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Archiv der Kategorie Missstände

Drogenbande schüchtert Dolmetscherin ein: Amt niedergelegt

Das Ulmer Landgericht verhandelt zurzeit gegen vier osteuropäische Heroinhändler. Am zweiten Verhandlungstag hatten diese auffallend viele Landsleute in den Zuschauerreihen platziert. Eine Drohkulisse, die ihre Wirkung nicht verfehlte:

Der Kronzeuge weigerte sich, in Anwesenheit der vier Angeklagten eine Aussage zu machen und die Russisch-Dolmetscherin legte ihr Amt nieder. Die Augsburger Allgemeine schreibt:

In der Mittagspause hat sich einer der Zuhörer an die Dolmetscherin für Russisch rangemacht und sie zum Kaffee eingeladen. Die Frau hat Angst und will deshalb in dieser Sache nicht mehr als Übersetzerin tätig sein. Deshalb muss das Gericht einen neuen Dolmetscher bestellen.

Justizangestellte hatten beobachtet, dass Zuschauer Zeichen zur Anklagebank gaben. Zudem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass einer der Zuhörer fotografiert oder über sein Handy Botschaften nach draußen geschickt hat. Vor dem Justizgebäude parkte ein auffälliger Kastenwagen, so dass sogar eine geplante Gefangenenbefreiung befürchtet wurde.

Das Gericht vertagte daraufhin die Verhandlung. Beim nächsten Termin werden die Zuschauer strengen Personenkontrollen unterzogen und der Kronzeuge wird seine Aussage an einem sicheren Ort mit direkter Videoübertragung in den Gerichtssaal machen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Augsburger Allgemeine, 2009-11-15.]

Dolmetscher in groß angelegten Rezeptbetrug verwickelt

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage gegen einen Arzt, einen Apotheker und einen Dolmetscher erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Rezepte ausgestellt und gegenüber den Krankenkassen abgerechnet zu haben, ohne dass Medikamente ausliefert wurden.

Der Dolmetscher diente dabei als Kontaktmann zu ausländischen Versicherten, die zum Teil eingeweiht gewesen sein sollen. Als Gegenleistung für das „Ausleihen“ der Versichertenkarte sollen diese Belohnungen erhalten haben.

Insgesamt soll sich das Trio auf diese Weise 230.000 Euro ergaunert haben. Die Anklage lautet auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, Münsterländische Volkszeitung, ddp, 2009-11-12.]

Kritik an uneinheitlicher und später Übersetzung von Geschäftsberichten

BörsenkurseAm 2. April 2009 veröffentlichte der französische Haut Conseil du Commissariat aux Comptes eine Stellungnahme, die festschreibt, dass Abschlussprüfer nicht befugt sind, die Übersetzung der Geschäftsberichte von Unternehmen vorzunehmen, deren Jahresabschlüsse sie prüfen. Dies dürfte bei manchen Unternehmen zu Änderungen bei den Übersetzungsabläufen führen. Hinzu kommt, dass die europäischen Melde- und Transparenzvorschriften eine gleichzeitige Veröffentlichung für alle Marktteilnehmer im In- und Ausland vorschreiben. Aber werden diese Vorgaben auch eingehalten?

Übersetzungen von Pflichtveröffentlichungen werden heute von mindestens ebenso vielen Interessenten gelesen wie die in der Ursprungssprache verfassten Texte. Das auf die Erstellung und Übersetzung von Geschäftsberichten spezialisierte französische Unternehmen Labrador hat deshalb eine Umfrage zur gängigen Praxis bei der Übersetzung ins Englische durchgeführt.

Die Befragung von Unternehmen des französischen SBF120 und des Dow Jones Stoxx50 ergab, dass französische Unternehmen auf diesem Gebiet Defizite aufweisen. Vor allem die Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung der französischsprachigen Dokumente und ihrer englischen Übersetzung ist meist zu hoch.

Ende Mai 2009 hatten sämtliche Unternehmen des Dow Jones Stoxx50 die englischsprachige Übersetzung ihrer Referenzdokumente veröffentlicht. Hingegen war dies nur bei 79 % der Unternehmen des SBF120 (95 % des CAC40, 70 % des SBF80) der Fall. Nur 37 % hatten beide Sprachversionen gleichzeitig oder annähernd gleichzeitig veröffentlicht (innerhalb einer Woche). Meist verstreichen zwischen der Veröffentlichung beider Sprachversionen zwei bis sieben Wochen.

Laurent Rouyrès„Diese Unternehmen sollten sich fragen, ob eine derart verzögerte Veröffentlichung überhaupt noch relevant ist. Denn die englischsprachigen Interessenten dürften sich die Informationen bis dahin bereits auf anderen Wegen verschafft haben“, betont Laurent Rouyrès (Bild), President und Managing Director von Labrador.

Ein weiterer Stein des Anstoßes: die Vergleichbarkeit der französisch- und englischsprachigen Dokumente. Beide Versionen enthalten nur bei 54 % der Unternehmen des CAC 40 und nur bei 40 % der Unternehmen des SBF80 identische Informationen (gleiche Paginierung, gleiches Inhaltsverzeichnis). Bei 31 % der Unternehmen des CAC40 und 44 % der Unternehmen des SBF80 weisen die Dokumente zwar dasselbe Inhaltsverzeichnis auf, jedoch nicht dieselbe Seitenanzahl, was die Kommunikation zwischen französisch- und nicht französischsprachigen Lesern erschwert. Diese Diskrepanzen wurden unter anderen auch in den interaktiven elektronischen Versionen der Dokumente festgestellt. Und 15 % der Unternehmen des CAC40 und 16 % der Unternehmen des SBF80 veröffentlichen in jeder Sprache völlig andere Dokumente.

Noch größere Verwirrung stiften die unterschiedlichen Titel, die den Übersetzungen gegeben werden: Die Unternehmen des CAC40 verwenden meist die Bezeichnung „Registration document“ (31 %), so wie dies vom Amtsblatt der Europäischen Union und von der englischen Übersetzung der Allgemeinen Regeln der französischen Börsenaufsicht AMF empfohlen wird. Unternehmen des SBF80 tendieren zur Überschrift „Reference document“ (34 %), während die entsprechenden Dokumente des Dow Jones Stoxx50 mit „Annual report“ (57%) und „20F“ (33 %) betitelt werden.

„Obwohl die Veröffentlichung der Referenzdokumente strikten gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, ist die übliche Praxis weit von einer Standardisierung entfernt. Unternehmen, die ihre französisch- und englischsprachigen Dokumente gleichzeitig veröffentlichen, erstellen meist auch gleichartig strukturierte Dokumente. Eine Standardisierung würde die Vergleichbarkeit der Informationen sowie ihre Zugänglichkeit vereinfachen und den Zeitraum bis zu ihrer Veröffentlichung verkürzen“, analysiert Laurent Rouyrès.

Auch die Unternehmen selbst sind sich darüber im Klaren, dass hier Nachholbedarf besteht: Auch wenn nahezu alle Unternehmen angeben, mit der englischen Übersetzung zufrieden zu sein, würden sie dennoch gerne den Übersetzungsprozess optimieren, um eine schnellere Veröffentlichung zu ermöglichen.

Die Umfrage von Labrador konzentrierte sich auf die Referenzdokumente für das Jahr 2008, die seit dem 31. Mai 2009 erhältlich sind, d. h. 108 Dokumente in französischer Sprache und 85 entsprechende englische Übersetzungen, sowie 42 Dokumente in englischer Sprache, die von den Unternehmen des Dow Jones Stoxx50 (ausschließlich CAC40) veröffentlicht wurden. Die Antwortquote der Umfrage lag bei 23 % der Unternehmen des SBF120 (einschließlich 1 von 3 Unternehmen des CAC40). Daneben antworteten auch 4 Unternehmen des Dow Jones Stoxx50.

Labrador
Labrador wurde 1992 von Laurent Rouyrès gegründet und ist das einzige Unternehmen in Frankreich, das die Erstellung, Überarbeitung und Übersetzung von Pflichtveröffentlichungen an der Börse zu seinem Kerngeschäft gemacht hat. Labrador beschäftigt sich mit allen Arten periodischer Finanzdokumente, vor allem solchen, die im Rahmen von Wertpapierangeboten für börsennotierte Unternehmen benötigt werden. Labradors optimiert die Klarheit, Verständlichkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit der Texte. Die jüngsten Forderungen nach mehr Transparenz bei börsennotierten Unternehmen kurbelten die Geschäftstätigkeit von Labrador weiter an.

[Text: Labrador, überarbeitet von Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Labrador, 2009-06-23. Bild: bilderbox, fotolia.de; Labrador.]

Afghanistan: Dolmetscher bei Sprengstoffanschlag getötet

In der südafghanischen Provinz Kandahar sind am 20.03.2009 ein Dolmetscher und zwei kanadische Soldaten bei einer Explosion ums Leben gekommen. Fünf weitere Soldaten wurden dabei verletzt. Sie befanden sich im Bezirk Zhari zu Fuß auf Patrouille.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Welt, 2009-03-21.]

Irak: Dolmetscher erschossen

Bei einem Angriff in der Polizeizentrale von Mossul haben zwei irakische Polizisten auf eine Gruppe von US-Soldaten geschossen, die zu Besuch waren. Der Dolmetscher der Amerikaner starb, drei Soldaten wurden verletzt. Die Täter sind auf der Flucht.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Spiegel, 2009-02-24.]

Afghanistan: 20 Jahre Haft für Koran-Übersetzer

Ein afghanisches Berufungsgericht hat Ahmad Ghaus Salmai und Muschtak Ahmad am 15.02.2009 zu zwanzig Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden hatten 2007 eine umstrittene Koran-Übersetzung veröffentlicht, ohne die arabischen Originalverse danebenzustellen. Islamgelehrte bewerteten die „unvollständige Übersetzungsarbeit“ als Gotteslästerung und forderten die Todesstrafe.

Bereits in erster Instanz waren die Männer zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung kündigte an, jetzt beim obersten Gerichtshof des Landes in Berufung zu gehen.

Link zum Thema im Übersetzerportal
Afghanistan: 20 Jahre Haft für fehlerhafte Koran-Übersetzung

[Quelle: Basler Zeitung, 2009-02-15.]

20 Jahre Fatwa gegen Rushdie: Mordanschläge auf drei seiner Übersetzer

Heute vor 20 Jahren, am 14. Februar 1989, verurteilte der iranische Staatschef Ayatollah Khomeini den indisch-britischen Autor Salman Rushdie in einer Fatwa zum Tode. Dessen Buch Satanische Verse verunglimpfe den Islam, den Propheten Mohammed und den Koran. Moslems in aller Welt wurden aufgefordert, das Urteil zu vollstrecken.

Im Gegensatz zu Rushdi stehen seine Übersetzer nicht unter Polizeischutz. Drei von ihnen wurden dadurch zum leichten Ziel von Anschlägen.

  • 03.07.1991: Ettore Capriolo, der italienische Übersetzer der Satanischen Verse, wird in Mailand von einem Iraner niedergestochen. Er überlebt schwer verletzt.
  • 12.07.1991: Hitoshi Igarashi, der japanische Übersetzer und Dozent, wird vor seinem Büro an der Universität Tsukuba tot aufgefunden - von mehreren Unbekannten erstochen.
  • 02.07.1993: Aziz Nesin, der türkische Übersetzer, entging auf einem alevitischen Kulturfestival nur knapp einem Brandanschlag türkischer Islamisten auf das Hotel, in dem er wohnte. 37 unbeteiligte Menschen verloren im Feuer ihr Leben.

“Heute wirkt dieses Todesurteil wie das erste Kapitel einer finsteren Geschichte, die nicht mehr aufhören will”, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Der Fundamentalismus ist stärker denn je, die Islamisierung vieler westlicher Gesellschaften (Großbritannien, Frankreich, Deutschland) schreitet fort.

Dies äußert sich unter anderem darin, dass Islam-kritische Stellungnahmen nicht mehr veröffentlicht oder gar als Volksverhetzung gewertet werden. Selbst für Kabarettisten wie Harald Schmidt und Bruno Jonas, die gerne und oft auf der katholischen Kirche herumhacken, ist das Thema Islam auf der Bühne tabu. Immerhin stehen die beiden zu ihrer Feigheit und bekennen offen und ehrlich, dass ihnen ihr Leben lieber ist als eine gelungene Pointe.

Wer weiß, ob sich heute überhaupt noch Verlage und Übersetzer für Rushdies Satanische Verse finden ließen?

Afghanistan: Dolmetscher bei Anschlag getötet

Ein afghanischer Dolmetscher ist am 11.02.2009 südlich von Kabul bei einem Angriff auf eine französisch-afghanische Militärpatrouille ums Leben gekommen. Darüber hinaus wurde ein französischer Soldat getötet und ein weiterer schwer verletzt. Der Dolmetscher stand im Dienst der französischen Besatzungstruppen, die mit 3.300 Personen am Hindukusch präsent sind.

Das Bild zeigt einen Dolmetscher der Amerikaner (Bildmitte), der bei einer Besprechung mit einem afghanischen Stammesführer vermittelt.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Focus, 2009-02-11. Bild: Pressestelle US Marine Corps.]

München: Drei Jahre Haft für Albanisch-Dolmetscherin

Drei Jahre hinter Gitter muss eine Albanisch-Dolmetscherin aus Kiel, weil sie eine Drogenhändlerbande vor der Polizei gewarnt hatte. “Strafvereitelung in fünf tateinheitlichen Fällen” heißt das im gestern gefällten Urteil. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Frau war im Mai 2008 von einem Übersetzungsbüro beauftragt worden, für die Münchner Polizei mitgeschnittene Telefonate und SMS-Nachrichten der Heroinhändler auszuwerten und zu übersetzen. Wenige Tage vor Abschluss Ihres Engagements suchte sie die Händler auf und teilte ihnen mit, dass sie abgehört wurden. Vier der sechs Verdächtigen konnten daraufhin nach Albanien fliehen, die beiden anderen tauchten in Deutschland unter und wurden später festgenommen.

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete das Verhalten der Angeklagten als “eklatanten Vertrauensbruch”. Die Dolmetscherin habe sich wichtig machen wollen, da sie weder von ihrem Auftraggeber noch von der Polizei gebührend beachtet worden sei. Sie sei frustriert gewesen, da sie wochenlang täglich zehn bis zwölf Stunden habe arbeiten müssen. Zudem sei sie vom Inhaber des von der Polizei beauftragten Übersetzungsbüros gedemütigt worden. Dieser habe ständig an der von ihr gelieferten Übersetzungsqualität herumgenörgelt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich verlangt, ein Berufsverbot auszusprechen, also der Verurteilten zu untersagen, später jemals wieder als Übersetzerin oder Dolmetscherin zu arbeiten. Diesem Antrag kam das Gericht nicht nach, da sich die Frau ohnehin jede Chance verbaut habe, später noch einmal für die Polizei oder die Justiz zu arbeiten. Die Möglichkeit, in der Wirtschaft wieder als Sprachmittlerin Fuß zu fassen, wollte ihr das Gericht jedoch nicht nehmen.

Rückblickend bleibt das Verhalten der Dolmetscherin vollkommen unbegreiflich - am meisten wohl für sie selbst. Während der vier Verhandlungstage brach sie  mehrfach in Tränen aus. Sie hat von den Drogenhändlern keine Gegenleistung erhalten und auch nicht erwartet. Sie hatte weder Schulden noch war sie drogenabhängig. Im Grunde müsste sie eine Aversion gegen Drogenhändler haben, denn in ihrem Bekanntenkreis war jemand durch Heroin umgekommen.

Der Verteidiger charakterisierte seine Mandantin als “grundehrliche Person”. Die nun schon acht Monate währende Untersuchungshaft verarbeite sie sehr schlecht. Auch auf die Pressevertreter machte sie einen guten Eindruck. Die Süddeutsche Zeitung beschreibt die Dolmetscherin als “hübsche Frau”. “Das glatte Haar zum Knoten gesteckt, den Bleistiftrock knielang und die Lippen geschminkt, wäre sie elegant genug für das internationale Parkett.”

Die Frau war im Kosovo bei den KFOR-Truppen der NATO als Dolmetscherin auf höchster Ebene fest angestellt und arbeitete unter anderem auch für den dortigen Oberbefehlshaber. Bei ihrem Heimaturlaub in Deutschland war sie von einem Übersetzerkollegen bedrängt worden, bei der Polizei in München einzuspringen. Dazu verlängerte sie extra ihren Urlaub.

Weitere Artikel zu diesem Fall im Übersetzerportal:
München: Dolmetscherin gibt zu, Drogenhändler gewarnt zu haben
München: Dolmetscherin wegen Geheimnisverrats angeklagt

[Text: Richard Schneider. Quelle: Die Zeit, 2009-02-10; ddp, 2009-02-10; Süddeutsche Zeitung, 2009-02-11.]

München: Dolmetscherin gibt zu, Drogenhändler gewarnt zu haben

Vor dem Landgericht München I muss sich derzeit eine Albanisch-Dolmetscherin dafür verantworten, eine Bande albanischer Drogenhändler vor der Polizei gewarnt und damit deren Flucht ermöglicht zu haben. Die Süddeutsche Zeitung schreibt:

Mimoza M. ist 32, hat schwarze Haare und ein blasses Gesicht, angeklagt ist sie wegen Strafvereitlung in sechs Fällen. Sie ist selbst Kosovo-Albanerin und wurde in Kiel geboren. Seit 2002 besitzt sie die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie ist zweisprachig aufgewachsen, hat eine Zeitlang Jura und Germanistik in Pristina studiert und schon 1999 begonnen, als Übersetzerin und Dolmetscherin zu arbeiten. Vom Landgericht Kiel, so erzählt sie, sei sie 2003 beeidigt worden, so dass sie fortan auch vor Gericht oder bei Polizeiverhören übersetzte. Ihre weitere berufliche Karriere ist bewegt: Mimoza M. arbeitet in der Schweiz für ein kosovo-albanisches Frauenmagazin, sie ist in Pristina im Wirtschafts- und Finanzministerium tätig, unterrichtet in dieser Zeit aber auch an einer Sprachenschule für Kinder, später ist sie für die Schweizer Botschaft tätig. Schließlich wird sie von der KFOR, der Nato-Schutztruppe im Kosovo, engagiert: Sie sei, erklärt sie vor Gericht, seit Juli 2006 die Dolmetscherin und damit so etwas wie die rechte Hand des damaligen Nato-Truppenbefehlshabers Roland Kather gewesen.

Im Mai 2008 verbrachte sie ihren Urlaub daheim in Kiel. Da wurde sie von einem Kollegen gebeten, in München einzuspringen, wo die Polizei für die Telefonüberwachung dringend eine Albanisch-Übersetzerin brauchte. Dazu verlängerte sie ihren Urlaub und übersetzte fortan SMS-Nachrichten und abgehörte Telefonate.

Eines Abends entschließt sie sich spontan dazu, die Verbrecher zu warnen. Sie geht zu deren Wohnung und schreibt auf einen Zettel: „Die Polizei hört euch ab.” Am nächsten Tag will sie ganz normal mit der Arbeit weitermachen, doch auf den Leitungen wird kaum noch telefoniert. Der Verdacht fällt durch verschiedene Indizien recht schnell auf die Dolmetscherin, die umgehend festgenommen wird. Seit 225 Tagen sitzt sie nun in Untersuchungshaft.

Die Frau ist nicht vorbestraft, hatte nie etwas mit Drogen zu tun und besitzt einen gut bezahlten, sicheren Angestellenjob bei der KFOR im Kosovo. Warum hat sie der Bande den Tipp gegeben? “Ich weiß es nicht, ich habe weder Geld noch Drogen verlangt, als ich die Männer gewarnt habe”, erklärt sie vor Gericht. “Es war, als ob jemand gesagt hätte: Du gehst jetzt da hin und machst das.”

Link zum Thema im Übersetzerportal

München: Dolmetscherin wegen Geheimnisverrats angeklagt

[Text: Richard Schneider. Quelle: Süddeutsche Zeitung, 2009-01-15; Die Welt, 2009-01-15; Berliner Morgenpost, 2009-01-15. Bild: Richard Schneider.]