten fehlt) gibt eine Kontaktadresse in den Niederlanden an. Der Domaininhaber “Linh Wang” sitzt laut DENIC.de in Hongkong. Administrativer Ansprechpartner ist “Martin Bordan” in Berlin. Für das Hosting wird eine Adresse in Israel angegeben, die Server stehen aber in der Türkei.
Wer in Erwägung zieht, sich für 19,49 Euro bei ÜbersetzungJob.de anzumelden, ist gut beraten, zuvor eine kurze Google-Recherche nach den oben genannten Personen durchführen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: ubersetzungjob.de, aufgerufen am 13.03.2012. Bild: Fotolia.de, Anne-Katrin Figge.]
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Welt am Sonntag: “Erhebliches Gewaltpotenzial in Übersetzerszene”
6.10.2011 von Nina Neumann.

Am 30. September war Weltübersetzertag. Und das bereits zum 21. Mal. Innerhalb der Übersetzungsbranche hat sich das inzwischen durch die alljährlichen Pressemitteilungen der Übersetzerverbände und Hinweise in Fachmedien wie uepo.de zumindest halbwegs herumgesprochen.
Ebenso erstaunlich wie erfreulich ist, dass sich mit der Welt am Sonntag auch eine große überregionale Zeitung des Themas angenommen hat. Der Autor Konstantin Richter weist auf den „karitativen Charakter“ der Veranstaltung hin. Es gehe darum, eine Gruppe von Leuten zu würdigen, die allzu oft übersehen werde. Übersetzer gingen einer anspruchsvollen Arbeit nach, würden aber oft behandelt „wie Raumpflegepersonal“. Die meisten Literaturübersetzer würden lediglich ein Monatseinkommen von 1000 Euro erzielen. Deren Elend wäre nur halb so groß, „wenn sie für ihre Dienstleistungen angemessen bezahlt würden“, so der Feuilletonist. Mit einem Augenzwinkern weist er darauf hin, dass in der Branche eine Zeitbombe tickt:
Man kann also davon ausgehen, dass in der Übersetzerszene ein erhebliches Gewaltpotenzial vorhanden ist. Kaum eine andere Bevölkerungsgruppe ist in den letzten Jahrzehnten tiefer gedemütigt worden, und es ist unwahrscheinlich, dass der Übersetzertag immer so friedlich ablaufen wird wie dieses Mal. Im schlimmsten Fall wird der 30. September zum 1. Mai des Literaturbetriebs. Mit geballten Fäusten laufen sie durch gehobene Wohnviertel, fackeln Verlegerautos ab und skandieren: „Ohne uns keine Weltliteratur!“ Oder sie knüppeln Kritiker nieder, die den neuen Vargas Llosa gelobt haben, ohne den Übersetzer zu nennen. Das muss um jeden Preis verhindert werden.
Den vollständigen Artikel können Sie auf der Website der Welt am Sonntag lesen.
[Text: Nina Neumann. Quelle: Welt am Sonntag, 02.10.2011. Bild: Eisenhans/Fotolia.de.]
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Handy-Betrug: Dolmetscherin wegen Beihilfe zu Haftstrafe verurteilt
3.9.2011 von Richard Schneider.
In Klagenfurt wurde am 25.08.2011 eine 27-jährige Dolmetscherin aus Ungarn, die für eine Bande von Handy-Betrügern tätig wurde, zu einer Haftstrafe von 18 Monaten, davon sechs unbedingt, verurteilt. Da sie bereits acht Monate in Untersuchungshaft saß, wurde die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die kriminelle Bande als Auftraggeberin der Dolmetscheinsätze hatte mit gefälschten Meldezetteln Verträge über kostenlose Handys und Notebooks abgeschlossen und die Geräte weiterverkauft. Die Dolmetscherin half ungarischen und slowakischen Staatsbürgern, bei verschiedenen österreichischen Banken Konten zu eröffnen. Die Handy-Verträge wurden dann mit diesen Bankverbindungen abgeschlossen. Die Entgelte an die Mobilfunkbetreiber wurden nicht bezahlt. Der Gesamtschaden soll sich auf mehr als 120.000 Euro belaufen.
Der Dolmetscherin konnte eine Mitwirkung in 19 Fällen nachgewiesen werden. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass die tatsächliche Zahl weit höher ist. Die Dolmetscherin wurde für ihre Einsätze von der Bande bezahlt. Nach Angaben der von Anfang an geständigen Frau seien das aber immer nur kleine Beträge gewesen.
[Text: Richard Schneider. Quelle: ORF, 2011-08-30. Bild: Richard Schneider.]
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Afghanistan: Dolmetscher bei Hubschrauberabsturz getötet
10.8.2011 von Jessica Antosik.
In Afghanistan starb am 6. August 2011 ein einheimischer Dolmetscher beim Absturz eines Transporthubschraubers in der zentralöstlichen Provinz Wardak. Neben ihm kamen 30 amerikanische und 7 afghanische Soldaten ums Leben. Für das US-Militär ist dies der schwerste Verlust seit Beginn des Afghanistankrieges im Jahr 2001.
Ein Sprecher der Provinzregierung erklärte, dass die radikal-islamischen Taliban den Transporthubschrauber vom Typ CH-47 Chinook abgeschossen hätten: “Er wurde von einer Rakete, die von Aufständischen abgefeuert wurde, getroffen und vollständig zerstört.”
Die Gewalt in Afghanistan hat zuletzt wieder deutlich zugenommen. Einschließlich der Opfer des Hubschrauber-Absturzes und erneuten Gefechten vom Wochenende kamen 2011 am Hindukusch bislang mindestens 383 ausländische Soldaten ums Leben. Die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) will den Kampfeinsatz in Afghanistan bis Ende 2014 beenden und den afghanischen Sicherheitskräften die Kontrolle übergeben.
[Text: Jessica Antosik. Quelle: welt.de, 08.08.2011; focus.de, 08.08.2011; stern.de, 08.08.2011. Bild: Arpingstone (Wikipedia).]
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Aalen und Herdecke: Gerichtsdolmetscher glänzen durch Inkompetenz bzw. Abwesenheit
2.8.2011 von Richard Schneider.
Unprofessionell agierende Gerichtsdolmetscher standen in den letzten Tagen im Mittelpunkt von gleich zwei Berichten der Tagespresse.
Vor dem Amtsgericht Aalen in Baden-Württemberg musste sich ein indischer Student wegen sexueller Nötigung einer Kommilitonin verantworten. Die Schwäbische Post berichtete über den Prozess unter der Überschrift „Dolmetscher in der Kritik“:
Schwierig entwickelte sich die Verhandlung vor allem wegen des amtlich einberufenen Dolmetschers. Entgegen der Forderung der Verteidigung wurde kein Hindi-Dolmetscher, sondern ein Englisch-Dolmetscher bestellt. Dessen Englisch-Kenntnisse lagen jedoch offenbar weit unter denen des Angeklagten. So führten wiederholte Falsch-Übersetzungen und das entsprechende Aufbegehren bei Anklage und Verteidigung beinahe zur Vertagung der gesamten Verhandlung.
Letztendlich wurde das Verfahren gegen den jungen Mann eingestellt, weil dieser die Annäherungsversuche einräumte, keine Gewaltanwendung festzustellen war und das Verhalten (Griff unter die Bluse) zwar als unsittlich, aber nicht als Straftat zu werten war.
Im Ruhrgebiet entwickelt sich ein Prozess am Amtsgericht Herdecke zu einer unendlichen Geschichte. Einem 27-Jährigen Armenier wird vorgeworfen, im Supermarkt Rasierapparate für rund 100 Euro gestohlen zu haben. „Beim zweiten Anlauf vor dem Amtsgericht fehlte erneut der Dolmetscher für die armenische Sprache - in diesem Fall trotz Ladung“, lesen wir im Internet-Portal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Unter der Überschrift „Dolmetscher erscheint nicht zum Gerichtstermin“ heißt es weiter:
Als er [der Angeklagte] wegen dieser Tat Mitte Juli zum ersten Mal auf der Anklagebank saß, fand der Prozess ein schnelles Ende, da sich herausstellte, dass er einen Dolmetscher benötigt. […] Das Gericht beraumte einen neuen Termin an - mit Dolmetscher. Am Freitag dann die böse Überraschung: Zwar saß der mutmaßliche Dieb wieder brav auf seinem Platz im Gerichtssaal. Doch erneut fehlte der Dolmetscher, obwohl das Gericht einen angefordert hatte. Am 19. August soll nun ein dritter Versuch gestartet werden - mit einem anderen Dolmetscher.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Schwäbische Post, 2011-07-29; DerWesten.de, 2011-07-31. Bild: Richard Schneider.]
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Schluss mit den Tricksereien! Literaturübersetzer-Verband beklagt zynische Vertragspraxis der Verlage
4.7.2011 von Richard Schneider.
Der VdÜ, Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V., Bundessparte Übersetzer im Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di, hat unter der Überschrift „Tricksereien statt Recht“ die folgende Pressemitteilung zur Vergütung der Literaturübersetzer durch die Verlage herausgegeben:
Im vergangenen Januar bestätigte und präzisierte der Bundesgerichtshof seine Leitsätze zur Übersetzervergütung. Danach stehen Übersetzern neben dem üblichen Seitenhonorar von Rechts wegen zu:
- Im Hardcover eine Beteiligung am Verkaufserlös von 0,8 % des Nettoladenpreises, im Taschenbuch 0,4 %, jeweils ab dem 5000. verkauften Exemplar.
- Bei Nebenrechtserlösen (Lizenzen für Taschenbuch, Hörbuch etc.) und bei Erlösen aus dem Verkauf nicht-preisgebundener Ausgaben eine Beteiligung von einem Fünftel des Autorenanteils (das ist der Anteil am Lizenzerlös, den der Verlag an den Rechteinhaber des Originals zahlt).
Man sollte meinen, dass diese vom BGH ausdrücklich als „Mindestvergütungen“ bezeichneten Bestimmungen von den Verlagen nun zügig umgesetzt werden, zumal in Zeiten, da die Verlage Rekordumsätze machen [s. Fußnote]. Stattdessen werden die Übersetzerhonorare in bewusster Fehldeutung der BGH-Urteile z. T. drastisch gesenkt, den Übersetzern werden Verträge aufgezwungen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
- Der Verlag C. H. Beck verrechnet neuerdings gut 20% des Seitenhonorars mit den Beteiligungen. Der BGH stellt jegliche Beteiligung jedoch explizit als nicht verrechenbar fest.
- Bei Piper, Ullstein und Carlsen sollen die Übersetzer im Falle sechsstelliger Verkaufszahlen – ausgerechnet dann, wenn alle anderen Beteiligten prächtig verdienen – einer Absenkung der Beteiligung bis auf ein Viertel zustimmen. Außerdem sollen die Übersetzer auf einen Teil ihrer Beteiligung verzichten, wenn der Verlag plant, einen besonderen Werbeetat für den Titel einzusetzen. Das ist ganz neu: Das schwächste Glied in der Kette soll sich an den Betriebskosten des Stärkeren beteiligen.
- Branchenführer RandomHouse schränkt in seinem neuen Standardvertrag die Rechteübertragung geringfügig in einer Weise ein, die für Übersetzer wie Verlag wirtschaftlich völlig irrelevant ist, mindert im Gegenzug aber die vom BGH festgesetzte Verkaufsbeteiligung um 25 % und hebt zugleich die Verkaufsschwelle, ab der sie gezahlt werden soll, willkürlich um 60 % an. Die Nebenrechtsbeteiligungen senkt RH sogar um die Hälfte.
- dtv zahlt, als hätte es die BGH-Urteile nie gegeben, weiterhin eine utopisch niedrige Verkaufsbeteiligung, überdies erst ab einer sehr hohen Schwelle, und verrechnet sie mit dem Pauschalhonorar - ein glatter mehrfacher Rechtsbruch.
- Bei der Beteiligung an Lizenzerlösen aus Taschenbüchern etc. wird statt des Autorenanteils immer noch der Verlagsanteil als Bezugsgröße herangezogen – unter teils abenteuerlichen juristischen Verrenkungen und immer zum Nachteil der Übersetzer mit Sätzen, die bis zu 75 % unter BGH liegen.
Der 1. Vorsitzende des VdÜ, Hinrich Schmidt-Henkel (Bild), erklärt dazu: „Mit dieser Praxis treten die Verlage geltendes Recht mit Füßen und praktizieren ungerührt das Recht des Stärkeren. Bald zehn Jahre nach Inkrafttreten des Stärkungsgesetzes von 2002, das explizit die Einkommenssituation der Urheber verbessern sollte, sehen sich die Übersetzer noch immer gezwungen, vollkommen unangemessene Vertragsbedingungen zu akzeptieren – und sich ihr Recht allenfalls später vor Gericht zu erstreiten. Die Verlage setzen nach wie vor auf ihre Marktmacht und stellen die Übersetzer vor die zynische Wahl: Friss oder stirb! Wenn du dich traust, mich als Auftraggeber zu verlieren, kannst du ja später noch klagen. Das ist eine Haltung, die nicht nur Gesetz und Urteile verhöhnt, sondern auch den Branchenfrieden aushöhlt.“
Der VdÜ fordert alle Verlage auf, ab sofort die vom BGH festgesetzte Mindestvergütung ohne weitere Tricksereien in ihrer aktuellen Vertragspraxis umzusetzen. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, prüft der VdÜ weitere juristische Schritte, um den Literaturübersetzern zu ihrem Recht zu verhelfen. Faire Verhandlungen über eine gemeinsame Vergütungsregel auf der Grundlage der BGH-Urteile strebt der VdÜ weiterhin an.
Fußnoten
- dtv hat 2010 nach eigenem Bekunden einen Rekordumsatz erzielt: www.boersenblatt.net/444762
- RandomHouse machte 2010 ein Umsatzplus von 6,1 %, die Umsatzrendite erreichte 9,5 % (2009: 8 %): www.boersenblatt.net/433891
[Text: Claudia Feldmann. Quelle: Pressemitteilung VdÜ, 2011-06-09. Bild: VdÜ.]
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Verletzte Dolmetscherin im künstlichen Koma
1.6.2011 von Jessica Antosik.
Vier Tage nach dem verheerenden Anschlag im nordafghanischen Talokan befindet sich die schwer verletzte deutsche Dolmetscherin weiterhin in kritischem Zustand. “Sie schwebt aber nicht mehr in akuter Lebensgefahr”, sagte ein Sprecher des Sanitätsführungskommandos am Mittwoch im Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz. Die 56-Jährige habe bereits einige operative Eingriffe hinter sich, liege aber im künstlichen Koma und müsse beatmet werden. Es handle sich um die bisher erste Bundeswehrsoldatin, die bei einem Auslandseinsatz derart schwer verwundet wurde, so der Sprecher des Sanitätsführungskommandos.
Bei dem Sprengstoffanschlag auf den Gouverneurspalast in Talokan waren am Samstag, den 28. Mai 2011 gegen 14.10 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit (16.40 Uhr afghanischer Ortszeit), zwei deutsche Soldaten im Alter von 31 und 43 Jahren sowie fünf Afghanen, darunter zwei Polizeichefs, getötet und sechs weitere Bundeswehrsoldaten, u.a. Generalmajor Markus Kneip, verletzt worden. Drei Tage zuvor war ein 33-jähriger Hauptmann bei einem Anschlag auf eine deutsche Patrouille bei Kundus gefallen. Die Leichen der drei Toten wurden am Montag nach Deutschland überführt, mit einer gemeinsamen Trauerfeier am 3. Juni in Hannover soll ihrer gedacht werden. Die deutsche Soldatin war mit zwei weiteren Kameraden am Dienstag in die Koblenzer Klinik eingeliefert worden.
Nach vorläufigen Erkenntnissen der internationalen Schutztruppe ISAF und des afghanischen Geheimdienstes NDS benutzten die Taliban einen fern gezündeten, hochexplosiven Sprengsatz, der mit “Kugellagerkugeln” versetzt und an einer Mauer im Gebäude “platziert” war. Anfangs wurde angenommen, dass ein Selbstmordattentäter in Polizeiuniform der Täter war.
[Text: Jessica Antosik. Quellen: bundeswehr.de; n-tv.de; schwaebische.de, 01.06.2011. Bild: wikipedia.de.]
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Aghanistan: Dolmetscherin verletzt, Zustand kritisch
28.5.2011 von Richard Schneider.
Eine deutsche Dolmetscherin wurde am 28.05.2011 bei einem Selbstmordanschlag in Afghanistan schwer verletzt. Laut Bundeswehr befindet sich die Frau in einem “kritischen Zustand”.
Das Attentat ereignete sich in der deutschen Besatzungszone im Norden des Landes in der Stadt Talokan bei einem Treffen hochrangiger Politiker und Militärs im Gouverneurspalast der Provinz Takhar. Dabei kamen zwei deutsche Soldaten ums Leben, der kommandierende General und zahlreiche weitere Personen wurden verletzt.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Spiegel Online, 2011-05-29.]
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