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Archiv der Kategorie Politik

Kandahar: Drei Dolmetscher bei Taliban-Angriff ums Leben gekommen

Dolmetscher in AfghanistanAm 13.07.2010 sind in der südafghanischen Stadt Kandahar bei einem Autobombenanschlag und einer anschließenden Schießerei drei Dolmetscher, zwei Wachmänner und drei US-Soldaten ums Leben gekommen. Ziel des Angriffs, zu dem sich die Taliban bekannten, war das Hauptquartier einer Eliteabteilung der Polizei.

Zunächst sprengte ein Selbstmordattentäter sein Auto an der Zufahrt in die Luft, anschließend versuchten Taliban-Kämpfer, mit Panzerfäusten und Maschinengewehren das kasernenartige Gelände zu stürmen. US-Soldaten und afghanische Polizisten konnten sie aber daran hindern.

Die größte Stadt im Süden Afghanistan gilt als Hochburg der Taliban.

Bild rechts: Ein Dolmetscher (Mitte) übersetzt 2004 für den neben ihm sitzenden Col. Kenneth F. McKenzie Jr. von der 22nd Marine Expeditionary Unit beim Treffen mit Jon Mohammed, dem Gouverneur der afghanischen Provinz Oruzgan.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Spiegel, 2010-07-14. Bild: Pressedienst US Marine Corps.]

BDÜ begrüßt EU-Entscheidung für Gerichtsprozesse ohne Sprachbarrieren

Johann J. AmkreutzDer Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) begrüßt die Entscheidung des Europaparlaments, dass jeder Bürger in einem EU-Land künftig das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren hat. Die Abgeordneten stimmten am 16. Juni 2010 in Straßburg mit großer Mehrheit für die neue Richtlinie. „Faire Prozesse brauchen qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer“, weiß BDÜ-Präsident Johann J. Amkreutz (Bild). Der Verband hatte sich deshalb im Vorfeld der Entscheidung in Straßburg und Brüssel für die Qualitätssicherung hinsichtlich der Sprachdienstleistungen eingesetzt. Das Engagement des BDÜ brachte eine Verstärkung der Rechte von Angeklagten auf Verdolmetschung und Übersetzungen. Amkreutz: „Die Anforderungen an die Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen sowie deren Kontrolle wurden jetzt klarer in den Richtlinien verankert als zunächst vorgesehen. Unserer Forderung, nationale Verzeichnisse mit qualifizierten Sprachexperten verpflichtend vorzuschreiben, wurde entsprochen.“

Erstmals haben Betroffene zukünftig in jedem EU-Land das Recht auf qualitativ gute Verdolmetschung und Übersetzung, um sich in ihrer Muttersprache verständigen zu können. Weil die Mitgliedstaaten bereits zugestimmt haben, ist jetzt der Weg frei für die Umsetzung in nationales Recht. Die EU-Länder haben dafür drei Jahre Zeit. In der Praxis bedeutet die Umsetzung der Richtlinie unter anderem, dass Angeklagte in einem Strafverfahren das Recht auf Verdolmetschung von polizeilichen Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen und der Kommunikation mit einem Anwalt haben. Alle wesentlichen Dokumente müssen übersetzt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen, unabhängig vom Verfahrensausgang, für die entstehenden Dolmetsch- und Übersetzungskosten aufkommen.

Offen ist zurzeit noch die Frage, ob und mit welchem Inhalt ein begleitender Entschluss zur Richtlinie mit Hinweisen an die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht verabschiedet wird. Amkreutz: „Der BDÜ wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für die Qualitätssicherung von Sprachdienstleistungen in Strafverfahren einsetzen.“

Weiterführende Informationen:
Der vom Parlament verabschiedete Richtlinientext
Die legislative Entschließung auf der Website des Europaparlaments (16.06.2010)

BDÜ
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation nachweisen.

www.bdue.de

Mehr zum Thema auf uepo.de
2010-04-16: Österreich: Bundesrat lehnt EU-Rahmenbeschluss zum Gerichtsdolmetschen als überflüssig und zu teuer ab
2010-04-13: BDÜ fordert EU-weite Mindestqualifikation für Gerichtsdolmetscher
2009-09-27: Österreich lehnt EU-Rahmenbeschluss zum Gerichtsdolmetschen ab
2009-07-16: EU entwirft Rahmenbeschluss für Anspruch auf Dolmetscher in Strafverfahren

[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 2010-06-30. Bild: BDÜ.]

BFB lehnt Gewerbesteuer für Freiberufler ab

Zur aktuellen Forderung der Städte und Gemeinden nach der Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer erklärt der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Dr. Ulrich Oesingmann:

Ulrich OesingmannDer BFB widerspricht den Forderungen unterschiedlicher Organisationen, die Freien Berufe in die Systematik der Gewerbesteuer einzubeziehen, ausdrücklich.

Es gibt überhaupt keinen Anlass dazu, von der auch vom Bundesverfassungsgericht eingenommenen Position abzurücken. Das Bundesverfassungsgericht hat längst entschieden, dass es signifikante Unterschiede zwischen Freien Berufen und Gewerbetreibenden gibt. Dieses Argument müsste sich sogar ungeneigten Geistern erschließen: Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden mit Produktions- und Lagerstätten. Schließlich schmaucht etwa über freiberuflichen Praxen, Kanzleien und Büros kein Schlot und niemand hat eigene Zu- und Abfahrten. Freie Berufe sind nicht am Rande der Gemeinden in Gewerbegebieten, sondern mittendrin, wohnortnah bei den Menschen, die ihre Leistungen nachfragen, auch in Form von Notfall- und Bereitschaftsdiensten. Kurzum, die Freien Berufe sind Infrastruktur.

Auch muss in dieser Debatte ein Klischee gehörig gegen den Strich gebürstet werden. Durch Wiederholung wird die Behauptung, Freie Berufe zahlten nichts, auch nicht wahrer. Denn sie ist schlicht falsch. Die Freien Berufe leisten ihren Anteil an den Gemeindefinanzen. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Einkommensteuer, zu der Existenzen der Selbstständigen in den Freien Berufen regelmäßig veranlagt werden.

[Text: BFB. Quelle: Pressemitteilung BFB, 2010-04-22. Bild: BFB.]

Städte und Gemeinden fordern Gewerbesteuer für Freiberufler

Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben eine gemeinsame Resolution unter dem Titel „Kommunale Handlungsfähigkeit sichern: Gewerbesteuer verbreitern - kommunale Haushalte entlasten“ verabschiedet. Darin appellieren sie angesichts eines drohenden kommunalen Defizits in nie gekannter Höhe von etwa 15 Milliarden Euro in diesem Jahr an die Bundesregierung, die kommunalen Haushalte von Sozialausgaben zu entlasten sowie an der Gewerbesteuer festzuhalten. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sollen durch eine Einbeziehung der freien Berufe und eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage „stabilisiert“ werden.

Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Oberbürgermeister von Bautzen, Christian Schramm, betonte: „Unsere Finanzlage ist dramatisch. Wir brauchen die Gewerbesteuer als Band zwischen den Gemeinden und der vor Ort ansässigen Wirtschaft. Denn die Städte und Gemeinden schaffen die notwendige Infrastruktur und kümmern sich um die Ansiedlung von Unternehmen. Stabilisiert werden kann die Gewerbesteuer durch eine breitere Bemessungsgrundlage, vor allem durch die Einbeziehung der Selbständigen. Warum zahlen Handwerk und Mittelstand längst Gewerbesteuer, Selbständige aber nicht? Auch die Freiberufler könnten Gewerbesteuerzahlungen auf die Einkommensteuer anrechnen lassen.“

Das von der FDP angeregte Modell der völligen Abschaffung der Gewerbesteuer und deren Ersatz durch kommunale Zuschläge auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer wird von den Städtevertretern abgelehnt. Der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude sagt: „Das vorliegende Modell des Bundes verschafft uns keine stabilere Steuerbasis, sondern bringt erhebliche Verwerfungen mit sich. Wir können uns nicht entmündigen lassen, indem große Teile unserer wichtigsten Steuer durch Zuweisungen von Bund und Ländern in Form von Umsatzsteueranteilen ersetzt werden.“

[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Deutscher Städtebund, 2010-06-15.]

Rheinland-Pfalz: Alle Landgerichte und Gefängnisse mit Videokonferenztechnik ausgestattet

Beate ReichStaatssekretärin Beate Reich (Bild) hat nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts „Nutzung der Videokonferenztechnik in der Justiz“ den Startschuss in eine neue Ära der rheinland-pfälzischen Justiz gegeben. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine flächendeckende Ausstattung aller Landgerichte und Justizvollzugseinrichtungen mit modernster Videokonferenztechnik vorgenommen.

“Insgesamt sind nunmehr das Ministerium der Justiz, acht Landgerichte, acht Justizvollzugs- und zwei Jugendstrafanstalten mit modernsten Videokonferenzsystemen ausgestattet. Dank der gleichzeitigen Umstellung von der ISDN-Techinik auf die IP-Technik als neuen Übertragungsstandard und der damit ermöglichten Einführung der HD-Technologie haben die Videokonferenzen enorm an Qualität gewonnen und überzeugen durch ein hohes Maß an Bild- und Tonqualität. Bei einer verstärkten Nutzung modernster Videokonferenztechnik sind für alle Beteiligten Vorteile gegeben und es wird ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu einer bürgerfreundlichen und modernen rheinland-pfälzischen Justiz geleistet”, so die Staatssekretärin.

Nahezu alle Verfahrensordnungen ermöglichen heute den Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren. Terminierungen von mündlichen Verhandlungen werden erleichtert, da Parteien, Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige mittels Konferenzschaltung am Prozess teilnehmen können. Dies vermindert Reisekosten und Zeitaufwand und erleichtert die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen.

“Beschleunigung von Verfahren, Zeitersparnis für Zeugen und Parteien, bessere Abstimmungsmöglichkeit der Termine, Schonung der Umwelt und niedrigere Verfahrenskosten durch die Reduzierung der Reisekosten sind nur einige Vorteile, die der Einsatz der neuen Technik mit sich bringt”, hob Reich hervor.

Durch die Nutzung der Videokonferenztechnik zwischen den Strafvollstreckungskammern der Landgerichte und den Justizvollzugseinrichtungen kann die rheinland-pfälzische Justiz in vielen Fällen auf die - teils aufwändige - persönliche Vorführung von Gefangenen im Rahmen der Strafvollstreckungsüberprüfung verzichten. Durch den Wegfall der Vorführungskosten werden sich die Investitionen in die neue Technologie innerhalb kürzester Zeit amortisieren. Zudem wird die Sicherheit der Bürger durch die erhebliche Reduzierung der Vorführungen gesteigert.

Hintergrundinformationen

In Rheinland-Pfalz sind nunmehr flächendeckend die Landgerichte Bad Kreuznach, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Mainz, Trier und Zweibrücken, die Justizvollzugsanstalten Diez, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Rohrbach, Trier, Zweibrücken und Wittlich sowie die Jugendstrafanstalten Schifferstadt und Wittlich mit modernster Videokonferenztechnik ausgestattet.

Zudem hat die rheinland-pfälzische Justiz gleichzeitig den Umstieg von ISDN-basierten Konferenzen auf die zukunftsorientierte IP(Internet-Protokoll)-Technik realisiert. Durch die erfolgte Umstellung konnte die Datenübertragungsrate vervierfacht und eine deutliche Verbesserung der Bild- und Tonqualität erreicht werden. Das neue hochauflösende Bildformat HD (High Definition) und eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig ruckelfreie Übertragung wird durch die Umstellung auf IP erst ermöglicht. Die rheinland-pfälzische Justiz nutzt zur Videokommunikation das rlp-Netz, eine landeseigene Plattform, die auf das Kommunikations- und Sicherheitsbedürfnis von Verwaltungen ausgerichtet ist und höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllt. Über dieses Netz können landesinterne Konferenzen kostenneutral durchgeführt werden. Die Kommunikation mit fremden Systemen, die nach wie vor die ISDN-Technik nutzen, ist weiterhin möglich. Voraussetzung für die grenzüberschreitende Kommunikation von externen Gesprächspartnern mit den in der rheinland-pfälzischen Justiz genutzten Videokonferenzsystemen ist die Verwendung des weltweit gängigen Übertragungsstandards H.320 oder H.323.

Mehr zum Thema auf uepo.de

2010-05-26: Videokonferenztechnik bei Gericht: BDÜ äußert Bedenken
2010-04-30: Videokonferenztechnik bei Gericht: Richterbund fürchtet Nachteile für Dolmetscher
2010-04-28: Gesetzgeber will Einsatz von Videokonferenztechnik bei Gericht fördern

[Text: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz. Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz, 2010-06-04. Bild: Reich.]

Schweiz: Mehr Übersetzer für Bundesverwaltung, Sprachquoten für Bedienstete

SchweizDer Bundesrat hat die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) verabschiedet, womit die Umsetzung des Sprachengesetzes erfolgen kann. Die Verordnung führt Massnahmen ein zur Förderung des Austauschs und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, zur Unterstützung der mehrsprachigen Kantone sowie zur Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur. Sie regelt den Gebrauch der Amtssprachen des Bundes sowie die Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.

Der Gesetzgeber hat mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Sprachengesetz den Auftrag des Bundes zur Sprachförderung in den Kantonen und Institutionen erweitert. Zur Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen in den Kantonen Graubünden und Tessin kommen neu Massnahmen wie die Förderung des schulischen Austauschs und die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone. Weiter werden die Universität und die Pädagogische Hochschule Freiburg i.Ü. bei der Entwicklung eines Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit unterstützt.

Innerhalb der Bundesverwaltung wird die Mehrsprachigkeit in Zukunft stärker gefördert. Mit der Aufnahme von klaren Sollwerten wird eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften des Landes in den Departementen und der Bundeskanzlei angestrebt: 70% Deutschsprachige, 22% Französischsprachige, 7% Italienischsprachige und 1% Romanischsprachige.

Der Bund stellt als Arbeitgeber Anforderungen an die Sprachkenntnisse des Personals. Er verlangt vom Kader aktive Kenntnisse einer zweiten und passive Kenntnisse einer dritten Landessprache und fördert entsprechende sprachliche Aus- und Weiterbildungen des Personals.

Zur Förderung der sprachlichen Minderheiten schafft der Bund die Stelle einer bzw. eines Delegierten für Mehrsprachigkeit, die dem Eidgenössischen Personalamt angegliedert wird. Die Verordnung legt ferner den Rahmen für die Verwendung des Rätoromanischen als Teilamtssprache des Bundes fest. Bei der Bundeskanzlei wird eine Koordinationsstelle für die Übersetzungen und Publikationen des Bundes auf Rätoromanisch geschaffen.

Mit der Aufstockung der Übersetzungsdienste soll das Recht der Angehörigen der sprachlichen Minderheiten auf Arbeit in ihrer Muttersprache gewährleistet werden. Durch eine Erhöhung der Kapazitäten bei den italienischen Sprachdiensten soll erreicht werden, dass die Publikationen der Bundesverwaltung in italienischer Sprache systematischer erscheinen. Damit wird eine Ungleichbehandlung des Italienischen gegenüber den anderen Amtssprachen im Bereich der Publikationen beseitigt.

Die verfügbaren Finanzmittel werden erhöht. Von den insgesamt 15 Millionen Franken sind 5,5 Millionen für die externen Partner bestimmt wie beispielsweise für die ch Stiftung für die eidgenössische Zusammenarbeit und für andere Organisationen der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften. Für die Umsetzung der verwaltungsinternen Massnahmen sieht der Bundesrat die Einstellung zusätzlicher Übersetzerinnen und Übersetzer in den Departementen vor. Die Finanzhilfen von 7 Millionen Franken an die Kantone Graubünden und Tessin werden im bisherigen Rahmen weitergeführt.

[Text: Franziska Burkhardt. Quelle: Medieninformation der Bundesbehörden der schweizerischen Eidgenossenschaft, 2010-06-04. Bild: Uepo-Archiv.]

Staatsministerin Böhmer fordert Dolmetscher als Kassenleistung

Maria Böhmer

Mehr als 300 Teilnehmer aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens besuchten am 20. Mai 2010 in Berlin die zweite Jahrestagung des Deutschen Ethikrates zum Thema „Migration und Gesundheit. Kulturelle Vielfalt als Herausforderung für die medizinische Versorgung“.

Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer (CDU, Bild oben), die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung, zeigte sich erfreut, dass der Ethikrat das Thema aufgriff, zumal Gesundheit und Pflege in dieser Legislaturperiode ein Schwerpunkt der Bundesregierung sei. Sie hob besonders die Notwendigkeit einer interkulturellen Öffnung des Gesundheitswesens und der Förderung interkultureller Kompetenz in den Ausbildungskonzepten der Gesundheitsberufe hervor.

Die Referenten der Tagung beschäftigten sich aus dem Blickwinkel verschiedener Disziplinen mit interkulturellen Aspekten der gesundheitlichen Versorgung. Vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses von Solidarität und Eigenverantwortung wurden strukturelle Veränderungen eingefordert. So bestehe einerseits die Pflicht zur Selbstsorge, andererseits eine Bringschuld des Versorgungssystems.

Dazu gehöre auch, den Einsatz von professionellen Dolmetschern in Kliniken und Arztpraxen zu verstärken, um sprachliche Barrieren abzubauen. Staatsministerin Böhmer forderte den verstärkten Einsatz „interkulturell und medizinisch geschulte Dolmetscher“. Laienübersetzer aus dem Kreis der Angehörigen oder Pflegekräfte seien nicht ausreichend. „Wir müssen alles daran setzen, dass Migranten vollen Zugang zur medizinischen Versorgung haben“, sagte Böhmer. Sprachliche Hürden führten zum Beispiel dazu, dass die Kinder von Einwanderern seltener geimpft würden.

Zu den Dolmetscherkosten erklärte Staatsministerin Böhmer: „Ich meine, es muss verankert sein bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt.“

Ausführliche Informationen über den Deutschen Ethikrat finden Sie bei Wikipedia.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Pressemitteilung Ethikrat, 2010-05-21; Die Welt, 2010-05-21; epd, 2010-05-20. Bild: Presseservice Ethikrat.]

Übersetzermangel beim FBI bremst Terrorabwehr

FBIBei der amerikanischen Bundespolizei FBI wächst der Berg an verdächtigem Material, das nicht ausgewertet werden kann, weil es an Übersetzern mangelt. Diese Missstände prangert jetzt ein Untersuchungsbericht des Justizministeriums an.

Zurzeit gebe es einen Rückstau von 14,2 Millionen E-Mails und 1,2 Millionen Stunden Tonaufzeichnungen, die noch nicht durchschnüffelt werden konnten. Während das Verdachtsmaterial ständig zunehme, sei die Zahl der FBI-Übersetzer zwischen 2005 und 2008 von 1.338 auf 1.298 gesunken.

Die Arbeitsbelastung für Übersetzer sei seit den Anschlägen vom 11. September 2001 um mehr als das Doppelte gestiegen. Deshalb greife man zur Vorfilterung auf maschinelle Übersetzungssysteme und andere Verfahren der Textanalyse zurück.

Problematisch sei auch die Rekrutierung neuer Übersetzer. Derzeit dauere es im Durchschnitt 19 Monate, bis eine freie Stelle neu besetzt werden könne.

[Text: Richard Schneider. Quelle: NZZ, 2009-10-28. Bild: FBI.]

Auswärtiges Amt: FDP plant Kürzung des Dolmetschetats

Die FDP will im 2,8 Milliarden Euro umfassenden Haushalt des Auswärtigen Amts Kürzungen von 19 Millionen Euro vornehmen. Darunter befindet sich auch der Posten „Ansätze für Dolmetscher bei EU-Ratsvorbereitung“, der um ein Viertel zurückgefahren werden soll. Ob sich dies auf das gesamte Dolmetschbudget des Auswärtigen Amts bezieht, ist allerdings unklar.

Der Vorschlag ist im mehr als 400 Seiten dicken „Sparbuch“ der FDP-Bundestagsfraktion enthalten, das bei den derzeitigen Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle spielt. Das seit 1995 geführte Werk besteht aus Vorschlägen, die den Bundeshaushalt um rund zehn Milliarden Euro entlasten würden. Die Wochenzeitung Die Zeit nennt einige der Sparvorschläge für das Auswärtige Amt:

Das kostet als Erstes mal einen Staatssekretär den Kopf – einer weniger pro Ministerium ist Standardprogramm im „Sparbuch“. Aber auch der gewöhnliche Diplomat muss mit Kürzung rechnen. Vier Millionen Euro – fast zehn Prozent des Gesamtansatzes – soll weniger für Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschuss und Umzugskostenvergütung veranschlagt werden. Ansätze für Dolmetscher bei EU-Ratsvorbereitung oder für Sachverständige sollen um ein Viertel schrumpfen. Staatsgäste dürfen nur noch zwei statt 2,5 Millionen Euro kosten. Und das Deutschlandbild im Ausland, finden die Rotstift-Liberalen, sei um drei Millionen Euro billiger auch noch prima zu vermitteln. Die Begründung ist in allen Fällen die gleiche: „Einsparungen dienen der Entlastung der Bürger.“

[Text: Richard Schneider. Quelle: Die Zeit, 2009-10-13.]

Guido lost in translation. Wir helfen!

Guido lost in translation

Die ausbaufähigen Englisch-Kenntnisse des FDP-Parteivorsitzenden Guido Westerwelle, der das Amt des Außenministers in der neu zu bildenden Bundesregierung anstrebt, haben ein enormes Rauschen im Blätterwald hervorgerufen. Auch in den Internet-Foren für Übersetzer wurde die Frage, ob ein Außenminister fließend Englisch sprechen muss, ausgiebig und kontrovers diskutiert. Der Konsens: Englisch ist selbstverständlich von Vorteil, aber kein Muss. Denn dafür gibt es Experten wie uns - die Dolmetscher und Übersetzer.

Könnte man diese Gelegenheit nicht nutzen, um öffentlichkeitswirksam darauf hinzuweisen? Einige Kollegen haben Leserbriefe an die Presse verfasst. Wir bei uepo.de haben uns an die pfiffige Aktion der Autovermietung Sixt auf dem Höhepunkt der Dienstwagenaffäre um Ulla Schmidt erinnert. Die Ministerin war samt Chauffeur in den Urlaub nach Spanien gefahren. Unten das Plakat von Sixt, das ein oder zwei Wochen die Startseite der Sixt-Website zierte.

Wie nach diesem Muster eine kleine, freche Guerilla-Marketing-Aktion für unsere Branche aussehen könnte, haben wir oben angedacht. Die bisherigen Reaktionen aus dem Kollegenkreis, Online-Foren und der Führungsebene der ATICOM waren positiv - auch wenn allen klar ist, dass Berufsverbände grundsätzlich zu schwerfällig sind, um solche Ideen tatsächlich in die Tat umzusetzen.

Ulla Schmidt

[Text: Richard Schneider. Bild: Richard Schneider.]